Wahrnehmung von Projektträgeraufgaben – Leitstellen

Bundesamt für Wirschtschaft und Ausfuhrkontrolle

Unterstützung des BAFA bei der Umsetzung eines neuen, aus Bundes- und ESF-Mitteln finanzierten Förderprogramms, mit dem kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe (im Folgenden: KMU) einen anteiligen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung erhalten. In dem Förderprogramm werden die wesentlichen Fördersegmente aus der vom BAFA umgesetzten „Förderung un-ternehmerischen Know-hows“ und den von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreuten Projekten „Gründercoaching, Runder Tisch, Turn-Around Beratung“ gebündelt und neu aufgelegt.
Zu den Aufgaben des PT gehören:
1. Zeitnahe Vorgangsbearbeitung durch Vorprüfung der Anträge und Verwendungs-nachweise der KMU in formeller und materieller Hinsicht auf Übereinstimmung mit den Richtlinienvoraussetzungen und Weisungen, ggf. unter Zuhilfenahme von Sachverhaltsaufklärungen. Anschließend ist der Vorgang mit einem Votum ver-sehen an das BAFA zur Entscheidung weiterzuleiten.
2. Bundesweite, branchenübergreifende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit durch Bekanntmachung der Maßnahme an potentielle Nutzer, der gezielten Ansprache von KMU, der Beratung interessierter Unternehmen und Berater/innen über die Richtlinienvoraussetzungen und der konkreten Hilfe der Nutzer bei der Administrierung.
3. Zur Verfügungstellung, Schulung und Koordinierung sowie Überwachung eines flächendeckenden Netzwerkes an überregionalen Ansprechpartnern.Diese fungieren als erste Anlaufstelle für KMU, vermitteln Informationen über die Förderung, beurteilen die Antragsberechtigung u. a. für Unternehmen in Schwierigkeiten und begleiten diese im Beratungsprozess.
Der PT ist übergeordnete und verantwortliche Stelle dieser Partner und Bindeglied zwischen dem Bundesamt als Förderer und den regionalen Stellen. Zentraler Ansprech- und Vertragspartner für das Bundesamt ist allein der PT. Der PT darf die Erfüllung seiner Aufgaben nicht auf den regionalen Ansprechpartner oder andere Institutionen übertragen.
Weitere Aufgaben des PT sind die Unterstützung des BAFA bei der Weiterentwicklung des Förderprogramms, bei Berichterstattungen, Zielgruppenbefragungen, Evaluationen sowie vorbeugenden Maßnahmen zur Vermeidung von Unregelmäßigkeiten.
Der Projektträger haftet für die Richtigkeit seiner Entscheidung gemäß der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Die Programmabwicklung erfolgt IT-gestützt auf der Grundlage eines vom BAFA zur Verfügung gestellten IT-Verfahrens.
Die Bekanntmachung richtet sich an Einrichtungen der Wirtschaft, die als relevante Akteure in unterschiedlichsten Branchen das mittelständische Wirtschaftsgeschehen repräsentieren und abbilden und über umfangreiche Kontakte in die Wirtschaft verfügen. Vorausgesetzt wird, dass der Bieter neben der fachlichen Qualifikation über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Behörden und eine personelle Zusammensetzung verfügt, die über ein an der aktuellen Marktsituation ausgerichtetes Problembewusstsein verfügen. Des Weiteren muss ein funktionierendes Networking mit überregionalen Ansprechpartnern sicher gestellt sein. Fundierte betriebswirtschaftliche, kaufmännische und buchhalterische Kenntnisse sind Voraussetzung. Fließende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift, auch fachbezogen, sind erforderlich. Kenntnisse im deutschen Zuwendungs- und Verwaltungsrecht vorteilhaft. Das Nicht-vorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe ist zu erklären.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-01.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-01 Auftragsbekanntmachung
2015-09-07 Ergänzende Angaben
2015-09-08 Ergänzende Angaben
2016-04-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge