Die Kreiskliniken Esslingen gGmbH vergibt die Wäschereinigung/-versorgung an ihren drei Klinikstandorten Nürtingen, Kirchheim unter Teck und Ruit. Derzeit befindet sich sowohl die Stationswäsche als auch die Berufsbekleidung vollständig im Bestand der Kreiskliniken. Die Kommissionierung und Verteilung der Wäsche wird in den einzelnen Standorten bisher uneinheitlich gehandhabt. An den Standorten Nürtingen und Kirchheim unter Teck werden für die Berufskleidungsversorgung Ausgabeautomaten für hängende Kleidung verwendet. Am Standort Ostfildern-Ruit ist eine trägerbezogene Versorgung mit Schrankfächern etabliert. Es ist beabsichtigt, das derzeitige System durch eine wirtschaftliche, ganzheitliche Lösung mit einheitlichen Abläufen und Strukturen in der Wäscheversorgung zu ersetzen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist daher die Entwicklung, Umsetzung und Durchführung einer wirtschaftlichen Lösung für die Wäscheversorgung der Kreiskliniken Esslingen. Der Beginn der Leistungserbringung ist im 1. Quartal 2016 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-11.
Auftragsbekanntmachung (2015-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreiskliniken Esslingen gGmbH
Postanschrift: Charlottenstraße 10
Postleitzahl: 73230
Postort: Kirchheim unter Teck
Kontakt
Internetadresse: http://www.kk-es.de/🌏
E-Mail: vergabe@kk-es.de📧
Fax: +49 70218844719 📠
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bewerbers (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1-3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bewerber bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist der Bewerber von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bewerbers (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1-3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bewerber bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist der Bewerber von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kreiskliniken Esslingen gGmbH vergibt die Wäschereinigung/-versorgung an ihren drei Klinikstandorten Nürtingen, Kirchheim unter Teck und Ruit. Derzeit befindet sich sowohl die Stationswäsche als auch die Berufsbekleidung vollständig im Bestand der Kreiskliniken.
Die Kreiskliniken Esslingen gGmbH vergibt die Wäschereinigung/-versorgung an ihren drei Klinikstandorten Nürtingen, Kirchheim unter Teck und Ruit. Derzeit befindet sich sowohl die Stationswäsche als auch die Berufsbekleidung vollständig im Bestand der Kreiskliniken.
Die Kommissionierung und Verteilung der Wäsche wird in den einzelnen Standorten bisher uneinheitlich gehandhabt. An den Standorten Nürtingen und Kirchheim unter Teck werden für die Berufskleidungsversorgung Ausgabeautomaten für hängende Kleidung verwendet. Am Standort Ostfildern-Ruit ist eine trägerbezogene Versorgung mit Schrankfächern etabliert.
Die Kommissionierung und Verteilung der Wäsche wird in den einzelnen Standorten bisher uneinheitlich gehandhabt. An den Standorten Nürtingen und Kirchheim unter Teck werden für die Berufskleidungsversorgung Ausgabeautomaten für hängende Kleidung verwendet. Am Standort Ostfildern-Ruit ist eine trägerbezogene Versorgung mit Schrankfächern etabliert.
Es ist beabsichtigt, das derzeitige System durch eine wirtschaftliche, ganzheitliche Lösung mit einheitlichen Abläufen und Strukturen in der Wäscheversorgung zu ersetzen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist daher die Entwicklung, Umsetzung und Durchführung einer wirtschaftlichen Lösung für die Wäscheversorgung der Kreiskliniken Esslingen.
Der Beginn der Leistungserbringung ist im 1. Quartal 2016 vorgesehen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 4
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 48 Monate
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürtingen, Kirchheim unter Teck, Ostfildern-Ruit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die zur Verfügung gestellten Formulare sind zur Abgabe eines Teilnahmeantrags zwingend zu verwenden. Diese können bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Stelle angefordert werden.
Die Eignung ist für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie für jeden Nachunternehmer gesondert nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind daher von jedem Bewerber, jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedem Nachunternehmer vorzulegen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.
Die Eignung ist für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie für jeden Nachunternehmer gesondert nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind daher von jedem Bewerber, jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedem Nachunternehmer vorzulegen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege erbracht werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglieder einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A). Es muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem es beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglieder einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A). Es muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem es beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.2.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie III.2.3 (technische Leistungsfähigkeit) zu beachten.
Zum Nachweis der persönlichen Lage ist folgendes vorzulegen:
2.1.1 Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär - GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
2.1.2 Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 EG VOL/A nicht vorliegen
2.1.3 Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 6 lit. a) bis e) EG VOL/A nicht vorliegen
2.1.4 Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
2.2.2 Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten im Unternehmen insgesamt sowie in der für die Leistungserbringung vorgesehenen Niederlassung bzw. im für die Leistungserbringung vorgesehenen Standort
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2.2 Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten im Unternehmen insgesamt sowie in der für die Leistungserbringung vorgesehenen Niederlassung bzw. im für die Leistungserbringung vorgesehenen Standort
2.2.3 Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen, mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2.3 Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen, mit folgenden Mindestdeckungssummen:
— Personen- und/oder Sachschäden: 5 000 000 EUR
— Vermögensschäden: 250 000 EUR.
Dieser Nachweis ist für mögliche Nachunternehmer nicht vorzulegen, sofern diese vom Versicherungsschutz des Bewerbers umfasst sind.
2.2.4 Nachweis über das Bestehen einer Wäscheschutzversicherung für das zum Waschen und Reinigen in Auftrag gegebene Kundeneigentum gegen die Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, höhere Gewalt, Verlust, Transportmittelunfall mit einer Höchsthaftungssumme von mind. 2 500 000 EUR je Betriebsstätte und mindestens 70 000 EUR je Transportmittel oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle eine solche Versicherung mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2.4 Nachweis über das Bestehen einer Wäscheschutzversicherung für das zum Waschen und Reinigen in Auftrag gegebene Kundeneigentum gegen die Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, höhere Gewalt, Verlust, Transportmittelunfall mit einer Höchsthaftungssumme von mind. 2 500 000 EUR je Betriebsstätte und mindestens 70 000 EUR je Transportmittel oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle eine solche Versicherung mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.3.1 Nachweis der Einhaltung der Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RK) – Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäschen an gewerbliche Wäschereien – RAL GZ 992/2 oder gleichwertig.
2.3.1 Nachweis der Einhaltung der Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RK) – Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäschen an gewerbliche Wäschereien – RAL GZ 992/2 oder gleichwertig.
2.3.2 Eigenerklärung über die derzeitige maximale Kapazität des Unternehmens zur Aufbereitung von Krankenhauswäsche im 2-Schicht-Betrieb pro Tag in Tonnen
2.3.3 Eigenerklärung über die durchschnittliche Leistungserbringung mit der Aufbereitung von Krankenhauswäsche pro Tag in Tonnen im zurückliegenden Geschäftsjahr
2.3.4 Vorlage mindestens einer vom Auftraggeber ausgestellten Bescheinigung über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich der Aufbereitung von Krankenhauswäsche aus den letzten drei Jahren.
Anzugeben sind je Referenz insbesondere der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer, der Umfang der jeweils erbrachten Leistungen, der Ausführungszeitraum, die Zahl der versorgten Betten des jeweiligen Auftraggebers sowie eine Bewertung der Qualität der Leistungserbringung.
Anzugeben sind je Referenz insbesondere der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer, der Umfang der jeweils erbrachten Leistungen, der Ausführungszeitraum, die Zahl der versorgten Betten des jeweiligen Auftraggebers sowie eine Bewertung der Qualität der Leistungserbringung.
Die Vorlage von mehr als insgesamt drei Referenzen ist nicht gewünscht. Dieser Nachweis ist für Nachunternehmer nicht gesondert vorzulegen.
Mindeststandards:
Bzgl. Ziffer III.2.3.2 gilt folgende Mindestanforderung: die derzeitige Kapazität zur Aufbereitung von Krankenhauswäsche im 2-Schicht-Betrieb muss mindestens 24 Tonnen pro Tag betragen.
Bzgl. Ziffer III.2.3.3 gilt folgende Mindestanforderung: die durchschnittloche Leistungserbringung muss mindestens 8 Tonnen pro Tag betragen.
Bzgl. Ziffer III.2.3.4 gilt folgende Mindestanforderung: die Leistung muss für ein allgemeines Krankenhaus mit mindestens 300 Betten für mindestens ein Jahr erbracht worden sein.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausreichende Versicherungen mit angemessenen Versicherungssummen abzuschließen.
Die Mindest-Deckungssummen betragen im Einzelnen für
— Sach- und Personenschäden: 5 000 000 EUR
— Vermögensschäden: 250 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach Maßgabe des Vertrags.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufzuführen sind und der zu Zwecken des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Vertreter rechtsverbindlich zu benennen ist. Darüber hinaus ist die Aufgabenteilung anzugeben sowie zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufzuführen sind und der zu Zwecken des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Vertreter rechtsverbindlich zu benennen ist. Darüber hinaus ist die Aufgabenteilung anzugeben sowie zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird beurteilt (2.), ob die Bewerber / Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) anhand der vorgelegten Referenzen (Mindestreferenzen sowie sonstige Referenzen gemäß Ziffer III.2.3.4) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird beurteilt (2.), ob die Bewerber / Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) anhand der vorgelegten Referenzen (Mindestreferenzen sowie sonstige Referenzen gemäß Ziffer III.2.3.4) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-06-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Beschaffung und Klinikservice
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende gesetzlichen Bestimmungen wird im Zusammenhang mit der Einleitung von
Nachprüfungsverfahren hingewiesen:
— § 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
— § 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 094-170334 (2015-05-11)