Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen Umschlag und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zum unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt A III unter Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind, aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen: