1/DLII5/GV324/U-Schränke/6001135916-BAIUDBw DL II 5 VergSt IUD
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
1/DLII5/GV324/U-Schränke/6001135916-BAIUDBw DL II 5 VergSt IUD.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-28.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Deutschland › Bayern
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-09-28 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-11-28 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-09-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schränke und Bücherschränke
Menge oder Umfang: 21.400 EA.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schränke und Bücherschränke 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Postanschrift: Fontainengraben 200
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baiudbwdlii5vergabeinland@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 228-5504-4746 📞
Fax: +49 228-55045767 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-28 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 190-341934
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: 1/DLII5/GV324/U-Schränke/6001135916-BAIUDBw DL II 5 VergSt IUD.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: 1
Kurze Beschreibung: Unterkunftsschränke aus Holz. (siehe Vergabeunterlagen).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 2
Referenznummer: 6001135916-BAIUDBw DL II 5 VergSt IUD
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-27 📅
Öffnungsort: entfällt
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BAIUDBw DL II 5
Rene Wilhelms
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2017-03-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 6001135916-BAIUDBw DL II 5 VergSt IUD
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: s. o.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Vergabestelle
Quelle: OJS 2016/S 190-341934 (2016-09-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schränke und Bücherschränke
Menge oder Umfang: 21.400 EA.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schränke und Bücherschränke 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Postanschrift: Fontainengraben 200
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baiudbwdlii5vergabeinland@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 228-5504-4746 📞
Fax: +49 228-55045767 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-28 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 190-341934
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Villemombler Strasse 26
53123 Bonn
Deutschland Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit ?Anwendungen? bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: 1/DLII5/GV324/U-Schränke/6001135916-BAIUDBw DL II 5 VergSt IUD.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: 1
Kurze Beschreibung: Unterkunftsschränke aus Holz. (siehe Vergabeunterlagen).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 2
Referenznummer: 6001135916-BAIUDBw DL II 5 VergSt IUD
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeiner Hinweis zur Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen: Nicht fristgerecht eingereichte Erklärungen und Nachweise werden nur dann nachgefordert, wenn ein wirtschaftliches Angebot sonst nach §19 Abs. 3a EG VOL/A auszuschließen wäre.
Wenn beim wirtschaftlichsten Angebot ein Nachweis fehlt, werden ggf. von allen Bietern, die unvollständige Angebote abgegeben haben, fehlende Nachweise nachgefordert.
Es sind mit dem Angebot vorzulegen:
1. Vollständig ausgefülltes Angebotsblatt mit Leistungsverzeichnis
2. Abschrift aus dem Berufs- oder Handelsregisters des Herkunftslandes.
3. Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Landes, in dem der Bieter ansässig
ist, aus der hervorgeht, dass sich der Bieter weder in Liquidation befindet, noch gegen den
Bieter ein Konkurs- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wurde oder die
Eröffnung eines Konkursverfahrensmangels hinreichendem Vermögens abgewiesen wurde.
4. Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass gegen den Bieter kein
rechtskräftiges Urteil aus Gründen verhängt wurde, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage
stellen, und dass der Bieter auch nicht wegen Betrugs, Bestechung, Beteiligung an einer
kriminellen Vereinigung oder Geldwäsche rechtskräftig verurteilt wurde bzw. Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister (§150 GeWO)
5. Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den
Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist, nachgekommen ist.
6 Vorlage einer Eigenerklärung), aus der hervorgeht, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er
niedergelassen ist, nachgekommen ist. Die Erklärung muss die Anzahl der
versicherten Mitarbeiter/innen enthalten.
1. Eine Eigenerklärung mit Angabe des in den letzten drei
Geschäftsjahren erzielten Gesamtumsatzes.
Liegen die Umsatzzahlen für die drei letzten Jahre nicht vor,
ist dies zu begründen.
1.Die Möblierungsgeräte sind nach den Technischen Lieferbedingungen (TL) bzw. Leistungsbeschreibungen (LB) herzustellen. Die weiterführenden TL/LB sind im Internet unter www.baain.de abrufbar.Alternativen und Abweichungen in Konstruktion, Materialqualität und Ausführung werden nicht zugelassen. Entgegen den Bestimmungen einiger TL müssen folgende Prüfbescheinigungen mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden:
Mehr anzeigen
Prüfbescheinigung für das GS-Zeichen und Qualifiziertes Ergonomie-Prüfsiegel. (QEP nur bei best.Stühlen)
2.Der Bieter erklärt sich bereit, dem Auftraggeber bzw. der zuständigen Güteprüfstelle der Bundeswehr (GPSBw Koblenz) noch vor Ablauf der Bindefrist kostenlos ein Erstmuster des von ihm angebotenen Artikels vorzustellen. Die Vorstellung erfolgt am Sitz des Auftraggebers, der ausschreibenden Dienststelle oder der GPSBw. Der Termin hierfür wird vom BAIUDBw festgesetzt. Die Aufforderung hierzu erfolgt mit separatem Schreiben.
Mehr anzeigen
3. Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger
Waldbewirtschaftung stammen. Nachweise sind entsprechend
„Anlage zu BWB 014a“ zu erbringen.
4. Werden geforderte Leistungen durch andere als die vorgegebenen Technischen Spezifikationen bzw. Normen nachgewiesen, ist der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Bieter in deutscher Sprache zu erbringen.
Der Bieter hat seinem Angebot die nachfolgend aufgeführten Nachweise beizulegen, wobei das maximale Alter der Nachweise 12 Monate nicht überschreiten darf.
Die Nachweise dienen der Eignungsprüfung.
Nachweise deutscher Behörden können in Kopie beigelegt werden. Nachweise ausländischer
Behörden sind- soweit sie in deutscher Sprache abgefasst sind- in Kopie beizulegen.
Fremdsprachige Nachweise sind in Kopie und in Kopie der beglaubigten Übersetzung beizubringen.
Originaldokumente und Beglaubigungen werden auf Anforderung an den Bieter zurück gesandt.
Alle Nachweise sind für den Bieter bzw. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden
können zugelassen werden.
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-27 📅
Öffnungsort: entfällt
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BAIUDBw DL II 5
Rene Wilhelms
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2017-03-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 6001135916-BAIUDBw DL II 5 VergSt IUD
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Villemombler Strasse 26
53123 Bonn
Deutschland Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit ?Anwendungen? bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Mehr anzeigen
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: s. o.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Name: siehe Vergabestelle
Quelle: OJS 2016/S 190-341934 (2016-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 232-423391
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 190-341934
ABl. S-Ausgabe: 232
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-28 📅
Name: ASS-Einrichtungssysteme GmbH
Postanschrift: ASS-Adam-Stagner-Straße 19
Postort: Stockheim
Postleitzahl: 96342
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mak@ass.de 📧
2️⃣
Name: Papapanagiotou S.A. Dromeas
Postanschrift: Industrial Area of Serres
Postort: Serres
Postleitzahl: 621 21
Land: Griechenland 🇬🇷
E-Mail: apap@dromeas.gr 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: s.o.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle
Quelle: OJS 2016/S 232-423391 (2016-11-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 232-423391
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 190-341934
ABl. S-Ausgabe: 232
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-28 📅
Name: ASS-Einrichtungssysteme GmbH
Postanschrift: ASS-Adam-Stagner-Straße 19
Postort: Stockheim
Postleitzahl: 96342
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mak@ass.de 📧
2️⃣
Name: Papapanagiotou S.A. Dromeas
Postanschrift: Industrial Area of Serres
Postort: Serres
Postleitzahl: 621 21
Land: Griechenland 🇬🇷
E-Mail: apap@dromeas.gr 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: s.o.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Name: Siehe Vergabestelle
Quelle: OJS 2016/S 232-423391 (2016-11-28)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕