Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags gemäß § 21 VgV, nach dessen Konditionen die Vitos-Gesellschaften ihren Bedarf an Speisetransportwagen decken können. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag ohne Anspruch auf Exklusivität bei dem die Holdinggesellschaft Vitos GmbH als zukünftige Vertragspartnerin auftritt. Auch die Tochtergesellschaften werden zu den Konditionen dieses Rahmenvertrages die Leistungen von dem Auftragnehmer beziehen können. Die Vitos Gießen-Marburg gGmbH sichert dem Auftragnehmer eine Mindestabnahmemenge von 32 Speisetransportwagen zu. Der Abruf der Speisetransportwagen verteilt sich auf die Jahre 2016 (16 Stück) und 2017 (16 Stück). Die Vitos Haina gGmbH sichert dem Auftragnehmer eine Mindestabnahmemenge von 9 Speisetransportwagen zu. Der Abruf erfolgt im Jahr 2016.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör
Referenznummer: 0008-Speisetransportwagen-2016
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags gemäß § 21 VgV, nach dessen Konditionen die Vitos-Gesellschaften ihren Bedarf an Speisetransportwagen decken können. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag ohne Anspruch auf Exklusivität bei dem die Holdinggesellschaft Vitos GmbH als zukünftige Vertragspartnerin auftritt. Auch die Tochtergesellschaften werden zu den Konditionen dieses Rahmenvertrages die Leistungen von dem Auftragnehmer beziehen können.
Die Vitos Gießen-Marburg gGmbH sichert dem Auftragnehmer eine Mindestabnahmemenge von 32 Speisetransportwagen zu. Der Abruf der Speisetransportwagen verteilt sich auf die Jahre 2016 (16 Stück) und 2017 (16 Stück).
Die Vitos Haina gGmbH sichert dem Auftragnehmer eine Mindestabnahmemenge von 9 Speisetransportwagen zu. Der Abruf erfolgt im Jahr 2016.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags gemäß § 21 VgV, nach dessen Konditionen die Vitos-Gesellschaften ihren Bedarf an Speisetransportwagen decken können. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag ohne Anspruch auf Exklusivität bei dem die Holdinggesellschaft Vitos GmbH als zukünftige Vertragspartnerin auftritt. Auch die Tochtergesellschaften werden zu den Konditionen dieses Rahmenvertrages die Leistungen von dem Auftragnehmer beziehen können.
Die Vitos Gießen-Marburg gGmbH sichert dem Auftragnehmer eine Mindestabnahmemenge von 32 Speisetransportwagen zu. Der Abruf der Speisetransportwagen verteilt sich auf die Jahre 2016 (16 Stück) und 2017 (16 Stück).
Die Vitos Haina gGmbH sichert dem Auftragnehmer eine Mindestabnahmemenge von 9 Speisetransportwagen zu. Der Abruf erfolgt im Jahr 2016.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags gemäß § 21 VgV, nach dessen Konditionen die Vitos-Gesellschaften ihren Bedarf an Speisetransportwagen decken können. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag ohne Anspruch auf Exklusivität bei dem die Holdinggesellschaft Vitos GmbH als zukünftige Vertragspartnerin auftritt. Auch die Tochtergesellschaften werden zu den Konditionen dieses Rahmenvertrages die Leistungen von dem Auftragnehmer beziehen können.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags gemäß § 21 VgV, nach dessen Konditionen die Vitos-Gesellschaften ihren Bedarf an Speisetransportwagen decken können. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag ohne Anspruch auf Exklusivität bei dem die Holdinggesellschaft Vitos GmbH als zukünftige Vertragspartnerin auftritt. Auch die Tochtergesellschaften werden zu den Konditionen dieses Rahmenvertrages die Leistungen von dem Auftragnehmer beziehen können.
Die Vitos Gießen-Marburg gGmbH sichert dem Auftragnehmer eine Mindestabnahmemenge von 32 Speisetransportwagen zu. Der Abruf der Speisetransportwagen verteilt sich auf die Jahre 2016 (16 Stück) und 2017 (16 Stück).
Die Vitos Haina gGmbH sichert dem Auftragnehmer eine Mindestabnahmemenge von 9 Speisetransportwagen zu. Der Abruf erfolgt im Jahr 2016.
Dauer: 24 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
1. Zusicherung, dass mindestens zehn Jahre Erfahrung in der Belieferung, Versorgung, Beratung und Betreuung von Krankenhäusern und Kliniken (insbesondere Psychiatrien und Forensiche Einrichtungen), Reha-Einrichtungen sowie Senioren-/ Pflegeheimen mit Speisetransportwagen, Zubehör und weiteren Produkten für Großküchen bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Zusicherung, dass mindestens zehn Jahre Erfahrung in der Belieferung, Versorgung, Beratung und Betreuung von Krankenhäusern und Kliniken (insbesondere Psychiatrien und Forensiche Einrichtungen), Reha-Einrichtungen sowie Senioren-/ Pflegeheimen mit Speisetransportwagen, Zubehör und weiteren Produkten für Großküchen bestehen.
2. Zusicherung, dass eine Betriebs- und Produkt-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschäden einerseits sowie mindestens 1 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden andererseits während der Vertragslaufzeit unterhalten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Zusicherung, dass eine Betriebs- und Produkt-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschäden einerseits sowie mindestens 1 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden andererseits während der Vertragslaufzeit unterhalten wird.
3. Zusicherung, dass eine Zertifizierung des Bieters nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit muss vom Bieter mit Vorlage nachgewiesen werden) in der aktuell gültigen Fassung besteht.
4. Zusicherung, dass der Bieter über eine eigene Niederlassung mit Servicestützpunkt innerhalb Deutschlands verfügt, um kurzfristige Servicedienstleistungen wie Reparaturen, Wartungen und Ersatzgeräte-Stellungen garantieren zu können.
5. Zusicherung, dass die Speisetransportwagen, Zubehör und Ersatzteile keine gefährlichen Materialien (bspw. Blei, Quecksilber) enthalten.
Wir reichen folgende Unterlagen und Nachweise ein:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate bei Angebotsabgabe, Kopie ausreichend).
2. Benennung von acht Referenzeinrichtungen in Deutschland [hier: Krankenhäuser und Kliniken (insbesondere Psychiatrien und Forensiche Einrichtungen), Reha-Einrichtungen sowie Senio-ren-/ Pflegeheime] samt Kontaktdaten von Ansprechpartnern, die mit vergleichbaren Speise-transportwagen ausgestattet wurden
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Benennung von acht Referenzeinrichtungen in Deutschland [hier: Krankenhäuser und Kliniken (insbesondere Psychiatrien und Forensiche Einrichtungen), Reha-Einrichtungen sowie Senio-ren-/ Pflegeheime] samt Kontaktdaten von Ansprechpartnern, die mit vergleichbaren Speise-transportwagen ausgestattet wurden
3. Eine Konformitätserklärung muss mit der Angebotsabgabe eingereicht werden. Sie muss min-destens die folgenden Angaben enthalten:
— Name des Herstellers/Inverkehrbringers;
— Anschrift des Herstellers/Inverkehrbringers;
— Bezeichnung des Produktes;
— angewandte Richtlinien;
— ggf. angewandte Normen und Spezifikationen;
— ggf. die benannte Stelle und Angaben zum Unterzeichner;
— eine vollständige technische Dokumentation (inkl. Gefahrenanalyse und Betriebsanleitung in deutscher Sprache) gemäß den Anforderungen der Produkthaftung und der europäischen Richtlinien beziehungsweise internationalen Normen.
4. Darstellung der Umweltverträglichkeit der Produktion (mindestens Beschreibung bzw. Broschüre; eventuell weitere vorhandene Prüfsiegel und Zertifikate).
5. Prospekte und Datenblätter der angebotenen Produkte zwecks Prüfung der Gleichwertigkeit mit den ausgeschriebenen Spezifikationen.
Mindeststandards:
Ich/Wir erkläre/n:
1. Ich/wir nehme/n zur Kenntnis, dass ich/wir gemäß § 4 Abs. 1 HVTG die für mich/uns geltenden gesetzlichen, aufgrund eines Gesetzes festgesetzten und unmittelbar geltenden tarifvertraglichen Leistungen zu gewähren habe/n. Ich/wir nehme/n weiterhin zur Kenntnis, dass bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür, dass gegen diese Regelung verstoßen wird, auf Anforderung dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Besteller die Einhaltung dieser Verpflichtung nachzuweisen ist.
1. Ich/wir nehme/n zur Kenntnis, dass ich/wir gemäß § 4 Abs. 1 HVTG die für mich/uns geltenden gesetzlichen, aufgrund eines Gesetzes festgesetzten und unmittelbar geltenden tarifvertraglichen Leistungen zu gewähren habe/n. Ich/wir nehme/n weiterhin zur Kenntnis, dass bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür, dass gegen diese Regelung verstoßen wird, auf Anforderung dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Besteller die Einhaltung dieser Verpflichtung nachzuweisen ist.
2. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß § 4 Abs. 2 HVTG meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des AEntG gebunden ist.
2. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß § 4 Abs. 2 HVTG meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des AEntG gebunden ist.
3. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß § 4 Abs. 3 und § 6 HVTG meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das den Vorgaben des MiLoG entspricht. Im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder Verleihunternehmen sind im Angebot, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, spätestens jedoch vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen die entsprechenden Erklärungen in Textform abzugeben und vorzulegen.
3. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß § 4 Abs. 3 und § 6 HVTG meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das den Vorgaben des MiLoG entspricht. Im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder Verleihunternehmen sind im Angebot, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, spätestens jedoch vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen die entsprechenden Erklärungen in Textform abzugeben und vorzulegen.
— Die Erklärung kann entfallen, soweit sie bereits in einem Präqualifizierungsregister hinterlegt ist.
— Die Einhaltung der nach Bundesrecht oder aufgrund von Bundesrecht für mich/uns geltenden Regelungen von besonders festgesetzten Mindestentgelten (Mindestlohn) als Mindeststandard im Angebot entfällt, soweit nach § 4 HVTG Tariftreue gefordert werden kann und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist als die für sie nach Bundesrecht geltenden Bestimmungen.
— Die Einhaltung der nach Bundesrecht oder aufgrund von Bundesrecht für mich/uns geltenden Regelungen von besonders festgesetzten Mindestentgelten (Mindestlohn) als Mindeststandard im Angebot entfällt, soweit nach § 4 HVTG Tariftreue gefordert werden kann und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist als die für sie nach Bundesrecht geltenden Bestimmungen.
4. Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
4. Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
5. Ich/wir verpflichte/n mich/uns für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4 und 6 HVTG durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und sonstige Verpflichtungs- sowie Mindestlohnerklärungen der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetze(n)/einsetzt. Diese Verpflichtung gilt entsprechend auch für alle weiteren Nachunterneh-men und Verleihunternehmen.
5. Ich/wir verpflichte/n mich/uns für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4 und 6 HVTG durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und sonstige Verpflichtungs- sowie Mindestlohnerklärungen der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetze(n)/einsetzt. Diese Verpflichtung gilt entsprechend auch für alle weiteren Nachunterneh-men und Verleihunternehmen.
9. Zum Nachweis der für die Übernahme des Auftrages erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geben wir die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise ab bzw. fügen die folgenden geforderten Unterlagen bei. Uns ist bekannt, dass die unten geforderten Erklärungen und Nachweise, sofern sie nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingereicht werden, bis zum Ablauf einer von der Vitos GmbH zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden können, sofern nicht unten die zwingende Vorlage mit Angebotsabgabe (bis zum Ablauf der Angebotsfrist) ausdrücklich gefordert wird. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt oder fehlen geforderte Erklärungen und Nachweise bei Ablauf der Angebotsfrist, die zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen sind, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
9. Zum Nachweis der für die Übernahme des Auftrages erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geben wir die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise ab bzw. fügen die folgenden geforderten Unterlagen bei. Uns ist bekannt, dass die unten geforderten Erklärungen und Nachweise, sofern sie nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingereicht werden, bis zum Ablauf einer von der Vitos GmbH zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden können, sofern nicht unten die zwingende Vorlage mit Angebotsabgabe (bis zum Ablauf der Angebotsfrist) ausdrücklich gefordert wird. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt oder fehlen geforderte Erklärungen und Nachweise bei Ablauf der Angebotsfrist, die zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen sind, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Aufgrund von Änderungen und Konkretisierungen der Anforderungen in der Leistungsbeschreibung wird die Angebotsfrist vom 23.9.2016, 10:30 Uhr auf den 30.9.2016, 10:30 Uhr verlängert.
Bitte beachten Sie die neuen Vergabeunterlagen 3.0.
Quelle: OJS 2016/S 182-326485 (2016-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 760651.57 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge