Zentralisierung der Bauhöfe des Tiefbauamtes der Landeshauptstadt Magdeburg

Landeshauptstadt Magdeburg, Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement

Planung und Errichtung sowie Vorfinanzierung eines zentralen Bauhofs am Standort Aller-straße 8 in 39126 Magdeburg.
Die Vergabe erfolgt nach dem Maximalprinzip. Für das feststehende Budget von 1.170.000 Euro brutto wird bei möglichst geringem Wärmebedarf, Strombedarf und Investitionskosten die maximale Umsetzung der ermittelten Nutzflächen erwartet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-09 Auftragsbekanntmachung
2016-09-05 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-11-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
Auftragsgegenstand sind Bau- und Planungsleistungen in der Landeshauptstadt Magdeburg (Bauauftrag im Sinne des § 1 EG Abs. 1 VOB/A).Am Standort Allerstraße 8 sollen die bisher in Nutzung befindlichen Einzelstandorte der Landeshauptstadt Magdeburg— Bauhof Nord, Allerstraße 8, 39126 Magdeburg— Bauhof Mitte, Am Winterhafen 3 und 4, 39114 Magdeburg— Bauhof Süd, Sudenburger Wuhne 64, 39116 Magdeburgzentralisiert werden. Hierbei soll die strukturelle Eigenständigkeit der Sachgebiete— Brückenmeisterei— Straßenmeisterei— Stadtbeleuchtung / Lichtsignalanlagen / Verkehrsleiteinrichtungenmit den zugehörigen Werkstätten, Lagerhallen- und Freilagerflächen gewahrt bleiben.In einem zentralen Gebäude sind Verwaltungs- und Sozialräume für 12 Verwaltungsangestellte und 62 gewerbliche Mitarbeiter unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften herzurichten.Bei der Umgestaltung des Außengeländes sind Anpassungen / Neubau von Fahrstraßen, Gehwegen, Garagen sowie Stellflächen für Dienst-, Privatfahrzeuge und Fahrräder vorzusehen.Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm im Sinne der § 7 EG Abs. 13 bis 15 VOB/A (Funktionalausschreibung) beinhaltet die Planung und Errichtung eines zentralen Bauhofes auf dem bereits durch das Tiefbauamt genutzten städtischen Grundstück Allerstraße 8 unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Nutzungsflexibilität.Der Betrieb des Bauhofs Nord muss während der Umbaumaßnahme aufrechterhalten werden. Die Ausführung der Bauleistungen soll abschnittsweise erfolgen. Die einzelnen Bauabschnitte sind mit dem Bauhof Nord abzustimmen.Das vorliegende Vergabeverfahren ist am Maximalprinzip orientiert. Als Budget für die Realisierung des Bauhofes steht ein Betrag in Höhe von 1.170.000,- Euro brutto zur Verfügung. Die Planungs- und Baukosten werden durch den Auftragnehmer vorfinanziert.Mit diesem Budget soll unter Zugrundelegung weiterer Zuschlagskriterien ein möglichst effizientes Verwaltungs- und Sozialgebäude mit den zugehörigen Werkstätten, Lagerhallen- und Freilagerflächen errichtet werden. Nicht der Preis soll minimiert, sondern die Umsetzung der ermittelten Nutzflächen für den Zentralen Bauhof maximiert werden.Die Anwendung dieses Maximalprinzips ist nach der Rechtsprechung des Vergabesenates des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zulässig (OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008 – 1 Verg 9/08). Dem hat sich auch die Vergabekammer Schleswig-Holstein im Beschluss vom 08.10.2010 – VK SH 14/10 Seite 14/15 angeschlossen.Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Dokumenten „Funktionalausschreibung und Verhandlungsverfahren mit vorangegangenem Teilnahmewettbewerb – Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb“ sowie „Beschreibung des Vergleichsmodells zur Bewertung der Angebote in der Landeshauptstadt Magdeburg“, die an die Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit der „EU-Aufforderung zum Teilnahmeantrag“ versandt werden.Zur Nutzung von Synergieeffekten erfolgt die Beauftragung in Form eines Generalunternehmervertrages.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Magdeburg, Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement
Postanschrift: Gerhart-Hauptmannn-Straße 24/26
Postleitzahl: 39108
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.magdeburg.de 🌏
E-Mail: gebaeudemanagement@kgm.magdeburg.de 📧
Telefon: +49 3915405501 📞
Fax: +49 3915405502 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-09 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 221-402130
ABl. S-Ausgabe: 221
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungsunterlagen können bei der unter Punkt 1.1 genannten Kontaktstelle oder der Plattform www.evergabe-online.de abgerufen werden. Allgemeine Fragen zum Verfahren sind an die Landeshauptstadt Magdeburg, Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement zu stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung und Errichtung sowie Vorfinanzierung eines zentralen Bauhofs am Standort Aller-straße 8 in 39126 Magdeburg.
Die Vergabe erfolgt nach dem Maximalprinzip. Für das feststehende Budget von 1.170.000 Euro brutto wird bei möglichst geringem Wärmebedarf, Strombedarf und Investitionskosten die maximale Umsetzung der ermittelten Nutzflächen erwartet.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Auftragsgegenstand sind Bau- und Planungsleistungen in der Landeshauptstadt Magdeburg (Bauauftrag im Sinne des § 1 EG Abs. 1 VOB/A).
Am Standort Allerstraße 8 sollen die bisher in Nutzung befindlichen Einzelstandorte der Landeshauptstadt Magdeburg
— Bauhof Nord, Allerstraße 8, 39126 Magdeburg
— Bauhof Mitte, Am Winterhafen 3 und 4, 39114 Magdeburg
— Bauhof Süd, Sudenburger Wuhne 64, 39116 Magdeburg
zentralisiert werden. Hierbei soll die strukturelle Eigenständigkeit der Sachgebiete
— Brückenmeisterei
— Straßenmeisterei
— Stadtbeleuchtung / Lichtsignalanlagen / Verkehrsleiteinrichtungen
mit den zugehörigen Werkstätten, Lagerhallen- und Freilagerflächen gewahrt bleiben.
In einem zentralen Gebäude sind Verwaltungs- und Sozialräume für 12 Verwaltungsangestellte und 62 gewerbliche Mitarbeiter unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften herzurichten.
Bei der Umgestaltung des Außengeländes sind Anpassungen / Neubau von Fahrstraßen, Gehwegen, Garagen sowie Stellflächen für Dienst-, Privatfahrzeuge und Fahrräder vorzusehen.
Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm im Sinne der § 7 EG Abs. 13 bis 15 VOB/A (Funktionalausschreibung) beinhaltet die Planung und Errichtung eines zentralen Bauhofes auf dem bereits durch das Tiefbauamt genutzten städtischen Grundstück Allerstraße 8 unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Nutzungsflexibilität.
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Der Betrieb des Bauhofs Nord muss während der Umbaumaßnahme aufrechterhalten werden. Die Ausführung der Bauleistungen soll abschnittsweise erfolgen. Die einzelnen Bauabschnitte sind mit dem Bauhof Nord abzustimmen.
Das vorliegende Vergabeverfahren ist am Maximalprinzip orientiert. Als Budget für die Realisierung des Bauhofes steht ein Betrag in Höhe von 1.170.000,- Euro brutto zur Verfügung. Die Planungs- und Baukosten werden durch den Auftragnehmer vorfinanziert.
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Mit diesem Budget soll unter Zugrundelegung weiterer Zuschlagskriterien ein möglichst effizientes Verwaltungs- und Sozialgebäude mit den zugehörigen Werkstätten, Lagerhallen- und Freilagerflächen errichtet werden. Nicht der Preis soll minimiert, sondern die Umsetzung der ermittelten Nutzflächen für den Zentralen Bauhof maximiert werden.
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Die Anwendung dieses Maximalprinzips ist nach der Rechtsprechung des Vergabesenates des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zulässig (OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008 – 1 Verg 9/08). Dem hat sich auch die Vergabekammer Schleswig-Holstein im Beschluss vom 08.10.2010 – VK SH 14/10 Seite 14/15 angeschlossen.
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Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Dokumenten „Funktionalausschreibung und Verhandlungsverfahren mit vorangegangenem Teilnahmewettbewerb – Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb“ sowie „Beschreibung des Vergleichsmodells zur Bewertung der Angebote in der Landeshauptstadt Magdeburg“, die an die Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit der „EU-Aufforderung zum Teilnahmeantrag“ versandt werden.
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Zur Nutzung von Synergieeffekten erfolgt die Beauftragung in Form eines Generalunternehmervertrages.
Referenznummer: 15/61
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Allerstraße 8, 39126 Magdeburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben für den Teilnahmeantrag die vom Auftraggeber ausgereichten Formblätter zu verwenden und im dort bezeichneten Umfang mit den jeweiligen Anlagen rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“ zurückzureichen.
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Die Einzelheiten ergeben sich aus der „EU-Aufforderung zum Teilnahmeantrag“. Hinsichtlich den von der Landeshauptstadt Magdeburg geforderten Erklärungen und Nachweisen ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden und von Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen haben ihre PQ-Registernummer unter Angabe der präqualifizierenden Stelle anzugeben. Die Angaben zu den Projektreferenzen und zur verantwortlichen Person sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewer-bergemeinschaft auszufüllen. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ auf Anlagen verwiesen wird, sind diese von den Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft durchzunummerieren und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Des Weiteren sind die nach der „Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ notwendigen Formulare und Eigenerklärungen (Anlagen 1 bis 6 zur Verordnung) ausgefüllt und unterschrieben mit einzureichen.
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Soweit keine Präqualifikation gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur Eignung“ folgende Angaben zu machen:
— Eintragung in das Berufsregister;
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angaben zu Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben für den Teilnahmeantrag die vom Auftraggeber ausgereichten Formblätter zu verwenden und im dort bezeichneten Umfang mit den jeweiligen Anlagen rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“ zurückzureichen.
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Die Einzelheiten ergeben sich aus der „EU-Aufforderung zum Teilnahmeantrag“. Hinsichtlich den von der Landeshauptstadt Magdeburg geforderten Erklärungen und Nachweisen ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden und von Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen haben ihre PQ-Registernummer unter Angabe der präqualifizierenden Stelle anzugeben. Die Angaben zu den Projektreferenzen und zur verantwortlichen Person sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden, sind auch für diese die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ auf Anlagen verwiesen wird, sind diese von den Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft durchzunummerieren und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Des Weiteren sind die nach der „Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ notwendigen Formulare und Eigenerklärungen (Anlagen 1 bis 6 zur Verordnung) ausgefüllt und unterschrieben mit einzureichen.
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Soweit keine Präqualifikation gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur Eignung“ folgende Angaben zu machen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013 und 2014), soweit er Planungs- und Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
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— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013 und 2014) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unterneh-men ausgeführten Leistungen;
— Referenzbescheinigungen zu in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013 und 2014) einschließlich des laufenden Jahres erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß den Ziffern 2.1 bis 2.3 mit Angaben in Anlehnung an das Formular „Muster-Referenzbescheinigung“.
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Die Wertungsmatrix ist im Dokument „Funktionalausschreibung und Verhandlungsverfahren mit vorangegangenem Teilnahmewettbewerb – Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb“ enthalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben für den Teilnahmeantrag die vom Auftraggeber ausgereichten Formblätter zu verwenden und im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“ zurückzureichen.
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Die Einzelheiten ergeben sich aus der „EU-Aufforderung zum Teilnahmeantrag“. Hinsichtlich den von der Landeshauptstadt Magdeburg geforderten Erklärungen und Nachweisen ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden und von Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen haben ihre PQ-Registernummer unter Angabe der präqualifizierenden Stelle anzugeben. Die Angaben zu den Projektreferenzen und zur verantwortlichen Person sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden, sind auch für diese die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ auf Anlagen verwiesen wird, sind diese von den Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft durchzunummerieren und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Des Weiteren sind die nach der „Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ notwendigen Formulare und Eigenerklärungen (Anlagen 1 bis 6 zur Verordnung) ausgefüllt und unterschrieben mit einzureichen.
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Soweit keine Präqualifikation gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur Eignung“ folgende Angaben zu machen:
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013 und 2014) jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach An-zahl, welche im jeweiligen Geschäftsbereich tätig waren, in den die Erbringung der ausge-schriebenen Leistung fällt;
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— Angabe zu der für die Projektleitung auf Seiten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft verantwortlichen Person mit Vor- und Zunamen sowie Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten in Jahren;
— Referenzbescheinigungen zu in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013 und 2014) einschließlich des laufenden Jahres erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, gemäß den Ziffern 2.1 bis 2.3 mit Angaben in Anlehnung an das Formular „Muster-Referenzbescheinigung“.
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Die Wertungsmatrix ist im Dokument „Funktionalausschreibung und Verhandlungsverfahren mit vorangegangenem Teilnahmewettbewerb – Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb“ enthalten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft; Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % des Bruttoauftragswerts, ablösbar durch eine unwiderrufliche, unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft für Mängelansprüche einer Bank, Sparkasse oder eines anerkannten Kreditversicherers mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Entsprechend der Vergabe nach dem Maximalprinzip wird vertraglich ein Pauschalfestpreis für die schlüsselfertige und funktionsbereite Planung und Ausführung sowie Zwischenfinanzierung vereinbart.
Die Zwischenfinanzierung ist in dem vereinbarten Pauschalfestpreis mit einzurechnen. Die Vergütung wird fällig mit Abnahme des Bauhofes.
Aufgrund der Vorfinanzierung ist es sinnvoll und notwendig, dass die Bewerber / Bewerber-gemeinschaften bereits für den Teilnahmewettbewerb eine Finanzierungszusage vorweisen können. Erwartet werden hier marktübliche Finanzierungszusagen. Die Präqualifizierungsnachweise können noch mit Gremien- und Dokumentenvorbehalt abgegeben werden. Bei Abgabe des Angebots dürfen derartige Vorbehalte nicht mehr enthalten sein.
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Vorzulegen ist eine Finanzierungszusage eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes für die Vorfinanzierung in Höhe von 1.170.000 Euro brutto.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit umfassend bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Ergänzend zu den Regelungen der VOB/A EG gelten vorliegend auch die Vorschriften des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (LVG LSA).
Mittelständische Interessenten sind angemessen zu berücksichtigen. Kleine und mittlere Unternehmen werden ausdrücklich aufgefordert, sich im Rahmen von Bietergemeinschaften zu beteiligen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seiner Teilnahme am Vergabeverfahren, kleine und mittlere Unternehmen im angemessenen Umfang durch Beteiligung an Teil- und Fachlosen zu berücksichtigen. Die zeitnahe und reibungslose Auftragsabwicklung ist dabei zu gewährleisten. § 13 LVG LSA ist für den Nachunternehmereinsatz zwingend zu beachten.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Gustin
Internetadresse: www.magdeburg.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-05 📅
Datum des Endes: 2017-12-07 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15/61
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungsunterlagen können bei der unter Punkt 1.1 genannten Kontaktstelle oder der Plattform www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Allgemeine Fragen zum Verfahren sind an die Landeshauptstadt Magdeburg, Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement zu stellen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141536 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elekt-ronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vor-herige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unterneh-men am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftrag-geber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verlet-zung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verlet-zung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebots-abgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 221-402130 (2015-11-09)
Ergänzende Angaben (2016-09-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 173-311172
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 221-402130
ABl. S-Ausgabe: 173
Quelle: OJS 2016/S 173-311172 (2016-09-05)