Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im „Schlüsselbusverkehr“ in der Stadt Offenburg

Stadtverwaltung Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle

Die Stadt Offenburg beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 1.11.2017 eine wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im „Schlüsselbusverkehr“ in der Stadt Offenburg vorzunehmen. Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages ist die Erbringung der Verkehrsleistungen im „Schlüsselbusverkehr“. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages soll 10 Jahre betragen.
Von der beabsichtigten Ausschreibung sind sämtliche Verkehrsleistungen des „Schlüsselbusverkehrs“ erfasst. Der „Schlüsselbusverkehr“ besteht derzeit aus den folgenden Linien:
— S 1 Offenburg Kreuzschlag – Einkaufszentren/OT – Rathaus – Bahnhof/ZOB – Klinikum – Rammersweier – Zell-Weierbach Abtsberghalle,
— S 2 Offenburg Landratsamt Ortenaukreis – Rathaus – Bahnhof/ZOB – Bohlsbach – Windschläg,
— S 3 Bahnhof/ZOB – Klinikum – Kulturforum – Zell-Weierbach – Fessenbach,
— S 4 Offenburg Hölderlinstraße – Kulturforum – Rathaus – Bahnhof/ZOB – Nordweststadt – Waltersweier – Weier,
— S 5 Elgersweier Gewerbegebiet -Uffhofen – Rathaus – Bahnhof/ZOB – Schulzentrum Nord,
— S 6 Zunsweier – Elgersweier – Uffhofen – Rathaus – Bahnhof/ZOB,
— S 8 Hildboltsweier – Uffhofen -Kreisschulzentrum (Stegermatt) – Rathaus – Bahnhof/ZOB – Tagmess – Oberrheinisches Pflege- und Therapiezentrum.
In der Summe beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung nach derzeitigem Stand auf grob geschätzt und gerundet 600 000 km Nutzwagenkilometer im Jahr.
Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird die Versorgung des gesamten von den o. g. Linien abgedeckten Verkehrsgebiets mit Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linien ergeben.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-03.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-03 Auftragsbekanntmachung
2015-11-04 Ergänzende Angaben
2016-02-29 Ergänzende Angaben