Da das deutsche Schienennetz wegen des hohen Nebenstreckenanteils nur zu ca. 50 % elektrifiziert ist, besitzt der Dieselantrieb weiterhin eine große Bedeutung. Gerade im Regionalverkehr sind weite Teile der Strecken nicht oder nicht durchgehend elektrifiziert. Auch in anderen Regionen besitzen Dieselantriebe nach wie vor eine hohe Bedeutung, da die Strecken teilweise zu einem deutlich geringeren Teil elektrifiziert sind, als in Deutschland. Da eine nachträgliche Elektrifizierung von Nebenstrecken aufgrund zu geringer Transportleistungen häufig wirtschaftlich nicht tragbar ist, verfügen autark angetriebene Fahrzeuge über einen hohen Stellenwert im Gesamtnetz. Vor diesem Hintergrund fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) die Entwicklung einer neuen Schienenfahrzeuggeneration mit Brennstoffzellenantrieb durch die Firma Alstom. Diese Fahrzeuge stellen langfristig eine umweltfreundliche Alternative zu konventionellen Dieseltriebwagen dar, die heute auf nicht elektrifizierten Strecken im Regionalverkehr zum Einsatz kommen. Gegenüber herkömmlichen Dieseltriebwagen ist der Antrieb per Brennstoffzelle perspektivisch energieeffizienter und kostengünstiger. Bei entsprechendem Nachweis der Alltags- und Einsatztauglichkeit stellt diese Technologie eine emissionsfreie Antriebs-Alternative dar. Geplant sind Schienenfahrzeuge auf der Basis des Dieseltriebwagens Lint 54 der Firma Alstom. Bereits Ende 2016 sollen die ersten Prototypen in den Testbetrieb gehen. Entwickelt und gefertigt werden die Fahrzeuge im Kompetenzzentrum für Regionaltriebzüge von Alstom in Salzgitter. Bis zum Jahr 2021 sollen insgesamt 50 Fahrzeuge in vier Bundesländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen) im regulären Fahrgastbetrieb eingesetzt werden. Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags: „Wasserstoff-Infrastruktur für die Schiene“ sollen bis Ende 2015 die technischen, rechtlichen und ökonomischen Voraussetzungen für eine Integration von Wasserstoff in die vorhandene Schienen-Infrastruktur untersucht werden. Im Zusammenspiel mit den relevanten Stakeholdern (z. B. Eisenbahnverkehrsunternehmen, Alstom, Clean Energy Partnership – CEP) und regionalen Akteuren (z. B. Landesagenturen, Aufgabenträgerorganisationen des SPNV (Schienenpersonennahverkehr)) sollen Handlungskonzepte entwickelt werden, die zum einen die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen und zum anderen eine Kalkulation der Kosten vornehmen (Investition in Infrastruktur/Betrieb) und deren Einfluss auf die Etablierung der Mobilität mit Wasserstoff und Brennstoffzelle bewerten. Ausgehend vom bestehenden Schienennetz in Deutschland und den zuvor identifizierten Faktoren sollen für die Versorgung mit Wasserstoff geeignete Strecken identifiziert und dargestellt werden. Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sollen im Einzelnen folgende Themengebiete behandelt werden: TA 1: Themengebiet Infrastruktur; TA 2: Themengebiet Rechtliche Rahmenbedingungen; TA 3: Themengebiet Betrieb; TA 4: Themengebiet Akzeptanz und Synergien. Für den Auftrag sind 7 Arbeitspakete (AP) einzuplanen: AP 1: Identifikation und Darstellung von Wasserstoffquellen; AP 2: Entwicklung und Bewertung von Konzepten zur Wasserstoffbereitstellung für den Schienenverkehr; AP 3: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Wasserstoff-Bereitstellung; AP 4: Hürden für den wirtschaftlichen Betrieb von Brennstoffzellen-Fahrzeugen; AP 5: Anforderungen an die betriebliche Planung; AP 6: Akzeptanz-Management und Bürgerbeteiligung; AP 7: Nutzung von Synergien und Anpassungsbedarf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang:
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sollen im Einzelnen folgende Themengebiete behandelt werden:TA 1: Themengebiet Infrastruktur;TA 2: Themengebiet Rechtliche Rahmenbedingungen;TA 3: Themengebiet Betrieb;TA 4: Themengebiet Akzeptanz und Synergien.Für den Auftrag sind 7 Arbeitspakete (AP) einzuplanen:AP 1: Identifikation und Darstellung von Wasserstoffquellen;AP 2: Entwicklung und Bewertung von Konzepten zur Wasserstoffbereitstellung für den Schienenverkehr;AP 3: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Wasserstoff-Bereitstellung;AP 4: Hürden für den wirtschaftlichen Betrieb von Brennstoffzellen-Fahrzeugen;AP 5: Anforderungen an die betriebliche Planung;AP 6: Akzeptanz-Management und Bürgerbeteiligung;AP 7: Nutzung von Synergien und Anpassungsbedarf.
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sollen im Einzelnen folgende Themengebiete behandelt werden:TA 1: Themengebiet Infrastruktur;TA 2: Themengebiet Rechtliche Rahmenbedingungen;TA 3: Themengebiet Betrieb;TA 4: Themengebiet Akzeptanz und Synergien.Für den Auftrag sind 7 Arbeitspakete (AP) einzuplanen:AP 1: Identifikation und Darstellung von Wasserstoffquellen;AP 2: Entwicklung und Bewertung von Konzepten zur Wasserstoffbereitstellung für den Schienenverkehr;AP 3: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Wasserstoff-Bereitstellung;AP 4: Hürden für den wirtschaftlichen Betrieb von Brennstoffzellen-Fahrzeugen;AP 5: Anforderungen an die betriebliche Planung;AP 6: Akzeptanz-Management und Bürgerbeteiligung;AP 7: Nutzung von Synergien und Anpassungsbedarf.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de🌏
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de📧
Fax: +49 30201993334 📠
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 21.7.2015 zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 21.7.2015 zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Da das deutsche Schienennetz wegen des hohen Nebenstreckenanteils nur zu ca. 50 % elektrifiziert ist, besitzt der Dieselantrieb weiterhin eine große Bedeutung. Gerade im Regionalverkehr sind weite Teile der Strecken nicht oder nicht durchgehend elektrifiziert. Auch in anderen Regionen besitzen Dieselantriebe nach wie vor eine hohe Bedeutung, da die Strecken teilweise zu einem deutlich geringeren Teil elektrifiziert sind, als in Deutschland. Da eine nachträgliche Elektrifizierung von Nebenstrecken aufgrund zu geringer Transportleistungen häufig wirtschaftlich nicht tragbar ist, verfügen autark angetriebene Fahrzeuge über einen hohen Stellenwert im Gesamtnetz.
Da das deutsche Schienennetz wegen des hohen Nebenstreckenanteils nur zu ca. 50 % elektrifiziert ist, besitzt der Dieselantrieb weiterhin eine große Bedeutung. Gerade im Regionalverkehr sind weite Teile der Strecken nicht oder nicht durchgehend elektrifiziert. Auch in anderen Regionen besitzen Dieselantriebe nach wie vor eine hohe Bedeutung, da die Strecken teilweise zu einem deutlich geringeren Teil elektrifiziert sind, als in Deutschland. Da eine nachträgliche Elektrifizierung von Nebenstrecken aufgrund zu geringer Transportleistungen häufig wirtschaftlich nicht tragbar ist, verfügen autark angetriebene Fahrzeuge über einen hohen Stellenwert im Gesamtnetz.
Vor diesem Hintergrund fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) die Entwicklung einer neuen Schienenfahrzeuggeneration mit Brennstoffzellenantrieb durch die Firma Alstom. Diese Fahrzeuge stellen langfristig eine umweltfreundliche Alternative zu konventionellen Dieseltriebwagen dar, die heute auf nicht elektrifizierten Strecken im Regionalverkehr zum Einsatz kommen. Gegenüber herkömmlichen Dieseltriebwagen ist der Antrieb per Brennstoffzelle perspektivisch energieeffizienter und kostengünstiger. Bei entsprechendem Nachweis der Alltags- und Einsatztauglichkeit stellt diese Technologie eine emissionsfreie Antriebs-Alternative dar.
Vor diesem Hintergrund fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) die Entwicklung einer neuen Schienenfahrzeuggeneration mit Brennstoffzellenantrieb durch die Firma Alstom. Diese Fahrzeuge stellen langfristig eine umweltfreundliche Alternative zu konventionellen Dieseltriebwagen dar, die heute auf nicht elektrifizierten Strecken im Regionalverkehr zum Einsatz kommen. Gegenüber herkömmlichen Dieseltriebwagen ist der Antrieb per Brennstoffzelle perspektivisch energieeffizienter und kostengünstiger. Bei entsprechendem Nachweis der Alltags- und Einsatztauglichkeit stellt diese Technologie eine emissionsfreie Antriebs-Alternative dar.
Geplant sind Schienenfahrzeuge auf der Basis des Dieseltriebwagens Lint 54 der Firma Alstom. Bereits Ende 2016 sollen die ersten Prototypen in den Testbetrieb gehen. Entwickelt und gefertigt werden die Fahrzeuge im Kompetenzzentrum für Regionaltriebzüge von Alstom in Salzgitter. Bis zum Jahr 2021 sollen insgesamt 50 Fahrzeuge in vier Bundesländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen) im regulären Fahrgastbetrieb eingesetzt werden.
Geplant sind Schienenfahrzeuge auf der Basis des Dieseltriebwagens Lint 54 der Firma Alstom. Bereits Ende 2016 sollen die ersten Prototypen in den Testbetrieb gehen. Entwickelt und gefertigt werden die Fahrzeuge im Kompetenzzentrum für Regionaltriebzüge von Alstom in Salzgitter. Bis zum Jahr 2021 sollen insgesamt 50 Fahrzeuge in vier Bundesländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen) im regulären Fahrgastbetrieb eingesetzt werden.
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags: „Wasserstoff-Infrastruktur für die Schiene“ sollen bis Ende 2015 die technischen, rechtlichen und ökonomischen Voraussetzungen für eine Integration von Wasserstoff in die vorhandene Schienen-Infrastruktur untersucht werden. Im Zusammenspiel mit den relevanten Stakeholdern (z. B. Eisenbahnverkehrsunternehmen, Alstom, Clean Energy Partnership – CEP) und regionalen Akteuren (z. B. Landesagenturen, Aufgabenträgerorganisationen des SPNV (Schienenpersonennahverkehr)) sollen Handlungskonzepte entwickelt werden, die zum einen die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen und zum anderen eine Kalkulation der Kosten vornehmen (Investition in Infrastruktur/Betrieb) und deren Einfluss auf die Etablierung der Mobilität mit Wasserstoff und Brennstoffzelle bewerten. Ausgehend vom bestehenden Schienennetz in Deutschland und den zuvor identifizierten Faktoren sollen für die Versorgung mit Wasserstoff geeignete Strecken identifiziert und dargestellt werden.
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags: „Wasserstoff-Infrastruktur für die Schiene“ sollen bis Ende 2015 die technischen, rechtlichen und ökonomischen Voraussetzungen für eine Integration von Wasserstoff in die vorhandene Schienen-Infrastruktur untersucht werden. Im Zusammenspiel mit den relevanten Stakeholdern (z. B. Eisenbahnverkehrsunternehmen, Alstom, Clean Energy Partnership – CEP) und regionalen Akteuren (z. B. Landesagenturen, Aufgabenträgerorganisationen des SPNV (Schienenpersonennahverkehr)) sollen Handlungskonzepte entwickelt werden, die zum einen die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen und zum anderen eine Kalkulation der Kosten vornehmen (Investition in Infrastruktur/Betrieb) und deren Einfluss auf die Etablierung der Mobilität mit Wasserstoff und Brennstoffzelle bewerten. Ausgehend vom bestehenden Schienennetz in Deutschland und den zuvor identifizierten Faktoren sollen für die Versorgung mit Wasserstoff geeignete Strecken identifiziert und dargestellt werden.
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sollen im Einzelnen folgende Themengebiete behandelt werden:
TA 1: Themengebiet Infrastruktur;
TA 2: Themengebiet Rechtliche Rahmenbedingungen;
TA 3: Themengebiet Betrieb;
TA 4: Themengebiet Akzeptanz und Synergien.
Für den Auftrag sind 7 Arbeitspakete (AP) einzuplanen:
AP 1: Identifikation und Darstellung von Wasserstoffquellen;
AP 2: Entwicklung und Bewertung von Konzepten zur Wasserstoffbereitstellung für den Schienenverkehr;
AP 3: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Wasserstoff-Bereitstellung;
AP 4: Hürden für den wirtschaftlichen Betrieb von Brennstoffzellen-Fahrzeugen;
AP 5: Anforderungen an die betriebliche Planung;
AP 6: Akzeptanz-Management und Bürgerbeteiligung;
AP 7: Nutzung von Synergien und Anpassungsbedarf.
Menge oder Umfang:
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sollen im Einzelnen folgende Themengebiete behandelt werden:
TA 1: Themengebiet Infrastruktur;
TA 2: Themengebiet Rechtliche Rahmenbedingungen;
TA 3: Themengebiet Betrieb;
TA 4: Themengebiet Akzeptanz und Synergien.
Für den Auftrag sind 7 Arbeitspakete (AP) einzuplanen:
AP 1: Identifikation und Darstellung von Wasserstoffquellen;
AP 2: Entwicklung und Bewertung von Konzepten zur Wasserstoffbereitstellung für den Schienenverkehr;
AP 3: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Wasserstoff-Bereitstellung;
AP 4: Hürden für den wirtschaftlichen Betrieb von Brennstoffzellen-Fahrzeugen;
AP 5: Anforderungen an die betriebliche Planung;
AP 6: Akzeptanz-Management und Bürgerbeteiligung;
AP 7: Nutzung von Synergien und Anpassungsbedarf.
Dauer: 6 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen).
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen).
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen).
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Leistungsfähigkeit:
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
• abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters;
• Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen).
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Fachkenntnisse und Erfahrungen bei der technischen Betrachtung von Infrastrukturen für den Schienenverkehr.
2. Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Bilanzierung von Energieverbräuchen verschiedener H2-Versorgungskonzepte und den dazugehörigen Lieferketten.
3. Fachkenntnisse und Erfahrungen der Nutzung ökonomischer Bewertungsmethoden von H2-Infrastruktur, insbesondere im Hinblick auf ökonomische Optimierungspotentiale.
4. Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Akzeptanzforschung im Bereich der Wasserstoffmobilität und in Bezug auf die Bewertung des Genehmigungsprozesses von H2- und Schienen-Infrastruktur in Deutschland.
5. Einbezug natur-, betriebs- und sozialwissenschaftlicher Professionen in die Projektbearbeitung, um die notwendige Inter- und Transdisziplinarität zu sichern, d. h.:
— Ingenieur/Ingenieurin mit Berufs- und Projekterfahrung;
— Betriebswirt/Betriebswirtin mit Berufs- und Projekterfahrung;
— Sozialwissenschaftler/Sozialwissenschaftlerin mit Berufs- und Projekterfahrung (Nachzuweisen durch Lebenslauf o. ä.).
6. Vernetzung mit den relevanten Akteuren im Bereich Wasserstoffmobilität (z. B. Clean Energy Partnership) bezogen auf das gesamte Bundesgebiet. Hierzu ist eine Eigenerklärung zu erbringen und die Vernetzung ist auf max. einer DIN A4-Seite aussagekräftig darzustellen.
6. Vernetzung mit den relevanten Akteuren im Bereich Wasserstoffmobilität (z. B. Clean Energy Partnership) bezogen auf das gesamte Bundesgebiet. Hierzu ist eine Eigenerklärung zu erbringen und die Vernetzung ist auf max. einer DIN A4-Seite aussagekräftig darzustellen.
Es sind zu den Punkten 1. bis 4. jeweils 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Der Punkt 5 ist in Form von Lebensläufen o. ä. nachzuweisen. Zum Punkt 6 soll die Vernetzung auf max. einer DIN A4-Seiten aussagekräftig beschrieben werden. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu den Punkten 1. bis 4. jeweils 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Der Punkt 5 ist in Form von Lebensläufen o. ä. nachzuweisen. Zum Punkt 6 soll die Vernetzung auf max. einer DIN A4-Seiten aussagekräftig beschrieben werden. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
• Projektbezeichnung;
• Projektinhalt;
• Projektlaufzeit;
• erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes;
• Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt);
• Angabe des Auftraggebers.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Stefanie Tobian
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 6: Vergaben für Ministerien, Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.bmvi.de🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 21.7.2015 zu stellen.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 21.7.2015 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2015/S 108-196527 (2015-06-03)
Ergänzende Angaben (2015-07-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. §101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. §101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (50)
2. Preis (30)
3. Organisatorische Umsetzung (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-02 📅
Name: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Rothenbaumchaussee 78
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 131-240775
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.