Zeitliche unbefristete Überlassung von Lizenzen und Installationsquellen für ein Softwareprodukt zum kontrollierten Starten über Netzwerk (Wake On Lan) und Herunterfahren von Computern mit Windows-Betriebssystemen nach konfigurierbaren Bedingungen (Shutdown)

Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts

Als Teil des Dataport Produkt „BASIS“ wird ein neuer Service angeboten. Dieser beinhaltet das Herunterfahren von Arbeitsplatzrechnern nach konfigurierbaren Bedingungen und das Starten von Arbeitsplatzrechnern über Netzwerk (Wake On Lan).
Beschaffungsgegenstand:
a) Zeitliche unbefristete Überlassung von Lizenzen und Installationsquellen für ein Softwareprodukt zum kontrollierten Starten über Netzwerk (Wake On Lan) und Herunterfahren von Computern mit Windows-Betriebssystemen nach konfigurierbaren Bedingungen (Shutdown).
Die Verwaltung von Einstellungen wird zentral auf Serverkomponenten betrieben.
b) Unterstützung bei Einsatz der Software (Support) und Pflege der Software in Form von Fehlerbehebungen und Anpassungen an veränderte Umgebungsbedingungen.
c) Unterstützung bei Einführung der Software in den Dataport-Betrieb durch Personal mit vertieften Produktkenntnissen und Erfahrung in Einführungsprojekten (Beratungsleistungen).
Mit Shutdown und Wake On Lan Funktionalität zu versorgen sind 31 000 Arbeitsplatzrechner mit Windows 7, 8, 8.1 und 10.
Die Wake On Lan Funktionalität des Produktes muss eine Schnittstelle zu Microsoft Configuration Manager 2012 R2 zum Einlesen anstehender Wartungsarbeiten bieten, für die Rechner per WakeOnLan zu starten sind.
Das Herunterfahren muss die Möglichkeit zum automatisierten Speichern von Office-Dokumenten bieten.
Die Produktpflege ist für einen Zeitraum von 5 Jahren anzubieten.
Zur Betriebseinführung des Produkts werden einmalig Consulting-Leistungen in einer Menge von 20 Personentagen zu 8 Stunden mit Einsatz vor Ort in Hamburg benötigt. Die Beratungsleistungen werden in 2 Blöcken zu je zwei Arbeitswochen abgerufen werden.
Die Netzwerkumgebung beinhaltet überschneidende IP-Adressbereiche.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-01 Auftragsbekanntmachung
2016-02-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-10-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Menge oder Umfang:
Lizenzabdeckung von 31 000 Arbeitsplätzen, 20 Personentage Consultingleistungen, 5 Jahre Pflege.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
E-Mail: dataportvergabe2925@dataport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-01 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 193-349497
ABl. S-Ausgabe: 193
Zusätzliche Informationen
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/ Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 des Teils A – Allgemeiner Teil der Vergabeunterlagen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet. — Projektsprache: deutsch.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Teil des Dataport Produkt „BASIS“ wird ein neuer Service angeboten. Dieser beinhaltet das Herunterfahren von Arbeitsplatzrechnern nach konfigurierbaren Bedingungen und das Starten von Arbeitsplatzrechnern über Netzwerk (Wake On Lan).
Beschaffungsgegenstand:
a) Zeitliche unbefristete Überlassung von Lizenzen und Installationsquellen für ein Softwareprodukt zum kontrollierten Starten über Netzwerk (Wake On Lan) und Herunterfahren von Computern mit Windows-Betriebssystemen nach konfigurierbaren Bedingungen (Shutdown).
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Die Verwaltung von Einstellungen wird zentral auf Serverkomponenten betrieben.
b) Unterstützung bei Einsatz der Software (Support) und Pflege der Software in Form von Fehlerbehebungen und Anpassungen an veränderte Umgebungsbedingungen.
c) Unterstützung bei Einführung der Software in den Dataport-Betrieb durch Personal mit vertieften Produktkenntnissen und Erfahrung in Einführungsprojekten (Beratungsleistungen).
Mit Shutdown und Wake On Lan Funktionalität zu versorgen sind 31 000 Arbeitsplatzrechner mit Windows 7, 8, 8.1 und 10.
Die Wake On Lan Funktionalität des Produktes muss eine Schnittstelle zu Microsoft Configuration Manager 2012 R2 zum Einlesen anstehender Wartungsarbeiten bieten, für die Rechner per WakeOnLan zu starten sind.
Das Herunterfahren muss die Möglichkeit zum automatisierten Speichern von Office-Dokumenten bieten.
Die Produktpflege ist für einen Zeitraum von 5 Jahren anzubieten.
Zur Betriebseinführung des Produkts werden einmalig Consulting-Leistungen in einer Menge von 20 Personentagen zu 8 Stunden mit Einsatz vor Ort in Hamburg benötigt. Die Beratungsleistungen werden in 2 Blöcken zu je zwei Arbeitswochen abgerufen werden.
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Die Netzwerkumgebung beinhaltet überschneidende IP-Adressbereiche.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Referenznummer: OV RE2/2925/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen;
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen;
— Erklärung Gesetzestreue;
— Unternehmensbeschreibung.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Referenzen;
— Liste privilegierter Nachunternehmer;
— Erklärung Nachunternehmer;
— Erklärung Bietergemeinschaft.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Mindestens eine der Referenzen muss mehr als 8 000 Installationen bei einem Unternehmen/Behörde im In- oder Ausland beinhalten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren (siehe zu den Details: Vergabeunterlagen).
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Sonstige besondere Bedingungen:
— Eigenerklärungen zu den Anforderungen des Tariftreuegesetzes Schleswig-Holstein (TTG);
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung.
Details siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-17 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität (60)
2. Preis (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV RE2/2925/15
Zusätzliche Informationen
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/ Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 des Teils A – Allgemeiner Teil der Vergabeunterlagen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber
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Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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— Projektsprache: deutsch.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zu senden.
Quelle: OJS 2015/S 193-349497 (2015-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: dataportvergabe2925@dataport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 023-036630
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 193-349497
ABl. S-Ausgabe: 23

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-11 📅
Name: EnviProt, Waldemar Siedlok
Postanschrift: Jagdbergstraße 16/1
Postort: Herrenberg
Postleitzahl: 71083
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zu
senden.
Quelle: OJS 2016/S 023-036630 (2016-02-01)