Zustellungsaufträge für die Berliner Verwaltung – innerhalb Berlins

Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin, LS

Zustellungsaufträge für die Berliner Verwaltung – innerhalb Berlins.
Der Auftrag beinhaltet die Abholung, den Frankierdienst, die entsprechenden Nachweise, Vordrucke, den Lieferdienst für die Zustellaufträge, deren teilweise Sortierung sowie die kostenlose Bereitstellung entsprechender Transportbehälter.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-07 Auftragsbekanntmachung
2016-05-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Menge oder Umfang:
3 600 000 EUR pro Jahr.Bei optionaler 3-maliger Vertragsverlängerung beträgt der Gesamtumpfang für drei Jahre 14 400 000 EUR.Bei dieser Ausschreibung werden nur Bruttozahlen genannt bzw. gefordert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin, LS
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 1
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
E-Mail: beatrix.hartmann-lamberty@lvwa.berlin.de 📧
Telefon: +49 30901396329 📞
Fax: +49 3090283508 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-07 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 241-437818
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
1. Die Bewerbung ist ausschließlich über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform möglich. Für die Bewerbung und den kostenlosen Erhalt der Unterlagen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Hierfür wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach erfolgreicher Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Bewerber werden per E-Mail zum Herunterladen der Vergabeunterlagen aufgefordert. Die Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit Signatur) oder konventionell in Papierform erfolgen. Zu technischen Fragen der Vergabeplattform der RIB Software: RIB Software AG, Gubener Straße 47, 10243 Berlin, Fax: +49 3044331115, Tel.: +49 9001144330 (für 1,49 EUR/min.), Mo.-Do.: 8.00-18.00 Uhr und Fr. 8.00-16.00 Uhr. 2. Die Bieter haben zu beachten, dass das Angebot an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen. 3. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat entweder schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens 26/2015 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag zu erfolgen oder über die Vergabeplattform des Landes Berlin. http://www.vergabeplattform.berlin.de. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich und bei elektronischer Abgabe eines Angebotes eine Signatur. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. 4. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich/per Fax/E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens 26/2015 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. 5. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot vollständig beizufügen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anders bestimmt. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Dies können DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 13/44 insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen. 6. Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. 7. Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen. 8. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen. Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis werden die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, die nach § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 08. Juli 2010 in der jeweils geltenden Fassung verlangten Nachweise von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zu verlangen. Insoweit heißt es in BerlAVG § 4: (1) Die Vergabestellen können von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger, der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters Bauaufträge im Sinne des § 99 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausführt und von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Die Angaben zu Satz 1 können durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates nachgewiesen werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. (2) Soll die Ausführung eines Teils des Auftrages einem Nachunternehmer übertragen werden, so kann die Vergabestelle bei der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise gemäß Absatz 1 fordern. 10. Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer/verbundene Unternehmen/sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Nachweis (gemäß Vordruck) zu erbringen, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen. Die Deutsche Post AG als kooperierendes Unternehmen gilt nicht als Dritter/Nachunternehmer im genannten Sinne. Insoweit wird für den Bereich der Zustellung auf die Vorlage von Eignungs- und Verfügbarkeitsnachweise der Deutschen Post AG verzichtet. Der Bieter muss jedoch angeben, ob und ggf. in welchem Umfang er sich der Deutschen Post AG zur Leistungserbringung bedienen wird. 11. Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen. Dem Angebot ist die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen enthaltene „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ beizufügen. Im Angebot fehlende bzw. nicht unterschriebene Erklärungen führen zum Ausschluss des betreffenden Angebots. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis werden die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. Die in § 7 EG Abs. 1 S. 3 VOL/A grundsätzliche Zulassung von Eigenerklärungen wird durch §§ 4 Abs. 1, 8 Abs. 3 S. 2, 10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8. Juli 2010) eingeschränkt. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben werden bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vertrag ist zu unterschreiben und zusammen mit dem Angebot einzureichen, entfaltet jedoch Rechtswirksamkeit erst nach Zuschlagserteilung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zustellungsaufträge für die Berliner Verwaltung – innerhalb Berlins.
Der Auftrag beinhaltet die Abholung, den Frankierdienst, die entsprechenden Nachweise, Vordrucke, den Lieferdienst für die Zustellaufträge, deren teilweise Sortierung sowie die kostenlose Bereitstellung entsprechender Transportbehälter.
Menge oder Umfang:
3 600 000 EUR pro Jahr.
Bei optionaler 3-maliger Vertragsverlängerung beträgt der Gesamtumpfang für drei Jahre 14 400 000 EUR.
Bei dieser Ausschreibung werden nur Bruttozahlen genannt bzw. gefordert.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: 26-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
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1. Soweit eine Eintragung in das Handelsregister erfolgt ist, ein aktueller Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates oder Vertragsstaats des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein).
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2. Unternehmensdarstellung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit:
— Angabe der Rechtsform, des Unternehmensträgers (z. B. Inhaber, Gesellschafter), des Stammkapitals (soweit einschlägig);
— Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe (z. B. Geschäftsführer) sowie der Geschäftsfelder des Unternehmens;
— Angaben zu Beteiligungsverhältnissen und gesellschaftsrechtlicher Struktur;
— Darlegung der geplanten innerorganisatorischen Projektstruktur zu Durchführung des in Ziffer II.1.5) beschriebenen Auftrags.
(Die Darstellung sollte 5 Seiten nicht überschreiten und ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft als formlose Anlage dem Angebot beizufügen).
3. Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung gemäß § 7 EG Abs. 1 VOL/A“ – siehe inhaltsgleichen Vordruck für § 6 Abs. 3 VOL/A unter: http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
Alternativ ist die Vorlage der Bescheinigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Berlin zur Aufnahme in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) oder dem Präqualifikationsverzeichnis für Lieferungen und Dienstleistungen (PQ-VOL) ausreichend.
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4. Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Mit dem Angebot ist gemäß Vordruck (Nachunternehmererklärung) anzugeben, mit welchen Teilleistungen evtl. Nachunternehmer beauftragt werden.
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5. Sofern das Angebot als Bietergemeinschaft vorgelegt werden soll, ist eine Erklärung mit dem Angebot einzureichen, aus der sich die Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die gesamtschuldnerische Haftung sowie ein bevollmächtigter Vertreter, der auch zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung gegenüber den Mitgliedern des Bietergemeinschaft berechtigt ist, und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergeben.
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Mindeststandards:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Nachweis einer über die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 3 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 1 000 000 EUR für Vermögensschäden. Falls eine entsprechende Versicherung bei Angebotsabgabe nicht besteht, muss eine Erklärung eines Versichereres abgegeben werden, aus der hervorgeht, dass die Versicherung im Auftragsfall entsprechend verlängert wird.
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Die nachstehenden Erklärungen/Angaben/Nachweise sind von den Bietern bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen:
1. Angaben zur Erfahrung mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Referenzen) aus den Jahren 2012-2015.„Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind solche gemäß Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Die Angaben sind in Form einer Darstellung von Referenzleistungen zu machen. Die Darstellung jeder einzelnen Referenz hat.
Folgendes zu beinhalten:
1.1 Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Mit den vorstehenden Angaben stimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu.
1.2. Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu:
— Auftragsinhalt und -umfang;
— Ausführungsort(e);
— Ausführungszeitraum.
2. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist der ausgefüllte „Leitfaden zur Konzeptdarstellung“ vorzulegen (gemäß Vordruck).
3. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist der Vordruck Bieterqualifikation / Betriebsablauf ausgefüllt vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen, ergänzend die ZVB/BVB des Landes Berlins verwiesen.
Zum Ablauf der Vertragslaufzeit ist dem Landesverwaltungsamt Berlin ohne besondere Aufforderung eine Umsatzstatistik zu liefern, aus der der wertmäßige Gesamtbruttoumsatz zu ersehen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Bietergemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkungen Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaften sind verpflichtet, die geforderten Erläuterungen und Nachweise mit Angebotsabgabe zu erbringen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1. Vorlage der Lizenz zur gewerblichen Briefbeförderung der Bundesnetzagentur gemäß § 5 PostG sowie Entgeltgenehmigung nach § 34 PostG im Bundesgebiet mit dem Angebot bzw der Nachweis der Beantragung. (Mindestanforderung).
2. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i.V.m. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
3. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ nach § 1 Abs. 2, 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
4. Zusätzliche und besondere Vertragsbedingungen des Landes Berlin.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landesverwaltungsamt Berlin LS B 16
Fr. Hartmann-Lamberty
Internetadresse: www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
Name: Landesverwaltungsamt Berlin
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: LS Gesch 1
Frau Netzband
Telefon: +49 30901396349 📞
E-Mail: sbvinfo@lvwa.berlin.de 📧
URL der Dokumente: www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
URL der Teilnahme: www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2017-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 26-2015
Zusätzliche Informationen
1. Die Bewerbung ist ausschließlich über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform möglich. Für die Bewerbung und den kostenlosen Erhalt der Unterlagen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Hierfür wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach erfolgreicher Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Bewerber werden per E-Mail zum Herunterladen der Vergabeunterlagen aufgefordert.
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Die Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit Signatur) oder konventionell in Papierform erfolgen.
Zu technischen Fragen der Vergabeplattform der RIB Software:
RIB Software AG, Gubener Straße 47, 10243 Berlin, Fax: +49 3044331115, Tel.: +49 9001144330 (für 1,49 EUR/min.), Mo.-Do.: 8.00-18.00 Uhr und Fr. 8.00-16.00 Uhr.
2. Die Bieter haben zu beachten, dass das Angebot an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
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3. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat entweder schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens 26/2015 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag zu erfolgen oder über die Vergabeplattform des Landes Berlin. http://www.vergabeplattform.berlin.de. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich und bei elektronischer Abgabe eines Angebotes eine Signatur. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
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4. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich/per Fax/E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens 26/2015 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
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5. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot vollständig beizufügen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anders bestimmt. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Dies können DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 13/44 insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen.
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6. Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor.
7. Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen.
8. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen.
Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
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Als Nachweis werden die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, die nach § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 08. Juli 2010 in der jeweils geltenden Fassung verlangten Nachweise von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zu verlangen. Insoweit heißt es in BerlAVG § 4:
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(1) Die Vergabestellen können von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger, der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters Bauaufträge im Sinne des § 99 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausführt und von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Die Angaben zu Satz 1 können durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates nachgewiesen werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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(2) Soll die Ausführung eines Teils des Auftrages einem Nachunternehmer übertragen werden, so kann die Vergabestelle bei der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise gemäß Absatz 1 fordern.
10. Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer/verbundene Unternehmen/sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Nachweis (gemäß Vordruck) zu erbringen, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
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Die Deutsche Post AG als kooperierendes Unternehmen gilt nicht als Dritter/Nachunternehmer im genannten Sinne. Insoweit wird für den Bereich der Zustellung auf die Vorlage von Eignungs- und Verfügbarkeitsnachweise der Deutschen Post AG verzichtet. Der Bieter muss jedoch angeben, ob und ggf. in welchem Umfang er sich der Deutschen Post AG zur Leistungserbringung bedienen wird.
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11. Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen.
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Dem Angebot ist die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen enthaltene „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ beizufügen. Im Angebot fehlende bzw. nicht unterschriebene Erklärungen führen zum Ausschluss des betreffenden Angebots.
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Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
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Die in § 7 EG Abs. 1 S. 3 VOL/A grundsätzliche Zulassung von Eigenerklärungen wird durch §§ 4 Abs. 1, 8 Abs. 3 S. 2, 10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8. Juli 2010) eingeschränkt.
Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben werden bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vertrag ist zu unterschreiben und zusammen mit dem Angebot einzureichen, entfaltet jedoch Rechtswirksamkeit erst nach Zuschlagserteilung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertage besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2015/S 241-437818 (2015-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 14 908 504 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 089-158670
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 241-437818
ABl. S-Ausgabe: 89

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-12 📅
Name: Pin Mail AG
Postanschrift: Alt Moabit 91
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2016/S 089-158670 (2016-05-02)