Die Stadtwerke Hamm GmbH suchen einen Auftragnehmer für die Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung von 2 Windenergieanlagen (WEA) inkl. Fundament bis zum 30.6.2016 für die Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen sowie bis zum 30.6.2031 für die Wartung. Der Anschluss an das öffenliche Strom- und Kabelnetz ist nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Der Windpark befindet sich im nördlichen Stadtgebiet von Hamm (NRW) im Stadtteil Bockum-Hövel. Die vorherrschende Windgeschwindigkeit beträgt 6 m/s (100 m ü. Grund). Ein entsprechendes Windgutachten der BBB Umwelttechnik Erneuerbaren Energien GmbH (Bericht-Nr.: BBB-WG1319-1_Rev1) vom 14.5.2014 liegt dem Auftraggeber vor. Für die WEA gelten folgende Anforderungen: — Gesamtbauhöhe maximal 150 Meter; — Rotorblattdurchmesser zwischen 90 und 120 Meter; — Generatornennleistungen im Bereich von 2.0 bis zu 3.0 MW; — Systemdienstleistungsfähig im Sinne der Verordnung zu Systemdienstleistungen (SDLWindV); — Intergrierte Abschaltautomatik zur Minimierung von Schallimmissionen; — WEA-Turm muss in Stahlrohr-, Beton- oder Hybridbauweise errichtet werden (kein Gittermast); — Der Transformator für die Umspannung der Generatorspannung auf die Netzspannung (hier 10 kV) muss im Fuß des Turms oder in einem mit angebotenen Trafohaus installiert werden. Eine Standortplanung liegt bereits vor. Die Planung der Baustelleneinrichtung hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat die Anlagen auch zum Aufstellungsort zu transportieren und die dazu notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Genehmigungen einzuholen. Des Weiteren muss mit dem Angebot ein Datenblatt inklusive Leistungskennlinie und der dazugehörigen Leistungstabelle abgegeben werden. Erwartet werden eine energetische Mindestverfügbarkeit von 97 %, eine Garantie, dass eine angegebene Leistungskennlinie nachweisbar eingehalten wird und Garantien für Schallleistungspegel. Es ist zudem beabsichtigt, für die Windenergieanlage einen Vollwartungsvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-23.
Die Stadtwerke Hamm GmbH suchen einen Auftragnehmer für die Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung von 2 Windenergieanlagen (WEA) inkl. Fundament bis zum 30.6.2016 für die Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen sowie bis zum 30.6.2031 für die Wartung. Der Anschluss an das öffenliche Strom- und Kabelnetz ist nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Der Windpark befindet sich im nördlichen Stadtgebiet von Hamm (NRW) im Stadtteil Bockum-Hövel. Die vorherrschende Windgeschwindigkeit beträgt 6 m/s (100 m ü. Grund). Ein entsprechendes Windgutachten der BBB Umwelttechnik Erneuerbaren Energien GmbH (Bericht-Nr.: BBB-WG1319-1_Rev1) vom 14.5.2014 liegt dem Auftraggeber vor.
Die Stadtwerke Hamm GmbH suchen einen Auftragnehmer für die Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung von 2 Windenergieanlagen (WEA) inkl. Fundament bis zum 30.6.2016 für die Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen sowie bis zum 30.6.2031 für die Wartung. Der Anschluss an das öffenliche Strom- und Kabelnetz ist nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Der Windpark befindet sich im nördlichen Stadtgebiet von Hamm (NRW) im Stadtteil Bockum-Hövel. Die vorherrschende Windgeschwindigkeit beträgt 6 m/s (100 m ü. Grund). Ein entsprechendes Windgutachten der BBB Umwelttechnik Erneuerbaren Energien GmbH (Bericht-Nr.: BBB-WG1319-1_Rev1) vom 14.5.2014 liegt dem Auftraggeber vor.
Für die WEA gelten folgende Anforderungen:
— Gesamtbauhöhe maximal 150 Meter;
— Rotorblattdurchmesser zwischen 90 und 120 Meter;
— Generatornennleistungen im Bereich von 2.0 bis zu 3.0 MW;
— Systemdienstleistungsfähig im Sinne der Verordnung zu Systemdienstleistungen (SDLWindV);
— Intergrierte Abschaltautomatik zur Minimierung von Schallimmissionen;
— WEA-Turm muss in Stahlrohr-, Beton- oder Hybridbauweise errichtet werden (kein Gittermast);
— Der Transformator für die Umspannung der Generatorspannung auf die Netzspannung (hier 10 kV) muss im Fuß des Turms oder in einem mit angebotenen Trafohaus installiert werden.
Eine Standortplanung liegt bereits vor. Die Planung der Baustelleneinrichtung hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat die Anlagen auch zum Aufstellungsort zu transportieren und die dazu notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Genehmigungen einzuholen. Des Weiteren muss mit dem Angebot ein Datenblatt inklusive Leistungskennlinie und der dazugehörigen Leistungstabelle abgegeben werden. Erwartet werden eine energetische Mindestverfügbarkeit von 97 %, eine Garantie, dass eine angegebene Leistungskennlinie nachweisbar eingehalten wird und Garantien für Schallleistungspegel. Es ist zudem beabsichtigt, für die Windenergieanlage einen Vollwartungsvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren zu beauftragen.
Eine Standortplanung liegt bereits vor. Die Planung der Baustelleneinrichtung hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat die Anlagen auch zum Aufstellungsort zu transportieren und die dazu notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Genehmigungen einzuholen. Des Weiteren muss mit dem Angebot ein Datenblatt inklusive Leistungskennlinie und der dazugehörigen Leistungstabelle abgegeben werden. Erwartet werden eine energetische Mindestverfügbarkeit von 97 %, eine Garantie, dass eine angegebene Leistungskennlinie nachweisbar eingehalten wird und Garantien für Schallleistungspegel. Es ist zudem beabsichtigt, für die Windenergieanlage einen Vollwartungsvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren zu beauftragen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: Windpark Barsen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jeweils der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft:
(1) dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurden;
(2) über die vollständige Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung;
(3) über die vollständige Entrichtung der Beiträge der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien (tarifliche Sozialkasse), soweit das Unternehmen vom dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird;
(3) über die vollständige Entrichtung der Beiträge der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien (tarifliche Sozialkasse), soweit das Unternehmen vom dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird;
(4) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber im Vergabeverfahren in Frage stellt, insb. dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 SektVO genannten Vorschriften bei Personen vorliegt, deren Verhalten sich das Unternehmen zurechnen lassen muss;
(4) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber im Vergabeverfahren in Frage stellt, insb. dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 SektVO genannten Vorschriften bei Personen vorliegt, deren Verhalten sich das Unternehmen zurechnen lassen muss;
(5) über die Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft.
Die unter (1) bis (5) genannten Erklärungen und Nachweise müssen Bewerber nicht vorlegen, wenn sie in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind un in ihrem Teilnahmeantrag auf diese Eintragung verweisen.
Die unter (1) bis (5) genannten Erklärungen und Nachweise müssen Bewerber nicht vorlegen, wenn sie in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind un in ihrem Teilnahmeantrag auf diese Eintragung verweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder, falls das Unternehmen erst seit Kürzerem besteht, in allen bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die kumulierten Werte aller Mitglieder berücksichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder, falls das Unternehmen erst seit Kürzerem besteht, in allen bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die kumulierten Werte aller Mitglieder berücksichtigt.
Den genannten Nachweis müssen Bewerber nicht vorlegen, wenn sie in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind und in ihrem Teilnahmeantrag auf diese Eintragung verweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Allgemeine Referenzliste über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Errichtung von WEA).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines vergabespezifischen Mindeststundenentgelts von 8,85 EUR für alle im Rahmen der Auftragsausführung im Inland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern und Leiharbeitnehmern) gemäß TVgG NRW.
1. Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines vergabespezifischen Mindeststundenentgelts von 8,85 EUR für alle im Rahmen der Auftragsausführung im Inland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern und Leiharbeitnehmern) gemäß TVgG NRW.
2. Verpflichtungserklärung zur Durchführung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemäß TVgG NRW (gilt nur für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten).
3. Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß TVgG NRW.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-02-01 📅
Datum des Endes: 2031-06-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: + 49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber den Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber den Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die auf Grund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Bewerbungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 019-031258 (2015-01-23)
Ergänzende Angaben (2015-02-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben