Wirtschaftsförderung und touristisches Dachmarketing für den Landkreis Lüchow-Dannenberg

Landkreis Lüchow-Dannenberg

Es sollen zum einen die Aufgaben der Wirtschaftsförderung des Landkreises Lüchow-Dannenberg und in einem zweiten Los die Aufgaben des touristischen Dachmarketings vergeben werden.
Im Bereich der Wirtschaftsförderung werden die Schwerpunkte bei den einzelbetrieblichen Beratungen und Begleitungen, die Fachkräftesicherung durch geeignete Maßnahmen und Kampagnen und ein ganzheitliches Außenmarketing für den Lebens- und Wirtschaftsraum Lüchow-Danennberg erwartet.
Im Bereich des touristischen Dachamarketings ist ein „Corporate Designs“ für die Region zu entwicklen sowie ein IT- und Onlinedienst mit Buchungssystem einzurichten und zu pflegen. Durch Einrichtung und Betreuung eines Fachbeirates mit örtlichen Tourismusvertretern sind die Maßnahmen abzustimmen sowie Kampagnen und Produkte zu entwickeln und zu vermarkten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-29 Auftragsbekanntmachung
2015-11-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang:
Wirtschaftsförderung und touristisches Dachmarketing für die Zeit vom 1.1.2016 bis 31.12.2018; ggf. Verlängerung bis 31.12.2020.1 417 500
Gesamtwert des Auftrags: 810 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Postanschrift: Königsberger Str. 10
Postleitzahl: 29439
Postort: Lüchow (Wendland)
Kontakt
Internetadresse: http://www.luechow-dannenberg.de 🌏
E-Mail: kommunalaufsicht@luechow-dannenberg.de 📧
Telefon: +49 5841120239 📞
Fax: +49 584112088200 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-29 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 085-152892
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
1) Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. 2) Die Teilnahmeanträge sind einfach schriftlich und unterschrieben im Original, zweifach schriftlich inKopie sowie einfach in elektronischer Form in einem geschlossenen Behältnis sowie mit dem Aktenzeichen versehenen Aufschrift bei der Kontaktstelle einzureichen. 3) Rückfragen zur Erstellung der Teilnahmeanträge sind bis spätestens zum 1.6.2015 um 12:00 Uhrausschließlich per E-Mail oder Fax an die o. g. Kontaktstelle zu richten. 4) Alle Einträge müssen dokumentenecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein. 5) Die unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bewerber, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. 6) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags: a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. 1) bis 4) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. 7) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen,in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. 1) bis 4) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen,dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen. 8) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. 1) bis 4) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. 1) bis 4) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. 9) Ferner sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Vordruck). 10) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. 11) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12). 12) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt. 13) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen. 14) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A). 15) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen zum einen die Aufgaben der Wirtschaftsförderung des Landkreises Lüchow-Dannenberg und in einem zweiten Los die Aufgaben des touristischen Dachmarketings vergeben werden.
Im Bereich der Wirtschaftsförderung werden die Schwerpunkte bei den einzelbetrieblichen Beratungen und Begleitungen, die Fachkräftesicherung durch geeignete Maßnahmen und Kampagnen und ein ganzheitliches Außenmarketing für den Lebens- und Wirtschaftsraum Lüchow-Danennberg erwartet.
Mehr anzeigen
Im Bereich des touristischen Dachamarketings ist ein „Corporate Designs“ für die Region zu entwicklen sowie ein IT- und Onlinedienst mit Buchungssystem einzurichten und zu pflegen. Durch Einrichtung und Betreuung eines Fachbeirates mit örtlichen Tourismusvertretern sind die Maßnahmen abzustimmen sowie Kampagnen und Produkte zu entwickeln und zu vermarkten.
Mehr anzeigen
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Wirtschaftsförderung für den Landkreis Lüchow-Dannenberg
Kurze Beschreibung:
— Sicherung und Pflege des Unternehmensbestandes und seiner
Organisation,— Akquise von Ansiedlungen und Förderung von Neugründungen,— Betreuung und Moderation von Unternehmensnetzwerken,— Clustermanagement und branchenorientierte Netzwerkpflege,— Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen/Fachkräftesicherung durch geeignete Maßnahmen und Kampagnen,— Ganzheitlichen Außen- und Standortmarketing für den Lebens- und Wirtschaftsraum Lüchow-Dannenberg,— Fördermittelrecherche, Beratung und Antragstellung zu relevanten Förderprogrammen,— Innovations- und Wissenstransfer, insbesondere Verbesserung der Innovationskraft bei KMU,— Sicherung und Entwicklung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (incl. Flächen, Forschungs- und Telekommunikationsinfrastruktur),— Federführende Koordination und Umsetzung des NGA-Breitbandausbaus im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Koordination des erforderlichen Netzwerkes, Abwicklung der Finanzierung, Ausarbeitung und Abwicklung der Förderung, rechtliche und technische Koordination des Gesamtvorhabens) in enger Zusammenarbeit mit dem dazu noch zu gründenden Zweckverband aus Landkreis und Samtgemeinden.Im Rahmen der Stellung von Abwicklung von Förderanträgen KMU und Förderprogrammen von Land, Bund und EU, die im Sinne der Wirtschaftsförderungsziele des Landkreises Lüchow.-Dannenberg kann/muss der Auftragnehmer die GWBF mbH nutzen, da diese Gesellschaft mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand (Landkreis Lüchow-Dannenberg, Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg) ist.
Organisation,
— Akquise von Ansiedlungen und Förderung von Neugründungen,
— Betreuung und Moderation von Unternehmensnetzwerken,
— Clustermanagement und branchenorientierte Netzwerkpflege,
— Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen/Fachkräftesicherung durch geeignete Maßnahmen und Kampagnen,
— Ganzheitlichen Außen- und Standortmarketing für den Lebens- und Wirtschaftsraum Lüchow-Dannenberg,
— Fördermittelrecherche, Beratung und Antragstellung zu relevanten Förderprogrammen,
— Innovations- und Wissenstransfer, insbesondere Verbesserung der Innovationskraft bei KMU,
— Sicherung und Entwicklung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (incl. Flächen, Forschungs- und Telekommunikationsinfrastruktur),
— Federführende Koordination und Umsetzung des NGA-Breitbandausbaus im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Koordination des erforderlichen Netzwerkes, Abwicklung der Finanzierung, Ausarbeitung und Abwicklung der Förderung, rechtliche und technische Koordination des Gesamtvorhabens) in enger Zusammenarbeit mit dem dazu noch zu gründenden Zweckverband aus Landkreis und Samtgemeinden.
Mehr anzeigen
Im Rahmen der Stellung von Abwicklung von Förderanträgen KMU und Förderprogrammen von Land, Bund und EU, die im Sinne der Wirtschaftsförderungsziele des Landkreises Lüchow.-Dannenberg kann/muss der Auftragnehmer die GWBF mbH nutzen, da diese Gesellschaft mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand (Landkreis Lüchow-Dannenberg, Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg) ist.
Mehr anzeigen
Dauer: 60 Monate
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Der Auftraggeber behält sich vor, Los 1 und Los 2 separat zu vergeben.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Touristisches Dachmarketing für den Landkreis Lüchow-Dannenberg
Kurze Beschreibung:
Entwicklung eines „Corporate Design“ für die
Region.Einrichtung und Betreuung eines Fachbeirates. Mit diesem Beirat sind die geplanten Marketingmaßnahmen, insbesondere Produkte und Kampagnen, gemeinsam zu entwickeln und abzustimmen. Ebenso ist vierteljährlich dem Auftraggeber Rechenschaft über die Verwendung des zur Verfügung gestellten Budgets abzulegen.Kontakte zu den Samtgemeinden hinsichtlich der touristischen Arbeit und deren Akteuren ist sicher zu stellen.Konzeptionelle Erarbeitung und Umsetzung einer Marketingstrategie mit regionaler- und überregionaler Wirkung sowie Entwicklung und Umsetzung von Kampagnen und Produkten.Einrichtung einer regelmäßigen Marktforschung und Marktanalyse sowie darauf aufbauend einer marktbezogenen Marketingplanung.Eine attraktive Internetpräsenz der Region mit einem entsprechenden Buchungssystem ist einzurichten. Es muss sichergestellt sein, dass die örtlichen Tourismusinformationen uneingeschränkten Zugriff auf dieses Buchungssystem haben.Des Weiteren soll die Region über entsprechende Suchbegriffe bei den führenden Suchmaschinen zu finden sein.Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.Sicherstellung von Call Center-Leistungen zur Information und Buchung der angebotenen Leistungen den saisonalen Bedürfnissen angemessen.
Region.
Einrichtung und Betreuung eines Fachbeirates. Mit diesem Beirat sind die geplanten Marketingmaßnahmen, insbesondere Produkte und Kampagnen, gemeinsam zu entwickeln und abzustimmen. Ebenso ist vierteljährlich dem Auftraggeber Rechenschaft über die Verwendung des zur Verfügung gestellten Budgets abzulegen.
Mehr anzeigen
Kontakte zu den Samtgemeinden hinsichtlich der touristischen Arbeit und deren Akteuren ist sicher zu stellen.
Konzeptionelle Erarbeitung und Umsetzung einer Marketingstrategie mit regionaler- und überregionaler Wirkung sowie Entwicklung und Umsetzung von Kampagnen und Produkten.
Einrichtung einer regelmäßigen Marktforschung und Marktanalyse sowie darauf aufbauend einer marktbezogenen Marketingplanung.
Eine attraktive Internetpräsenz der Region mit einem entsprechenden Buchungssystem ist einzurichten. Es muss sichergestellt sein, dass die örtlichen Tourismusinformationen uneingeschränkten Zugriff auf dieses Buchungssystem haben.
Des Weiteren soll die Region über entsprechende Suchbegriffe bei den führenden Suchmaschinen zu finden sein.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Sicherstellung von Call Center-Leistungen zur Information und Buchung der angebotenen Leistungen den saisonalen Bedürfnissen angemessen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose 1 und 2 separat zu vergeben.
Menge oder Umfang:
Wirtschaftsförderung und touristisches Dachmarketing für die Zeit vom 1.1.2016 bis 31.12.2018; ggf. Verlängerung bis 31.12.2020.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: Fachdienst 20, Vergabe Nr. 11/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Folgenden erfolgt eine Auflistung der geforderten Erklärungen und Nachweise; bezüglich der Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen, insbesondere auf die Vordrucke, verwiesen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) (Vordruck). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein. Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen.
Mehr anzeigen
2. Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft) und der Organisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen (Vordruck).
Mehr anzeigen
3. Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Vordruck): Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung darüber, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildungterroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
Mehr anzeigen
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Mehr anzeigen
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Mehr anzeigen
4. Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A (Vordruck): Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung darüber, dass folgendes nicht für den Bewerber oder ihm zurechenbare Personen zutrifft:
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe über den Gesamtumsatz (Brutto) des Bewerbers bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils bezogen auf den Unternehmensbereich Wirtschaftsförderung und Tourismus (Vordruck).
2. Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig (Vordruck).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kriterien für die Auswahl des Auftragnehmers:
— Expertenwissen im breiten Spektrum der Wirtschaftsförderung und des Tourismus,
— Marketingkenntnisse und Projektmanagementerfahrung,
— Fundierte Kenntnisse im EU-Fördermittel- und Beihilferecht.
Mindeststandards:
— Mindestens 24 Monate Erfahrungen am Markt,
— Mindestens 3 Referenzkunden,
— Offizielle Listung in der NBank/KfW-Beraterdatenbank,
— Erforderliche Nachweise:
• Liste der Referenzkunden unter Angabe der Laufzeit der Projekte (Projektende nicht älter als 5 Jahre) und Erfolgsdarstellung,
• Nachweis der Listung in der NBank/Kfw-Beraterbank.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheiten für Vertragserfüllung und Leistungsqualität werden gefordert, auch ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungen. Näheres in den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bewerber versendet werden.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters vorzulegen (Vordrucke).
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die besonderen Bedingungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Siehe Punkt III.2.3).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Lüchow-Dannenberg, FD 20 – Vergabestelle
Internetadresse: www.luechow-dannenberg.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Fachdienst 20, Vergabe Nr. 11/2015
Zusätzliche Informationen
1) Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden.
Mehr anzeigen
2) Die Teilnahmeanträge sind einfach schriftlich und unterschrieben im Original, zweifach schriftlich inKopie sowie einfach in elektronischer Form in einem geschlossenen Behältnis sowie mit dem Aktenzeichen versehenen Aufschrift bei der Kontaktstelle einzureichen.
Mehr anzeigen
3) Rückfragen zur Erstellung der Teilnahmeanträge sind bis spätestens zum 1.6.2015 um 12:00 Uhrausschließlich per E-Mail oder Fax an die o. g. Kontaktstelle zu richten.
4) Alle Einträge müssen dokumentenecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein.
5) Die unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bewerber, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Mehr anzeigen
6) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags:
a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und;
c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. 1) bis 4) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Mehr anzeigen
7) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen,in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. 1) bis 4) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen,dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Mehr anzeigen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
8) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. 1) bis 4) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. 1) bis 4) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
Mehr anzeigen
9) Ferner sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Vordruck).
Mehr anzeigen
10) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
11) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12).
Mehr anzeigen
12) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
13) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
14) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
15) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 41311151334 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Mehr anzeigen
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. § 101a Abs. 1 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 085-152892 (2015-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 750 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 230-418541
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 85-152892
ABl. S-Ausgabe: 230
Zusätzliche Informationen
1) Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. 2) Die Teilnahmeanträge sind einfach schriftlich und unterschrieben im Original, zweifach schriftlich inKopie sowie einfach in elektronischer Form in einem geschlossenen Behältnis sowie mit dem Aktenzeichen versehenen Aufschrift bei der Kontaktstelle einzureichen. 3) Rückfragen zur Erstellung der Teilnahmeanträge sind bis spätestens zum 1.6.2015 um 12:00 Uhrausschließlich per E-Mail oder Fax an die o. g. Kontaktstelle zu richten. 4) Alle Einträge müssen dokumentenecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein. 5) Die unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bewerber, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. 6) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail Adresse zu benennen; (b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. 7) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen,in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen,dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen. 8.) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. 9) Ferner sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Vordruck). 11) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. 12) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12). 13) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme amVergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt; 14) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgefordertenBewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen; 15) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A); 16) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
Mehr anzeigen

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (Los 1) (20)
2. Sicherung und Pflege des Unternehmensbestandes und seiner Organisationen (Los 1) (15)
3. Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, Fachkräftesicherung (Los 1) (15)
4. Ganzheitliches Außen- und Standortmarketing (Los 1) (10)
5. Sicherung und Entwicklung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Los 1) (10)
6. Preis (Los 2) (20)
7. Konzeptionelle Erarbeitung und Umsetzung einer Marketingstrategie (Los 2) (18)
8. Attraktive Internetpräsenz mit entsprechendem Buchungssystem (Los 2) (16)
9. Entwicklung eines „Corporate Design“ (Los 2) (12)
10. Marketingplanung incl. Marktforschung und -analyse (Los 2) (8)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-14 📅
Name: Wachstumsinitiative Süderelbe AG (Los 1)
Postanschrift: Veritaskai 4
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@suederelbe.de 📧
Internetadresse: http://www.suederelbe.de/ 🌏

2️⃣
Name: Compass GmbH
Postanschrift: Zollstockgürtel 67
Postort: Köln
Postleitzahl: 50969
E-Mail: info@compass-cbs.de 📧
Internetadresse: www.compass-cbs.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FD 20 – Vergabestelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit u. Verkehr
Quelle: OJS 2015/S 230-418541 (2015-11-24)