Wasserkraftanlage Muldestausee, Los 1: Maschinen- und Leittechnik

Talsperren-Wasserkraft Sachsen-Anhalt GmbH (Sektorenauftraggeber – Verfahren nach Sekt-VO)

Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 2 Rohrturbinen sowie Wartung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-30 Auftragsbekanntmachung
2015-12-01 Ergänzende Angaben
2016-04-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen für die Erzeugung und Nutzung von mechanischer Energie
Menge oder Umfang:
Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 2 Rohrturbinen für je 34,5 m³/s Ausbauabfluss bei 4,7 m Fallhöhe inkl. Generatoren, aller Nebenaggregate und Leittechnik.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen für die Erzeugung und Nutzung von mechanischer Energie 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Talsperren-Wasserkraft Sachsen-Anhalt GmbH (Sektorenauftraggeber – Verfahren nach Sekt-VO)
Postanschrift: Timmenröder Straße 1a
Postleitzahl: 38889
Postort: Blankenburg (Harz)
Kontakt
E-Mail: info@talsperren-lsa.de 📧
Telefon: +49 39449420 📞
Fax: +49 3944942200 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-30 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 213-387725
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Anfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Vergabeverfahren selbst sind bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle einzureichen (per Fax, per E-Mail oder Postversand). Bei allen Anfragen ist die Maßnahmenummer: „TSW_Mulde_9_2015 Los 1 Maschinentechnik“ in der Betreffzeile anzugeben. Wichtige weitere Hinweise: 1. Die Wertung der Angebote erfolgt entsprechend der bekannt gemachten Wertungskriterien (IV.2.1)) auf Basis des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatts „Bewertung“. Zur Angebotswertung haben die Bieter mit dem Angebot folgende, den Vergabeunterlagen beigefügten Unterlagen einzureichen: — Leistungsverzeichnis; — Bieterangaben; — Excel-Tabelle: „Neubau WKA Muldestausee – Bieterangaben Los 1 Maschinen- und Leittechnik“; — Excel-Tabelle „Erzeugungsberechnung Muldestausee“; — Nachweis der Einhaltung der in Ziff. 1.4.1 der Leistungsbeschreibung genannten, einzuhaltenden geometrischen Anforderungen: 1) Die maximale lichte Gesamtbreite für den Wasserweg von 6,40 m pro Turbine darf nicht überschritten werden (Einlaufbreite, Auslaufbreite, siehe Anhang 3, Ausschreibungsplan C40073CV103a, Maß B). 2) Die gesamte Entwicklungslänge vom Beginn des Kraftwerkseinlaufs bis zum Ende des Kraftwerksauslaufs darf 59,36 m nicht überschreiten (siehe Anhang 3, Ausschreibungsplan C40073CV104a, Maß L). 3) Der Tiefpunkt im Turbinenkeller bzw. der Tiefpunkt im Wasserweg darf eine Höhe von 68,40 m HN nicht unterschreiten (siehe Anhang 3, Ausschreibungsplan CV40073CV104a, Höhenkote H1). Ausgenommen hiervon sind die Lenzpumpenschächte. 4) Der vom Hallenkran für die Bewegung von Maschinenbauteilen überstrichene Bereich im Krafthaus beginnt erst in 20,1 m Abstand vom Beginn der Einlaufneigung (siehe Anlage 3, Vergabeplan C40073CV104a, Maß K). 5) Die Oberkante des Turbineneinlaufes darf in 15,10 m Abstand vom Beginn der Einlaufneigung eine Höhe von 76,00 m HN nicht überschreiten (siehe Anhang 3, Vergabeplan C40073CV104a, Höhenkote H2). — Erklärungen und Unterlagen gemäß Ziff. 1.5 der Leistungsbeschreibung: 1) Muscheldiagramm, 2) Übersichtszeichnung, 3) Beschreibung der Lageranordnung mit Skizze und Spezifikation, 4) Beispielhafter Kräfteplan eines bereits gebauten Kraftwerks, 5) Beispielhaftes hydraulisches Steuerschema, 6) Kurze Beschreibung der Wellendichtung mit Art der Schmierung und Beschreibung von Referenzen, 7) Kurze Beschreibung des Turbinen- und Kraftwerkreglers, 8) Beispielhafter Screenshot des Bedienpanels/PC-Leitstellensystems einer ausgeführten Anlage, 9) Nach Herstellerstandard empfohlene Ersatzteilliste — Wartungsvertrag (gemäß dem aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Muster) einschl. Arbeitskarten. 2. Umgang mit Abweichungen: Sämtliche in den Vergabeunterlagen geforderten technischen und kommerziellen Anforderungen sind ohne jegliche Abweichungen einzuhalten. Weicht das Angebot von den Vergabeunterlagen und den darin enthaltenen Anforderungen ab, so muss das Angebot ausgeschlossen werden. Insbesondere führen die Beigabe von Abweichungslisten oder eigener Leistungsbeschreibungen zu Anlagenteilen oder Komponenten des Bieters, die Abweichungen zu den geforderten Anforderungen bzw. zur geforderten Qualität beinhalten, zum Ausschluss des Angebotes. Ausnahmen hiervon stellen diejenigen Anforderungen dar, die der Qualitätsbewertung unterliegen, sowie Anforderungen, zu denen auf die Zulässigkeit von Abweichungen in der Leistungsbeschreibung gesondert hingewiesen wird (siehe dazu Leistungsbeschreibung Kap. 1.4.3) 3. Bieter müssen bei Erstellung des Angebots zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter verwenden und in dieses die jeweils geforderten Angaben vollständig eintragen und diese – soweit gefordert – unterzeichnen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen. Die Vordrucke sind ggf. mehrfach zu verwenden. So ist z. B. die „Eigenerklärung zur Eignung“ vom Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, von den benannten Nachunternehmern und sonstigen Dritten, derer sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags bedient, auszufüllen und einzureichen. 4. Die Angebote müssen spätestens zu dem unter IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis und unter Kennzeichnung als Angebot bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle vorliegen. Die Umschläge sind mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Kennzeichnung zu versehen bzw., wenn eine solche nicht beigefügt sein sollte, wie folgt farblich hervorgehoben zu kennzeichnen: „Nicht öffnen!!! – Angebot für die Baumaßnahme „Wasserkraftanlage Muldestausee – Los 1 Maschinen- und Leittechnik, Vergabenummer: TSW_Mulde_9_2015“ . Eine Einreichung per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Das vom Auftraggeber vorgegebene Angebotsschreiben ist an der vorgesehenen Stelle im Original zu unterzeichnen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot ohne weiteres ausgeschlossen. Gleiches gilt im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft, wenn die von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung fehlt (siehe Ziff. III.1.3)). Angebotsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. 5. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese im Angebot namentlich zu benennen. Dritter in diesem Sinne kann jeder sein, der nicht der Bieter selbst ist, also insbesondere Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Bieters, die Teile der Leistung erbringen sollen. Mit dem Angebot hat der Bieter die Eignung des Dritten im gleichen Umfang zu belegen, wie dies auch für die Eignung des Bieters verlangt wird (Ziff. III.2.1), III 2.2) und III 2.3)), allerdings beschränkt auf den Leistungsteil, den der Dritte übernehmen soll. Es ist mit dem Angebot das von den Dritten ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt „Eigenerklärung zur Eignungsprüfung“ vorzulegen. Soweit ein Bieter unter Berücksichtigung vorstehender Vorgaben Nachweise und Erklärungen des Dritten zur Eignung beibringt, ist insoweit die Eignung des Bewerbers selbst nachgewiesen (kumulative Berücksichtigung). Beruft sich der Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz eines Dritten (z. B. Nachunternehmers), so darf nur der Umsatz des Nachunternehmers angegeben werden, der den beabsichtigten Leistungsteil des Nachunternehmers betrifft und mit vergleichbaren Vorhaben erzielt wurde. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist im Angebot, ggf. auf gesonderter Anlage nachvollziehbar darzustellen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder sind diese nicht nachgewiesen, so bleibt der Umsatz bei der Wertung unberücksichtigt. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben auf Verlangen des Auftraggebers – alles im Original unterzeichnet – eine Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten gemäß dem Formblatt „Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmer“ (Formblatt 236) sowie die Nachunternehmererklärungen zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 13 Abs. 2, 15 Abs. 1 LVG LSA) und die Nachunternehmererklärungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 12, 13 Abs. 2, 15 LVG LSA) vorzulegen. 6. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.3.4) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen, sofern der Auftraggeber nicht festgelegt hat, dass das Fehlen von Erklärungen und Nachweisen die nicht mit dem Angebot vorliegen, zum Ausschluss führt (unterzeichnetes Angebotsschreiben, Bietergemeinschaftserklärung). Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Angebote, bei denen Preisangaben oder auch nur eine Preisangabe fehlt, werden ausgeschlossen. Die Frist für die Nachforderung von Erklärungen oder Nachweisen beginnt am Tag nach der Absendung der Anforderung, es sei denn, der Bieter weist nach, dass er die Aufforderung erst später erhalten hat. Werden nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Erklärungen und Nachweise, die erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen sind, müssen innerhalb der vom Auftraggeber vorgesehenen Frist diesem zugegangen sein. Ist dies nicht der Fall, sind diese auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 2 Rohrturbinen sowie Wartung.
Dauer: 32 Monate
Referenznummer: TSW_Mulde_9_2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis: Anhalt-Bitterfeld, Gemeinde Muldestausee, Kraftwerkstraße 2, 06749 Muldestausee.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gesetzestreue und Zuverlässigkeit:
Die nachfolgend genannten Erklärungen und Unterlagen sind vom Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert – mit dem Angebot einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftaten vorliegt.
Einen Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich. Der Auftraggeber kann für die Prüfung, ob die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen, vom Bieter entsprechende Nachweise (auch betreffend solcher Dritter, derer sich der Bieter zur Auftragserfüllung bedient) verlangen. Sofern die Bieter von den zuständigen Behörden Auskünfte über Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, erhalten haben, können sie diese verwenden.
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Das Verhalten einer natürlichen Person ist dem Bieter zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte des Bieters verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmern handelnden Person vorliegt.
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b) Eigenerklärung, dass:
— kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen des Bieters beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde oder aber ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
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— sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet;
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und erfüllt;
— der Bieter keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Zuverlässigkeit des Bieters oder einer Person, die für die Führung der Geschäfte des Bieters verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird;
— über die Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft.
Ein Insolvenzplan ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Verlangen
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen;
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
— eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
— eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen
vorzulegen. Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO einzuholen.
c) Die Bieter haben einen aktuellen Handelsregisterauszug mit dem Angebot einzureichen. Dieser darf – zu dem in IV.3.4 genannten Zeitpunkt – maximal 6 Monate alt sein.
Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Für die vorstehend – unter Buchst. a) und b) geforderten Eigenerklärungen ist das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend genannten Erklärungen und Unterlagen sind vom Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert – mit dem Angebot einzureichen:
a) Die Bieter haben mit ihrem Angebot den Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014 ggf. als Prognose) anzugeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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Mindestanforderung: Der Umsatz pro Geschäftsjahr muss mindestens 5 000 000 EUR betragen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist/sind auf Verlangen die Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
b) Die Bieter haben mit ihrem Angebot die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal anzugeben. Dabei ist die Darstellung zu gliedern in: in administratives Personal, technisches Ingenieurpersonal und technisches Facharbeiterpersonal
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c) Die Bieter haben mit dem ihrem Angebot ein Organigramm der wirtschaftlichen Verknüpfungen im Unternehmen/ Konzern in 2015 einzureichen.
Für die unter den Anstrichen a) und b) geforderten Erklärungen ist das „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgend genannten Erklärungen und Unterlagen sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
a) Vorlage von Referenzen des Bieters für mindestens 3 Wasserkraftanlagen (Mindestanforderung) mit Rohrturbinen mit einer Ausbauleistung von mindestens 1,3 MW je Maschine, für die der Bieter die maschinentechnischen Anlagenteile in den letzten 10 Jahren gefertigt, geliefert, montiert und in Betrieb genommen hat. Mindestens in einem Fall muss es sich um eine Wasserkraftanlage handeln, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz montiert und in Betrieb genommen wurde (Mindestanforderung).
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Jede Referenz muss die folgenden Angaben enthalten:
— Benennung des Auftraggebers (mit Benennung eines Ansprechpartners);
— Art der ausgeführten Leistung;
— Auftragssumme;
— Ausführungszeitraum;
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Maßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
— ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
b) Es muss für mindestens eine bauähnliche Rohrturbine aus dem Lieferprogramm des Herstellers in der Vergangenheit ein realer, physikalischer Modellversuch durchgeführt worden sein.
Entsprechende Belege sind mit dem Angebot vorzulegen.
c) Großer Eignungsnachweis für Stahlbauten der Klasse E nach DIN 18800-7 mit der Erweiterung für die Herstellung geschweißter Stahlbauten mit nicht vorwiegend ruhender Beanspruchung (vgl. DIN 19704-2, 5.1) und über die Erweiterung nach DIN 15018 für nicht rostende Stähle.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Aktueller Nachweis eines Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) Kopie ausreichend, nicht älter als 6 Monate gerechnet von dem in Ziff. IV.3.4) genannten Schlusstermin für die Abgabe des Angebots über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personen – sowie Sach- und Vermögensschäden, wobei die Versicherungssumme jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen muss (Mindestanforderung). Im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied einzeln zu erbringen. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die verbindliche Bestätigung eines Haftpflichtversicherers (nicht eines Maklers) einzureichen, dass spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird (im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis gemeinsam zu erbringen). Der Nachweis ist mit dem Angebot zu führen. Wird der Nachweis über die Betriebshaftpflicht nach Maßgabe der vorstehenden Anforderungen ggf. auch auf Nachfordern hin nicht erbracht, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
30 % der Auftragssumme als Vorauszahlungbürgschaft;
5 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft;
3 % der Abrechnungssumme als Gewährleistungsbürgschaft.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Angebote von Bietergemeinschaften sind in gleicher Weise zulässig wie Angebote von Einzelbietern. Die Verwendung des Begriffs „Bieter“ in dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen meint daher immer Bieter und Bietergemeinschaften.
2. Bei Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot zu erläutern, welche Leistungen jeweils von den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft erbracht werden.
3. Bei Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung (Formblatt 234) über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft unter Benennung aller Mitglieder einer solchen Arbeitsgemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall im Original einzureichen. Es ist in der Erklärung ferner anzugeben, welches Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft deren bevollmächtigter Vertreter ist, und zu erklären, dass dieser zur alleinigen rechtsgeschäftlichen Vertretung der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber berechtigt ist. Wird eine solche Erklärung ggf. auch auf Nachfordern hin nicht abgegeben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Liegt diese Erklärung dem Angebot nicht bei, bleibt das Angebot in der weiteren Wertung unberücksichtigt. Die Erklärung wird nicht nachgefordert. Das Fehlen führt zum Ausschluss.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Per Überweisung oder Verrechnungsscheck.
IBAN: DE22 8105 2000 0300 1336 93;
BIC: NOLADE21HRZ;
Harzsparkasse;
TSW_Mulde_9_2015.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-11-03 📅
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-15 📅
Öffnungsort:
Talsperren-Wasserkraft Sachsen-Anhalt GmbH, Timmenröder Str. 1a, 38889 Blankenburg
Ort des Eröffnungstermins: Talsperren-Wasserkraft Sachsen-Anhalt GmbH, Timmenröder Str. 1a, 38889 Blankenburg
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wirtschaftlichkeit (Angebotspreis und Jahreserzeugung) (90)
2. Qualität (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Herkenrath

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-17 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TSW_Mulde_9_2015
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 243-427353
Zusätzliche Informationen
Anfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Vergabeverfahren selbst sind bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle einzureichen (per Fax, per E-Mail oder Postversand).
Bei allen Anfragen ist die Maßnahmenummer: „TSW_Mulde_9_2015 Los 1 Maschinentechnik“ in der Betreffzeile anzugeben.
Wichtige weitere Hinweise:
1. Die Wertung der Angebote erfolgt entsprechend der bekannt gemachten Wertungskriterien (IV.2.1)) auf Basis des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatts „Bewertung“.
Zur Angebotswertung haben die Bieter mit dem Angebot folgende, den Vergabeunterlagen beigefügten Unterlagen einzureichen:
— Leistungsverzeichnis;
— Bieterangaben;
— Excel-Tabelle: „Neubau WKA Muldestausee – Bieterangaben Los 1 Maschinen- und Leittechnik“;
— Excel-Tabelle „Erzeugungsberechnung Muldestausee“;
— Nachweis der Einhaltung der in Ziff. 1.4.1 der Leistungsbeschreibung genannten, einzuhaltenden geometrischen Anforderungen:
1) Die maximale lichte Gesamtbreite für den Wasserweg von 6,40 m pro Turbine darf nicht überschritten werden (Einlaufbreite, Auslaufbreite, siehe Anhang 3, Ausschreibungsplan C40073CV103a, Maß B).
2) Die gesamte Entwicklungslänge vom Beginn des Kraftwerkseinlaufs bis zum Ende des Kraftwerksauslaufs darf 59,36 m nicht überschreiten (siehe Anhang 3, Ausschreibungsplan C40073CV104a, Maß L).
3) Der Tiefpunkt im Turbinenkeller bzw. der Tiefpunkt im Wasserweg darf eine Höhe von 68,40 m HN nicht unterschreiten (siehe Anhang 3, Ausschreibungsplan CV40073CV104a, Höhenkote H1).
Ausgenommen hiervon sind die Lenzpumpenschächte.
4) Der vom Hallenkran für die Bewegung von Maschinenbauteilen überstrichene Bereich im Krafthaus beginnt erst in 20,1 m Abstand vom Beginn der Einlaufneigung (siehe Anlage 3, Vergabeplan C40073CV104a, Maß K).
5) Die Oberkante des Turbineneinlaufes darf in 15,10 m Abstand vom Beginn der Einlaufneigung eine Höhe von 76,00 m HN nicht überschreiten (siehe Anhang 3, Vergabeplan C40073CV104a, Höhenkote H2).
— Erklärungen und Unterlagen gemäß Ziff. 1.5 der Leistungsbeschreibung:
1) Muscheldiagramm,
2) Übersichtszeichnung,
3) Beschreibung der Lageranordnung mit Skizze und Spezifikation,
4) Beispielhafter Kräfteplan eines bereits gebauten Kraftwerks,
5) Beispielhaftes hydraulisches Steuerschema,
6) Kurze Beschreibung der Wellendichtung mit Art der Schmierung und Beschreibung von Referenzen,
7) Kurze Beschreibung des Turbinen- und Kraftwerkreglers,
8) Beispielhafter Screenshot des Bedienpanels/PC-Leitstellensystems einer ausgeführten Anlage,
9) Nach Herstellerstandard empfohlene Ersatzteilliste
— Wartungsvertrag (gemäß dem aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Muster) einschl. Arbeitskarten.
2. Umgang mit Abweichungen:
Sämtliche in den Vergabeunterlagen geforderten technischen und kommerziellen Anforderungen sind ohne jegliche Abweichungen einzuhalten. Weicht das Angebot von den Vergabeunterlagen und den darin enthaltenen Anforderungen ab, so muss das Angebot ausgeschlossen werden.
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Insbesondere führen die Beigabe von Abweichungslisten oder eigener Leistungsbeschreibungen zu Anlagenteilen oder Komponenten des Bieters, die Abweichungen zu den geforderten Anforderungen bzw. zur geforderten Qualität beinhalten, zum Ausschluss des Angebotes.
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Ausnahmen hiervon stellen diejenigen Anforderungen dar, die der Qualitätsbewertung unterliegen, sowie Anforderungen, zu denen auf die Zulässigkeit von Abweichungen in der Leistungsbeschreibung gesondert hingewiesen wird (siehe dazu Leistungsbeschreibung Kap. 1.4.3)
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3. Bieter müssen bei Erstellung des Angebots zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter verwenden und in dieses die jeweils geforderten Angaben vollständig eintragen und diese – soweit gefordert – unterzeichnen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen. Die Vordrucke sind ggf. mehrfach zu verwenden. So ist z. B. die „Eigenerklärung zur Eignung“ vom Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, von den benannten Nachunternehmern und sonstigen Dritten, derer sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags bedient, auszufüllen und einzureichen.
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4. Die Angebote müssen spätestens zu dem unter IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis und unter Kennzeichnung als Angebot bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle vorliegen. Die Umschläge sind mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Kennzeichnung zu versehen bzw., wenn eine solche nicht beigefügt sein sollte, wie folgt farblich hervorgehoben zu kennzeichnen: „Nicht öffnen!!! – Angebot für die Baumaßnahme „Wasserkraftanlage Muldestausee – Los 1 Maschinen- und Leittechnik, Vergabenummer: TSW_Mulde_9_2015“ . Eine Einreichung per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Das vom Auftraggeber vorgegebene Angebotsschreiben ist an der vorgesehenen Stelle im Original zu unterzeichnen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot ohne weiteres ausgeschlossen. Gleiches gilt im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft, wenn die von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung fehlt (siehe Ziff. III.1.3)). Angebotsunterlagen werden nicht zurückgeschickt.
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5. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese im Angebot namentlich zu benennen. Dritter in diesem Sinne kann jeder sein, der nicht der Bieter selbst ist, also insbesondere Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Bieters, die Teile der Leistung erbringen sollen. Mit dem Angebot hat der Bieter die Eignung des Dritten im gleichen Umfang zu belegen, wie dies auch für die Eignung des Bieters verlangt wird (Ziff. III.2.1), III 2.2) und III 2.3)), allerdings beschränkt auf den Leistungsteil, den der Dritte übernehmen soll. Es ist mit dem Angebot das von den Dritten ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt „Eigenerklärung zur Eignungsprüfung“ vorzulegen.
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Soweit ein Bieter unter Berücksichtigung vorstehender Vorgaben Nachweise und Erklärungen des Dritten zur Eignung beibringt, ist insoweit die Eignung des Bewerbers selbst nachgewiesen (kumulative Berücksichtigung). Beruft sich der Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz eines Dritten (z. B. Nachunternehmers), so darf nur der Umsatz des Nachunternehmers angegeben werden, der den beabsichtigten Leistungsteil des Nachunternehmers betrifft und mit vergleichbaren Vorhaben erzielt wurde. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist im Angebot, ggf. auf gesonderter Anlage nachvollziehbar darzustellen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder sind diese nicht nachgewiesen, so bleibt der Umsatz bei der Wertung unberücksichtigt.
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Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben auf Verlangen des Auftraggebers – alles im Original unterzeichnet – eine Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten gemäß dem Formblatt „Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmer“ (Formblatt 236) sowie die Nachunternehmererklärungen zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 13 Abs. 2, 15 Abs. 1 LVG LSA) und die Nachunternehmererklärungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 12, 13 Abs. 2, 15 LVG LSA) vorzulegen.
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6. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.3.4) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen, sofern der Auftraggeber nicht festgelegt hat, dass das Fehlen von Erklärungen und Nachweisen die nicht mit dem Angebot vorliegen, zum Ausschluss führt (unterzeichnetes Angebotsschreiben, Bietergemeinschaftserklärung). Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Angebote, bei denen Preisangaben oder auch nur eine Preisangabe fehlt, werden ausgeschlossen.
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Die Frist für die Nachforderung von Erklärungen oder Nachweisen beginnt am Tag nach der Absendung der Anforderung, es sei denn, der Bieter weist nach, dass er die Aufforderung erst später erhalten hat. Werden nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Erklärungen und Nachweise, die erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen sind, müssen innerhalb der vom Auftraggeber vorgesehenen Frist diesem zugegangen sein. Ist dies nicht der Fall, sind diese auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht nach näherer Maßgabe von § 107 Abs. 3 GWB gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich, innerhalb einer Frist von 2 bis maximal 14 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen. Offenkundige bzw. für den angesprochenen, auch im Umgang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge erfahrenen, Bieterkreis erkennbare Verstöße müssen innerhalb von spätestens 5 Kalendertagen gerügt werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, so dürfen bis zum Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 213-387725 (2015-10-30)
Ergänzende Angaben (2015-12-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 235-425594
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 213-387725
ABl. S-Ausgabe: 235
Quelle: OJS 2015/S 235-425594 (2015-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 839 958 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Timmenröder Straße 1 a
Postort: Blankenburg/Harz

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 087-153547
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
Anfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Vergabeverfahren selbst sind bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen (per Fax, per E-Mail oder Postversand). Bei allen Anfragen ist die Maßnahmenummer: „TSW_Mulde_9_2015 Los 1 Maschinentechnik“ in der Betreffzeile anzugeben. Wichtige weitere Hinweise: 1. Die Wertung der Angebote erfolgt entsprechend der bekannt gemachten Wertungskriterien (IV.2.1)) auf Basis des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatts „Bewertung“. Zur Angebotswertung haben die Bieter mit dem Angebot folgende, den Vergabeunterlagen beigefügten Unterlagen einzureichen: – Leistungsverzeichnis – Bieterangaben – Excel-Tabelle: „Neubau WKA Muldestausee – Bieterangaben Los 1 Maschinen- und Leittechnik“ – Excel-Tabelle „Erzeugungsberechnung Muldestausee“ – Nachweis der Einhaltung der in Ziff. 1.4.1 der Leistungsbeschreibung genannten, einzuhaltenden geometrischen Anforderungen: 1) Die maximale lichte Gesamtbreite für den Wasserweg von 6,40 m pro Turbine darf nicht überschritten werden (Einlaufbreite, Auslaufbreite, siehe Anhang 3, Ausschreibungsplan C40073CV103a, Maß B) 2) Die gesamte Entwicklungslänge vom Beginn des Kraftwerkseinlaufs bis zum Ende des Kraftwerksauslaufs darf 59,36 m nicht überschreiten (siehe Anhang 3, Ausschreibungsplan C40073CV104a, Maß L). 3) Der Tiefpunkt im Turbinenkeller bzw. der Tiefpunkt im Wasserweg darf eine Höhe von 68,40 m HN nicht unterschreiten (siehe Anhang 3, Ausschreibungsplan CV40073CV104a, Höhenkote H1). Ausgenommen hiervon sind die Lenzpumpenschächte. 4) Der vom Hallenkran für die Bewegung von Maschinenbauteilen überstrichene Bereich im Krafthaus beginnt erst in 20,1 m Abstand vom Beginn der Einlaufneigung (siehe Anlage 3, Vergabeplan C40073CV104a, Maß K). 5) Die Oberkante des Turbineneinlaufes darf in 15,10 m Abstand vom Beginn der Einlaufneigung eine Höhe von 76 m HN nicht überschreiten (siehe Anhang 3, Vergabeplan C40073CV104a, Höhenkote H2). – Erklärungen und Unterlagen gemäß Ziff. 1.5 der Leistungsbeschreibung: 1) Muscheldiagramm 2) Übersichtszeichnung 3) Beschreibung der Lageranordnung mit Skizze und Spezifikation 4) Beispielhafter Kräfteplan eines bereits gebauten Kraftwerks 5) Beispielhaftes hydraulisches Steuerschema 6) Kurze Beschreibung der Wellendichtung mit Art der Schmierung und Beschreibung von Referenzen 7) Kurze Beschreibung des Turbinen- und Kraftwerkreglers 8) Beispielhafter Screenshot des Bedienpanels / PC-Leitstellensystems einer ausgeführten Anlage 9) Nach Herstellerstandard empfohlene Ersatzteilliste – Wartungsvertrag (gemäß dem aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Muster) einschl. Arbeitskarten 2. Umgang mit Abweichungen: Sämtliche in den Vergabeunterlagen geforderten technischen und kommerziellen Anforderungen sind ohne jegliche Abweichungen einzuhalten. Weicht das Angebot von den Vergabeunterlagen und den darin enthaltenen Anforderungen ab, so muss das Angebot ausgeschlossen werden. Insbesondere führen die Beigabe von Abweichungslisten oder eigener Leistungsbeschreibungen zu Anlagenteilen oder Komponenten des Bieters, die Abweichungen zu den geforderten Anforderungen bzw. zur geforderten Qualität beinhalten, zum Ausschluss des Angebotes. Ausnahmen hiervon stellen diejenigen Anforderungen dar, die der Qualitätsbewertung unterliegen, sowie Anforderungen, zu denen auf die Zulässigkeit von Abweichungen in der Leistungsbeschreibung gesondert hingewiesen wird (siehe dazu Leistungsbeschreibung Kap. 1.4.3) 3. Bieter müssen bei Erstellung des Angebots zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter verwenden und in dieses die jeweils geforderten Angaben vollständig eintragen und diese – soweit gefordert – unterzeichnen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen. Die Vordrucke sind ggf. mehrfach zu verwenden. So ist z. B. die „Eigenerklärung zur Eignung“ vom Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, von den benannten Nachunternehmern und sonstigen Dritten, derer sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags bedient, auszufüllen und einzureichen. 4. Die Angebote müssen spätestens zu dem unter IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis und unter Kennzeichnung als Angebot bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle vorliegen. Die Umschläge sind mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Kennzeichnung zu versehen bzw., wenn eine solche nicht beigefügt sein sollte, wie folgt farblich hervorgehoben zu kennzeichnen: „Nicht öffnen!!! – Angebot für die Baumaßnahme „Wasserkraftanlage Muldestausee – Los 1 Maschinen- und Leittechnik, Vergabenummer: TSW_Mulde_9_2015“ . Eine Einreichung per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Das vom Auftraggeber vorgegebene Angebotsschreiben ist an der vorgesehenen Stelle im Original zu unterzeichnen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot ohne weiteres ausgeschlossen. Gleiches gilt im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft, wenn die von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung fehlt (siehe Ziff. III.1.3)). Angebotsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. 5. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese im Angebot namentlich zu benennen. Dritter in diesem Sinne kann jeder sein, der nicht der Bieter selbst ist, also insbesondere Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Bieters, die Teile der Leistung erbringen sollen. Mit dem Angebot hat der Bieter die Eignung des Dritten im gleichen Umfang zu belegen, wie dies auch für die Eignung des Bieters verlangt wird (Ziff. III 2.1), III 2.2) und III 2.3)), allerdings beschränkt auf den Leistungsteil, den der Dritte übernehmen soll. Es ist mit dem Angebot das von den Dritten ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt „Eigenerklärung zur Eignungsprüfung“ vorzulegen. Soweit ein Bieter unter Berücksichtigung vorstehender Vorgaben Nachweise und Erklärungen des Dritten zur Eignung beibringt, ist insoweit die Eignung des Bewerbers selbst nachgewiesen (kumulative Berücksichtigung). Beruft sich der Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz eines Dritten (z. B. Nachunternehmers), so darf nur der Umsatz des Nachunternehmers angegeben werden, der den beabsichtigten Leistungsteil des Nachunternehmers betrifft und mit vergleichbaren Vorhaben erzielt wurde. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist im Angebot, ggf. auf gesonderter Anlage nachvollziehbar darzustellen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder sind diese nicht nachgewiesen, so bleibt der Umsatz bei der Wertung unberücksichtigt. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben auf Verlangen des Auftraggebers – alles im Original unterzeichnet – eine Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten gemäß dem Formblatt „Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmer“ (Formblatt 236) sowie die Nachunternehmererklärungen zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 13 Abs. 2, 15 Abs. 1 LVG LSA) und die Nachunternehmererklärungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 12, 13 Abs. 2, 15 LVG LSA) vorzulegen. 6. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.3.4) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen, sofern der Auftraggeber nicht festgelegt hat, dass das Fehlen von Erklärungen und Nachweisen die nicht mit dem Angebot vorliegen, zum Ausschluss führt (unterzeichnetes Angebotsschreiben, Bietergemeinschaftserklärung). Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Angebote, bei denen Preisangaben oder auch nur eine Preisangabe fehlt, werden ausgeschlossen. Die Frist für die Nachforderung von Erklärungen oder Nachweisen beginnt am Tag nach der Absendung der Anforderung, es sei denn, der Bieter weist nach, dass er die Aufforderung erst später erhalten hat. Werden nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Erklärungen und Nachweise, die erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen sind, müssen innerhalb der vom Auftraggeber vorgesehenen Frist diesem zugegangen sein. Ist dies nicht der Fall, sind diese auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-01 📅
Name: Kössler GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hauptstraße 122-124
Postort: St. Georgen/Stfd.
Postleitzahl: 3151
Land: Österreich 🇦🇹
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2016/S 087-153547 (2016-04-29)