Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im „Schlüsselbusverkehr“ in der Stadt Offenburg

Stadtverwaltung Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle

Die Stadt Offenburg beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 1.11.2017 eine wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im „Schlüsselbusverkehr“ in der Stadt Offenburg vorzunehmen. Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages ist die Erbringung der Verkehrsleistungen im „Schlüsselbusverkehr“. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages soll 10 Jahre betragen.
Von der beabsichtigten Ausschreibung sind sämtliche Verkehrsleistungen des „Schlüsselbusverkehrs“ erfasst. Der „Schlüsselbusverkehr“ besteht derzeit aus den folgenden Linien:
— S 1 Offenburg Kreuzschlag – Einkaufszentren/OT – Rathaus – Bahnhof/ZOB – Klinikum – Rammersweier – Zell-Weierbach Abtsberghalle,
— S 2 Offenburg Landratsamt Ortenaukreis – Rathaus – Bahnhof/ZOB – Bohlsbach – Windschläg,
— S 3 Bahnhof/ZOB – Klinikum – Kulturforum – Zell-Weierbach – Fessenbach,
— S 4 Offenburg Hölderlinstraße – Kulturforum – Rathaus – Bahnhof/ZOB – Nordweststadt – Waltersweier – Weier,
— S 5 Elgersweier Gewerbegebiet -Uffhofen – Rathaus – Bahnhof/ZOB – Schulzentrum Nord,
— S 6 Zunsweier – Elgersweier – Uffhofen – Rathaus – Bahnhof/ZOB,
— S 8 Hildboltsweier – Uffhofen -Kreisschulzentrum (Stegermatt) – Rathaus – Bahnhof/ZOB – Tagmess – Oberrheinisches Pflege- und Therapiezentrum.
In der Summe beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung nach derzeitigem Stand auf grob geschätzt und gerundet 600 000 km Nutzwagenkilometer im Jahr.
Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird die Versorgung des gesamten von den o. g. Linien abgedeckten Verkehrsgebiets mit Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linien ergeben.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-03 Auftragsbekanntmachung
2015-11-04 Ergänzende Angaben
2016-02-29 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßentransport/-beförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Wilhelmstraße 12
Postleitzahl: 77654
Postort: Offenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.offenburg.de/ 🌏
E-Mail: amrei.baer@offenburg.de 📧
Telefon: +49 78182526 📞
Fax: +49 781827524 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-03 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 152-279506
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
I. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Anträge müssen die in der Vorinformation und dem vorliegenden Dokument beschriebenen Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Diese Frist wird durch vorliegende Bekanntmachung für alle „Schlüsselbuslinien“ (derzeit 1-6, 8 und 10) ausgelöst. Die bestehenden Liniengenehmigungen für die vorgenannten Buslinien enden mit Ablauf des 31.10.2017. Betriebsbeginn ist der 1.11.2017 (vgl. oben II.1.3)). II. Vergabe als Gesamtleistung: Die Vergabe der unter I. bezeichneten Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung beabsichtigt, vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz. III. Die von dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag erfassten Verkehrsleistungen haben die Anforderungen der Stadt Offenburg an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards zu beachten (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 – 5 PBefG. Die Anforderungen gehen nicht über das bisherige Verkehrsangebot hinaus (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 6 PBefG). Das ergänzende Dokument ist unter folgender Internet-Adresse öffentlich zugänglich: www.offenburg.de/ausschreibung_vorabinfo
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im „Schlüsselbusverkehr“ in der Stadt Offenburg.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Offenburg beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 1.11.2017 eine wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im „Schlüsselbusverkehr“ in der Stadt Offenburg vorzunehmen. Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages ist die Erbringung der Verkehrsleistungen im „Schlüsselbusverkehr“. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages soll 10 Jahre betragen.
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Von der beabsichtigten Ausschreibung sind sämtliche Verkehrsleistungen des „Schlüsselbusverkehrs“ erfasst. Der „Schlüsselbusverkehr“ besteht derzeit aus den folgenden Linien:
— S 1 Offenburg Kreuzschlag – Einkaufszentren/OT – Rathaus – Bahnhof/ZOB – Klinikum – Rammersweier – Zell-Weierbach Abtsberghalle,
— S 2 Offenburg Landratsamt Ortenaukreis – Rathaus – Bahnhof/ZOB – Bohlsbach – Windschläg,
— S 3 Bahnhof/ZOB – Klinikum – Kulturforum – Zell-Weierbach – Fessenbach,
— S 4 Offenburg Hölderlinstraße – Kulturforum – Rathaus – Bahnhof/ZOB – Nordweststadt – Waltersweier – Weier,
— S 5 Elgersweier Gewerbegebiet -Uffhofen – Rathaus – Bahnhof/ZOB – Schulzentrum Nord,
— S 6 Zunsweier – Elgersweier – Uffhofen – Rathaus – Bahnhof/ZOB,
— S 8 Hildboltsweier – Uffhofen -Kreisschulzentrum (Stegermatt) – Rathaus – Bahnhof/ZOB – Tagmess – Oberrheinisches Pflege- und Therapiezentrum.
In der Summe beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung nach derzeitigem Stand auf grob geschätzt und gerundet 600 000 km Nutzwagenkilometer im Jahr.
Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird die Versorgung des gesamten von den o. g. Linien abgedeckten Verkehrsgebiets mit Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linien ergeben.
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Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
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Dauer: 120 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Offenburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Auftragsausführung
Gewährte ausschließliche Rechte:
Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3)). Geschützt sind alle Busverkehre, die zur Erfüllung des ÖDLA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Offenburg, Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Frau Amrei Bär
Name: Bitte stellen Sie Ihre Anfragen ausschließlich schriftlich über folgende E-Mail-Adresse: vergabe-schluesselbus@offenburg.de
Postanschrift: Wilhelmstr. 12
Telefon: +49 781822551 📞
Fax: +49 781827331 📠
URL für weitere Informationen: http://www.offenburg.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
URL der Dokumente: http://www.offenburg.de/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/ 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Zusätzliche Informationen
I. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Anträge müssen die in der Vorinformation und dem vorliegenden Dokument beschriebenen Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
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Diese Frist wird durch vorliegende Bekanntmachung für alle „Schlüsselbuslinien“ (derzeit 1-6, 8 und 10) ausgelöst. Die bestehenden Liniengenehmigungen für die vorgenannten Buslinien enden mit Ablauf des 31.10.2017. Betriebsbeginn ist der 1.11.2017 (vgl. oben II.1.3)).
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II. Vergabe als Gesamtleistung:
Die Vergabe der unter I. bezeichneten Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung beabsichtigt, vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz.
III. Die von dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag erfassten Verkehrsleistungen haben die Anforderungen der Stadt Offenburg an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards zu beachten (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG).
Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 – 5 PBefG. Die Anforderungen gehen nicht über das bisherige Verkehrsangebot hinaus (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 6 PBefG).
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Das ergänzende Dokument ist unter folgender Internet-Adresse öffentlich zugänglich:
Quelle: OJS 2015/S 152-279506 (2015-08-03)
Ergänzende Angaben (2015-11-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 216-393276
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 152-279506
ABl. S-Ausgabe: 216
Quelle: OJS 2015/S 216-393276 (2015-11-04)
Ergänzende Angaben (2016-02-29)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 045-073061
ABl. S-Ausgabe: 45
Quelle: OJS 2016/S 045-073061 (2016-02-29)