Wärmelieferung für öffentliche Liegenschaften in Klecken im Rahmen eines Contracting-Modells

Gemeinde Rosengarten

Die Gemeinde Rosengarten beabsichtigt mehrere öffentliche Gebäude in Klecken im Rahmen eines Contracting-Modells mit Wärme versorgen zu lassen. Hinsichtlich der Art der Wärmeerzeugung (BHKW, Erdgaskessel, Pelletheitung, ...) und der Wärmeversorgung (zentral/dezentral) werden keine Vorgaben gemacht.
Derzeit erfolgt die Wärmeerzeugung für die einzelnen Anschlussnehmer dezentral mittels Erdgas- und Ölkesseln.
Folgende Liegenschaften in Klecken sind zu berücksichtigen:
— Kindertagesstätte: Erdgaskessel von 2002, 29 kW Nennwärmeleistung, ca. 49 760 kWh Heizwärmebedarf;
— Grundschule: Erdgaskessel von 1996, 370 kW Nennwärmeleistung, ca. 291 275 kWh Heizwärmebedarf;
— 2 Wohnungen: Erdgaskessel von 1996, 29 kW Nennwärmeleistung, ca. 51 650 kWh Heizwärmebedarf;
— Freiwillige Feuerwehr: Ölkessel von 1994, 29 kW Nennwärmeleistung, ca. 68 055 kWh Heizwärmebedarf.
Die Wärmeversorgung des gesamten Areals soll unter den Gesichtspunkten Nachhaltigkeit, Umweltentlastung, Versorgungssicherheit und günstige Energiekosten gestaltet werden. Für die 2 Wohnungen ist ein Kostenneutralitätsnachweis gemäß Wärmelieververordnung (WärmeLV) zu führen.
Zur Bauaufgabe gehören bei Bedarf auch bauliche Maßnahmen in den Gebäuden. Bei der Wahl einer zentralen Wärmeversorgung der oben genannten Gebäude gehört zu der Bauaufgabe außerdem die Verlegung der Nahwärmetrasse sowie die Installation indirekter Übergabestationen in den jeweiligen Gebäuden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Energiebereich
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Energiebereich 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Rosengarten
Postanschrift: Bremer Straße 42
Postleitzahl: 21224
Postort: Rosengarten-Nenndorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.gemeinde-rosengarten.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 235-426038
ABl. S-Ausgabe: 235

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Rosengarten beabsichtigt mehrere öffentliche Gebäude in Klecken im Rahmen eines Contracting-Modells mit Wärme versorgen zu lassen. Hinsichtlich der Art der Wärmeerzeugung (BHKW, Erdgaskessel, Pelletheitung, ...) und der Wärmeversorgung (zentral/dezentral) werden keine Vorgaben gemacht.
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Derzeit erfolgt die Wärmeerzeugung für die einzelnen Anschlussnehmer dezentral mittels Erdgas- und Ölkesseln.
Folgende Liegenschaften in Klecken sind zu berücksichtigen:
— Kindertagesstätte: Erdgaskessel von 2002, 29 kW Nennwärmeleistung, ca. 49 760 kWh Heizwärmebedarf;
— Grundschule: Erdgaskessel von 1996, 370 kW Nennwärmeleistung, ca. 291 275 kWh Heizwärmebedarf;
— 2 Wohnungen: Erdgaskessel von 1996, 29 kW Nennwärmeleistung, ca. 51 650 kWh Heizwärmebedarf;
— Freiwillige Feuerwehr: Ölkessel von 1994, 29 kW Nennwärmeleistung, ca. 68 055 kWh Heizwärmebedarf.
Die Wärmeversorgung des gesamten Areals soll unter den Gesichtspunkten Nachhaltigkeit, Umweltentlastung, Versorgungssicherheit und günstige Energiekosten gestaltet werden. Für die 2 Wohnungen ist ein Kostenneutralitätsnachweis gemäß Wärmelieververordnung (WärmeLV) zu führen.
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Zur Bauaufgabe gehören bei Bedarf auch bauliche Maßnahmen in den Gebäuden. Bei der Wahl einer zentralen Wärmeversorgung der oben genannten Gebäude gehört zu der Bauaufgabe außerdem die Verlegung der Nahwärmetrasse sowie die Installation indirekter Übergabestationen in den jeweiligen Gebäuden.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Der Umschlag ist eindeutig mit dem Hinweis „Angebot über die Wärmelieferung für die Gemeinde Rosengarten OT Klecken, NICHT vor dem 21.1.2016, 10:00 Uhr, öffnen!“ zu kennzeichnen.
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Für die Auswahl des zukünftigen Contractors werden ausschließlich die eingereichten Angebotsunterlagen zugrunde gelegt und anhand der in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bewertet. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind.
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Angebotsunterlagen oder Teile der Angebotsunterlagen, die vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in dem Formblatt „Allgemeine Angaben“ (Teil D der Ausschreibungsunterlagen) zusammengefasst. Diese sind vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und zu unterschreiben. Das ausgefüllte Formblatt ist der Bewerbung zusammenhängend und in herausnehmbarer Form beizufügen.
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Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein.
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Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise kurzfristig nachzufordern; die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen. Dabei werden alle Bewerber gleich behandelt. Angebote, denen die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig beigefügt sind und für die – nach Aufforderung – die geforderten Nachweise auch nach einer gesetzten Frist nicht nachgereicht wurden, werden nicht gewertet.
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Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise abzugeben.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Nachweise sind beizufügen:
1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder einer vergleichbaren Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
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2. Eigenerklärungen,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 6 EG Nr. 6 Buchstabe a bis e VOL/A vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen
nicht rechtskräftig gegen eine der Vorschriften i. S. v. § 6 EG Nr. 4 VOL/A verurteilt worden ist,
in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute oder eine andere Erklärung, dass genügend Mittel zur Finanzierung der Investition zur Verfügung stehen.
Die Ausschreibungsunterlagen können per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@ipp-esn.de oder schriftlich bei der unter Ziffer A.II) – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ angegebenen Adresse angefordert werden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 100 000 EUR von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Nach dem Nachweis der ordnungsgemäßen Leistung in den ersten 3 Jahren der Vertragslaufzeit wird die Bürgschaft zurückgegeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Finanzierung der Investition erfolgt durch die Bezahlung der Wärmelieferung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern ein Angebot von einer Bietergemeinschaft erfolgt, hat diese gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter anzubieten.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: IPP ESN Power Engineering GmbH
Postanschrift: Rendsburger Landstraße 196-198
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24113
Kontaktperson: Frau Jaeger
Telefon: +49 4316495980 📞
E-Mail: info@ipp-esn.de 📧
URL für weitere Informationen: http://www.ipp-kiel.com 🌏
URL der Dokumente: http://www.ipp-kiel.com 🌏
Name: Gemeinde Rosengarten

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2031-09-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151335 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 107 GWB. Die Rüge eines Verstoßes hat danach unverzüglich zu erfolgen.
Unverzüglich bedeutet nach der gesetzlichen Definition des § 121 Abs. 1 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die hierfür zulässige Frist wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt und beträgt – je nach der Besonderheit des Einzelfalls – regelmäßig zwischen 3 Kalendertagen und längstens 14 Kalendertagen.
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Quelle: OJS 2015/S 235-426038 (2015-12-01)