Zweite Phase der landesweiten Biotopkartierung in Schleswig-Holstein 2015-2019

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, vertreten durch die Gebäudemanagement Sc

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) beabsichtigt im Zeitraum 2015-2019 eine Kartierung sämtlicher gesetzlich geschützten Biotope (mit Ausnahme der Knicks und Kleingewässer, s. u.), der FFH-Lebensraumtypen (LRT) sowie des noch nicht erfassten arten- und strukturreichen Dauergrünlandes (nachfolgend alle zusammen: Wertflächen) landesweit vorzunehmen. Erfasst werden in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Prüfkulisse alle Biotoptypen. Die innerhalb der Kulisse vorkommenden Wertflächen sind lagegenau im Maßstab 1:5.000 kartografisch zu erfassen und den entsprechenden gesetzlich geschützten Biotopen, LRT bzw. den Biotoptypen des arten- und strukturreichen Dauergrünlandes zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen in einer bestehenden Access-Datenbank zu beschreiben und mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen.
Neben den LRT außerhalb der FFH-Gebiete werden auch die LRT innerhalb der Natura 2000-Kulisse einer erneuten Überprüfung unterzogen. Darüber hinaus sind ca. 255 landesweit festgelegte Stichprobeflächen von LRT-Vorkommen im Rahmen eines FFH-Monitorings der LRT nach den Bewertungsschemata des Bundes im Erhaltungszustand erneut zu bewerten. Für ausgewählte LRT-Vorkommen sind in weitaus geringerem Umfang weitere Monitoring-Stichprobeflächen festzulegen und erstmals zu bewerten. Die Ergebnisse sind in eine bereitgestellte Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz einzugeben.
Die Abgrenzung der Biotoptypen der Nichtwertflächen erfolgt auf der Basis mitgelieferter DTK5. Es erfolgt keine landesweite Erfassung sämtlicher Biotoptypen, sondern lediglich ihre Erfassung innerhalb der vorgegebenen Prüfkulisse (selektive Biotopkartierung).
Die Digitalisierung nach den Digitalisierungsgrundsätzen des LLUR und die Datenbankzusammenführung erfolgt an zentraler, ebenfalls ausgeschriebener Stelle. Die Ansprache der Biotoptypen, der gesetzlich geschützten Biotope sowie des arten- und strukturreiches Dauergrünlandes erfolgt über den aktualisierten „Kartierschlüssel“ der Biotoptypen in Schleswig-Holstein (Stand 2014) des LLUR. Die Ansprache der FFH – Lebensraumtypen erfolgt nach den Schleswig-Holstein spezifischen Steckbriefen der LRT.
Die zu begutachtende Fläche ist definiert durch eine Prüfkulisse, die sich aus der alten Biotopkartierung sowie aktuellen digitalen Fachdaten zusammensetzt. FFH- und Vogelschutzgebiete, das Stiftungsland, die Naturschutzgebiete sind Bestandteil der Prüfkulisse. Bei Städten und Ortschaften ist die geschlossene Bebauung die räumliche Erfassungsgrenze. Da in der Phase 1 der Biotopkartierung landesweit das Wertgrünland einschließlich, Quellen und Sümpfe und Binnendünen sowie dazugehöriger FFH-LRT kartiert wurden, erfolgt die Phase 2 schwerpunktmäßig die Erfassung landwirtschaftlich nicht genutzter Biotoptypen wie Wälder, Moore, Heiden, Fließgewässer, Seen außerhalb der WRRL-Kulisse etc.
Ergänzt wird die Prüfkulisse durch eine Ausschlusskulisse mit Flächen, die nicht zu kartieren sind. Die Kleingewässer innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen und alle Knicks sind nicht Gegenstand der Ausschreibung. Hingegen sollen Kleingewässer inWäldern, Mooren, Heiden und Binnendünengebieten etc. kartiert werden, aber nur innerhalb der Prüfkulisse.
Die Vergabe des Auftrages erfolgt in 12 Losen auf Basis der 11 Kreise im Land (einschließlich der 4 kreisfreien Städte) zuzüglich eines Digitalisierungs- und Koordinierungsloses vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Vergabe erfolgt über die Werkvertragsdauer von 5 Jahren. Pro Jahr ist der Nachweis der Bearbeitung von 20 % der Prüfkulisse zu erbringen. Zuschlagslimitierung ist bei einem (Digitalisierungslos) zuzüglich 3 (Kartierungs-)Losen vorgesehen. Das LLUR fordert potentielle Bieter auf, sich auf alle Lose zu bewerben, da keine Bewerbungslimitierung vorliegt. Die Angabe von präferierten Losen steht den Bietern frei und wird nach Möglichkeit berücksichtigt, hat jedoch keine direkte oder indirekte Auswirkung auf die Vergabe.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-15.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-15 Auftragsbekanntmachung
2015-04-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge