Wartung und Instandhaltung von SAN Switchen

DB Systel GmbH (Bukr 2B)

Die DB Systel GmbH betreibt ein SAN-Netz. Die darin enthaltenen SAN Switche (hauptsächlich der Marke Brocade) an den unterschiedlichen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland (Berlin, Duisburg, Erfurt und Frankfurt) sollen gewartet und instand gehalten werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-04-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen
Menge oder Umfang:
Die zu schließende Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Es sind ca. 60 Switche der Marke Brocade zu warten. Es wird eine Wiederherstellungszeit von 4 Stunden für ausgewählte Switche gefordert. Im Rahmen der Wartung müssen Firmwareupdates vom Auftragnehmer bereitgestellt werden. Die Leistung ist vorwiegend an den Standorten Berlin, Erfurt, Frankfurt und Duisburg zu erbringen.700 000
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Gesamtwert des Auftrags: 700 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Systel GmbH (Bukr 2B)
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: guenter.schubert@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 8913085233 📞
Fax: +49 8913082496 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-10 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 073-129860
ABl. S-Ausgabe: 73
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) durchgeführt. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die e-Vergabe-Plattform mittels Brief, Fax oder mittels E-Mail unter Angabe der Vergabe Nr. 15TEA15711 ausschließlich an die unter I.1) genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur e-Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (+49 8002658638), welche Ihnen in der Zeit von Mo.-Fr. von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung steht oder per Mail an einkauf-online@deutschebahn.com. Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag sowohl die Dokumente auf der Plattform eingestellt sein müssen als auch der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen bei der Vergabestelle vorliegen muss. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen Sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) registrieren. 2. Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Bei erfolgreicher Qualifikation erhalten Sie im zweiten Schritt die vollständigen Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebots. 3. Teilnahmeanträge und Angebote sind im sog. Mantelbogenverfahren einzureichen. Dazu müssen die finalen Dokumente des Teilnahmeantrags/Angebots zunächst in elektronischer Form auf die e-Vergabeplattform hochgeladen werden. Das System generiert für diese Unterlagen sodann eine Prüfziffer. Die Prüfziffer wird auf dem Mantelbogen vermerkt, der auszudrucken und mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist. Der Mantelbogen ist im Original bei der Vergabestelle einzureichen. Die Prüfziffer ermöglicht die zweifelsfreie Zuordnung der elektronischen Dokumente zur rechtsverbindlichen Unterschrift des Bieters. Auf elektronischem Wege oder auf andere Art übermittelte Mantelbögen, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag sowohl die Dokumente auf der Plattform eingestellt sein müssen als auch der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen bei der Vergabestelle vorliegen muss. 4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.2), die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. 5. Für den Erhalt der Unterlagen ist die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung erforderlich: Diese gesonderte Vertraulichkeitserklärung kann aus der e-Vergabe Plattform unter der Vorgangsnummer 15TEA15711 heruntergeladen werden oder wie folgt angefordert werden: guenter.schubert@deutschebahn.com 6. Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“). a) Bieter, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen und Art und Umfang des Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden. b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letztverbindlichen Angebote erfolgen. c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 20 Abs. 3 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. e) Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 7
Kurze Beschreibung:
Die DB Systel GmbH betreibt ein SAN-Netz. Die darin enthaltenen SAN Switche (hauptsächlich der Marke Brocade) an den unterschiedlichen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland (Berlin, Duisburg, Erfurt und Frankfurt) sollen gewartet und instand gehalten werden.
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Menge oder Umfang:
Die zu schließende Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Es sind ca. 60 Switche der Marke Brocade zu warten. Es wird eine Wiederherstellungszeit von 4 Stunden für ausgewählte Switche gefordert. Im Rahmen der Wartung müssen Firmwareupdates vom Auftragnehmer bereitgestellt werden. Die Leistung ist vorwiegend an den Standorten Berlin, Erfurt, Frankfurt und Duisburg zu erbringen.
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Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 2 x 12 Monate.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 15TEA15711
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Unterschiedliche Standorte in der Bundesrepublik Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage einer ausgefüllten Lieferantenselbstauskunft: Der Vordruck – Lieferantenselbstauskunft.doc – kann in der eVergabe heruntergeladen werden oder wie folgt angefordert werden: guenter.schubert@deutschebahn.com
2. Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
3. Erklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
4. Erklärung, ob für den Bieter eine Eintragung im Gewerbezentralregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register vorliegt.
5. Erklärung, ob ein Verfahren anhängig ist oder war, das noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister oder vergleichbaren amtlichen Registern führen kann. Sollte eine Eintragung vorliegen, so hat der Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder des vergleichbaren amtlichen Registers vorzulegen.
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6. Versicherung, dass der Bieter seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, falls zutreffend, (Kranken-, Pflege-. Unfall-. Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
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7. Erklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat.
8. Erklärung, ob der Bieter Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten gem.§ 21 Abs. 2 SektVO dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in§ 21 Abs. 1 SektVO genannten Tatbestände verurteilt ist. Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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9. Der Bieter versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes (ggf. inkl. beglaubigter Übersetzung) in deutscher oder englischer Sprache beizufügen.
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10. Erklärungen, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn und die mit ihr verbundenen Unternehmen wegen Verfehlung gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
11. Eigenerklärung ob in Ihrem Unternehmen die in Ihrem Land gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden.
12. Erklärung, ob das bewerbende Unternehmen oder ein mit Ihrem Unternehmen verbundenes Unternehmen derzeit nicht von öffentlichen Auftraggebern/öffentlichen Institutionen (z. B. EU, UNO, Weltbank, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) von oder im Zusammenhang mit Auftragsvergaben für einen Zeitraum ausgeschlossen ist.
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13. Erklärung, ob dem Bieter mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Bieter und dem Deutsche Bahn Konzern (d. h. der Deutschen Bahn AG oder mit ihr verbundene Unternehmen) bekannt (z. B. im Sinne des § 16 VgV oder vergleichbarer Regelungen) sind.
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14. Erklärung, ob dem Bieter schriftliche Hinweise Dritter (z. B. Verbände, Medien) auf Verstöße des Bieters oder der verantwortlich handelnden Personen des Bieters gegen kartellrechtliche Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) vorliegen.
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15. Erklärung, ob nach Kenntnis des Bieters in den vergangenen 10 Jahren eine schwere Verfehlung (siehe Beispielkatalog), durch die die Zuverlässigkeit seines Unternehmens oder einer Person beeinflusst wird, die für sein Unternehmen verantwortlich handelt (im Sinne der Zurechnungsregelung des § 21 Abs. 2 SektVO) in Frage gestellt wird (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO) begangen wurde. Unter einer schweren Verfehlung sind insbesondere die Beispiele aus dem nachfolgenden Beispielkatalog zu verstehen. Verstöße gegen vergleichbare Regelungen anderer Staaten stehen einem Verstoß gegen die im Beispielkatalog genannten Vorschriften gleich.
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Beispielkatalog:
a) ein Verstoß gegen die in § 21 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 SektVO genannten Vorschriften (wie z. B. Bestechung).
b) Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen die Umwelt, Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
c) ein Verstoß gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
d) ein Verstoß gegen andere gesetzliche Regelungen, der von der Rechtsprechung als schwere Verfehlung anerkannt wird (z.B. ein Verstoß gegen die in § 2 SchwarzArbG genannten Vorschriften).
16. Sofern eine schwere Verfehlung nach der vorangehenden Nummer vorliegt und der Bieter Kenntnis davon hat, bitte erklären Sie, ob diese Gegenstand war:
a) eines behördlichen Verfahrens (einschließlich Strafverfolgungs- und Kartellbehörden).
b) eines Bußgeldbescheides oder einer sonstigen behördlichen Entscheidung (einschließlich Strafverfolgungs- und Kartellbehörden).
c) einer Verurteilung (einschließlich Strafbefehle).
d) einer unternehmensinternen Prüfung oder Untersuchung.
17. Erklärung, ob nach Kenntnis des Bieters in den vergangenen 10 Jahren eine schwere Verfehlung (siehe Beispielkatalog) eines mit seinem Unternehmen verbundenen Unternehmens (im Sinne des § 15 ff. AktG) oder einer Person, die für ein verbundenes Unternehmen verantwortlich handelt, vorliegt, welche Gegenstand:
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c) einer Verurteilung (einschließlich Strafbefehle) war.
Alle Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Die Unterlagen sind gemäß den in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die oben genannten Erklärungen zu verlangen.
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Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise: Die Erklärungen und Nachweise müssen mit rechtsverbindlicher Unterschrift bestätigt sein und mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden und dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Jahresabschlüsse (wenn möglich testiert): Der Bewerber legt Kopien der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor.
Die Erklärungen und die Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
2. Vorlage einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung und Nachweis der Höhe der Versicherungssumme welche nicht älter als 6 Monate ist.
Die Erklärungen und die Nachweise sind mit dem Teilnehmerantrag vorzulegen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
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Die Auswahl der Bewerber für eine Angebotsaufforderung erfolgt aufgrund der Aussagekraft, der Vollständigkeit und des Gesamteindrucks der eingereichten Unterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten aus in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen, welche mit dem veröffentlichten Auftrag vergleichbar sind.
In Tabellenform ist jeweils anzugeben: Wartung von Brocade Switchen im RZ Umfeld.
Anzahl der Projekte/Objekte, Leistungsbild/ Leistungsumfang/Fertigungstiefe, Auftragssumme.
Auf Anforderung den Ansprechpartner des Auftraggebers mit gültiger Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
2. Eigenerklärung oder Nachweis durch Dritte über das Vorhandensein von Qualitätsmanagementsystemen (z. B. nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar).
Die Erklärungen und die Nachweise sind mit dem Teilnehmerantrag vorzulegen.
3. Der Bewerber muss fähig sein, an den Rechenzentrumsstandorten der DB Systel GmbH, innerhalb von 2 Stunden, unabhängig von Tag oder Uhrzeit, vor Ort zu sein.
4. Der Bewerber muss nachweisen, dass er, um eine 24 x 7 Abdeckung gewährleisten zu können, über genügend Brocade-qualifizierte Mitarbeiter (min. 2) in der Nähe (Fahrzeit < 2 Stunden) der Rechenzentrumsstandorte Berlin, Frankfurt, Duisburg erfügt.
5. Der Bewerber hat entsprechende Brocade Zertifizierungen oder Ausbildungen nachzuweisen. Erwartet werden Kenntnisse in den Bereichen Management Software (z. B. Brocade BNA 200 Brocade Network Advisor), Hardware/Software (z. B. Brocade CFP 300 Advanced SAN Administration), Troubleshooting (z. B. Brocade SAN-TS 300 SAN Troubleshooting) und FICON (z. B. Brocade CAF 200-WBT Brocade Certified Architect for FICON Training).
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Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärungen und Nachweise sind vorzugsweise in deutscher Sprache vorzulegen (alternativ englisch).
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nachschüssige Zahlungsweise.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Teilnahmeanträgen und Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und den Vertrag zu bezeichnen.
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Sonstige besondere Bedingungen: Anlieferungen frei Empfangs-/Verwendungsstelle (bundesweit).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Schubert, Günter
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Quelle: OJS 2015/S 073-129860 (2015-04-10)