Menge oder Umfang
Auftragsgegenstand sind Bau- und Planungsleistungen in der Landeshauptstadt Magdeburg (Bauauftrag im Sinne des § 1 EG Abs. 1 VOB/A).Am Standort Allerstraße 8 sollen die bisher in Nutzung befindlichen Einzelstandorte der Landeshauptstadt Magdeburg— Bauhof Nord, Allerstraße 8, 39126 Magdeburg— Bauhof Mitte, Am Winterhafen 3 und 4, 39114 Magdeburg— Bauhof Süd, Sudenburger Wuhne 64, 39116 Magdeburgzentralisiert werden. Hierbei soll die strukturelle Eigenständigkeit der Sachgebiete— Brückenmeisterei— Straßenmeisterei— Stadtbeleuchtung / Lichtsignalanlagen / Verkehrsleiteinrichtungenmit den zugehörigen Werkstätten, Lagerhallen- und Freilagerflächen gewahrt bleiben.In einem zentralen Gebäude sind Verwaltungs- und Sozialräume für 12 Verwaltungsangestellte und 62 gewerbliche Mitarbeiter unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften herzurichten.Bei der Umgestaltung des Außengeländes sind Anpassungen / Neubau von Fahrstraßen, Gehwegen, Garagen sowie Stellflächen für Dienst-, Privatfahrzeuge und Fahrräder vorzusehen.Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm im Sinne der § 7 EG Abs. 13 bis 15 VOB/A (Funktionalausschreibung) beinhaltet die Planung und Errichtung eines zentralen Bauhofes auf dem bereits durch das Tiefbauamt genutzten städtischen Grundstück Allerstraße 8 unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Nutzungsflexibilität.Der Betrieb des Bauhofs Nord muss während der Umbaumaßnahme aufrechterhalten werden. Die Ausführung der Bauleistungen soll abschnittsweise erfolgen. Die einzelnen Bauabschnitte sind mit dem Bauhof Nord abzustimmen.Das vorliegende Vergabeverfahren ist am Maximalprinzip orientiert. Als Budget für die Realisierung des Bauhofes steht ein Betrag in Höhe von 1.170.000,- Euro brutto zur Verfügung. Die Planungs- und Baukosten werden durch den Auftragnehmer vorfinanziert.Mit diesem Budget soll unter Zugrundelegung weiterer Zuschlagskriterien ein möglichst effizientes Verwaltungs- und Sozialgebäude mit den zugehörigen Werkstätten, Lagerhallen- und Freilagerflächen errichtet werden. Nicht der Preis soll minimiert, sondern die Umsetzung der ermittelten Nutzflächen für den Zentralen Bauhof maximiert werden.Die Anwendung dieses Maximalprinzips ist nach der Rechtsprechung des Vergabesenates des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zulässig (OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008 – 1 Verg 9/08). Dem hat sich auch die Vergabekammer Schleswig-Holstein im Beschluss vom 08.10.2010 – VK SH 14/10 Seite 14/15 angeschlossen.Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Dokumenten „Funktionalausschreibung und Verhandlungsverfahren mit vorangegangenem Teilnahmewettbewerb – Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb“ sowie „Beschreibung des Vergleichsmodells zur Bewertung der Angebote in der Landeshauptstadt Magdeburg“, die an die Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit der „EU-Aufforderung zum Teilnahmeantrag“ versandt werden.Zur Nutzung von Synergieeffekten erfolgt die Beauftragung in Form eines Generalunternehmervertrages.