15D0533 – Erweiterung der Fernkälte auf dem Campus der JGU Mainz – Objektplanung Gebäude u. Innenräume (gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013)

Land Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium der Finanzen, dieses vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und B

Objektplanung Gebäude und Innenräume für den Neubau einer Kältezentrale (Erweiterung Fernkälte) auf dem Campus der Johannes-Gutenberg Universität Mainz.
Auf dem Gelände der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) Mainz soll am nördlichen Rand des Universitätsgeländes neben der Saarstraße bei dem Werkstattgebäude des Institutes für Physikalische Chemie eine neue Kältezentrale errichtet werden.
Die JGU in Mainz betreibt derzeit eine Kältezentrale mit einer Leistung von 9 Megawatt und wird somit in naher Zukunft die Leistungsgrenze erreichen, im Rahmen eines baufachlichen Gutachtens wurde ermittelt, dass aufgrund anstehender Baumaßnahmen auf dem Campus ein zusätzlicher Kältebedarf von ca. 7,3 Megawatt vorhanden ist.
Daher soll die bestehende Fernkälteversorgung der JGU konzeptionell so weiter entwickelt werden, dass den Anforderungen der baulichen Entwicklung auf dem Campus zukünftig Rechnung getragen werden kann. In einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Standorte für eine neue Kältezentrale untersucht. Der Neubau soll auf der Parzelle 3/8, Duesbergweg, nord-westlicher Bereich des Instituts für Physikalische Chemie/ Parkplatz Mainzelbahn-Saarstraße erstellt werden.
Das neu zu errichtende Gebäude soll auf der Südseite so in den bestehenden Erdwall eingefügt werden, dass es von Norden (Saarstraße) her nicht sichtbar ist. Hierfür ist das Gebäude in einen Lärmschutzwall zu integrieren. Umfangreiche Sicherungsmaßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung des Erdwalls zur Saarstraße sind erforderlich.
Das Gebäude zur Erweiterung der bestehenden Kälteversorgung soll als einfaches kubisches Technikgebäude konzipiert werden.
Folgende Grundrissaufteilung ist angedacht:
Untergeschoss: Pumpen, Verteilungen, Wasseraufbereitung;
Erdgeschoss: Kältemaschinen, Trafos, Leitwarte, WC/Umkleide, ELT-Verteiler;
Dachgeschoss: Aus städtebaulichen Gründen sollen die Rückkühler nicht auf dem Dach des Gebäudes, sondern separat auf einer befestigten Fläche neben dem Gebäude platziert werden, um den äußeren Eindruck des grünen Erdwalls von Seiten der Saarstraße nicht zu stören.
Bruttorauminhalt: ca. 9 350 m³;
Bruttogrundrissfläche: ca. 1 700 m².
Grundlage der Planung ist das baufachliche Gutachten vom Januar 2015, erstellt durch den Landesbetrieb LBB, Niederlassung Mainz, sowie die bis April 2016 fertig gestellte Vorentwurfsplanung.
Die neu zu errichtende Kältezentrale ist so zu konzipieren, dass durch den stetigen Anstieg des Kältebedarfs in Zukunft bis zu 5 Kältekompressoren in das Gebäude gestellt werden können. Hierfür ist entsprechender Platzbedarf vorzusehen. Nach der derzeitigen Planung ist es angedacht, das Gebäude zunächst mit zwei Kompressoren zur Kälteversorgung auszustatten.
Da in naher Zukunft intensiv alternative/ natürliche Kältemittel eingesetzt werden müssen (siehe EG Verordnung EG 842/ 2006) und hierunter Ammoniak (R 717), Kohlendioxid (R 744), Propan (R 290) und Butan (R 600) zu nennen wären, ist Gewerkeübergreifend (Hochbau, Versorgungs- und Elektrotechnik) bei der Planung und dem Bau der neuen Zentrale sicher zu stellen, dass diese Mittel in den neuen Anlagen eingesetzt werden könnten. (Hinweis: Die Mittel weisen teilweise eine leichte Brennbarkeit bzw. hohe Toxizität auf.)
Die neue Kältezentrale wird mit 2 Stichleitungen an das alte vorhandene Kältenetz angebunden. Erster Einspeisepunkt ist bei der Kreuzung Becherweg – Staudingerweg und der zweite ist beim Abzweig Pfeifferweg – Benzelweg. Verlegung der Rohre im Tiefbau.
Das Gebäude wird mittelspannungsseitig in das 20 kV-Netz der JGU Mainz eingebunden. Hierfür sind fünf Trafoboxen vorzusehen. Im Rahmen der 20 kV-Anbindung sind Erd- und Kabelverlegungsarbeiten notwendig. Die Leistung für die Kältezentrale wird aus Ring 4 (20 kv-Netz der JGU Mainz) entnommen.
Die Auftragnehmer (AN) werden verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten bis zur Übergabe des Bauwerks bzw. der baulichen Anlagen ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Büro ausreichend zu besetzen. Die Ingenieurverträge werden als Stufenverträge konzipiert, d. h. es wird zunächst die HU-Bau abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Leistungszeiträume für die Leistungen des Auftragnehmers:
— Erstellung der HU-Bau: 04/2016 bis 07/2016;
— Erstellung der AFU-Bau: 01/2017 bis 10/2017;
— Angestrebter Baubeginn: ab Mai 2018;
— geplante Fertigstellung: im Januar 2020.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013, für den Neubau einer Kältezentrale (Erweiterung Fernkälte) auf dem Campus der Johannes-Gutenberg Universität Mainz, Leistungsphasen (Lph.) 3-6, 8 u. 9, sowie Teile der Lph. 7 gem. § 34 HOAI 2013, ergänzt durch besondere Leistungen.Der Auftraggeber (AG) hat im Vorfeld der Maßnahme eine Machbarkeitsstudie mit einer Standortbetrachtung, sowie einer Vorentwurfsplanung, erarbeitet, die dem AN als Grundlage für die Auftragsausführung zur Verfügung gestellt wird. Aufbauend auf den übergebenen Unterlagen erarbeitet der AN die Unterlagen der Haushaltsunterlage (HU) -Bau (LPH 3-4) und legt diese dem AG zur Prüfung und Genehmigung vor. Nach Freigabe der HU-Bau erstellt der AN die Ausführungsplanung (LPH 5) und die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen (LPH 6).Im Rahmen der Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) unterstützt er den AG bei der Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen, inkl. etwaiger Nebenangebote, durch die Erstellung von Fachbeiträgen. Im Weiteren prüft er die erforderlichen Montagepläne der bauausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung und überwacht die Leistungen des bauausführenden Unternehmen in der Bauausführung (LPH 8). Im Rahmen der Objektbetreuung (LPH 9) obliegt dem AN die Pflicht der fachlichen Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, einschließlich notwendiger Begehungen des Objektes, die Pflicht der Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen, sowie die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 34 HOAI gliedern sich wie folgt:Leistungsstufe 1 (LPH 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9).Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.Während der gesamten Bauzeit ist die Präsenz des Bauleiters vor Ort zu gewährleisten. Hierzu wird der AN verpflichtet, an der Baustelle bis zur Übergabe der baulichen Anlagen ein Büro nach Vorgabe des AG ausreichend zu besetzen. Die räume werden dem AN vom AG zur Verfügung gestellt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium der Finanzen, dieses vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Mainz, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Postanschrift: Fritz-Kohl-Straße 9
Postleitzahl: 55122
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.LBBnet.de 🌏
E-Mail: vofvergabe.koblenz@lbbnet.de 📧
Telefon: +49 2619701-0 📞
Fax: +49 2619701-444 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 023-036800
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
1) Zu Ziffer II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Die genannte Vertragslaufzeit umfasst die Stufen 1 – 5 und beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Verfolgung von Mängelbeseitigungsansprüchen gegenüber den Baufirmen gem. § 13 Abs. 4 VOB/ B oder abweichenden, vertraglichen Regelungen. 2) Zu Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss sowohl des Einzelbewerbers als auch aller betroffenen Bewerbergemeinschaften. Bei Bewerbergemeinschaften sind nur ein gemeinsamer Projektleiter und ein gemeinsamer Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaften ist darzustellen. Die Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in einem Organigramm, welches dem Teilnahmeantrag beizufügen ist, nachvollziehbar darzustellen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaften ist ein eigener Teilnahmeantrag einzureichen. 3) zu Unteraufträgen: Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmer zu bedienen, muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seiner Bewerbung bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er die Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 4) Zu Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag: Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist an der dafür vorgesehenen Stelle durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und keine Kopien) einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag muss die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung des Vordruckes des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. 5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb: Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4)) bzw. zum Eröffnungstermin (Ziff. IV.3.8)) heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes. Zusätzlich können die Vergabeunterlagen unter der E-Mail-Adresse vofvergabe.koblenz@lbbnet.de kostenlos angefordert werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Objektplanung Gebäude und Innenräume für den Neubau einer Kältezentrale (Erweiterung Fernkälte) auf dem Campus der Johannes-Gutenberg Universität Mainz.
Auf dem Gelände der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) Mainz soll am nördlichen Rand des Universitätsgeländes neben der Saarstraße bei dem Werkstattgebäude des Institutes für Physikalische Chemie eine neue Kältezentrale errichtet werden.
Die JGU in Mainz betreibt derzeit eine Kältezentrale mit einer Leistung von 9 Megawatt und wird somit in naher Zukunft die Leistungsgrenze erreichen, im Rahmen eines baufachlichen Gutachtens wurde ermittelt, dass aufgrund anstehender Baumaßnahmen auf dem Campus ein zusätzlicher Kältebedarf von ca. 7,3 Megawatt vorhanden ist.
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Daher soll die bestehende Fernkälteversorgung der JGU konzeptionell so weiter entwickelt werden, dass den Anforderungen der baulichen Entwicklung auf dem Campus zukünftig Rechnung getragen werden kann. In einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Standorte für eine neue Kältezentrale untersucht. Der Neubau soll auf der Parzelle 3/8, Duesbergweg, nord-westlicher Bereich des Instituts für Physikalische Chemie/ Parkplatz Mainzelbahn-Saarstraße erstellt werden.
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Das neu zu errichtende Gebäude soll auf der Südseite so in den bestehenden Erdwall eingefügt werden, dass es von Norden (Saarstraße) her nicht sichtbar ist. Hierfür ist das Gebäude in einen Lärmschutzwall zu integrieren. Umfangreiche Sicherungsmaßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung des Erdwalls zur Saarstraße sind erforderlich.
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Das Gebäude zur Erweiterung der bestehenden Kälteversorgung soll als einfaches kubisches Technikgebäude konzipiert werden.
Folgende Grundrissaufteilung ist angedacht:
Untergeschoss: Pumpen, Verteilungen, Wasseraufbereitung;
Erdgeschoss: Kältemaschinen, Trafos, Leitwarte, WC/Umkleide, ELT-Verteiler;
Dachgeschoss: Aus städtebaulichen Gründen sollen die Rückkühler nicht auf dem Dach des Gebäudes, sondern separat auf einer befestigten Fläche neben dem Gebäude platziert werden, um den äußeren Eindruck des grünen Erdwalls von Seiten der Saarstraße nicht zu stören.
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Bruttorauminhalt: ca. 9 350 m³;
Bruttogrundrissfläche: ca. 1 700 m².
Grundlage der Planung ist das baufachliche Gutachten vom Januar 2015, erstellt durch den Landesbetrieb LBB, Niederlassung Mainz, sowie die bis April 2016 fertig gestellte Vorentwurfsplanung.
Die neu zu errichtende Kältezentrale ist so zu konzipieren, dass durch den stetigen Anstieg des Kältebedarfs in Zukunft bis zu 5 Kältekompressoren in das Gebäude gestellt werden können. Hierfür ist entsprechender Platzbedarf vorzusehen. Nach der derzeitigen Planung ist es angedacht, das Gebäude zunächst mit zwei Kompressoren zur Kälteversorgung auszustatten.
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Da in naher Zukunft intensiv alternative/ natürliche Kältemittel eingesetzt werden müssen (siehe EG Verordnung EG 842/ 2006) und hierunter Ammoniak (R 717), Kohlendioxid (R 744), Propan (R 290) und Butan (R 600) zu nennen wären, ist Gewerkeübergreifend (Hochbau, Versorgungs- und Elektrotechnik) bei der Planung und dem Bau der neuen Zentrale sicher zu stellen, dass diese Mittel in den neuen Anlagen eingesetzt werden könnten. (Hinweis: Die Mittel weisen teilweise eine leichte Brennbarkeit bzw. hohe Toxizität auf.)
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Die neue Kältezentrale wird mit 2 Stichleitungen an das alte vorhandene Kältenetz angebunden. Erster Einspeisepunkt ist bei der Kreuzung Becherweg – Staudingerweg und der zweite ist beim Abzweig Pfeifferweg – Benzelweg. Verlegung der Rohre im Tiefbau.
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Das Gebäude wird mittelspannungsseitig in das 20 kV-Netz der JGU Mainz eingebunden. Hierfür sind fünf Trafoboxen vorzusehen. Im Rahmen der 20 kV-Anbindung sind Erd- und Kabelverlegungsarbeiten notwendig. Die Leistung für die Kältezentrale wird aus Ring 4 (20 kv-Netz der JGU Mainz) entnommen.
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Die Auftragnehmer (AN) werden verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten bis zur Übergabe des Bauwerks bzw. der baulichen Anlagen ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Büro ausreichend zu besetzen. Die Ingenieurverträge werden als Stufenverträge konzipiert, d. h. es wird zunächst die HU-Bau abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
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Leistungszeiträume für die Leistungen des Auftragnehmers:
— Erstellung der HU-Bau: 04/2016 bis 07/2016;
— Erstellung der AFU-Bau: 01/2017 bis 10/2017;
— Angestrebter Baubeginn: ab Mai 2018;
— geplante Fertigstellung: im Januar 2020.
Menge oder Umfang:
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013, für den Neubau einer Kältezentrale (Erweiterung Fernkälte) auf dem Campus der Johannes-Gutenberg Universität Mainz, Leistungsphasen (Lph.) 3-6, 8 u. 9, sowie Teile der Lph. 7 gem. § 34 HOAI 2013, ergänzt durch besondere Leistungen.
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Der Auftraggeber (AG) hat im Vorfeld der Maßnahme eine Machbarkeitsstudie mit einer Standortbetrachtung, sowie einer Vorentwurfsplanung, erarbeitet, die dem AN als Grundlage für die Auftragsausführung zur Verfügung gestellt wird. Aufbauend auf den übergebenen Unterlagen erarbeitet der AN die Unterlagen der Haushaltsunterlage (HU) -Bau (LPH 3-4) und legt diese dem AG zur Prüfung und Genehmigung vor. Nach Freigabe der HU-Bau erstellt der AN die Ausführungsplanung (LPH 5) und die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen (LPH 6).
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Im Rahmen der Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) unterstützt er den AG bei der Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen, inkl. etwaiger Nebenangebote, durch die Erstellung von Fachbeiträgen. Im Weiteren prüft er die erforderlichen Montagepläne der bauausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung und überwacht die Leistungen des bauausführenden Unternehmen in der Bauausführung (LPH 8). Im Rahmen der Objektbetreuung (LPH 9) obliegt dem AN die Pflicht der fachlichen Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, einschließlich notwendiger Begehungen des Objektes, die Pflicht der Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen, sowie die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
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Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 34 HOAI gliedern sich wie folgt:
Leistungsstufe 1 (LPH 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9).
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Während der gesamten Bauzeit ist die Präsenz des Bauleiters vor Ort zu gewährleisten. Hierzu wird der AN verpflichtet, an der Baustelle bis zur Übergabe der baulichen Anlagen ein Büro nach Vorgabe des AG ausreichend zu besetzen. Die räume werden dem AN vom AG zur Verfügung gestellt.
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Beschreibung der Optionen:
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen leistungen entsprechend RBBau Vertragsmuster vor (vgl. Ziffer II.2.1)). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe erst nach dem Ablauf von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe beauftragt.
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Die Leistungen sind direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) nach Auftragsvergabe wahrzunehmen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 49 Monate
Dauer: 49 Monate
Referenznummer: Vergabe-Nr. 15D0533 – JGU Mainz - Erweiterung der Fernkälte - Objektplanung Gebäude u. Innenräume
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister) oder in
Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Auskunft zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Unternehmen, die Ausführungs- oder Lieferinteressen verfolgen
und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten (gem. § 4
Abs. 2 VOF), als Eigenerklärung.
Erklärung, dass keine der nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gem. § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF
vorliegen, als Eigenerklärung:
§ 4 Abs. 6 VOF: Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen
Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die
von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte
richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §
1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die
Gleichstellung der Richter und Bediensteten des internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen
Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder
gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in lhrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen
anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich
gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder
Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
§ 4 Abs. 9 VOF: Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bewerber oder Bieter ausgeschlossen
werden,
a) die sich im lnsolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich
aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer
entsprechenden Lage befinden,
b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche
Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber
nachweislich festgestellt wurde,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben,
e) die sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 eingeholt werden können, in
erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht
erteilen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/
der Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme
von mind. 3 000 000 EUR (Mindestkriterium) für
Personenschäden und von mind. 3 000 000
(Mindestkriterium) EUR für sonstige Schäden bei
einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Vorlage einer aktuellen, d. h. zum Zeitpunkt des
Teilnahmewettbewerbes nicht älter als 12 Monate alten
Versicherungspolice einer Berufshaftpflichtversicherung
oder einer schriftlichen Erklärung der Versicherung
ohne Vorbehalte, den geforderten Versicherungsschutz
im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer/ die Arbeitsgemeinschaft muss eine
Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten
Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG
jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung
vorzulegen.
Er/ Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines
Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in
Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen
besteht. Auf jeden Fall ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro
Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der
Deckungssumme beträgt.
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw.
Bewerbergemeinschaft (BG)) über:
1) den Gesamtumsatz brutto der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre in Höhe von mind. 240 000 EUR pro
Jahr (Mindestkriterium, der Umsatz ist in weiteren Abstufungen ein Kriterium für
die Maximalpunktzahl).
2) den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen brutto
(Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1
HOAI im Bereich Neu-/Um/ Erweiterungsbauten einer
Energieversorgungszentrale der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre in Höhe von mind. 160 000 EUR pro Jahr (Mindestkriterium). Die
Größenordnung des Umsatzes für entsprechende
Dienstleistungen brutto (Objektplanung Gebäude u. Innenräume
gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI im Bereich Neu-/Um/
Erweiterungsbauten einer Energieversorgungzentrale) ist in
Abstufungen ein Kriterium für die Maximalpunktzahl.
Der Gesamtumsatz und der Umsatz für entsprechende
Dienstleistungen der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistung
tatsächlicherbringen, wird aufaddiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft Nachweise gem. § 5 Abs. 5 lit. a, b, c, d, e, f und h VOF 2009, wie nachfolgend näher beschrieben, einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten Personen des
Projektteams sind gem. § 4 Abs. 3 VOF namentlich zu
benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
— der Projektleiter (PL),
— der Bauleiter (BL),
— 1 Person, welche die Planvorlageberechtigung besitzt.
Der PL muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-
Ing. TU/TH/FH, bzw. Master, Bachelor), oder eine vergleichbare
Berufszulassung und eine Berufserfahrung von min. 3 Jahren
(Mindestkriterium) in der Fachrichtung Objektplanung Gebäude
und Innenräume nachweisen.
Der BL muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-
Berufszulassung und eine angemessene Baustellenpraxis von
min. 3 Jahren (Mindestkriterium) in Fachrichtung Objektplanung
Gebäude und Innenräume nachweisen.
Für die Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, den PL, und den
BL sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen
einzureichen.
Diese müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Bewerbergemeinschaft/Bewerber, Mindestens eine Referenz
der zurückliegenden abgeschlossenen 10 Geschäftsjahren,
deren Leistungsbeginn der Lph. 3 nach dem 1.1.2004 erfolgt
ist (Mindestkriterium), über die Objektplanung Gebäude und
Innenräume: die Planung, Ausschreibung und
Objektüberwachung (Lph. 3-8 gem. § 34 HOAI)
(Mindestkriterium), für den Neu-/Um- / Erweiterungsbau einer
Energieversorgungszentrale (Mindestkriterium) von min. 800m2
BGF (Mindestkriterium, die weitere Größenordnung der BGF ist
in Abstufungen ein Kriterium für die Maximalpunktzahl) und
Baukosten (Kgr. 200-600) von min. 1 800 000 EUR brutto
(Mindestkriterium, die weitere Größenordnung der Baukosten ist
in Abstufungen ein Kriterium für die Maximalpunktzahl).
Aktueller Leistungsstand der Referenz mind. Lph. 8
(Objektüberwachung) abgeschlossen (Mindestkriterium). Eine
positive Bescheinigung über die Erfüllung der Projektziele
(Koste, Termine, Qualität) seitens des Auftraggebers ist ein
Kriterium für die Maximalpunktzahl. Es wird nur eine Referenz
bewertet werden.
2. Projektleiter (PL),
Mindestens eine Referenz der zurückliegenden
abgeschlossenen 10 Geschäftsjahren, deren Leistungsbeginn der
Lph. 3 nach dem 1.1.2004 erfolgt ist (Mindestkriterium), über
die Objektplanung Gebäude und Innenräume: die Planung,
Ausschreibung und Objektüberwachung (Lph. 3-8 gem. § 34
HOAI) (Mindestkriterium), für den Neu-/Um- / Erweiterungsbau
einer Energieversorgungszentrale (Mindestkriterium) von min.
800 m² BGF(Mindestkriterium, die weitere Größenordnung der
BGF ist in Abstufungen ein Kriterium für die Maximalpunktzahl)
und Baukosten (Kgr. 200-600) von min. 1 800 000 EUR brutto
Kriterium für die Maximalpunktzahl. Die Referenzen des PL
müssen von der benannten Person mindestens in der Funktion
des stellvertretenden PL erbracht worden sein
(Mindestkriterium). Es wird nur eine Referenz bewertet werden.
3. Bauleiter (BL),
abgeschlossenen 10 Geschäftsjahren, deren Leistungsbeinn der
Lph. 6 nach dem 1.1.2004 erfolgt ist (Mindestkriterium), über
die Objektplanung Gebäude und Innenräume: Ausschreibung
und Objektüberwachung (Lph. 6-8 gem. § 34 HOAI)
Kriterium für die Maximalpunktzahl. Die Referenzen des BL
des stellvertretenden BL erbracht worden sein
Zu den Referenzprojekten sind folgende Mindestangaben über
ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Leistungszeitraum (von/bis)
b) Leistungsbeginn Lph. 3 (Bewerbergemeinschaft, Bewerber
und PL); Leistungsbeginn Lph. 6 (BL)
c) erbrachte Leistungsphasen
d) derzeitiger Projektstand
e) BGF (m
f) Baukosten KG 200-600 (Euro, Brutto)
g) Art der Maßnahme mit kurzer stichpunktartiger Beschreibung
h) Ort der Ausführung
i) objektbezogener Ansprechpartner (Name und
Telefonnummer)
j) Funktion des benannten Projekt-/ Bauleiters
k) Beiliegen einer positiven Bescheinigung seitens des
Auftraggebers über die Erfüllung der Projektziele.
Die Bewerbergemeinschaft/der Bewerber hat ein Organigramm
des geplanten Projektteams mit Angabe der technischen Leitung
(§ 4 Abs. 3 u. § 5 Abs. 5 lit. C VOF) einzureichen.
Sie/Er hat des Weiteren eine Liste beizufügen, aus der das
jährliche Mittel der von der Bewerbergemeinschaft/ vom
Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Beschäftigten gesamt, der Beschäftigten der Fachrichtung
Objektplanung Gebäude und die Anzahl seiner Führungskräfte
ersichtlich ist (§ 5 Abs. 5 lit. d VOF).
Das jährliche Mittel der von der Bewerbergemeinschaft/ vom
Beschäftigten gesamt inkl. der Führungskräfte muss mind. 3
Beschäftigte betragen (Mindestkriterium, die weitere
Größenordnung des jährlichen Mittels ist in Abstufungen ein
Kriterium für die Maximalpunktzahl). Bei der Ermittlung des
jährlichen Mittels werden Stellen nach dem Komma zu
Rundungszwecken nicht berücksichtigt.
Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Beschäftigten der Fachrichtung Objektplanung Gebäude und
Innenräume muss min. 2 Beschäftigte betragen
(Mindestkriterium, die weitere Größenordnung des jährlichen
Mittels ist in Abstufungen ein Kriterium für die
Maximalpunktzahl). Bei der Ermittlung des jährlichen Mittels
werden Stellen nach dem Komma zu Rundungszwecken nicht
berücksichtigt.
Die Bewerbergemeinschaft/der Bewerber hat eine Erklärung
beizufügen aus der hervorgeht, über welche Ausstattung,
welches Gerät und welche technische Ausstattung er für die
Dienstleistung verfügt. Die Erklärung muss darüber hinaus
mindestens Angaben über EDV-Schnittstellen zum
Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG)
und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) enthalten.
Die Bewerbergemeinschaft/der Bewerber hat darüber hinaus die
Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität zu beschreiben (§
5 Abs. 5 lit. f VOF) (die Maßnahmen zur Gewährleistung der
Qualität sind in Abstufungen ein Kriterium für die
Maximalpunktzahl) und anzugeben, welche Teile des Auftrages
er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt
(§ 5 Abs. 5 lit. H VOF).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/ der Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme von
mind. 3 000 000 EUR (Mindestkriterium) für Personenschäden und von mind. 3 000 000 EUR (Mindestkriterium) für
sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Vorlage einer aktuellen Versicherungspolice aus dem Jahr 2015 einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer
schriftlichen Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall
zur Verfügung zu stellen. Zeitpunkt der Vorlage: mit dem Teilnahmeantrag; nicht älter als 12 Monate.
Der Auftragnehmer/ die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten
Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung
vorzulegen.
Er/ Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe
der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. ln jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme
beträgt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach den maßgebenden Regelungen der Verordnung über die
Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen
Fassung, soweit der AN seinen Geschäftssitz innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland
hat und die Leistungen vom Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland aus erbracht werden (§1 HOAI),
sowie den Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen gem. RBBau/RL Bau.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerbergemeinschaften haben mit Ihrem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder
aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle
rechtsverbindlich vertritt.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen. Mehrfachbeteiligungen einzelner
Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zu Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen
Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung
„Architekt“, „Ingenieur“ und/oder „Beratender Ingenieur“ berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die
Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen
verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn
deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe
entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen
Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen
jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Nachweise, auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in der Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb aufgeführt und näher erläutert ist. . Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§10(3) VOF).
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Koblenz, Zentrale Vergabestelle FbT
Name: Landesbetrieb Liegenschafts- u. Baubetreuung Niederlassung Koblenz
Postanschrift: Hofstr. 257a
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56077
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vofvergabe.koblenz@lbbnet.de 📧
URL für weitere Informationen: http://www.LBBnet.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.LBBnet.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.LBBnet.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe-Nr. 15D0533 – JGU Mainz - Erweiterung der Fernkälte - Objektplanung Gebäude u. Innenräume
Zusätzliche Informationen
1) Zu Ziffer II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Die genannte Vertragslaufzeit umfasst die Stufen 1 – 5 und beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf
Verfolgung von Mängelbeseitigungsansprüchen gegenüber den Baufirmen gem. § 13 Abs. 4 VOB/ B oder
abweichenden, vertraglichen Regelungen.
2) Zu Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden
nicht zugelassen.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum
Ausschluss sowohl des Einzelbewerbers als auch aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
Bei Bewerbergemeinschaften sind nur ein gemeinsamer Projektleiter und ein gemeinsamer Bauleiter zu
benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaften ist darzustellen. Die Funktionen,
Abläufe und Zuständigkeiten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in einem Organigramm, welches
dem Teilnahmeantrag beizufügen ist, nachvollziehbar darzustellen.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaften ist ein eigener Teilnahmeantrag einzureichen.
3) zu Unteraufträgen:
Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmer zu
bedienen, muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seiner Bewerbung bezeichnen. Zum Nachweis,
dass ihm die
erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er die
Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen.
4) Zu Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag:
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Der
Teilnahmeantrag ist an der dafür vorgesehenen Stelle durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und
keine Kopien) einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen.
Der Teilnahmeantrag muss die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die
Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.
Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen
dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge, die nicht
unter Verwendung des Vordruckes des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren
ausgeschlossen.
5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb:
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab
sofort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4)) bzw. zum
Eröffnungstermin (Ziff. IV.3.8)) heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es
gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes.
Zusätzlich können die Vergabeunterlagen unter der E-Mail-Adresse vofvergabe.koblenz@lbbnet.de kostenlos
angefordert werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines
Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle beim Ministerium der Finanzen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 5
Quelle: OJS 2016/S 023-036800 (2016-01-29)