Der GKV-Spitzenverband betreibt diverse Online-Auftritte. Neben der Hauptinternetseite www.gkv-spitzenverband.de und einem registrierungspflichtigen Mitgliederportal, gehören derzeit insgesamt sieben weitere „Themenportale“ zum Angebot des Verbandes. Diese werden auf Basis des Content-Management-Systems FirstSpirit und der Portallösung Liferay Portal realisiert. Für die Neu- und Weiterentwicklung sowie den umfassenden Support dieser Online-Auftritte sucht der GKV-Spitzenverband eine Full-Service-Webagentur mit Erfahrung in der umfassenden Betreuung eines Verbandes oder einer öffentlichen Einrichtung im Bereich Webdesign und Software-Technik. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Bewerbungshinweisen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkv-spitzenverband.de🌏
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de📧
Fax: +49 302062888989 📠
1. Auftraggeber ist der GKV-Spitzenverband. Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Er gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Die Gesundheit der 70 000 000 Versicherten steht dabei im Mittelpunkt seines Handelns.
2. Weitere Informationen zu dem Auftrag und dem Verfahren sowie die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Formblätter sind bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder Fax abzurufen. Die Nichtverwendung führt zum Angebotsausschluss.
3. Die Bieter sind verpflichtet sicherzustellen, dass Informationen des Auftraggebers, zur Kenntnis genommen und bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass währenddes Verfahrens die durch den Auftraggeber versandten E-Mails erhalten und berücksichtigt werden können. Es erfolgt kein zweiter Versand der E-Mails bei Abwesenheitsmitteilungen.
1. Auftraggeber ist der GKV-Spitzenverband. Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Er gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Die Gesundheit der 70 000 000 Versicherten steht dabei im Mittelpunkt seines Handelns.
2. Weitere Informationen zu dem Auftrag und dem Verfahren sowie die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Formblätter sind bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder Fax abzurufen. Die Nichtverwendung führt zum Angebotsausschluss.
3. Die Bieter sind verpflichtet sicherzustellen, dass Informationen des Auftraggebers, zur Kenntnis genommen und bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass währenddes Verfahrens die durch den Auftraggeber versandten E-Mails erhalten und berücksichtigt werden können. Es erfolgt kein zweiter Versand der E-Mails bei Abwesenheitsmitteilungen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der GKV-Spitzenverband betreibt diverse Online-Auftritte. Neben der Hauptinternetseite www.gkv-spitzenverband.de und einem registrierungspflichtigen Mitgliederportal, gehören derzeit insgesamt sieben weitere „Themenportale“ zum Angebot des Verbandes. Diese werden auf Basis des Content-Management-Systems FirstSpirit und der Portallösung Liferay Portal realisiert.
Der GKV-Spitzenverband betreibt diverse Online-Auftritte. Neben der Hauptinternetseite www.gkv-spitzenverband.de und einem registrierungspflichtigen Mitgliederportal, gehören derzeit insgesamt sieben weitere „Themenportale“ zum Angebot des Verbandes. Diese werden auf Basis des Content-Management-Systems FirstSpirit und der Portallösung Liferay Portal realisiert.
Für die Neu- und Weiterentwicklung sowie den umfassenden Support dieser Online-Auftritte sucht der GKV-Spitzenverband eine Full-Service-Webagentur mit Erfahrung in der umfassenden Betreuung eines Verbandes oder einer öffentlichen Einrichtung im Bereich Webdesign und Software-Technik.
Für die Neu- und Weiterentwicklung sowie den umfassenden Support dieser Online-Auftritte sucht der GKV-Spitzenverband eine Full-Service-Webagentur mit Erfahrung in der umfassenden Betreuung eines Verbandes oder einer öffentlichen Einrichtung im Bereich Webdesign und Software-Technik.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Bewerbungshinweisen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag beginnt mit Erteilung des Zuschlags und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich max. dreimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
Referenznummer: SV 14-9019
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse durch einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist; wenn der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
1. Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse durch einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist; wenn der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A genannten Tatbestände und gem. MiloG.
Zur Nachweisführung ist das Formblatt 5 zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist.
Zur Nachweisführung ist das Formblatt 6 zu verwenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Allgemeine Darstellung des Bewerbers und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmer mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern (max. 4 Seiten).
2) Nachweis von mindestens drei fachlich-technischen Referenzen der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist hinsichtlich der nach Art und Schwierigkeit vergleichbaren Leistungen für eine Neu-/Weiterentwicklung (d.h. Full-Service-Projekt mit den Aufgabenbereich Webdesign, Technik und Entwicklung, Testing und Support). Bei den Referenzen muss es sich um Webpräsenzen mit textlastigen, sachlich präsentierten Inhalten, die komplizierte Fachthemen transportieren, handeln (z.B. Webseite des GKV-Spitzenverbandes). Eine Referenz muss zudem über einen registrierungspflichtigen Bereich (inkl. Nutzermanagement) verfügen.
2) Nachweis von mindestens drei fachlich-technischen Referenzen der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist hinsichtlich der nach Art und Schwierigkeit vergleichbaren Leistungen für eine Neu-/Weiterentwicklung (d.h. Full-Service-Projekt mit den Aufgabenbereich Webdesign, Technik und Entwicklung, Testing und Support). Bei den Referenzen muss es sich um Webpräsenzen mit textlastigen, sachlich präsentierten Inhalten, die komplizierte Fachthemen transportieren, handeln (z.B. Webseite des GKV-Spitzenverbandes). Eine Referenz muss zudem über einen registrierungspflichtigen Bereich (inkl. Nutzermanagement) verfügen.
Notwendige Angaben zu den Referenz-Projekten sind:
— Name und Adresse des Auftraggebers
— Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail
— URL des Online-Auftrittes (nur bei öffentlich-zugänglichen Projekten)
— Software-Lösung, mit der das Referenz-Projekt umgesetzt wurde
— Kurzexposé mit Projektziel, -laufzeit,
— Nennung von speziellen Herausforderungen, die im Bereich Webdesign und/oder Technik und Entwicklung gelöst wurden inkl. Lösungsansatz (max. 2 Seiten je Kurzexpose)
Zusätzlich ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, in der die Barrierefreiheit bei Internetportalen umgesetzt wurde. Es kommt nicht darauf an, mit welcher Software dieses Projekt umgesetzt wurde. Die Vorlage des Ergebnisses eines BITV-Test mit mindestens 90 Punkten ist als Nachweis ausreichend. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist schriftlich darzustellen, wie die Barrierefreiheit bei dem Internetprojekt umgesetzt wurde.
Zusätzlich ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, in der die Barrierefreiheit bei Internetportalen umgesetzt wurde. Es kommt nicht darauf an, mit welcher Software dieses Projekt umgesetzt wurde. Die Vorlage des Ergebnisses eines BITV-Test mit mindestens 90 Punkten ist als Nachweis ausreichend. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist schriftlich darzustellen, wie die Barrierefreiheit bei dem Internetprojekt umgesetzt wurde.
3) Namen und berufliche Qualifikation der vorgesehenen Person(en) als:
a) Projektleiter/-in;
b) verantwortliche/-n Web-Designer/-in;
c) verantwortliche/-n Web-Entwickler/-in Frontend
d) verantwortliche/-n Web-Entwickler/-in für FirstSpirit
e) verantwortliche/-n Web-Entwickler/-in für Liferay-Portal
Hierzu ist die entsprechende Tabelle in Anlage 7 auszufüllen. Zusätzlich sind Angaben zur beruflichen Qualifikation in Form eines Kurzlebenslaufes zu machen.
4) Kurzkonzept
Es soll nachvollziehbar dargestellt werden, wie der Dienstleister Neu- und Weiterentwicklungsprojekte in den unterschiedlichen Phasen Konzept, Entwicklung, Testing/Qualitätssicherung und Implementierung/Livegang organisiert und strukturiert (wenn vorhanden, Benennung von allgemeingültigen Zertifizierungen in diesem Bereich oder internen Agentur-Standards etc.) und welche Tools der Dienstleister zur strukturierten Kundenkommunikation einsetzt (z.B. Confluence etc.). Die Beschreibung der Projektorganisation kann anhand eines modellhaften Projektstruktur- und Ablaufplanes für Webprojekte erfolgen. Hat der Bewerber für First Spirit oder für Liferay ein Partnerlevel ist dies anzugeben und nachzuweisen. Das Konzept soll max. 4 Seiten umfassen.
Es soll nachvollziehbar dargestellt werden, wie der Dienstleister Neu- und Weiterentwicklungsprojekte in den unterschiedlichen Phasen Konzept, Entwicklung, Testing/Qualitätssicherung und Implementierung/Livegang organisiert und strukturiert (wenn vorhanden, Benennung von allgemeingültigen Zertifizierungen in diesem Bereich oder internen Agentur-Standards etc.) und welche Tools der Dienstleister zur strukturierten Kundenkommunikation einsetzt (z.B. Confluence etc.). Die Beschreibung der Projektorganisation kann anhand eines modellhaften Projektstruktur- und Ablaufplanes für Webprojekte erfolgen. Hat der Bewerber für First Spirit oder für Liferay ein Partnerlevel ist dies anzugeben und nachzuweisen. Das Konzept soll max. 4 Seiten umfassen.
5) Aufgabe „Informationsarchitektur“
Die nachstehende Aufgabe ist von den Bewerbern zu erfüllen. Bitte erstellen Sie hierzu eine eigene Anlage. Die Lösung soll max. 5 Seiten umfassen.
Der GKV-Spitzenverband spricht mit seiner Internetseite eine Fachöffentlichkeit in der Kranken- und Pflegeversicherung an. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat er bestimmte Veröffentlichungspflichten (z. B. Rahmenvorgaben, Richtlinien, Verträge). Darüber hinaus möchte er sachlich, aber dennoch in moderner Aufmachung seine Standpunkte darlegen und interessierte Leser aus Fachkreisen, Politik und Presse über Entwicklungen im Gesundheitswesen auf dem Laufenden halten. Dies führt zu einer Fülle an Informationen, die gut strukturiert sein wollen.
Der GKV-Spitzenverband spricht mit seiner Internetseite eine Fachöffentlichkeit in der Kranken- und Pflegeversicherung an. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat er bestimmte Veröffentlichungspflichten (z. B. Rahmenvorgaben, Richtlinien, Verträge). Darüber hinaus möchte er sachlich, aber dennoch in moderner Aufmachung seine Standpunkte darlegen und interessierte Leser aus Fachkreisen, Politik und Presse über Entwicklungen im Gesundheitswesen auf dem Laufenden halten. Dies führt zu einer Fülle an Informationen, die gut strukturiert sein wollen.
a) Setzen Sie sich kritisch mit der Website www.gkv-spitzenverband.de ausei-nander und halten Sie Ihre Überlegungen schriftlich fest! Begründen Sie diese!
b) Wird der Nutzer optimal zu den konkreten Inhalten geführt?
c) Gibt es andere Arten der Menüführung, die einen besseren (schnelleren) Zugang ermöglichen? Wenn ja, machen Sie einen Vorschlag anhand von Scribbles!
Für die Nachweisführung ist im Formblatt 7 auf die entsprechenden eigenen Anlagen zu verweisen.
Mindeststandards:
Es sind mindestens drei Referenzprojekte nachzuweisen, wobei
— mindestens eines überwiegend mit dem CMS FirstSpirit und
— mindestens eines überwiegend mit der Portallösung Liferay Portal
umgesetzt worden sein muss.
Eine dritte Referenz kann ein weiteres Projekt mit einer der beiden Software-Lösungen sein
Zusätzlich ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, in der die Barrierefreiheit bei Internetportalen umgesetzt wurde. Es kommt nicht darauf an, mit welcher Software dieses Projekt umgesetzt wurde. Die Vorlage des Ergebnisses eines BITV-Test mit mindestens 90 Punkten ist als Nachweis ausreichend. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist schriftlich darzustellen, wie die Barrierefreiheit bei dem Internetprojekt umgesetzt wurde.
Zusätzlich ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, in der die Barrierefreiheit bei Internetportalen umgesetzt wurde. Es kommt nicht darauf an, mit welcher Software dieses Projekt umgesetzt wurde. Die Vorlage des Ergebnisses eines BITV-Test mit mindestens 90 Punkten ist als Nachweis ausreichend. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist schriftlich darzustellen, wie die Barrierefreiheit bei dem Internetprojekt umgesetzt wurde.
Es ist für jeden Mitarbeiter darüber hinaus mindestens eine Referenz anzugeben, in der er in der vorgesehenen Funktion tätig war.
Zusätzlich zu den unter 2. geforderten Angaben zu den Referenzen ist die jeweilige Funktion des Mitarbeiters und die Software mit der das Projekt realisiert wurde, zu benennen.
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: a) Prüfung auf vollständiges Vorliegender abgeforderten Nachweise und Erklärungen;b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen, Prüfung der Mindestanforderung gemäß Punkt III.2.3)und Feststellung der Geeignetheit;c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Vergabestelle die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Fachkompetenz, belegt durch Referenzen 40 %, die Qualifikation der vorgestellten Personen, die für die Ausführung der Leistung vorgesehen sind, belegt durch die geforderten Erklärungen und Nachweise mit 20 %, die Qualität des Kurzkonzepts mit 20 % und die Lösung der Aufgabe zur „Informationsarchitektur“ mit 20 % bewerten. Der Auftraggeber wird dabei bzgl. der Wertung der Fachkompetenz folgende Punktevergabe verwenden: 0 Punkte ungenügende Darstellung / Leistungserwartung2 Punkte mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung4 Punkte mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung6 Punkte gute Darstellung / Leistungserwartung8 Punkte sehr gute Darstellung / LeistungserwartungDie Referenzen werden in einer Gesamtschau entsprechend ihrer Vergleichbarkeit nach Art und Schwierigkeit gewertet. Auf die Anzahl der Referenzen kommt es nicht an. Zusätzlich erhält der Bewerber für den Nachweis einer Referenz, die sowohl Erfahrungen mit Liferay als auch mit e-Spirit (vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung in Bezug auf Art und Schwierigkeit) belegen (kumulativ) kann 2 Zusatzpunkte. Die erreichbare Gesamtpunktzahl für die Referenzen sind 10 Punkte.Für die übrigen Kriterien wird der Auftraggeber folgende Punktevergabe verwenden: 0 Punkte ungenügende Darstellung / Leistungserwartung2 Punkte mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung4 Punkte mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung6 Punkte gute Darstellung / Leistungserwartung8 Punkte sehr gute Darstellung / Leistungserwartung10 Punkte hervorragende Darstellung / Leistungserwartung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: a) Prüfung auf vollständiges Vorliegender abgeforderten Nachweise und Erklärungen;b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen, Prüfung der Mindestanforderung gemäß Punkt III.2.3)und Feststellung der Geeignetheit;c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Vergabestelle die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Fachkompetenz, belegt durch Referenzen 40 %, die Qualifikation der vorgestellten Personen, die für die Ausführung der Leistung vorgesehen sind, belegt durch die geforderten Erklärungen und Nachweise mit 20 %, die Qualität des Kurzkonzepts mit 20 % und die Lösung der Aufgabe zur „Informationsarchitektur“ mit 20 % bewerten. Der Auftraggeber wird dabei bzgl. der Wertung der Fachkompetenz folgende Punktevergabe verwenden: 0 Punkte ungenügende Darstellung / Leistungserwartung2 Punkte mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung4 Punkte mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung6 Punkte gute Darstellung / Leistungserwartung8 Punkte sehr gute Darstellung / LeistungserwartungDie Referenzen werden in einer Gesamtschau entsprechend ihrer Vergleichbarkeit nach Art und Schwierigkeit gewertet. Auf die Anzahl der Referenzen kommt es nicht an. Zusätzlich erhält der Bewerber für den Nachweis einer Referenz, die sowohl Erfahrungen mit Liferay als auch mit e-Spirit (vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung in Bezug auf Art und Schwierigkeit) belegen (kumulativ) kann 2 Zusatzpunkte. Die erreichbare Gesamtpunktzahl für die Referenzen sind 10 Punkte.Für die übrigen Kriterien wird der Auftraggeber folgende Punktevergabe verwenden: 0 Punkte ungenügende Darstellung / Leistungserwartung2 Punkte mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung4 Punkte mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung6 Punkte gute Darstellung / Leistungserwartung8 Punkte sehr gute Darstellung / Leistungserwartung10 Punkte hervorragende Darstellung / Leistungserwartung.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Jana Frohberg
Internetadresse: www.gkv-spitzenverband.de🌏
1. Auftraggeber ist der GKV-Spitzenverband. Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Er gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Die Gesundheit der 70 000 000 Versicherten steht dabei im Mittelpunkt seines Handelns.
1. Auftraggeber ist der GKV-Spitzenverband. Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Er gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Die Gesundheit der 70 000 000 Versicherten steht dabei im Mittelpunkt seines Handelns.
2. Weitere Informationen zu dem Auftrag und dem Verfahren sowie die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Formblätter sind bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder Fax abzurufen. Die Nichtverwendung führt zum Angebotsausschluss.
2. Weitere Informationen zu dem Auftrag und dem Verfahren sowie die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Formblätter sind bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder Fax abzurufen. Die Nichtverwendung führt zum Angebotsausschluss.
3. Die Bieter sind verpflichtet sicherzustellen, dass Informationen des Auftraggebers, zur Kenntnis genommen und bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass währenddes Verfahrens die durch den Auftraggeber versandten E-Mails erhalten und berücksichtigt werden können. Es erfolgt kein zweiter Versand der E-Mails bei Abwesenheitsmitteilungen.
3. Die Bieter sind verpflichtet sicherzustellen, dass Informationen des Auftraggebers, zur Kenntnis genommen und bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass währenddes Verfahrens die durch den Auftraggeber versandten E-Mails erhalten und berücksichtigt werden können. Es erfolgt kein zweiter Versand der E-Mails bei Abwesenheitsmitteilungen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b GWB Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101 a verstoßen hat..
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zu Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“...
Es wird noch der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 7 Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird noch der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 7 Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 094-170255 (2015-05-11)
Ergänzende Angaben (2015-06-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-09 📅
Name: interactive tools GmbH
Postanschrift: Schönhauser Allee 12
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen wegen behaupteter Vergabeverstöße sind unverzüglich gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben.
Darüber hinaus wird auf § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.
„§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101 a verstoßen hat.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.