Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Zahnärztliche Versorgung für die Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-20 Auftragsbekanntmachung
2015-08-17 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Zahnarztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
Menge oder Umfang:
Die Leistungserbringung erfolgt im Zeitraum vom 4.1.2016 bis zum 3.1.2020. Wöchentlich sind im Mittel ca. 35 Gefangene der JVA Zweibrücken zahnärztlich zu versorgen. Nähere Angaben zum Behandlungsumfang: Siehe Teil B – Anlage Behandlungsumfang.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Zahnarztpraxen und zugehörige Dienstleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de 📧
Telefon: +49 26130291777 📞
Fax: +49 261291411500 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-20 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 099-180038
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Gegenstand der Ausschreibung sind sog. nicht prioritäre Dienstleistungen im Gesundheitswesen nach Anlage 1 Teil B der VgV. Daher finden gemäß § 4 Abs. 2 VgV; § 1 Abs. 3 EG-VOL/A, § 97 Abs. 6 GWB und § 127 GWB trotz Überschreiten des vergaberechtlichen Schwellenwertes die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A, sowie die Bestimmungen des § 8 EG-VOL/A, § 15 Abs. 10 EG-VOL/A und § 23 EG-VOL/A Anwendung. Wegen der Höhe des Auftragswerts, sowie des in Grenznähe zum EU-Mitgliedstaat Frankreich gelegenen Leistungsortes Zweibrücken geht die Vergabestelle von einem möglichen grenzüberschreitenden Interesse am Auftrag aus. Dieser wird daher europaweit bekannt gemacht. Die Vergabestelle weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Leistung aus vorgenannten Gründen NICHT im Wege eines offenen Verfahrens, sondern gemäß § 4 Abs. 2 VgV nach den Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gem. § 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A ausgeschrieben wird. Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz. Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYD0.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zahnärztliche Versorgung für die Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag zum Ende des 33. Monats, d. h. mit einer Frist von 3 Monaten mit Wirkung zum Ablauf des 3. Vertragsjahres ohne Angabe von Gründen einseitig kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 33 Monate
Referenznummer: ZBL/Z.15-0028
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
66482 Zweibrücken
Die zahnärztliche Versorgung der Gefangenen hat in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken zu erfolgen. Die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken ist eine Einrichtung des geschlossenen und offenen Vollzugs.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot einen Nachweis über die Mitgliedschaft in der Zahnärztekammer oder einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes vorzulegen (Nachweis in einfacher Fotokopie genügt).
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter die unterschriebene Anlage Teil A – Eigenerklärungen vorzulegen und zu versichern, dass
1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung/Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB z. B. Preisabsprachen), § 70 StGB (wirksames Berufsverbot), § 132 a StGB (wirksames vorläufiges Berufsverbot)
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2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
4. keine der Personen mit Leitungsaufgaben, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden ist:
a. § 35 GewO (wirksame Gewerbeuntersagung)
b. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
c. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögens-werte),
d. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f. §§ 283 ff. StGB (Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren),
g. § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen),
h. § 299 StGB (Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
i. § 333 StGB (Vorteilsgewährung)
j. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs.2 Nr.10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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k. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
l. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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5. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
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6. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
7. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
8. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt.
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9. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen vorgenannte Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
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Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
10. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden.
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11. er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abzugeben.
12. die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
13. er über Sprachkenntnisse der deutschen Sprache mindestens der folgenden Niveaustufen nach dem Gemeinsamen europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) verfügt und diese auf Verlangen der Vergabestelle nachweisen wird:
a. in Bezug auf das allgemeine Sprachniveau: Niveaustufe B2
b. in Bezug auf das Fachsprachenniveau: Niveaustufe C1
Die Vergabestelle kann in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Zuverlässigkeitsprüfung jedoch jederzeit anfordern.
Für den Fall, dass ein Bieter aus einem anderen Staat für die Vertragserfüllung in Betracht kommt, behält sich die Vergabestelle vor, entsprechende Nachweise über die vorhandenen deutschen Sprachkenntnisse der Ziffer 13 in beglaubigter Fotokopie (nicht älter als 6 Monate) vor Zuschlagserteilung anzufordern. Der Bieter verpflichtet sich, die Nachweise fristgemäß auf Verlangen vorzulegen.
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Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen ebenfalls abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages, jedoch höchstens 100 000 EUR) oder alternativ Vorlage einer verbindlichen Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate oder Eigenerklärung). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die ausgefüllten Anlagen Teil A – Anbieterprofil und Teil A – Vertreterprofil vorzulegen und u. a. Angaben über die vorhanden Qualifikationen (Studium der Zahnmedizin, ggf. Facharztausbildung) der ausführenden Personen zu machen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dem beigefügten Teil R – Vertrag gelten gemäß § 9 Abs. 1 VOL/A die Regelungen der VOL/B, insbesondere § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten ergänzenden/besonderen Vertragsbedingungen an und verpflichtet sich, die jeweils gültigen Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz LTTG) einzuhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Vorzulegende Nachweise:
ZBL – Teil A – Anlage Tariftreueerklärung (Mindestentgelterklärung); Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Nachunternehmer haben mit Abgabe des Angebotes die unterzeichnete Teil A? Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz? LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13. Dezember 2010), geändert durch Gesetz vom 22. November 2013 (GVBl. S. 469, BS 70-31) einzuhalten.
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Bieter, die beabsichtigen den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind, haben statt der Teil A Anlage Tariftreueerklärung mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dies gilt auch für Bieter, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben und den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Auftragnehmern erbringen werden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Mit dem Angebot hat der Bieter für die ausführenden Personen (Anbieter und Vertreter) einen Nachweis über die Approbation gemäß des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) in der derzeit gültigen Fassung (Nachweis in einfacher Fotokopie genügt) vorzulegen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-07-14 📅
Öffnungsort: Koblenz.
Ort des Eröffnungstermins: Koblenz.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz
Postanschrift: http://www.vergabe.rlp.de
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de 🌏
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-04 📅
Datum des Endes: 2020-01-03 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZBL/Z.15-0028
Zusätzliche Informationen
Gegenstand der Ausschreibung sind sog. nicht prioritäre Dienstleistungen im Gesundheitswesen nach Anlage 1 Teil B der VgV. Daher finden gemäß § 4 Abs. 2 VgV; § 1 Abs. 3 EG-VOL/A, § 97 Abs. 6 GWB und § 127 GWB trotz Überschreiten des vergaberechtlichen Schwellenwertes die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A, sowie die Bestimmungen des § 8 EG-VOL/A, § 15 Abs. 10 EG-VOL/A und § 23 EG-VOL/A Anwendung.
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Wegen der Höhe des Auftragswerts, sowie des in Grenznähe zum EU-Mitgliedstaat Frankreich gelegenen Leistungsortes Zweibrücken geht die Vergabestelle von einem möglichen grenzüberschreitenden Interesse am Auftrag aus. Dieser wird daher europaweit bekannt gemacht.
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Die Vergabestelle weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Leistung aus vorgenannten Gründen NICHT im Wege eines offenen Verfahrens, sondern gemäß § 4 Abs. 2 VgV nach den Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gem. § 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A ausgeschrieben wird.
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Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz.
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Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYD0.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (sog. Nichtabhilfeentscheidung), vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101 a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101 a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101 a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101 a Abs. 1 Satz 5 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 099-180038 (2015-05-20)
Ergänzende Angaben (2015-08-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 160-293764
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 99-180038
ABl. S-Ausgabe: 160
Quelle: OJS 2015/S 160-293764 (2015-08-17)