Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund, ist eine bundesunmittelbare Gesetzliche Krankenkasse mit Rechtssitz in Berlin und Hauptverwaltung in Dortmund. Es handelt sich um die erste Direktkrankenkasse Deutschlands mit etwa 407 000 Versicherten. Stand Januar 2015 beschäftigt BIG direkt gesund insgesamt 640 Mitarbeiter/Innen. BIG direkt gesund vertritt an ihrem Rechtssitz in Berlin als IKK-Landesverband zudem die Interessen der Versicherten der Innungskrankenkassen in Berlin. Sie nimmt im Rahmen dessen allein oder gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessenvertretung wahr. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist ein Vertrag über eine Software zur zahnärztlichen Antragsbearbeitung und Abrechnung. Leistungsinhalt ist die befristete bzw. unbefristete Überlassung und Nutzung einer Software für das Fallmanagement zahnärztlicher Behandlungen inkl. Implementierung und Datenmigration sowie Support-, Pflege-, Beratungs- und Weiterentwicklungsdienstleistungen einschließlich Schulungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Menge oder Umfang:
Auf Grundlage der aktuellen Versichertenzahlen bearbeitet der Fachbereich „Leistungen“ des Auftraggebers jährlich ca.:— 48 000 Anträge (Heil- und Kostenpläne) für Zahnersatz,— 4 000 Erstattungen für Zahnersatz,— 11 000 Anträge für eine kieferorthopädische Behandlung,— 2 500 Abschlussberechnungen und Erstattungen für eine kieferorthopädische Behandlung und— 569 000 Abrechnungsdatensätze durch den Datenträgeraustausch mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (40 000 Datensätze für den Fachbereich Zahnersatz, 55 000 Datensätze für den Fachbereich Kieferorthopädie, 6 000 Datensätze für den Fachbereich Parodontose, 18 000 Datensätze für den Fachbereich Kieferbruch, 450 000 Datensätze für den Fachbereich konservierend-chirurgische Behandlung).Es ist vorgesehen, dass die Software von 30 bis max. 50 Mitarbeitern gleichzeitig genutzt werden kann. Abhängig von der Anzahl von Fällen sind Anpassungen bzgl. der Mitarbeiter in der Vertragslaufzeit möglich.
Auf Grundlage der aktuellen Versichertenzahlen bearbeitet der Fachbereich „Leistungen“ des Auftraggebers jährlich ca.:— 48 000 Anträge (Heil- und Kostenpläne) für Zahnersatz,— 4 000 Erstattungen für Zahnersatz,— 11 000 Anträge für eine kieferorthopädische Behandlung,— 2 500 Abschlussberechnungen und Erstattungen für eine kieferorthopädische Behandlung und— 569 000 Abrechnungsdatensätze durch den Datenträgeraustausch mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (40 000 Datensätze für den Fachbereich Zahnersatz, 55 000 Datensätze für den Fachbereich Kieferorthopädie, 6 000 Datensätze für den Fachbereich Parodontose, 18 000 Datensätze für den Fachbereich Kieferbruch, 450 000 Datensätze für den Fachbereich konservierend-chirurgische Behandlung).Es ist vorgesehen, dass die Software von 30 bis max. 50 Mitarbeitern gleichzeitig genutzt werden kann. Abhängig von der Anzahl von Fällen sind Anpassungen bzgl. der Mitarbeiter in der Vertragslaufzeit möglich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit
Postanschrift: Markgrafenstraße 62
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin (Rechtssitz)
Kontakt
Internetadresse: http://www.big-direkt.de🌏
Für die Angebotserstellung sind zwingend die vom der Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden ausschließlich im Online-Portal von Subreport kostenfrei über den Auftraggeber bereitgestellt (http://www.subreport.de/E49522875 sowie Angabe der ELViS-ID: E49522875). Hierzu hat sich der Bieter im Online Portal von Subreport zu registrieren und kann nach erfolgter Registrierung über das Portal den Zugriff auf die Vergabeunterlagen beantragen. Hilfe bei der Registrierung erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 2219857857 oder unter www.subreport.de.Die Freischaltung erfolgt durch den Auftraggeber. Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Nach dem Einloggen als Bewerber wählen Sie „Dokumente bestellen“, um die o. g. ELViS-ID eingeben zu können. Anschließend klicken Sie auf „Ausschreibung anzeigen“. Jetzt können Sie die Unterlagen zum Vergabeverfahren über die Funktion „Vergabeunterlagen bestellen“ bestellen sowie anschließend herunterladen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Hilfe beim Download erhalten Sie unter der Tel. Nr. +49 2219857857 oder unter www.subreport.de. Sofern während des laufenden Verfahrens Aktualisierungen von Unterlagen erfolgen, werden diese im Online Portal veröffentlicht. Der Bieter erhält hierbei eine kurze Mitteilung unmittelbar über das Online Portal. Die Bieter sind gleichwohl gehalten, das Online-Portal täglich im Hinblick auf Informationen zum Verfahren (Bieterinformationen) bzw. geänderte Unterlagen, die über das Portal zur Verfügung gestellt werden, einzusehen. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie oben dargestellt zu erreichen und können dann ausgedruckt werden. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Funktion „Nachrichten“ des Online Portals an die Kontaktstelle zu richten, die diese zeitnah beantworten wird. Fragen, die nicht über das Online Portal sondern auf anderem Wege, etwa über die o. g. Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse, gestellt werden, werden nicht beantwortet. Die Beantwortung von Fragen erfolgt gegenüber allen Bietern zeitgleich ebenfalls ausschließlich über das Online Portal mittels Bieterinformationen. Verstoßen die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so ist die Kontaktstelle hierauf ebenfalls über die Funktion „Nachrichten“ des Online Portals hinzuweisen.
Für die Angebotserstellung sind zwingend die vom der Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden ausschließlich im Online-Portal von Subreport kostenfrei über den Auftraggeber bereitgestellt (http://www.subreport.de/E49522875 sowie Angabe der ELViS-ID: E49522875). Hierzu hat sich der Bieter im Online Portal von Subreport zu registrieren und kann nach erfolgter Registrierung über das Portal den Zugriff auf die Vergabeunterlagen beantragen. Hilfe bei der Registrierung erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 2219857857 oder unter www.subreport.de.Die Freischaltung erfolgt durch den Auftraggeber. Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Nach dem Einloggen als Bewerber wählen Sie „Dokumente bestellen“, um die o. g. ELViS-ID eingeben zu können. Anschließend klicken Sie auf „Ausschreibung anzeigen“. Jetzt können Sie die Unterlagen zum Vergabeverfahren über die Funktion „Vergabeunterlagen bestellen“ bestellen sowie anschließend herunterladen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Hilfe beim Download erhalten Sie unter der Tel. Nr. +49 2219857857 oder unter www.subreport.de. Sofern während des laufenden Verfahrens Aktualisierungen von Unterlagen erfolgen, werden diese im Online Portal veröffentlicht. Der Bieter erhält hierbei eine kurze Mitteilung unmittelbar über das Online Portal. Die Bieter sind gleichwohl gehalten, das Online-Portal täglich im Hinblick auf Informationen zum Verfahren (Bieterinformationen) bzw. geänderte Unterlagen, die über das Portal zur Verfügung gestellt werden, einzusehen. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie oben dargestellt zu erreichen und können dann ausgedruckt werden. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Funktion „Nachrichten“ des Online Portals an die Kontaktstelle zu richten, die diese zeitnah beantworten wird. Fragen, die nicht über das Online Portal sondern auf anderem Wege, etwa über die o. g. Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse, gestellt werden, werden nicht beantwortet. Die Beantwortung von Fragen erfolgt gegenüber allen Bietern zeitgleich ebenfalls ausschließlich über das Online Portal mittels Bieterinformationen. Verstoßen die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so ist die Kontaktstelle hierauf ebenfalls über die Funktion „Nachrichten“ des Online Portals hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund, ist eine bundesunmittelbare Gesetzliche Krankenkasse mit Rechtssitz in Berlin und Hauptverwaltung in Dortmund. Es handelt sich um die erste Direktkrankenkasse Deutschlands mit etwa 407 000 Versicherten.
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund, ist eine bundesunmittelbare Gesetzliche Krankenkasse mit Rechtssitz in Berlin und Hauptverwaltung in Dortmund. Es handelt sich um die erste Direktkrankenkasse Deutschlands mit etwa 407 000 Versicherten.
Stand Januar 2015 beschäftigt BIG direkt gesund insgesamt 640 Mitarbeiter/Innen. BIG direkt gesund vertritt an ihrem Rechtssitz in Berlin als IKK-Landesverband zudem die Interessen der Versicherten der Innungskrankenkassen in Berlin. Sie nimmt im Rahmen dessen allein oder gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessenvertretung wahr.
Stand Januar 2015 beschäftigt BIG direkt gesund insgesamt 640 Mitarbeiter/Innen. BIG direkt gesund vertritt an ihrem Rechtssitz in Berlin als IKK-Landesverband zudem die Interessen der Versicherten der Innungskrankenkassen in Berlin. Sie nimmt im Rahmen dessen allein oder gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessenvertretung wahr.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist ein Vertrag über eine Software zur zahnärztlichen Antragsbearbeitung und Abrechnung. Leistungsinhalt ist die befristete bzw. unbefristete Überlassung und Nutzung einer Software für das Fallmanagement zahnärztlicher Behandlungen inkl. Implementierung und Datenmigration sowie Support-, Pflege-, Beratungs- und Weiterentwicklungsdienstleistungen einschließlich Schulungen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist ein Vertrag über eine Software zur zahnärztlichen Antragsbearbeitung und Abrechnung. Leistungsinhalt ist die befristete bzw. unbefristete Überlassung und Nutzung einer Software für das Fallmanagement zahnärztlicher Behandlungen inkl. Implementierung und Datenmigration sowie Support-, Pflege-, Beratungs- und Weiterentwicklungsdienstleistungen einschließlich Schulungen.
Menge oder Umfang:
Auf Grundlage der aktuellen Versichertenzahlen bearbeitet der Fachbereich „Leistungen“ des Auftraggebers jährlich ca.:
— 48 000 Anträge (Heil- und Kostenpläne) für Zahnersatz,
— 4 000 Erstattungen für Zahnersatz,
— 11 000 Anträge für eine kieferorthopädische Behandlung,
— 2 500 Abschlussberechnungen und Erstattungen für eine kieferorthopädische Behandlung und
— 569 000 Abrechnungsdatensätze durch den Datenträgeraustausch mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (40 000 Datensätze für den Fachbereich Zahnersatz, 55 000 Datensätze für den Fachbereich Kieferorthopädie, 6 000 Datensätze für den Fachbereich Parodontose, 18 000 Datensätze für den Fachbereich Kieferbruch, 450 000 Datensätze für den Fachbereich konservierend-chirurgische Behandlung).
— 569 000 Abrechnungsdatensätze durch den Datenträgeraustausch mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (40 000 Datensätze für den Fachbereich Zahnersatz, 55 000 Datensätze für den Fachbereich Kieferorthopädie, 6 000 Datensätze für den Fachbereich Parodontose, 18 000 Datensätze für den Fachbereich Kieferbruch, 450 000 Datensätze für den Fachbereich konservierend-chirurgische Behandlung).
Es ist vorgesehen, dass die Software von 30 bis max. 50 Mitarbeitern gleichzeitig genutzt werden kann. Abhängig von der Anzahl von Fällen sind Anpassungen bzgl. der Mitarbeiter in der Vertragslaufzeit möglich.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: BO-15-0348
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß Vergabeunterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
1) Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate) – in Kopie;
2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Anlage „Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A“ – im Original.
*** Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 19 EG Abs. 2 VOL/A verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gemäß Vergabeunterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
1) Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung Umsatz“ – im Original.
*** Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 19 EG Abs. 2 VOL/A verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gemäß Vergabeunterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
1) Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ ergeben – im Original;
*** Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 19 EG Abs. 2 VOL/A verwiesen.
Mindeststandards:
Zu 1): Der Bieter hat mit seinem Angebot drei Referenzaufträgen von drei unterschiedlichen Referenzauftraggebern aus den letzten drei Jahren (2012, 2013, 2014) über die Erbringung von Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind unter Angabe des Auftraggebers einschließlich der Adresse, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber und der zugehörigen Telefonnummer, zum Leistungsumfang, des Leistungszeitraums sowie des Auftragswerts einzureichen.
Zu 1): Der Bieter hat mit seinem Angebot drei Referenzaufträgen von drei unterschiedlichen Referenzauftraggebern aus den letzten drei Jahren (2012, 2013, 2014) über die Erbringung von Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind unter Angabe des Auftraggebers einschließlich der Adresse, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber und der zugehörigen Telefonnummer, zum Leistungsumfang, des Leistungszeitraums sowie des Auftragswerts einzureichen.
Mindestanforderungen an die Referenzen:
a) Im Rahmen eines Referenzauftrags muss die angebotene Software (alle Module) unter Einsatz der Software „ISKV_21c“ und „winEFW“ in einer Citrix-Umgebung genutzt worden sein.
b) Im Rahmen eines Referenzauftrags muss eine Migration bzw. ein Umstieg von der Software „atacama“ der „atacama Software GmbH“ auf die angebotene Software durchgeführt worden sein.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage „Vertrag“.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-08-07 📅
Öffnungsort: Dortmund
Ort des Eröffnungstermins: Dortmund
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle (Verwaltungssitz Dortmund) über die Vergabeplattform subreport (siehe Ziff. VI.3)
Caroline Mosler
Internetadresse: www.big-direkt.de🌏
Name: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit
Postanschrift: Rheinische Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44137
Kontaktperson: Frau Caroline Mosler
URL der Teilnahme: https://www.big-direkt.de/geschaeftspartner/ausschreibungen.html🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BO-15-0348
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (...).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (...).
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a GWB verstoßen hat (...)
(2) die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (...).
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
*** Ergänzender Hinweis: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
*** Ergänzender Hinweis: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Angaben unter Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 122-222320 (2015-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Markgrafenstraße 62; Berlin (Rechtssitz)
Postort: Berlin
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-07 📅
Name: atacama Software GmbH
Postanschrift: Universitätsallee 15
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 2289499163📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Angaben unter Ziff. VI.3.1)
Quelle: OJS 2015/S 199-361101 (2015-10-09)