Weiterentwicklung der Energiewende im Hinblick auf die Klimaschutzziele 2050

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

Mit dem Energiekonzept und dem Beschluss zum Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie in den Jahren 2010/2011 hat die Bundesregierung ehrgeizige Eckpunkte für eine nachhaltige Klima- und Energiepolitik gesetzt. Im Dezember 2014 wurden mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 zusätzliche zur Erreichung der Klimaschutzziele 2020 notwendige Maßnahmen in allen Sektoren benannt. Die Bundesregierung plant außerdem, bis 2016 einen Klimaschutzplan zu verabschieden, der im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der internationalen Klimaschutzkonferenz 2015 in Paris weitere Schritte zur Treibhausgas-Reduktion bis 2050 festschreibt.
Im Rahmen dieses Auftrages sollen für den Bereich Energie (Strom, Wärme sowie Schnitt-stellen zwischen Energie und Verkehr) Defizite beschlossener Maßnahmen bzw. ihrer Umsetzung identifiziert und analysiert werden. Darauf aufbauend sollen Lösungen für den Abbau bzw. die Beseitigung der erkannten Defizite entwickelt werden.
Weiteres Ziel des Vorhabens ist es, für den Bereich Energie (Strom, Wärme sowie Schnittstellen zwischen Energie und Verkehr) ein Umsetzungskonzept zur Erreichung der Klimaschutzziele 2050 zu entwickeln, das in den Klimaschutzplan 2050 einfließen soll. Die Reduzierung von Treibhausgasen jenseits der Reduzierung von CO2 soll in dem Vorhaben nicht behandelt werden.
Ergänzend sind Leistungen zur Unterstützung der politischen Kommunikation für diesen Bereich zu erbringen.
Der Auftrag umfasst 3 Arbeitspakte (AP) mit Unter-Arbeitspaketen:
AP1: Bewertung bisheriger Klimaschutzmaßnahmen im Energiebereich
AP 1.1: Studie (Defizitanalyse)
AP 1.2: Begleitung der Erstellung des Fortschrittsberichts 2017
AP 2: Weiterentwicklung der Energiewende
AP 2.1: Systematisches Umsetzungskonzept für den Energiebereich (Strom, Wärme sowie Schnittstellen zwischen Energie und Verkehr)
AP 2.2: Querschnittsthemen
AP 2.3: Entwicklung und Bewertung von Alternativen
AP 2.4: Dialog und Reflexion
AP 2.5: Vertiefte Untersuchung von Einzelaspekten
AP 3: Beiträge zu einem informierten Klimaschutz-Diskurs im Energiebereich (Strom, Wärme sowie Schnittstellen zwischen Energie und Verkehr)
AP 3.1: Gestaltung von Informationsangeboten für regionale Multiplikatoren
AP 3.2: Diskussionsradar und Faktencheck
Der Auftrag beinhaltet optionale Leistungen (AP 1.1, 2.2).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-09 Auftragsbekanntmachung
2015-07-02 Ergänzende Angaben
2015-09-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-09-29 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-06-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Der Auftrag umfasst 3 Arbeitspakte (AP) mit Unter-Arbeitspaketen:AP1: Bewertung bisheriger Klimaschutzmaßnahmen im EnergiebereichAP 1.1: Studie (Defizitanalyse)AP 1.2: Begleitung der Erstellung des Fortschrittsberichts 2017AP 2: Weiterentwicklung der EnergiewendeAP 2.1: Systematisches Umsetzungskonzept für den Energiebereich (Strom, Wärme sowie Schnittstellen zwischen Energie und Verkehr)AP 2.2: QuerschnittsthemenAP 2.3: Entwicklung und Bewertung von AlternativenAP 2.4: Dialog und ReflexionAP 2.5: Vertiefte Untersuchung von EinzelaspektenAP 3: Beiträge zu einem informierten Klimaschutz-Diskurs im Energiebereich (Strom, Wärme sowie Schnittstellen zwischen Energie und Verkehr)AP 3.1: Gestaltung von Informationsangeboten für regionale MultiplikatorenAP 3.2: Diskussionsradar und FaktencheckDer Auftrag beinhaltet optionale Leistungen (AP 1.1, 2.2).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.de 🌏
E-Mail: a.jann@fz-juelich.de 📧
Fax: +49 30201993334 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 113-205123
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E51556894) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos. Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E51556894). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 16.07.2015 zu stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Energiekonzept und dem Beschluss zum Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie in den Jahren 2010/2011 hat die Bundesregierung ehrgeizige Eckpunkte für eine nachhaltige Klima- und Energiepolitik gesetzt. Im Dezember 2014 wurden mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 zusätzliche zur Erreichung der Klimaschutzziele 2020 notwendige Maßnahmen in allen Sektoren benannt. Die Bundesregierung plant außerdem, bis 2016 einen Klimaschutzplan zu verabschieden, der im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der internationalen Klimaschutzkonferenz 2015 in Paris weitere Schritte zur Treibhausgas-Reduktion bis 2050 festschreibt.
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Im Rahmen dieses Auftrages sollen für den Bereich Energie (Strom, Wärme sowie Schnitt-stellen zwischen Energie und Verkehr) Defizite beschlossener Maßnahmen bzw. ihrer Umsetzung identifiziert und analysiert werden. Darauf aufbauend sollen Lösungen für den Abbau bzw. die Beseitigung der erkannten Defizite entwickelt werden.
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Weiteres Ziel des Vorhabens ist es, für den Bereich Energie (Strom, Wärme sowie Schnittstellen zwischen Energie und Verkehr) ein Umsetzungskonzept zur Erreichung der Klimaschutzziele 2050 zu entwickeln, das in den Klimaschutzplan 2050 einfließen soll. Die Reduzierung von Treibhausgasen jenseits der Reduzierung von CO2 soll in dem Vorhaben nicht behandelt werden.
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Ergänzend sind Leistungen zur Unterstützung der politischen Kommunikation für diesen Bereich zu erbringen.
Der Auftrag umfasst 3 Arbeitspakte (AP) mit Unter-Arbeitspaketen:
AP1: Bewertung bisheriger Klimaschutzmaßnahmen im Energiebereich
AP 1.1: Studie (Defizitanalyse)
AP 1.2: Begleitung der Erstellung des Fortschrittsberichts 2017
AP 2: Weiterentwicklung der Energiewende
AP 2.1: Systematisches Umsetzungskonzept für den Energiebereich (Strom, Wärme sowie Schnittstellen zwischen Energie und Verkehr)
AP 2.2: Querschnittsthemen
AP 2.3: Entwicklung und Bewertung von Alternativen
AP 2.4: Dialog und Reflexion
AP 2.5: Vertiefte Untersuchung von Einzelaspekten
AP 3: Beiträge zu einem informierten Klimaschutz-Diskurs im Energiebereich (Strom, Wärme sowie Schnittstellen zwischen Energie und Verkehr)
AP 3.1: Gestaltung von Informationsangeboten für regionale Multiplikatoren
AP 3.2: Diskussionsradar und Faktencheck
Der Auftrag beinhaltet optionale Leistungen (AP 1.1, 2.2).
Menge oder Umfang:
Der Auftrag umfasst 3 Arbeitspakte (AP) mit Unter-Arbeitspaketen:
AP1: Bewertung bisheriger Klimaschutzmaßnahmen im Energiebereich
AP 1.1: Studie (Defizitanalyse)
AP 1.2: Begleitung der Erstellung des Fortschrittsberichts 2017
AP 2: Weiterentwicklung der Energiewende
AP 2.1: Systematisches Umsetzungskonzept für den Energiebereich (Strom, Wärme sowie Schnittstellen zwischen Energie und Verkehr)
AP 2.2: Querschnittsthemen
AP 2.3: Entwicklung und Bewertung von Alternativen
AP 2.4: Dialog und Reflexion
AP 2.5: Vertiefte Untersuchung von Einzelaspekten
AP 3: Beiträge zu einem informierten Klimaschutz-Diskurs im Energiebereich (Strom, Wärme sowie Schnittstellen zwischen Energie und Verkehr)
AP 3.1: Gestaltung von Informationsangeboten für regionale Multiplikatoren
AP 3.2: Diskussionsradar und Faktencheck
Der Auftrag beinhaltet optionale Leistungen (AP 1.1, 2.2).
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung Punkt III (Arbeitspakete 1.1 und 2.2, Optionen) beschriebenen optionalen Leistungen „Defizitanalyse“ und „Querschnittsthemen“ jeweils separat und bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
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Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungsangaben Bieter / Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
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Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
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Persönliche Lage des Bieters
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
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— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt. Für den/die Projektleiter/in und sämtliche weiteren Bearbeiter ist tabellarisch darzustellen, wer welche Aufgaben wahrnehmen soll.
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— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
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— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
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— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
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Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG bzw. Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
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— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen). (ACHTUNG: gilt nur für Vergaben oberhalb des Schwellenwertes und nicht für Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 VgV)
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— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG bzw. Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
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— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters
o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen)
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
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1. Wissenschaftliches Verständnis für Fragen der Energiewende
a. Expertise in den einzelnen Sektoren Strom, Wärme und deren Schnittstellen zum Verkehr (2 Referenzangaben in Form von Veröffentlichungen, die alle Sektoren abdecken)
b. wissenschaftliche Expertise für übergreifende Fragestellungen in den Bereichen Strom, Wärme und deren Schnittstellen zum Verkehr (Interdependenzen von Einzelproblemen und der Verzahnung von Maßnahmen) (2 Referenzangaben in Form von Veröffentlichungen)
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c. Expertise über die in der Leistungsbeschreibung benannten 6 Querschnittsthemen (2 Referenzangaben, die alle 6 Querschnittsthemen abdecken)
2. Erfahrungen in der wissenschaftlichen Unterstützung von politischen Prozessen/Akteuren im Bereich der Klima- und Energiepolitik auf Bundesebene (z.B. durch Mitwirkung an sektorübergreifenden Studien im Bereich Klima- und Energiepolitik) (2 Referenzangaben)
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3. fachliche Kompetenz in der redaktionellen Bearbeitung von Texten und Publikationen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit oder Kommunikation oder Journalismus (insgesamt 2 Referenzangaben, inklusive mindestens zweijähriger Berufserfahrung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit oder Kommunikation oder Journalismus)
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4. Gute Vernetzung im Wissenschaftsbereich (z.B. Aktivitäten in Forschungsnetzwerken) in der Zusammenarbeit mit wissenschaftlich-orientierten Akteuren im Bereich Energie- und Klimawissenschaft (Darstellung der Vernetzung auf max. 1 DIN A4-Seite)
5. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Organisation, Durchführung, Moderation und Nachbereitung von Veranstaltungen (2 Referenzangaben)
6. Voraussetzungen des leitenden Ansprechpartners (Projektleiter): Einschlägige Berufserfahrungen und Kompetenzen a) in der Leitung interdisziplinärer Teams, b) im Projektmanagement und c) in der Zusammenarbeit mit Behörden des Bundes oder der Länder (je 1 Referenzangabe)
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Es sind zu den Punkten 1. bis 3. und 5. bis 6. jeweils die in den Klammern angegebene Anzahl von Referenzen auf je max. zwei DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Zum Punkt 4. soll die Vernetzung auf max. 1 DIN A4-Seite aussagekräftig beschrieben werden. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
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o Projektbezeichnung
o Projektinhalt
o Projektlaufzeit
o erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
o Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt)
Die Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Anke Jann
Name: https://www.subreport.de/E51556894
Postanschrift: ohne
Postort: ohne
Kontaktperson: https://www.subreport.de/E51556894
URL für weitere Informationen: https://www.subreport.de/E51556894 🌏
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E51556894 🌏
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich Vergaben für Ministerien (DEQ 6), Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E51556894) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
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Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E51556894). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 16.07.2015 zu stellen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
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Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
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Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2015/S 113-205123 (2015-06-09)
Ergänzende Angaben (2015-07-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 128-235395
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 113-205123
ABl. S-Ausgabe: 128
Quelle: OJS 2015/S 128-235395 (2015-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 188-341460
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. §101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (50)
2. Organisatorische Umsetzung (20)
3. Preis (27)
4. Preis für Optionen (3)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-22 📅
Name: IZES gGmbH
Postanschrift: Altenkesseler Str. 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 128-235395

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2015/S 188-341460 (2015-09-24)
Ergänzende Angaben (2015-09-29)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 191-345727
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 188-341460
ABl. S-Ausgabe: 191
Quelle: OJS 2015/S 191-345727 (2015-09-29)