Winterdienstleistungen auf Straßen im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt – RB Ost, SM Sandersdorf, Saison 2016/2017-2019/2020 (Z230-003-2016)
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt ist in eine Zentrale, 5 Regionalbereiche und insgesamt 29 Meistereien untergliedert. Zur Sicherstellung des Winterdienstes werden für 13 Meistereien einzelne Winterdienstrouten ausgeschrieben. Die Durchführung des Winterdienstes auf diesen Routen umfasst das Streuen und Räumen sowie Bereitschaftsfahrten der entsprechenden vorgegebenen Straßen in der Zuständigkeit der Straßenbaubehörde. Die Streumittel bevorratet die einzelne Meisterei.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Menge oder Umfang:
“RB Ost, SM Sandersdorf.Tour 3.1: Radwege Länge = 32,857 Einsatz-km;Tour 3.2: Radwege Länge = 36,858 Einsatz-km.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Zentrale
Postanschrift: Hasselbachstraße 6
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
E-Mail: christine.muecke@lsbb.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3915672918📞
Fax: +49 3915672720 📠
“— Ausschlussfrist für die Beantragung von Klärungen und zusätzlichen Auskünften: 15.1.2016 Nach Ablauf der Ausschlussfrist sind entsprechende Anfragen nicht...”
— Ausschlussfrist für die Beantragung von Klärungen und zusätzlichen Auskünften: 15.1.2016 Nach Ablauf der Ausschlussfrist sind entsprechende Anfragen nicht mehr rechtzeitig und müssen nicht mehr beantwortet werden. – Elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. – Es gelten die Bedingungen des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen Anhalt vom 19.11.2012 (GVBl. LSA Nr. 23/2012, S. 536).
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Quelle: OJS 2016/S 091-163788 (2016-05-10)