Wissenschaftliche Analysen zu aktuellen klimapolitischen Fragen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU)

Für die im Rahmen der Umsetzung der Energiewendebeschlüsse vom Sommer 2011 und des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 vom Dezember 2014 entstehenden klima- und energiepolitischen Debatten hat das Bundesumweltministerium (BMUB) einen Bedarf an Unterstützung durch wissenschaftlich fundierte ad-hoc-Analysen und kurzfristig in Absprache mit dem Auftraggeber zu erstellenden Kurzstudien.
Die Bundesregierung strebt eine Minderung der nationalen THG-Emissionen um mindestens 40 % bis 2020 und mindestens 80 % bis 95 % bis 2050 an. Mit den bis Sommer 2014 umgesetzten Maßnahmen, u.a. im Energiekonzept und im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) der Bundesregierung, wird Deutschland seine THG-Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 voraussichtlich um etwa 33 % bis 34 % reduzieren können. Die Bundesregierung hat daher im Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen, das durch eine ganze Reihe von Maßnahmen in allen relevanten Sektoren die Einhaltung des 40 %-Minderungsziels bis 2020 sicher stellen soll. Das Aktionsprogramm Klimaschutz umfasst entsprechend Maßnahmen in den Bereichen Energiewirtschaft, private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft, Kreislaufwirtschaft und Landnutzung/Forstwirtschaft (LULUCF). Viele der beschlossenen Maßnahmen bedürfen in den kommenden Jahren der konkreten Ausgestaltung durch die Bundesregierung und den Gesetzgeber. Darüber hinaus hat das unter Federführung des BMUB neu geschaffene Aktionsbündnis Klimaschutz die Aufgabe, die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zu unterstützen, die Aktivierung der Potenziale zu erleichtern, die derzeit noch als „nicht quantifizierbar“ eingestuft werden und weitere Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren.
Es ist also zu erwarten, dass in den kommenden Jahren sowohl von den Ressorts, dem Aktionsbündnis, als auch aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft verschiedenste Vorschläge für die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsprogramms und Vorschläge für neue Maßnahmen in die Diskussion eingebracht werden. Diese müssen kontinuierlich auf ihre Klimaschutzwirkung hin analysiert werden. Dabei muss BMUB Handlungsfähigkeit beweisen, indem es wissenschaftlich fundiert Stellung beziehen sowie spezifische Vorschläge unterbreiten und politisch durchsetzen kann.
Darüber hinaus sind in den kommenden Jahren in vielen Bereichen konkrete Vorschläge der Europäischen Kommission zur Ausgestaltung und Umsetzung des europäischen Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 zu erwarten. In vielen Fällen muss die Bundesregierung kurzfristig in der Lage sein, die Auswirkungen der Vorschläge der Kommission auf die deutsche Klimapolitik und die Konsistenz der Vorschläge mit den Zielen der Energiewende zu prüfen und ggfs. Änderungsvorschläge zu unterbreiten.
Folgende Herausforderungen sind dabei u.a. für die nächsten Jahre absehbar (hier beispielhaft):
— Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass im Gebäudebestand erhebliche Potentiale zur Energieeinsparung bestehen. Die etablierten Förderprogramme stoßen gleichzeitig an die Grenzen ihrer Wirksamkeit bzw. sind in ihrer Finanzierung nicht langfristig verlässlich. Es werden neue/verbesserte Ansätze zur Beschleunigung der energetischen Sanierung im Gebäudebestand benötigt.
— Eine Reihe von Maßnahmen im Aktionsprogramm beziehen sich auf Förderprogramme, deren finanzielle Ausstattung in einem ersten Schritt oft nur für die Haushaltsjahre bis 2017 vereinbart wird bzw. wurde. Hierzu stehen in den kommenden Jahren Entscheidungen darüber an, wie diese Programme in ihrer Wirkung verbessert und in welchem Umfang sie ggfs. aufgestockt werden sollten.
— Die weitere Entwicklung der Emissionen des fossilen Kraftwerksparks ist von entscheidender Bedeutung für das Erreichen der Klimaschutzziele in Deutschland. Neben Vorschlägen für direkt auf den Kraftwerkspark bezogene Maßnahmen sind eine Reihe von Debatten zu Themen wie Erneuerbare Energien, Strommarktdesign, KWK u.a. zu erwarten, bzgl. derer aufgrund ihrer Klimaschutzrelevanz kurzfristiger Beratungsbedarf bestehen könnte.
— In den nächsten Jahren wird sich die Debatte zur Weiterentwicklung der europäischen Klima- und Energiepolitik weiter verdichten. Themen mit hoher Relevanz hinsichtlich der deutschen Klimapolitik sind dabei u.a. die Einbeziehung der Bereiche Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF), die Aufteilung der Minderungsbeiträge in den Sektoren außerhalb des Emissionshandels (Effort Sharing), Kohlenstoffabscheidung- und Speicherung (CCS), Fortschreibung der Vorgaben für Treibhausgasemissionen von PKW sowie die weitere Ausgestaltung des Emissionshandelssystems.
Die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung wird auch weiterhin von intensiven öffentlichen Diskussionen begleitet werden, so dass der Bedarf des BMUB an kurzfristiger fachlicher Unterstützung durch externe Experten auf absehbare Zeit bestehen bleiben wird.
Ziel des Auftrags ist die kurzfristige Unterstützung des BMUB durch die Erstellung von Kurzstudien und wissenschaftlichen Analysen zu aktuellen Themen der klima- und energiepolitischen Debatte.
Die konkreten Fragestellungen werden in Absprache mit der Auftraggeberin entsprechend der aktuellen klimapolitischen Debatte festgelegt. Beratungsbedarf ist in allen relevanten Sektoren zu erwarten, d.h. in den Bereichen Energiewirtschaft, private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft, Kreislaufwirtschaft und Landnutzung/Forstwirtschaft (LULUCF). Die jeweiligen Aufgabenstellungen werden in enger Abstimmung mit den jeweils zuständigen Facheinheiten des BMUB definiert.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-12.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-12 Auftragsbekanntmachung
2015-11-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge