Wiedererrichtung Freizeit- und Sportbad Wananas in Herne: Fliesen-, Abdichtungs-, Rinnenroste und Estricharbeiten – Gewerk 300.13

Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle

Lieferung, Einbau und Montage von Estrich, Abdichtungs-, Rinnenroste und Fliesenarbeiten in einem Freizeitbadprojekt mit einer Wasserfläche von ca. 1 000 m. Fliesen und Abdichtungsarbeiten in Verkehrsflächen, Beckenumgängen und Becken. Ausführung der Beckenrinnen als Züricher Rinne. teilweise Wiesbadener Rinne.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Boden- und Fliesenarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Boden- und Fliesenarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle
Postanschrift: Friedrich- Ebert- Platz 2
Postleitzahl: 44623
Postort: Herne
Kontakt
Internetadresse: http://www.submission.herne.de 🌏
E-Mail: submissionsstelle@herne.de 📧
Telefon: +49 2323162015 / 2323162139 📞
Fax: +49 2323162972 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 027-044426
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
Ausländische Bewerber können anstelle der unter Ziffer III.2) (Vordruck EU-Amtsblatt) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der der betreffenden Leistung berechtigt ist, vorlegen. Mit Abgabe der/des Bewerbung/Angebotes sind Eignungsnachweise grundsätzlich als Eigenerklärungen vorzulegen. Eigenerklärungen von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen. Bei Nichtvorliegen der geforderten bzw. nachgeforderten Nachweise bis zu festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-EG. Folgende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Diese sind als PDF-Datei zum Ausdrucken bei der Internet-Veröffentlichung (www.submission.herne.de) hinterlegt.): Tariftreue- und Vergabegesetz NRW-TVgG NRW- Hier: — Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, — Besondere vertragliche Nebenbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmer/innen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG NRW. Ferner sind als PDF-Datei hinterlegt: — Erläuterungen zur Verpflichtungserklärung Berücksichtigung sozialer Kriterien.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Einbau und Montage von Estrich, Abdichtungs-, Rinnenroste und Fliesenarbeiten in einem Freizeitbadprojekt mit einer Wasserfläche von ca. 1 000 m
— Verbundestrich als Zementestrich inkl. Untergrundvorbehandlung ca. 3 500 m
— Abdichtungsarbeiten als Verbundabdichtung, ca. 2 700 m
— Rinnenroste der Becken, teilweise rund, ca. 350 m,
— Fliesenarbeiten in Becken, Wand, Sockel und Bodenflächen ca. 5 000 m
— Herstellen der Beckenrinnen ca. 350 m.
Referenznummer: VOB-2015-0019
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Herne.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ausländische Bewerber können anstelle der unter Ziffer III.2) (Vordruck EU-Amtsblatt) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der der betreffenden Leistung berechtigt ist, vorlegen. Mit Abgabe der/des Bewerbung/Angebotes sind Eignungsnachweise grundsätzlich als Eigenerklärungen vorzulegen.
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Eigenerklärungen von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen.
Bei Nichtvorliegen der geforderten bzw. nachgeforderten Nachweise bis zu festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-EG.
Folgende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Diese sind als PDF-Datei zum Ausdrucken bei der Internet-Veröffentlichung (www.submission.herne.de) hinterlegt.):
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 Abs.
3 Nr. 2, Bst. e)-i) VOB/A,
4 Nr. 1, Bst. a)-h). VOB/A-EG,
— Tariftreue- und Vergabegesetz NRW-TVgG NRW-
Hier: Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
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— Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Auftraggeber und Ansprechpartner,
— Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Folgende Nachweise sind bei Bedarf nach Aufforderung vor Auftragserteilung zu erbringen:
— Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ausländische Bewerber können anstelle der unter Ziffer III.2) (Vordruck EU-Amtsblatt) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der der betreffenden Leistung berechtigt ist, vorlegen. Mit Abgabe der/des Bewerbung/Angebotes sind Eignungsnachweise grundsätzlich als Eigenerklärungen vorzulegen.
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Eigenerklärungen von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen.
Bei Nichtvorliegen der geforderten bzw. nachgeforderten Nachweise bis zu festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-EG.
Folgende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Eigenerklärung in Steuersachen/zust. Stadtkasse der Gemeinde des Firmensitzes,
— Nachweise über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung/Bauhandwerkerhaftpflichtversicherung,
— Erklärung, ob Nachunternehmer eingesetzt werden,
— Nachweise zur Belegung der Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte bei Abweichungen vom Angebot,
— Für die Leistung und Aufsicht vorgesehenes Personal.
Folgende Nachweise sind bei Bedarf nach Aufforderung vor Auftragseingang zu erbringen:
— Verzeichnis der vorgesehenen Nachunternehmer,
— Nachweise der geforderten Produkteigenschaften (lt. Leistungsverzeichnis).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ausländische Bewerber können anstelle der unter Ziffer III.2) (Vordruck EU-Amtsblatt) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der der betreffenden Leistung berechtigt ist, vorlegen. Mit Abgabe der/des Bewerbung/Angebotes sind Eignungsnachweise grundsätzlich als Eigenerklärungen vorzulegen.
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Eigenerklärungen von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen.
Bei Nichtvorliegen der geforderten bzw. nachgeforderten Nachweise bis zu festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-EG.
Folgende Nachweise sind bei Bedarf nach Aufforderung vor Auftragserteilung zu erbringen:
— Für die Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung/Fuhrpark.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheiten:
— Ausführungsbürgschaft 5 % der Auftragssumme,
— Gewährleistungsbürgschaft 3 % der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 16 VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angebote von gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Unterlagen übergeben werden:
— Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-04-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Popp/Frau Metten
Internetadresse: www.submission.herne.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-17 📅
Datum des Endes: 2016-07-21 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOB-2015-0019
Zusätzliche Informationen
Ausländische Bewerber können anstelle der unter Ziffer III.2) (Vordruck EU-Amtsblatt) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der der betreffenden Leistung berechtigt ist, vorlegen. Mit Abgabe der/des Bewerbung/Angebotes sind Eignungsnachweise grundsätzlich als Eigenerklärungen vorzulegen.
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Eigenerklärungen von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen.
Bei Nichtvorliegen der geforderten bzw. nachgeforderten Nachweise bis zu festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-EG.
Folgende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Diese sind als PDF-Datei zum Ausdrucken bei der Internet-Veröffentlichung (www.submission.herne.de) hinterlegt.):
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW-TVgG NRW-
Hier:
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Besondere vertragliche Nebenbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmer/innen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG NRW.
Ferner sind als PDF-Datei hinterlegt:
— Erläuterungen zur Verpflichtungserklärung Berücksichtigung sozialer Kriterien.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirskregierung Arnsberg-Dezernat 63
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 101 b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen.
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Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 027-044426 (2015-02-04)
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