Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2013 für den Neubau einer Kältezentrale (Erweiterung Fernkälte) auf dem Campus der Johannes-Gutenberg Universität Mainz. Auf dem Gelände der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) Mainz soll am nördlichen Rand des Universitätsgeländes neben der Saarstraße bei dem Werkstattgebäude des Institutes für Physikalische Chemie eine neue Kältezentrale errichtet werden. Die JGU in Mainz betreibt derzeit eine Kältezentrale mit einer Leistung von 9 Megawatt und wird somit in naher Zukunft die Leistungsgrenze erreichen, im Rahmen eines baufachlichen Gutachtens wurde ermittelt, dass aufgrund anstehender Baumaßnahmen auf dem Campus ein zusätzlicher Kältebedarf von ca. 7,3 Megawatt vorhanden ist. Daher soll die bestehende Fernkälteversorgung der JGU konzeptionell so weiter entwickelt werden, dass den Anforderungen der baulichen Entwicklung auf dem Campus zukünftig Rechnung getragen werden kann. In einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Standorte für eine neue Kältezentrale untersucht. Der Neubau soll auf der Parzelle 3/8, Duesbergweg, nord-westlicher Bereich des Instituts für Physikalische Chemie/ Parkplatz Mainzelbahn-Saarstraße erstellt werden. Das neu zu errichtende Gebäude soll auf der Südseite so in den bestehenden Erdwall eingefügt werden, dass es von Norden (Saarstraße) her nicht sichtbar ist. Hierfür ist das Gebäude in einen Lärmschutzwall zu integrieren. Umfangreiche Sicherungsmaßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung des Erdwalls zur Saarstraße sind erforderlich. Das Gebäude zur Erweiterung der bestehenden Kälteversorgung soll als einfaches kubisches Technikgebäude konzipiert werden. Folgende Grundrissaufteilung ist angedacht: Untergeschoss: Pumpen, Verteilungen, Wasseraufbereitung, Erdgeschoss: Kältemaschinen, Trafos, Leitwarte, WC/Umkleide, ELT-Verteiler, Dachgeschoss: Aus städtebaulichen Gründen sollen die Rückkühler nicht auf dem Dach des Gebäudes, sondern separat auf einer befestigten Fläche neben dem Gebäude platziert werden, um den äußeren Eindruck des grünen Erdwalls von Seiten der Saarstraße nicht zu stören. Bruttorauminhalt: ca. 9 350 m³, Bruttogrundrissfläche: ca. 1 700 m². Grundlage der Planung ist das baufachliche Gutachten vom Januar 2015, erstellt durch den Landesbetrieb LBB, Niederlassung Mainz, sowie die bis April 2016 fertig gestellte Vorentwurfsplanung. Die neu zu errichtende Kältezentrale ist so zu konzipieren, dass durch den stetigen Anstieg des Kältebedarfs in Zukunft bis zu 5 Kältekompressoren in das Gebäude gestellt werden können. Hierfür ist entsprechender Platzbedarf vorzusehen. Nach der derzeitigen Planung ist es angedacht, das Gebäude zunächst mit zwei Kompressoren zur Kälteversorgung auszustatten. Da in naher Zukunft intensiv alternative/ natürliche Kältemittel eingesetzt werden müssen (siehe Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates) und hierunter Ammoniak (R 717), Kohlendioxid (R 744), Propan (R 290) und Butan (R 600) zu nennen wären, ist Gewerkeübergreifend (Hochbau, Versorgungs- und Elektrotechnik) bei der Planung und dem Bau der neuen Zentrale sicher zu stellen, dass diese Mittel in den neuen Anlagen eingesetzt werden könnten. (Hinweis: Die Mittel weisen teilweise eine leichte Brennbarkeit bzw. hohe Toxizität auf). Die neue Kältezentrale wird mit zwei Stichleitungen an das alte vorhandene Kältenetz angebunden. Erster Einspeisepunkt ist bei der Kreuzung Becherweg – Staudingerweg und der zweite ist beim Abzweig Pfeifferweg - Benzelweg. Verlegung der Rohre im Tiefbau. Das Gebäude wird mittelspannungsseitig in das 20kV-Netz der JGU Mainz eingebunden. Hierfür sind 5 Trafoboxen vorzusehen. Im Rahmen der 20kV-Anbindung sind Erd- und Kabelverlegungsarbeiten notwendig. Die Leistung für die Kältezentrale wird aus Ring 4 (20kv-Netz der JGU Mainz) entnommen. Die Auftragnehmer (AN) werden verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten bis zur Übergabe des Bauwerks bzw. der baulichen Anlagen ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Büro ausreichend zu besetzen. Die Ingenieurverträge werden als Stufenverträge konzipiert, d. h. es wird zunächst die HU-Bau abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen besteht nicht. Leistungszeiträume für die Leistungen des Auftragnehmers: — Erstellung der HU-Bau: 04/2016 bis 07/2016; — Erstellung der AFU-Bau: 01/2017 bis 10/2017; — Angestrebter Baubeginn: ab Mai 2018; — geplante Fertigstellung: im Januar 2020.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Fachplanung der technischen Ausrüstung(Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) gem.Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2013, Leistungsphasen (Lph.) 3-9 (Lph. 4 gilt nur für Anlagen, für die eineGenehmigungsplanungerforderlich ist), ergänzt durch besondere Leistungen.Der Auftraggeber (AG) hat im Vorfeld der Maßnahme eine Machbarkeitsstudie mit einer Standortbetrachtung,sowie eine bis April 2016 fertig gestellte Vorentwurfsplanung, erarbeitet, die dem AN als Grundlage für dieAuftragsausführung zur Verfügung gestellt wird.Aufbauend auf den übergebenen Unterlagen erarbeitet der AN die Unterlagen der Haushaltsunterlage (HU) -Bau- (LPH. 3-4) (Lph. 4 gilt nur für Anlagen, für die eine Genehmigungsplanung erforderlich ist) und legt diesedem AG zur Prüfung und Genehmigung vor.Nach Freigabe der HU -Bau- erstellt der AN die Ausführungsplanung (LPH 5) und die Leistungsbeschreibungmit Leistungsverzeichnissen (LPH 6). Im Rahmen der Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) unterstützt er denAG bei der Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen, inkl.etwaiger Nebenangebote, durch die Erstellung von Fachbeiträgen. Im Weiteren prüft er die erforderlichenMontagepläne derbauausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung und überwacht dieLeistungen desbauausführenden Unternehmen in der Bauausführung (LPH. 8). Im Rahmen der Objektbetreuung (LPH. 9)obliegt dem AN diePflicht der fachlichen Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüchefestgestellten Mängel,einschließlich notwendiger Begehungen des Objektes, die Pflicht der Objektbegehung zur Mängelfeststellungvor Ablauf derVerjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen, sowie die Mitwirkungbei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechendRBBauVertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen derLeistungsphasen nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt:Leistungsstufe 1 (LPH. 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH. 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH. 7), Leistungsstufe 4(LPH. 8) undLeistungsstufe 5 (LPH. 9). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.Während der gesamten Bauzeit ist die Präsenz des Bauleiters vor Ort zu gewährleisten. Hierzu wird derAN verpflichtet, an der Baustelle bis zur Übergabe der baulichen Anlagen ein Büro nach Vorgabe des AGausreichend zu besetzen. Die Räumewerden dem AN vom AG zur Verfügung gestellt.
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Fachplanung der technischen Ausrüstung(Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) gem.Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2013, Leistungsphasen (Lph.) 3-9 (Lph. 4 gilt nur für Anlagen, für die eineGenehmigungsplanungerforderlich ist), ergänzt durch besondere Leistungen.Der Auftraggeber (AG) hat im Vorfeld der Maßnahme eine Machbarkeitsstudie mit einer Standortbetrachtung,sowie eine bis April 2016 fertig gestellte Vorentwurfsplanung, erarbeitet, die dem AN als Grundlage für dieAuftragsausführung zur Verfügung gestellt wird.Aufbauend auf den übergebenen Unterlagen erarbeitet der AN die Unterlagen der Haushaltsunterlage (HU) -Bau- (LPH. 3-4) (Lph. 4 gilt nur für Anlagen, für die eine Genehmigungsplanung erforderlich ist) und legt diesedem AG zur Prüfung und Genehmigung vor.Nach Freigabe der HU -Bau- erstellt der AN die Ausführungsplanung (LPH 5) und die Leistungsbeschreibungmit Leistungsverzeichnissen (LPH 6). Im Rahmen der Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) unterstützt er denAG bei der Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen, inkl.etwaiger Nebenangebote, durch die Erstellung von Fachbeiträgen. Im Weiteren prüft er die erforderlichenMontagepläne derbauausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung und überwacht dieLeistungen desbauausführenden Unternehmen in der Bauausführung (LPH. 8). Im Rahmen der Objektbetreuung (LPH. 9)obliegt dem AN diePflicht der fachlichen Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüchefestgestellten Mängel,einschließlich notwendiger Begehungen des Objektes, die Pflicht der Objektbegehung zur Mängelfeststellungvor Ablauf derVerjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen, sowie die Mitwirkungbei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechendRBBauVertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen derLeistungsphasen nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt:Leistungsstufe 1 (LPH. 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH. 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH. 7), Leistungsstufe 4(LPH. 8) undLeistungsstufe 5 (LPH. 9). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.Während der gesamten Bauzeit ist die Präsenz des Bauleiters vor Ort zu gewährleisten. Hierzu wird derAN verpflichtet, an der Baustelle bis zur Übergabe der baulichen Anlagen ein Büro nach Vorgabe des AGausreichend zu besetzen. Die Räumewerden dem AN vom AG zur Verfügung gestellt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium der Finanzen, dieses vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Mainz, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Postanschrift: Fritz-Kohl-Straße 9
Postleitzahl: 55122
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.LBBnet.de🌏
E-Mail: vofvergabe.koblenz@lbbnet.de📧
Telefon: +49 2619701-0📞
Fax: +49 2619701-444 📠
1) Zu Ziffer II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung
gem. § 13 Abs. 4
VOB/B.
2) Zu Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden
nicht zugelassen.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum
Ausschluss sowohl des
Einzelbewerbers als auch aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
Bei Bewerbergemeinschaften sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter sowie ggfs. eine Person, welche die
Planvorlageberechtigung besitzt, zu benennen. Ferner ist ggfs. eine Person, welche die
Planvorlageberechtigung besitzt, zu
benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaften ist darzustellen. Die Funktionen,
Abläufe und
Zuständigkeiten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in einem Organigramm, welches dem
Teilnahmeantrag beizufügen
ist, nachvollziehbar darzustellen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaften ist ein eigener
Teilnahmeantrag einzureichen.
3) Zu Unteraufträgen:
Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmer zu
bedienen, muss er die
dafür vorgesehenen Teilleistungen in seiner Bewerbung bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die
erforderlichen Fähigkeiten
(Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er die Unternehmen zu benennen
und entsprechende
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4) Zu Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag:
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Der
Teilnahmeantrag ist
an der dafür vorgesehenen Stelle durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und keine Kopien) einer
vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag muss die in den Vergabeunterlagen
geforderten
Erklärungen und Angaben enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des
Bewerbers an seinen
Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den
Vergabeunterlagen
sind unzulässig. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose
Anträge, die nicht
unter Verwendung des Vordruckes des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren
ausgeschlossen.
5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb:
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab
sofort bis zum
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4)) bzw. zum Eröffnungstermin
(Ziff. IV.3.8))
heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des
Vergabemarktplatzes.
Zusätzlich können die Vergabeunterlagen unter der E-Mail-Adresse vofvergabe.koblenz@lbbnet.de kostenlos
angefordert werden.
Dachgeschoss: Aus städtebaulichen Gründen sollen die Rückkühler nicht auf dem Dach des Gebäudes,
sondern separat auf einer befestigten Fläche neben dem Gebäude platziert werden, um den äußeren Eindruck
des grünen Erdwalls von Seiten der Saarstraße nicht zu stören.
Bruttorauminhalt: ca. 9 350 m³,
Bruttogrundrissfläche: ca. 1 700 m².
Grundlage der Planung ist das baufachliche Gutachten vom Januar 2015, erstellt durch den Landesbetrieb LBB,
Niederlassung Mainz, sowie die bis April 2016 fertig gestellte Vorentwurfsplanung.
Die neu zu errichtende Kältezentrale ist so zu konzipieren, dass durch den stetigen Anstieg des Kältebedarfs
in Zukunft bis zu 5 Kältekompressoren in das Gebäude gestellt werden können. Hierfür ist entsprechender
Platzbedarf vorzusehen. Nach der derzeitigen Planung ist es angedacht, das Gebäude zunächst mit zwei
Kompressoren zur Kälteversorgung auszustatten.
Da in naher Zukunft intensiv alternative/ natürliche Kältemittel eingesetzt werden müssen (siehe
Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates) und hierunter Ammoniak (R 717), Kohlendioxid (R 744), Propan (R 290) und Butan (R 600) zu
nennen wären, ist Gewerkeübergreifend (Hochbau, Versorgungs- und Elektrotechnik) bei der Planung und dem
Bau der neuen Zentrale sicher zu stellen, dass diese Mittel in den neuen Anlagen eingesetzt werden könnten.
(Hinweis: Die Mittel weisen teilweise eine leichte Brennbarkeit bzw. hohe Toxizität auf).
Die neue Kältezentrale wird mit zwei Stichleitungen an das alte vorhandene Kältenetz angebunden. Erster
Einspeisepunkt ist bei der Kreuzung Becherweg – Staudingerweg und der zweite ist beim Abzweig Pfeifferweg -
Benzelweg. Verlegung der Rohre im Tiefbau.
Das Gebäude wird mittelspannungsseitig in das 20kV-Netz der JGU Mainz eingebunden. Hierfür sind 5
Trafoboxen vorzusehen. Im Rahmen der 20kV-Anbindung sind Erd- und Kabelverlegungsarbeiten notwendig.
Die Leistung für die Kältezentrale wird aus Ring 4 (20kv-Netz der JGU Mainz) entnommen.
Die Auftragnehmer (AN) werden verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten bis zur Übergabe des
Bauwerks bzw. der baulichen Anlagen ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Büro ausreichend zu
besetzen. Die Ingenieurverträge werden als Stufenverträge konzipiert, d. h. es wird zunächst die HU-Bau
abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Leistungszeiträume für die Leistungen des Auftragnehmers:
— Erstellung der HU-Bau: 04/2016 bis 07/2016;
— Erstellung der AFU-Bau: 01/2017 bis 10/2017;
— Angestrebter Baubeginn: ab Mai 2018;
— geplante Fertigstellung: im Januar 2020.
Menge oder Umfang:
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Fachplanung der technischen Ausrüstung
(Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) gem.
Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2013, Leistungsphasen (Lph.) 3-9 (Lph. 4 gilt nur für Anlagen, für die eine
Genehmigungsplanung
erforderlich ist), ergänzt durch besondere Leistungen.
Der Auftraggeber (AG) hat im Vorfeld der Maßnahme eine Machbarkeitsstudie mit einer Standortbetrachtung,
sowie eine bis April 2016 fertig gestellte Vorentwurfsplanung, erarbeitet, die dem AN als Grundlage für die
Auftragsausführung zur Verfügung gestellt wird.
Aufbauend auf den übergebenen Unterlagen erarbeitet der AN die Unterlagen der Haushaltsunterlage (HU) -
Bau- (LPH. 3-4) (Lph. 4 gilt nur für Anlagen, für die eine Genehmigungsplanung erforderlich ist) und legt diese
dem AG zur Prüfung und Genehmigung vor.
Nach Freigabe der HU -Bau- erstellt der AN die Ausführungsplanung (LPH 5) und die Leistungsbeschreibung
mit Leistungsverzeichnissen (LPH 6). Im Rahmen der Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) unterstützt er den
AG bei der Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen, inkl.
etwaiger Nebenangebote, durch die Erstellung von Fachbeiträgen. Im Weiteren prüft er die erforderlichen
Montagepläne der
bauausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung und überwacht die
Leistungen des
bauausführenden Unternehmen in der Bauausführung (LPH. 8). Im Rahmen der Objektbetreuung (LPH. 9)
obliegt dem AN die
Pflicht der fachlichen Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche
festgestellten Mängel,
einschließlich notwendiger Begehungen des Objektes, die Pflicht der Objektbegehung zur Mängelfeststellung
vor Ablauf der
Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen, sowie die Mitwirkung
bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend
RBBauVertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der
Leistungsphasen nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt:
Leistungsstufe 1 (LPH. 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH. 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH. 7), Leistungsstufe 4
(LPH. 8) und
Leistungsstufe 5 (LPH. 9). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Während der gesamten Bauzeit ist die Präsenz des Bauleiters vor Ort zu gewährleisten. Hierzu wird der
AN verpflichtet, an der Baustelle bis zur Übergabe der baulichen Anlagen ein Büro nach Vorgabe des AG
ausreichend zu besetzen. Die Räume
werden dem AN vom AG zur Verfügung gestellt.
Beschreibung der Optionen:
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau
Vertragsmuster vor (vgl. Ziffer II.2.1)). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn
der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe erst nach dem Ablauf von 24 Monaten nach Erfüllung der
Leistungen der vorangegangenen Stufe beauftragt.
Die Leistungen sind direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) nach Auftragsvergabe
wahrzunehmen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 49 Monate
Dauer: 49 Monate
Referenznummer: 15D0534 - Erweiterung der Fernkälte auf dem Campus der JGU Mainz - Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister) oder in
Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Auskunft zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Unternehmen, die Ausführungs- oder Lieferinteressen verfolgen
und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten (gem. § 4
Abs. 2 VOF), als Eigenerklärung.
Erklärung, dass keine der nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gem. § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF
vorliegen, als Eigenerklärung:
§ 4 Abs. 6 VOF: Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen
Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die
von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte
richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §
1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die
Gleichstellung der Richter und Bediensteten des internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen
Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder
gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in lhrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen
anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich
gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder
Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
§ 4 Abs. 9 VOF: Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bewerber oder Bieter ausgeschlossen
werden,
a) die sich im lnsolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich
aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer
entsprechenden Lage befinden,
b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche
Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber
nachweislich festgestellt wurde,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben,
e) die sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 eingeholt werden können, in
erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht
erteilen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der
Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme von
mind.
3 000 000 EUR für Personenschäden und von mind.
3 000 000 EUR für
sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der
EU
oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Vorlage einer aktuellen Versicherungspolice aus dem
Jahr 2015
einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer
schriftlichen
Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte, den
geforderten
Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu
stellen.
Zeitpunkt der Vorlage: mit dem Teilnahmeantrag; nicht
älter als
12 Monate.
Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft muss
eine
Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten
Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG
e, f und h VOF, wie nachfolgend näher beschrieben,
einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit
den
Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten Personen
des
Projektteams sind gem. § 4 Abs. 3 VOF namentlich zu
benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
— der Projektleiter (PL),
— der Bauleiter (BL)
— 1 Person, welche die Planvorlageberechtigung besitzt.
Der PL muss eine abgeschlossene
Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. TU/TH/FH, bzw. Master, Bachelor), oder eine
vergleichbare
Berufszulassung und eine Berufserfahrung von min. 3
Jahren
(Mindestkriterium) in der Fachrichtung technische
Ausrüstung
nachweisen.
Der BL muss eine abgeschlossene
Hochschulausbildung (Dipl.-
Ing. TU/TH/FH, bzw. Master, Bachelor), oder eine
Berufszulassung und eine angemessene
Baustellenpraxis von
min. 3 Jahren (Mindestkriterium) in der Fachrichtung
technische
Ausrüstung nachweisen.
Für die Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, den PL,
und den
BL sind aussagekräftige projektbezogene
Referenzunterlagen
einzureichen.
Diese müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Bewerbergemeinschaft/Bewerber
Mindestens 2 Referenzen der zurückliegenden
abgeschlossenen 10
Geschäftsjahren, deren Leistungsbeginn der Lph. 3
nach dem
1.1.2004 erfolgt ist (Mindestkriterium), über die
Fachplanung
der technischen Ausrüstung: die Planung,
Ausschreibung und
Objektüberwachung (mind. Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8
gem. § 53
HOAI, Lph. 3-8 § 55 HOAI) (Mindestkriterium), für den
Neu-/Um/
Erweiterungsbau einer Energieversorgungszentrale
(Mindestkriterium). Aktueller Leistungsstand
der Referenz mind. Lph. 8 (Objektüberwachung)
abgeschlossen (Mindestkriterium).
Mindestens eine Referenz
muss die Fachplanung der technischen Ausrüstung,
Vorplanung
bis Objektüberwachung (mind. Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8
gem. §
53 HOAI, Lph. 3-8 § 55 HOAI), für eine Kältezentrale
mit einer
Mindestleistung von 2 MW (Mindestkriterium, die
weitere
Größenordnung der Leistung in MW ist in Abstufungen
ein
Kriterium für die Maximalpunktzahl) beinhalten. Die
Lage der Kältezentrale
(zentrale oder dezentrale Kälteversorgung) ist ein
Kriterium
für die Maximalpunktzahl). Aktueller
Leistungsstand der Referenz: mind. Leistungsphase 8
(Objektüberwachung) gem. § 55 HOAI abgeschlossen
(Mindestkriterium). Eine
positive Bescheinigung über die Erfüllung der
Projektziele
(Koste, Termine, Qualität) seitens des Auftraggebers ist
Kriterium für die Maximalpunktzahl. Es werden
insgesamt 2
Referenzen bewertet werden.
2. Projektleiter (PL),
3. Bauleiter (BL),
Mindestens zwei Referenzen der zurückliegenden
Geschäftsjahren, deren Leistungsbeginn der Lph. 6
der technischen Ausrüstung: die Vorbereitung der
Vergabe, Ausschreibung und
HOAI, Lph. 6-8 § 55 HOAI) (Mindestkriterium), für den
Vorbereitung der Vergabe
53 HOAI, Lph. 6-8 § 55 HOAI), für eine Kältezentrale
Zu den Referenzprojekten sind folgende
Mindestangaben über
ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Referenz beinhaltet die Fachplanung einer
Kältezentrale,
b) Leistungszeitraum (von/bis),
c) Leistungsbeginn Lph. 3 (Bewerbergemeinschaft,
Bewerber
und PL); Leistungsbeginn Lph. 6 (BL),
d) erbrachte Leistungsphasen,
e) derzeitiger Projektstand,
f) Lage der Kältezentrale,
g) Leistung der Kältezentrale in MW,
h) Art der Maßnahme mit kurzer stichpunktartiger
Beschreibung,
i) Ort der Ausführung,
j) objektbezogener Ansprechpartner (Name und
Telefonnummer),
k) Funktion des benannten Projekt-/ Bauleiters,
l) Beiliegen einer positiven Bescheinigung seitens des
Auftraggebers über die Erfüllung der Projektziele.
Die Bewerbergemeinschaft/der Bewerber hat ein
Organigramm
des geplanten Projektteams mit Angabe der
technischen Leitung
(§ 4 Abs. 3 u. § 5 Abs. 5 lit. C VOF) einzureichen.
Sie/Er hat des Weiteren eine Liste beizufügen, aus der
das
jährliche Mittel der von der Bewerbergemeinschaft/ vom
Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren
Beschäftigten gesamt, der Beschäftigten der
Fachrichtung
Objektplanung Gebäude und die Anzahl seiner
Führungskräfte
ersichtlich ist (§ 5 Abs. 5 lit. d VOF).
Das jährliche Mittel der von der Bewerbergemeinschaft/
vom
Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen
Beschäftigten gesamt inkl. der Führungskräfte muss
mind. 5
Beschäftigte betragen (Mindestkriterium, die weitere
Größenordnung des jährlichen Mittels ist in
Abstufungen ein
Kriterium für die Maximalpunktzahl). Bei der Ermittlung
jährlichen Mittels werden Stellen nach dem Komma zu
Rundungszwecken nicht berücksichtigt.
Beschäftigten der Fachrichtung technische
Gebäudeausrüstung
muss min. 3 Beschäftigte betragen (Mindestkriterium,
die
weitere Größenordnung des jährlichen Mittels ist in
Abstufungen
ein Kriterium für die Maximalpunktzahl). Bei der
Ermittlung des
Die Bewerbergemeinschaft/der Bewerber hat eine
Erklärung
beizufügen aus der hervorgeht, über welche
Ausstattung,
welches Gerät und welche technische Ausstattung er
für die
Dienstleistung verfügt. Die Erklärung muss darüber
hinaus
mindestens Angaben über EDV-Schnittstellen zum
Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u.
DWG)
und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990)
enthalten.
Die Bewerbergemeinschaft/der Bewerber hat darüber
hinaus die
Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität zu
beschreiben (§
5 Abs. 5 lit. f VOF) (die Maßnahmen zur
Gewährleistung der
Qualität sind in Abstufungen ein Kriterium für die
Maximalpunktzahl) und anzugeben, welche Teile des
Auftrages
er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben
beabsichtigt
(§ 5 Abs. 5 lit. H VOF).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE)/des Auftragnehmers(AN) mit
einer
Deckungssumme von min. 3 000 000 EUR für Personenschäden und von min. 3 000 000 EUR für sonstige Schäden
inkl.
Vermögensschäden im Auftragsfall, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Vorlage einer aktuellen Versicherungspolice aus dem Jahr 2015 einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer
schriftlichen
Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur
Verfügung zu stellen.
Zeitpunkt der Vorlage: mit dem Teilnahmeantrag; nicht älter als 12 Monate.
Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten
Vertragszeit
unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie
hat zu gewährleisten,
dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten
Deckungssummen
besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro
Versicherungsjahr
mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach den maßgebenden Regelungen der Verordnung über die
Honorare für Architekten und
Ingenieurleistungen (HOAI) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit der AN
seinen Geschäftssitz
innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland hat und die Leistungen vom Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik
Deutschland aus erbracht werden (§ 1 HOAI 2013), sowie den „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den
Verträgen mit
freiberuflichen Tätigkeiten“ gem. RLBau/ RBBau.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften (BG) ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im
Auftragsfall die Form einer
Arbeitsgemeinschaft (ARGE) annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur
gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen. Die Funktionen, Abläufe und
Zuständigkeiten der
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in einem Organigramm nachvollziehbar darzustellen.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum
Ausschluss sowohl des
Einzelbewerbers als auch aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind nach § 19 VOF natürliche Personen, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt
sind, die
Berufsbezeichnung Architekt / beratender Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als
Architekt / beratender
Ingenieur tätig zu werden.
Dies gilt für den Projektleiter (PL) und den Bauleiter (BL) und für eine Person mit Planvorlageberechtigung.
Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung
der Aufgabe einen
verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines
Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung,
wenn ihre
Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Anerkennung von
Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Nachweise, auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in der Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb aufgeführt und näher erläutert ist. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Nachweise, auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in der Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb aufgeführt und näher erläutert ist. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Koblenz, Zentrale Vergabestelle FbT
Name: Landesbetrieb Liegenschafts u. Baubetreuung Niederlassung Koblenz
Postanschrift: Hofstr. 257a
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56077
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vofvergabe.koblenz@lbbnet.de📧
URL für weitere Informationen: http://www.LBBnet.de🌏
URL der Dokumente: http://www.LBBnet.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.LBBnet.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15D0534 - Erweiterung der Fernkälte auf dem Campus der JGU Mainz - Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2013
Zusätzliche Informationen
1) Zu Ziffer II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung
gem. § 13 Abs. 4
VOB/B.
2) Zu Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden
nicht zugelassen.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum
Ausschluss sowohl des
Einzelbewerbers als auch aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
Bei Bewerbergemeinschaften sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter sowie ggfs. eine Person, welche die
Planvorlageberechtigung besitzt, zu benennen. Ferner ist ggfs. eine Person, welche die
Planvorlageberechtigung besitzt, zu
benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaften ist darzustellen. Die Funktionen,
Abläufe und
Zuständigkeiten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in einem Organigramm, welches dem
Teilnahmeantrag beizufügen
ist, nachvollziehbar darzustellen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaften ist ein eigener
Teilnahmeantrag einzureichen.
3) Zu Unteraufträgen:
Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmer zu
bedienen, muss er die
dafür vorgesehenen Teilleistungen in seiner Bewerbung bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die
erforderlichen Fähigkeiten
(Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er die Unternehmen zu benennen
und entsprechende
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4) Zu Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag:
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Der
Teilnahmeantrag ist
an der dafür vorgesehenen Stelle durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und keine Kopien) einer
vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag muss die in den Vergabeunterlagen
geforderten
Erklärungen und Angaben enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des
Bewerbers an seinen
Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den
Vergabeunterlagen
sind unzulässig. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose
Anträge, die nicht
unter Verwendung des Vordruckes des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren
ausgeschlossen.
5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb:
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab
sofort bis zum
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4)) bzw. zum Eröffnungstermin
(Ziff. IV.3.8))
heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Quelle: OJS 2016/S 023-036924 (2016-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 15D0534
Kurze Beschreibung:
Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2013 für den Neubau einer Kältezentrale (Erweiterung Fernkälte) auf dem Campus der Johannes-Gutenberg Universität Mainz.
Auf dem Gelände der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) Mainz soll am nördlichen Rand des Universitätsgeländes neben der Saarstraße bei dem Werkstattgebäude des Institutes für Physikalische Chemie eine neue Kältezentrale errichtet werden.
Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2013 für den Neubau einer Kältezentrale (Erweiterung Fernkälte) auf dem Campus der Johannes-Gutenberg Universität Mainz.
Auf dem Gelände der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) Mainz soll am nördlichen Rand des Universitätsgeländes neben der Saarstraße bei dem Werkstattgebäude des Institutes für Physikalische Chemie eine neue Kältezentrale errichtet werden.
Gesamtwert des Auftrags: 780435.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2013 für den Neubau einer Kältezentrale (Erweiterung Fernkälte) auf dem Campus der Johannes-Gutenberg Universität Mainz.
Auf dem Gelände der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) Mainz soll am nördlichen Rand des Universitätsgeländes neben der Saarstraße bei dem Werkstattgebäude des Institutes für Physikalische Chemie eine neue Kältezentrale errichtet werden.
Beschreibung der Optionen:
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen leistungen entsprechend RBBau Vertragsmuster vor. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-18 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Koblenz
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postort: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 211-384544 (2016-10-28)