1) Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen Umschlag und äußerlich gekennzeichnet bis zum Unterabschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist ausschließlich an die Adresse und Kontaktstelle, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind, aufgeführte Adresse zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen: Nicht öffnen, EU-Teilnahmewettbewerb, nichtoffenes Verfahren, 8/3130/S0696. Schlusstermin zur Abgebe des Teilnahmeantrages ist der 29.7.2015 14:00 Uhr