15TEI18925 Markterkundung für eine spätere Vergabe von Planungsleistungen für den Bereich Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn, im Zeitraum 06/2017 bis 12/2042
Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 u eine Streckenlänge von ca. 30 km zu vergeben. Diese autobahnparallele Strecke soll planmäßig den gesamten Güterverkehr aufnehmen. Die Trassenführung (NBS) sieht die Durchquerung von zwei Natura 2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise vorzusehen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der A5. Die Leistungen des zukünftigen AN beinhalten beinhaltet u.a. Verkehrsanlagen Fachplanung Lärmschutzanlagen— Brücken Fachplanung— Tragwerksplanung— Technische Ausrüstung— Umweltplanung (UVS, LBP)— Geotechnik— Ingenieurvermessung— Bauphysik – Schallberechnung. Vor der Durchführung des Vergabeverfahrens lädt die DB Netz AG interessierte Unternehmen sich zu bewerben. Eine ausführliche Projektbeschreibung senden wir Ihnen auf Anforderung (telefonisch oder per E-Mail) gerne zu.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Schwarzwaldstr. 82
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Kontakt
E-Mail: markus.metz@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 7219386265📞
Fax: +49 7219386279 📠
“Hinweis: Das vorliegende europaweite Interessenbekundungsverfahren ist weder ein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den...”
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Das vorliegende europaweite Interessenbekundungsverfahren ist weder ein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
Ablauf der Markterkundung:
Die DB Netz AG bittet interessierte Unternehmen sich bis spätestens 9.2 2016, 13:00 Uhr in deutscher Sprache Ihr Interesse zu bekunden und zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben.
— als Anlage 1: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren. Weiter der Umsatz der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen erzielt wurde.
— als Anlage 2: Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie in Ihrem Unternehmen insgesamt? Wie viele Mitarbeiter hiervon sind mit vergleichbaren Leistungen betraut?
— als Anlage 3.
Referenzen der letzten 10 Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen. Welche Leistungen haben Sie im eigenen Haus erbracht und welche zugekauft? Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von eisenbahnspezifischen Planfeststellungsverfahren?
— als Anlage 4: Berufserfahrung der festangestellten Mitarbeiter der letzten 5 – 10 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Dazu sind (für jede Referenz auf getrennten Blättern) folgende Angaben zu machen:
— als Anlage 5: Referenzunterlagen je vorgesehenen Mitarbeiter (Ingenieure): vergleichbare Leistungen/Vorhaben (in Tabellenform ist anzugeben: (a)Projektbezeichnung; b) Auftraggeber; c) Bauvolumen (-Kosten netto); d) Honorarhöhe (netto); e) Leistungsbild (welche Lph. wurden erbracht?),
— als Anlage 6: über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. deren vorgesehener Leistungsumfang darzustellen.
Die Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als "Interessenbekundung 15TEI18925 Planungsleistungen für den Bereich Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn gekennzeichnet bei der unter Ziffer 1. genannten Stelle bis zum 8.2.2016, 13:00 einzureichen oder per Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten.
Etwaige Fragen zur Interessenbekundung sind schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Service category: 12
Kurze Beschreibung:
“Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 u eine Streckenlänge von ca. 30 km zu vergeben. Diese autobahnparallele Strecke soll...”
Kurze Beschreibung
Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 u eine Streckenlänge von ca. 30 km zu vergeben. Diese autobahnparallele Strecke soll planmäßig den gesamten Güterverkehr aufnehmen. Die Trassenführung (NBS) sieht die Durchquerung von zwei Natura 2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise vorzusehen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der A5. Die Leistungen des zukünftigen AN beinhalten beinhaltet u.a. Verkehrsanlagen Fachplanung Lärmschutzanlagen— Brücken Fachplanung— Tragwerksplanung— Technische Ausrüstung— Umweltplanung (UVS, LBP)— Geotechnik— Ingenieurvermessung— Bauphysik – Schallberechnung.
“Vor der Durchführung des Vergabeverfahrens lädt die DB Netz AG interessierte Unternehmen sich zu bewerben. Eine ausführliche Projektbeschreibung senden wir...”
Kurze Beschreibung
Vor der Durchführung des Vergabeverfahrens lädt die DB Netz AG interessierte Unternehmen sich zu bewerben. Eine ausführliche Projektbeschreibung senden wir Ihnen auf Anforderung (telefonisch oder per E-Mail) gerne zu.
Mehr anzeigen Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Karlsruhe.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“VI.3) Zusätzliche Angaben.”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“VI.3) Zusätzliche Angaben.”
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“VI.3) Zusätzliche Angaben.”
Verfahren Languages
Language: Deutsch 🗣️
Other languages:
“Deutsch.”
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Markus Metz
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-06-21 📅
Datum des Endes: 2042-12-03 📅
Quelle: OJS 2016/S 017-026671 (2016-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn; 15TEI18925
Referenznummer: 15TEI18925
Kurze Beschreibung:
“Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus- und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. Die Autobahnparallele Trasse...”
Kurze Beschreibung
Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus- und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. Die Autobahnparallele Trasse (NBS) soll planmäßig den gesamten Güterverkehr aufnehmen und sieht die Durchquerung von zwei Natura 2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise zu bauen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der A5.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Eisenbahnbau📦
Kennung der EU-Mittel: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Beschreibung
Interne Kennung: 15TEI18925
Beschreibung der Beschaffung:
“Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus- und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. Die Autobahnparallele Trasse...”
Beschreibung der Beschaffung
Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus- und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. Die Autobahnparallele Trasse (NBS) soll planmäßig den gesamten Güterverkehr aufnehmen und sieht die Durchquerung von zwei Natura 2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise zu bauen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der A5.
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 15TEI18925 - Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-11 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 15TEI18925
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Beschreibung:
“Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des...”
Beschreibung
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
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Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
“Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des...”
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Mehr anzeigen Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Nationale Registrierungsnummer: DE114213030
Postleitzahl: 60314
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: duesseldorf@schuessler-plan.de📧
Telefon: +49 211 61 02 01📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: FE.EI - Beschaffung Infrastruktur
Nationale Registrierungsnummer: Xxxx
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: markus.metz@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 7219386265📞 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Xx
Postleitzahl: 52123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist Fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist Fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“NT 69 - Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. (Kartierungen, Auswertung, Konflikteinschätzung und...”
Andere zusätzliche Informationen
NT 69 - Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. (Kartierungen, Auswertung, Konflikteinschätzung und Variantenbetrachtung) Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Prinzipiell sind qualifizierte Kartierer für die speziellen angefragten Tier- und Pflanzenarten mit entsprechender Qualifikation nur für ein sehr hohes Honorar zu binden. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind.
NT 70 - Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. (Kartierungen, Auswertung, Konflikteinschätzung und Variantenbetrachtung) Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Prinzipiell sind qualifizierte Kartierer für die speziellen angefragten Tier- und Pflanzenarten mit entsprechender Qualifikation nur für ein sehr hohes Honorar zu binden. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind.
NT 74 - Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen zwischen der Leitungsabfrage durch einen neuen AN und der bereits beauftragten Ingenieurgemeinschaft für die Objektplanung. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind.
MKA 20 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird due Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
“NT 69 - Aktualsisieurg der Kartierung um den Nistplatz Rohrweier (NBS-Achse im Vorgelschutzgebiet "Kinzig-Schutter-Niederung").
NT 70 - Nachträgliche...”
Text
NT 69 - Aktualsisieurg der Kartierung um den Nistplatz Rohrweier (NBS-Achse im Vorgelschutzgebiet "Kinzig-Schutter-Niederung").
NT 70 - Nachträgliche Forderungen durch RP Freiburg vom 10.08.2017: Ausdehnung Untersuchungsraum undUntersuchungsinhalte.
NT 74 - Für die Planung des Großprojekts Karlsruhe-Basel StA7B ABS und NBS soll der Leitungsbestand Ver- und Entsorgungsanlagen Dritter neu abgefragt und dargestellt werden. Dazu muss der Bestand aller Leitungsträger abgefragt und in die bestehenden Leitungspläne integriert werden.
MKA 20 - Als Ergebnis der Entwässerungsplanung in der Lph 2 hat sich die Erfordernis einer hohen Anzahl (45) an Pumpstationen herausgestellt. Für diese neuen Objekte sind in den weiteren Planungsphasen hierfür auch Planungen der Maschienentechnik als zusätzliche Leistungen erforderlich. Ebenso sind im Rahmen der Lph 3+4 Planungen zum Anteil Maschienetechnik für die an den jeweiligen Bahnsteigen vorzusehenden Aufzüge, notwendig.
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Quelle: OJS 2024/S 178-547132 (2024-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-13+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 09/ NA 69 - Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die vorherigen Zugzahlen 2030 wurden durch...”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 09/ NA 69 - Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die vorherigen Zugzahlen 2030 wurden durch den AN bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 09/ NA 69 - Überprüfung und ggfs. Anpassung Schallschutzkonzept 2030DT ABS für Bauen unter Betrieb. Aufgrund der Änderung der Zugzahlen durch das BMDV,...”
Text
MKA 09/ NA 69 - Überprüfung und ggfs. Anpassung Schallschutzkonzept 2030DT ABS für Bauen unter Betrieb. Aufgrund der Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, wurde eine Anpassung der schalltechnischen Berechnungen an der ABS notwendig, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sind. Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen für das gesetzliche Schallschutzniveau stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die Zugzahlen 2030 Deutschlandtakt, unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung, in diesem Fall die Variante Bauen unter Betrieb an der ABS, dar.
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Quelle: OJS 2024/S 179-551432 (2024-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-22+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 26 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen....”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 26 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird due Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 26 - Zu Beginn der Entwurfsplanung wurde die Aufgabenstellung geändert, dahingehend, nun die Ausdrüstung der ABS und NBS mit ETCS Level, nun ohne...”
Text
MKA 26 - Zu Beginn der Entwurfsplanung wurde die Aufgabenstellung geändert, dahingehend, nun die Ausdrüstung der ABS und NBS mit ETCS Level, nun ohne Signale vorzusehen (in der ursprünglichen Aufgabenstellung war noch Level 2 mit Signale vorzusehen). Dazu ist zunächst die Erstellung einer Machbarkeitsstudie erforderlich.
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Quelle: OJS 2024/S 228-714529 (2024-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-25) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-26+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 25 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen....”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 25 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird due Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 25 - Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorplanung in 2020 lagen die Ergebnisse der hydraulischen und geologischen Gutachten noch nicht vor. Diese...”
Text
MKA 25 - Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorplanung in 2020 lagen die Ergebnisse der hydraulischen und geologischen Gutachten noch nicht vor. Diese Ergebnisse sind für die Festlegung der Gradiente der NBS maßgabend und machen die Überarbeitung der Trassierung und damit der Objektpanung Ingeniuerbauwerke Lph 1+2 und Tragwerksplanung Lph 2 der EÜ´s erforderlich.
Zudem wurden Richtlinien geändert und überarbeitet, u.a. zur Anwendung des Koordinatensystems (Ril 883), die die Einarbetung der im DB-Ref2016 Format erstellten Planungs-DGM erforderlich macht.
Ohne Überarbeitung der Planungsunterlagen kann die Planung der Lph 3+4 nicht fortgeführt werden.
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Quelle: OJS 2024/S 230-721671 (2024-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-24+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 31 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen....”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 31 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 31 - zusätzlicher Koordinationsaufwand zur Vorbemessung von DL an Gewässerkreuzungen, PfA 7.2-7.4 ABS/NBS, Lph 1+2 (NT48 / NU Wald&Corbe. Die aktuellen...”
Text
MKA 31 - zusätzlicher Koordinationsaufwand zur Vorbemessung von DL an Gewässerkreuzungen, PfA 7.2-7.4 ABS/NBS, Lph 1+2 (NT48 / NU Wald&Corbe. Die aktuellen hydraulische Berechnungen aus dem hydrologischen Gutachten zeigen, dass am Durchlassbauwerk N20 (Wässsermattengraben) an der ABS im PfA 7.3 südlich des Bahnhofs Lahr das Gleis bei einem 100-jährlichen Hochwasser überströmt wird. Aufgrund der Nähe des Bauwerks zum Bahnhof Lahr sowie dem Anschluss zur Fa. Mosolf ist eine Anpassung der Schienenoberkante (SO) nicht möglich. Deshalb sollte mit Nachtrag 48 (NU Wald+Corbe) geprüft werden, ob sich durch alternative Maßnahmen (Ausbau von Regenrückhaltebecken oder Ableitungsgräben) die Hochwassersituation verbessert. Für die Untersuchungen zum Wässermattengraben, sowie zum Flotzgraben und zum Gewässergraben Grundel im PfA 7.4, wurden und werden in 2025 weiter mögliche Lösungsvarianten und Randbedingungen mit dem Auftraggeber besprochen. Die Untersuchungsergebnisse werden im Rahmen von Arbeitsbesprechungen vorgestellt und das weitere Vorgehen abgestimmt. Falls erforderlich werden die Ergebnisse der Vorzugsvarianten mit den zuständigen Behörden (LRA, RP) abgestimmt.
Hierfür wurden im Nachtrag 48 in der "Pos. 1" 40 Arbeitsstunden für Abstimmung und Teilnahme an Besprechungen abgeschätzt und angeboten. Diese wurden im Jahr 2023 und 2024 bereits aufgebraucht. Während der EP in 2025 / 2026 werden weitere Arbeitsstunden anfallen, größtenteils für die Teilnahme an Besprechungen und Terminen sowie zusätzliche Datenbereitstsellung.
Des Weiteren entstehen anfallende Beratungsleistungen für die hydraulischen Untersuchungen zur Vorbemessung der Durchlassbauwerke an Gewässerkreuzungen auf Basis der aktuellen Planungsunterlagen. Hier wird es zu zusätzlichen Terminen und Abstimmungen kommen.
Mehr anzeigen Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 66fcb70a-ff10-48c2-81f4-740ab3bedc7a-01
Quelle: OJS 2025/S 058-187948 (2025-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 15TEI18925; Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Beschreibung
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn; 15TEI18925
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-09+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 03-74 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die Zugzahlen 2030
wurden durch den AN in der...”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 03-74 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die Zugzahlen 2030
wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die
Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären
zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
MKA 03-73 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die Zugzahlen 2030
wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die
Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären
zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
MKA 03-72 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die Zugzahlen 2030
wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die
Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären
zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 03-74 MKA 03: Ermittlung gesetzlicher Schallschutz für die NBS PfA 7.4
Aufgrund der angekünditgten Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, bedarf es...”
Text
MKA 03-74 MKA 03: Ermittlung gesetzlicher Schallschutz für die NBS PfA 7.4
Aufgrund der angekünditgten Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen
Berechnungen an der Neubaustrecke (NBS) für die Planfeststellungsaschnitte (PfA) 7.2-7.4, die auch für die Einreichung
der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden.Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen
für das gesetzliche Schallschutzniveau stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die anstehenden Zugzahlen
2040 DT,unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der NBS dar. Die NBS wurde aufgrund einer Anpassung des digitalen
Geländemodells (DGM) in das neue DBRef-Koordinatensystem (Ril 883) sowie aufgrund der Ergebnisse des hydraulischen und
des geologischen Gutachtens, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend sind, neutrassiert.
Da die in Aussicht gestellten Zugzahlen 2040 DT zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorliegen, wurde im Projekt Karlsruhe-Basel PfA
7.2-7.4 mit der Abteilung Fahrplan eine Aktualitätsprüfung der Zugzahlen 2030DT durchgeführt und die Zugzahlen 2030 DT
fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT sollen für die schalltechnische Betrachtung der gesetzlichen
Grundlage dienen. Das Ziel dieses Vorgehens ist, dass die Unterlagen zum gesetzlichen Schallschutz zur Planfeststellung auf
Basis der fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT so vorzubereiten sind, dass ein Abgleich bzw. Update mit den zu erwartenden
Zugzahlen 2040 umgehend möglich ist, um somit möglichst wenig Änderungen durch die neuen gesetzlichen Zugzahlen 2040 DT
zu erhalten. Sobald die neuen verbindlichen Zugzahlen 2040 DT vorliegen, werden die Schallgutachten für das gesetzliche Maß
angepasst.
MKA 03-73 MKA 03: Ermittlung gesetzlicher Schallschutz für die NBS PfA 7.3
Aufgrund der angekünditgten Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen
Berechnungen an der Neubaustrecke (NBS) für die Planfeststellungsaschnitte (PfA) 7.2-7.4, die auch für die Einreichung
der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden.Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen
für das gesetzliche Schallschutzniveau stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die anstehenden Zugzahlen
2040 DT,unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der NBS dar. Die NBS wurde aufgrund einer Anpassung des digitalen
Geländemodells (DGM) in das neue DBRef-Koordinatensystem (Ril 883) sowie aufgrund der Ergebnisse des hydraulischen und
des geologischen Gutachtens, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend sind, neutrassiert.
Da die in Aussicht gestellten Zugzahlen 2040 DT zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorliegen, wurde im Projekt Karlsruhe-Basel PfA
7.2-7.4 mit der Abteilung Fahrplan eine Aktualitätsprüfung der Zugzahlen 2030DT durchgeführt und die Zugzahlen 2030 DT
fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT sollen für die schalltechnische Betrachtung der gesetzlichen
Grundlage dienen. Das Ziel dieses Vorgehens ist, dass die Unterlagen zum gesetzlichen Schallschutz zur Planfeststellung auf
Basis der fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT so vorzubereiten sind, dass ein Abgleich bzw. Update mit den zu erwartenden
Zugzahlen 2040 umgehend möglich ist, um somit möglichst wenig Änderungen durch die neuen gesetzlichen Zugzahlen 2040 DT
zu erhalten.
MKA 03-72 MKA 03: Ermittlung gesetzlicher Schallschutz für die NBS PfA 7.2
Aufgrund der angekünditgten Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen
Berechnungen an der Neubaustrecke (NBS) für die Planfeststellungsaschnitte (PfA) 7.2-7.4, die auch für die Einreichung
der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden.Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen
für das gesetzliche Schallschutzniveau stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die anstehenden Zugzahlen
2040 DT,unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der NBS dar. Die NBS wurde aufgrund einer Anpassung des digitalen
Geländemodells (DGM) in das neue DBRef-Koordinatensystem (Ril 883) sowie aufgrund der Ergebnisse des hydraulischen und
des geologischen Gutachtens, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend sind, neutrassiert.
Da die in Aussicht gestellten Zugzahlen 2040 DT zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorliegen, wurde im Projekt Karlsruhe-Basel PfA
7.2-7.4 mit der Abteilung Fahrplan eine Aktualitätsprüfung der Zugzahlen 2030DT durchgeführt und die Zugzahlen 2030 DT
fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT sollen für die schalltechnische Betrachtung der gesetzlichen
Grundlage dienen. Das Ziel dieses Vorgehens ist, dass die Unterlagen zum gesetzlichen Schallschutz zur Planfeststellung auf
Basis der fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT so vorzubereiten sind, dass ein Abgleich bzw. Update mit den zu erwartenden
Zugzahlen 2040 umgehend möglich ist, um somit möglichst wenig Änderungen durch die neuen gesetzlichen Zugzahlen 2040 DT
zu erhalten. Sobald die neuen verbindlichen Zugzahlen 2040 DT vorliegen, werden die Schallgutachten für das gesetzliche Maß
angepasst.
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Quelle: OJS 2025/S 091-305469 (2025-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-23+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 21 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum Schallschutzniveau wurde durch den AN in der Lph 1+2
bereits erstellt. Davon ausgehend,...”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 21 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum Schallschutzniveau wurde durch den AN in der Lph 1+2
bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das schalltechnische Geländemodell sowie die zusätzlichen
Untersuchungen zu den Auswirkungen auf das Kriterium "es darf nicht lauter werden" neu erstellt werden müssen, würden
Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet
werden müssten.
MKA 22 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum Schallschutzniveau der Kernforderung 2 mit den Zugzahlen
2030 wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die
Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären
zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
MKA 23 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum Schallschutzniveau der Kernforderung 2 mit den Zugzahlen
2030 wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die
Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären
zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
MKA 27 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum Schallschutzniveau wurde durch den AN in der Lph 1+2
bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das schalltechnische Geländemodell sowie die zusätzlichen
Untersuchungen zu den Auswirkungen auf das Kriterium "es darf nicht lauter werden" neu erstellt werden müssen, würden
Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet
werden müssten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 21 Ergänzende Untersuchung Schallschutz - Es darf nicht lauter werden
Durch ergänzende Schallschutzmaßnahmen wird für die Ortslagen westlich und östlich...”
Text
MKA 21 Ergänzende Untersuchung Schallschutz - Es darf nicht lauter werden
Durch ergänzende Schallschutzmaßnahmen wird für die Ortslagen westlich und östlich der Bundesautobahn 5 (BAB 5) und der
NBS zusätzlich sichergestellt, dass ein Anstieg der derzeitigen Lärmbelastung durch Straßen sowie Schienenverkehr vermieden
wird. Dieses Schallschutzniveau entspricht zugleich der Empfehlung des Projektbeirats „es darf nicht lauter werden“ zur
Kernforderung 2. Als Referenzjahr wird das Jahr 2015 betrachtet. Um das Schallschutzniveau des Projektbeirats zur
Kernforderung 2 zu gewährleisten, ist die Errichtung von Schallschutzwänden (SSW) innerhalb des PfA 7.3 über ca. 4 km westlich
der BAB 5 erforderlich. Die SSW westlich der BAB 5 werden nach derzeitigen Planungsstand an den heutigen Fahrbahnrand der
BAB 5 vorgesehen und stehen im Konflikt mit dem beabsichtigten Vorhaben der Autobahn GmbH des Bundes zum
sechsstreifigen Ausbau der BAB 5. Die Auswirkungen wären, dass die zu planenden SSW der DB InfraGO westlich der BAB 5
zurückgebaut werden müssten, wenn der sechsstreifige Ausbau der BAB 5 folgen wird. Aufgrund dieses Konfliktes sind
zusätzliche Untersuchungen seitens Schallschutzgutachter zu den Auswirkungen beim Entfall der SSW westlich der BAB 5 bzw.
die Auswirkungen auf das Kriterium "es darf nicht lauter werden" unumgänglich.
MKA 22 Ermittlung Schallschutz nach Kernforderung 2 für ABS PfA 7.2-7.4 aufgrund neuer Trassierung
Aufgrund der Änderung der Trassierung bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen Berechnungen an der ABS für das
Schallschutzniveau der Kernforderung 2, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden.
Das Schallschutzniveau zur Kernforderung 2 entspricht den Empfehlungen des Projektbeirats aus dem Jahre 2008 und sieht vor,
dass die nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) maßgebenden Immissionsgrenzwerte unter Verzicht auf
ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen flächendeckend an der Neubaustrecke (NBS) eingehalten werden. Man spricht auch
vom Kriterium "Es darf nicht lauter werden" an der NBS. Zudem gilt gemäß Kernforderung 2 ein Vollschutz an Viergleisigkeiten
der ABS. Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen für das Schallschutzniveau der Kernforderung 2
stellen das Betriebskonzept der Zugzahlen 2030 sowie die Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der ABS dar, die im Zuge
der Festlegung des Bauablaufs unter Totalsperrung neutrassiert wurde.
MKA 23 Ermittlung Schallschutz nach Kernforderung 2 für NBS PfA 7.2-7.4 aufgrund neuer Trassierung
Aufgrund der Änderung der Trassierung bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen Berechnungen an der NBS für das
Schallschutzniveau der Kernforderung 2, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden.
Das Schallschutzniveau zur Kernforderung 2 entspricht den Empfehlungen des Projektbeirats aus dem Jahre 2008 und sieht vor,
dass die nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) maßgebenden Immissionsgrenzwerte unter Verzicht auf
ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen flächendeckend an der NBS eingehalten werden. Durch ergänzende
Schallschutzmaßnahmen soll zukünftig für die Ortslagen westlich und östlich der Bundesautobahn 5 (BAB 5) und der NBS
sichergestellt werden, dass ein Anstieg der derzeitigen Lärmbelastung durch Straßen- sowie Schienenverkehr vermieden wird.
Dieses Schallschutzniveau entspricht zugleich dem Kriterium des Projektbeirats „es darf nicht lauter werden“ zur Kernforderung 2.
Als Referenzjahr wird das Jahr 2015 betrachtet. Für die Verkehrszahlen der Straßen werden die Verkehrszahlen aus 2015
herangezogen. Die Basis der schalltechnischen Untersuchungen für das Schallschutzniveau der Kernforderung 2 stellen das
Betriebskonzept der Zugzahlen 2030 sowie die Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der NBS dar, die neutrassiert wurde.
MKA 27 Ergänzende Untersuchung Schallschutz - Es darf nicht lauter werden
Durch ergänzende Schallschutzmaßnahmen wird für die Ortslagen westlich und östlich der Bundesautobahn 5 (BAB 5) und der
NBS zusätzlich sichergestellt, dass ein Anstieg der derzeitigen Lärmbelastung durch Straßen sowie Schienenverkehr vermieden
wird. Dieses Schallschutzniveau entspricht zugleich der Empfehlung des Projektbeirats „es darf nicht lauter werden“ zur
Kernforderung 2. Als Referenzjahr wird das Jahr 2015 betrachtet. Um das Schallschutzniveau des Projektbeirats zur
Kernforderung 2 zu gewährleisten, ist die Errichtung von Schallschutzwänden (SSW) innerhalb des PfA 7.3 über ca. 4 km westlich
der BAB 5 erforderlich. Die SSW westlich der BAB 5 werden nach derzeitigen Planungsstand an den heutigen Fahrbahnrand der
BAB 5 vorgesehen und stehen im Konflikt mit dem beabsichtigten Vorhaben der Autobahn GmbH des Bundes zum
sechsstreifigen Ausbau der BAB 5. Die Auswirkungen wären, dass die zu planenden SSW der DB InfraGO westlich der BAB 5
zurückgebaut werden müssten, wenn der sechsstreifige Ausbau der BAB 5 folgen wird. Aufgrund dieses Konfliktes sind
zusätzliche Untersuchungen seitens Schallschutzgutachter zu den Auswirkungen beim Entfall der SSW westlich der BAB 5 bzw.
die Auswirkungen auf das Kriterium "es darf nicht lauter werden" unumgänglich.
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Quelle: OJS 2025/S 100-339128 (2025-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-26) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-26+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 02-72 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die Zugzahlen 2030
wurden durch den AN in der...”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 02-72 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die Zugzahlen 2030
wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die
Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären
zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
MKA 02-73 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die Zugzahlen 2030
wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die
Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären
zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
MKA 02-74 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die Zugzahlen 2030
wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die
Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären
zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
MKA 32 Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche
Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über
den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit
wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche
Leistungserbingung ist unabdingbar
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 02-72 Ermittlung gesetzlicher Schallschutz für die ABS PfA 7.2
Aufgrund der angekünditgten Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, bedarf es einer...”
Text
MKA 02-72 Ermittlung gesetzlicher Schallschutz für die ABS PfA 7.2
Aufgrund der angekünditgten Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen
Berechnungen an der Ausbaustrecke (ABS) für die Planfeststellungsaschnitte (PfA) 7.2-7.4, die auch für die Einreichung
der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden. Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen
für das gesetzliche Schallschutzniveau stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die anstehenden Zugzahlen
2040 Deutschlandtakt, unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der ABS dar, die im Zuge der Festlegung des Bauablaufs
unter Totalsperrung neutrassiert wurde. Da die in Aussicht gestellten Zugzahlen 2040 DT zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorliegen,
wurde im Projekt Karlsruhe-Basel PfA 7.2-7.4 mit der Abteilung Fahrplan einer Aktualitätsprüfung der Zugzahlen 2030DT
unterzogen und die Zugzahlen 2030 DT fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT sollen für die
schalltechnische Betrachtung der gesetzlichen Grundlage dienen. Das Ziel dieses Vorgehens ist, dass die Unterlagen zum
gesetzlichen Schallschutz zur Planfeststellung auf Basis der fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT so vorzubereiten sind, dass
ein Abgleich bzw. Update mit den zu erwartenden Zugzahlen 2040 umgehend möglich ist, um somit möglichst wenig Änderungen
durch die neuen gesetzlichen Zugzahlen 2040 DT zu erhalten. Sobald die neuen verbindlichen Zugzahlen 2040 DT vorliegen,
werden die Schallgutachten für das gesetzliche Maß angepasst.
MKA 02-73 Ermittlung gesetzlicher Schallschutz für die ABS PfA 7.3
Aufgrund der angekünditgten Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen
Berechnungen an der Ausbaustrecke (ABS) für die Planfeststellungsaschnitte (PfA) 7.2-7.4, die auch für die Einreichung der
Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden. Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen für
das gesetzliche Schallschutzniveau stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die anstehenden Zugzahlen 2040
Deutschlandtakt, unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der ABS dar, die im Zuge der Festlegung des Bauablaufs
unter Totalsperrung neutrassiert wurde. Da die in Aussicht gestellten Zugzahlen 2040 DT zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorliegen,
wurde im Projekt Karlsruhe-Basel PfA 7.2-7.4 mit der Abteilung Fahrplan einer Aktualitätsprüfung der Zugzahlen 2030DT
unterzogen und die Zugzahlen 2030 DT fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT sollen für die
schalltechnische Betrachtung der gesetzlichen Grundlage dienen. Das Ziel dieses Vorgehens ist, dass die Unterlagen zum
gesetzlichen Schallschutz zur Planfeststellung auf Basis der fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT so vorzubereiten sind, dass
ein Abgleich bzw. Update mit den zu erwartenden Zugzahlen 2040 umgehend möglich ist, um somit möglichst wenig Änderungen
durch die neuen gesetzlichen Zugzahlen 2040 DT zu erhalten. Sobald die neuen verbindlichen Zugzahlen 2040 DT vorliegen,
werden die Schallgutachten für das gesetzliche Maß angepasst.
MKA 02-74 Ermittlung gesetzlicher Schallschutz für die ABS PfA 7.4
Aufgrund der angekünditgten Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen
Berechnungen an der Ausbaustrecke (ABS) für die Planfeststellungsaschnitte (PfA) 7.2-7.4, die auch für die Einreichung der
Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden. Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen für
das gesetzliche Schallschutzniveau stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die anstehenden Zugzahlen 2040
Deutschlandtakt, unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der ABS dar, die im Zuge der Festlegung des Bauablaufs
unter Totalsperrung neutrassiert wurde. Da die in Aussicht gestellten Zugzahlen 2040 DT zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorliegen,
wurde im Projekt Karlsruhe-Basel PfA 7.2-7.4 mit der Abteilung Fahrplan einer Aktualitätsprüfung der Zugzahlen 2030DT
unterzogen und die Zugzahlen 2030 DT fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT sollen für die
schalltechnische Betrachtung der gesetzlichen Grundlage dienen. Das Ziel dieses Vorgehens ist, dass die Unterlagen zum
gesetzlichen Schallschutz zur Planfeststellung auf Basis der fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT so vorzubereiten sind, dass
ein Abgleich bzw. Update mit den zu erwartenden Zugzahlen 2040 umgehend möglich ist, um somit möglichst wenig Änderungen
durch die neuen gesetzlichen Zugzahlen 2040 DT zu erhalten. Sobald die neuen verbindlichen Zugzahlen 2040 DT vorliegen,
werden die Schallgutachten für das gesetzliche Maß angepasst.
MKA 32 Zusätzliche Bauwerks- und Gewässervermessung, PfA 7.2-7.4 ABS / NBS, Lph 1+2
Im Zuge der Planung für Lph 3-4 werden zwischen der K 5339 und der BAB A5 im Bereich des Pfitzengrabens zwei neue
Bauwerke erforderlich.
Hierfür wird eine zusätzliche Vermessung der Bestandsbauwerke sowie eine Gewässervermessung erforderlich.
Zudem muss im nördlichen Bereich des Bahnhofs Friesenheim auf der östlichen Seite der ABS-Trasse der Verlauf des
Scheidgrabens geändert werden, wozu auch an diesem Bereich für die weitere Planung eine erneute Vermessung notwendig ist.
Folgende Leistungen werden erbracht:
- Gewässervermessung GPRO-Format für Bauwerks- und Gewässerprofile, geschätzter Umfang ca. 6 Tage Vermessungstrupp
mit Datenaufbereiten und Bereitstellung
- die Vermessung erfolgt in ETRS89/UTM und DHHN2016.
- die Aufbereitung der Vermessungsdaten als Querprofile (DWG) Punktdatei und GPRO-Datenbank
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Quelle: OJS 2025/S 101-341324 (2025-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-27+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 05-7.2 Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen....”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 05-7.2 Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar
MKA 05-7.3 Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar
MKA 1 Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche
Leistungsdurchführung wegfallen. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine
einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden
müssten. Ein neuer AN würden zudem auch erhebliche zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan haben, da dies umfangreiche
Abstimmungen zwischen unserem bisherigen zuständigen AN und dem neuen AN mit sich ziehen würde.
MKA3ABS: Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche
Leistungsdurchführung wegfallen. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine
einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden
müssten. Ein neuer AN würden zudem auch erhebliche zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan haben, da dies umfangreiche
Abstimmungen zwischen unserem bisherigen zuständigen AN und dem neuen AN mit sich ziehen würde.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 05-7.2 Überarbeitung und Anpassung der hydrologischen/hydraulischen Untersuchung für den PfA 7.2 ABS / NBS im Rahmen der Entwurfsplanung auf Basis der...”
Text
MKA 05-7.2 Überarbeitung und Anpassung der hydrologischen/hydraulischen Untersuchung für den PfA 7.2 ABS / NBS im Rahmen der Entwurfsplanung auf Basis der vorliegenden Planunterlagen und Angaben Auf Grund der Ergebnisse aus den hydrologischen und hydraulischen Untersuchungen (hydrologische Gutachten von Wald u. Corbe) haben sich Änderungen an der Bauwerksplanung der Kreuzungsbauwerke und der Trassierungsplanung (Gradientenanpsssungen) im Zuge der Lph 3-4 ergeben. In den hier erforderliche Nachtragsleistungen müssen dazu das hydrologische Berechnungensmodell und die hydrologischen Berechnungen hinsichtlich der Trassententwässerung aktualisiert werden.
Für die Auswertung der Bemessungswasserstände und der Abflußdaten an den sich geänderten Kreuzungsbauwerken sind zudem das Berechnungsmodell und die hydraulischen Berechnungen zu aktualisieren.
Ziel ist die Überarbeitung der vorliegenden Untersuchungen und des dazugegörigen Gutachtens zur Einreichung der erforderlichen Planfeststellungsunterlagen.
MKA 05-7.3 Überarbeitung und Anpassung der hydrologischen/hydraulischen Untersuchung für den PfA 7.3 ABS / NBS im Rahmen der Entwurfsplanung auf Basis der vorliegenden Planunterlagen und Angaben
Auf Grund der Ergebnisse aus den hydrologischen und hydraulischen Untersuchungen (hydrologische Gutachten von Wald u. Corbe) haben sich Änderungen an der Bauwerksplanung der Kreuzungsbauwerke und der Trassierungsplanung (Gradientenanpsssungen) im Zuge der Lph 3-4 ergeben.
In den hier erforderliche Nachtragsleistungen müssen dazu das hydrologische Berechnungensmodell und die hydrologischen Berechnungen hinsichtlich der Trassententwässerung aktualisiert werden.
Für die Auswertung der Bemessungswasserstände und der Abflußdaten an den sich geänderten Kreuzungsbauwerken sind zudem das Berechnungsmodell und die hydraulischen Berechnungen zu aktualisieren.
Ziel ist die Überarbeitung der vorliegenden Untersuchungen und des dazugegörigen Gutachtens zur Einreichung der erforderlichen Planfeststellungsunterlagen.
MKA 1 Erstellung und Bewertung des Fachgutachtens Klein-/Lokalklima, NBS
Der AN wurde mit dem Hauptvertrag mit der Erstellung des UVP-Berichts (Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen)
beauftragt. Darin ist das Schutzgut Luft/Klima zu betrachten und zu bewerten.
Aufgrund der Erkenntnisse aus der Vorplanung und der damit erforderlichen Errichtung von bis zu 6,50 m hohen
Schallschutzwänden (SSW) entlang der NBS kommt es zu Veränderungen des Klein-/Lokaklimas. Da zum Zeitpunkt der
Ausschreibung der Hauptleistung die Auswirkungen der SSW nicht absehbar waren, ist der Aspekt Klein-/Lokalklima im UVPBericht
nun deutlich umfangreicher zu behandeln.
Um Aussagen zu den Auswirkungen der Schallschutzwände auf das Klein-/Lokalklima (Veränderungen des Kaltluftabflusses,
Kaltluftansammlungen oder Bildung von Kaltluftseen) treffen zu können, die über allgemeine Aussagen hinausgehen, ist die
Erstellung eines Fachgutachtens Klein-/Lokalklima notwendig.
Das Fachgutachten ist für die Erbringung des ursprünglichen Leistungssolls erforderlich.
MKA3ABS: Erstellung und Bewertung des Fachgutachtens Verschattung, ABS
Der AN wurde mit dem Hauptvertrag mit der Erstellung des UVP Berichts (Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen) beauftragt.
Darin sind die Schutzgütert Menschen,Tiere, Pflanzen, Flächen etc. entsprechend zu betrachten und zu bewerten.
Aufgrund der Erkenntnisse aus der Vorplanung und der damit erforderlichen Errichtung von bis zu 6,50 m hohen
Schallschutzwänden (SSW) entlang der ABS kommt es zu Verschattungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von
potentiellen Habitatflächen für Eidechsen. Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Hauptleistung die Auswirkungen der SSW
nicht absehbar waren, ist der Aspekt Verschattung im UVP-Bericht nun deutlich umfangreicher zu behandeln
Zur Bewertung der Auswirkungen der Schallschutzwände - die über allgemeine Aussagen hinausgehen - ist die Erstellung eines
Fachgutachtens zum Schattenwurf notwendig.
Das Fachgutachten ist für die Erbringung des ursprünglichen Leistungssolls erforderlich. Die Anmeldung der Nachtragsleistung
(MKA) wurde am 02.04.2025 über die NTP eingereicht. Dem Nachtragssachverhalt wird dem Grunde nach zugestimmt, da es sich
um im Hauptvertrag nicht vorgesehene, zusätzliche Leistungen handelt.
MKA3: Erstellung und Bewertung des Fachgutachtens Verschattung, NBS
Der AN wurde mit dem Hauptvertrag mit der Erstellung des UVP Berichts (Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen) beauftragt.
Darin sind die Schutzgütert Menschen,Tiere, Pflanzen, Flächen etc. entsprechend zu betrachten und zu bewerten.
Aufgrund der Erkenntnisse aus der Vorplanung und der damit erforderlichen Errichtung von bis zu 6,50 m hohen
Schallschutzwänden (SSW) entlang der NBS kommt es zu Verschattungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von
potentiellen Habitatflächen für Eidechsen. Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Hauptleistung die Auswirkungen der SSW
nicht absehbar waren, ist der Aspekt Verschattung im UVP-Bericht nun deutlich umfangreicher zu behandeln
Zur Bewertung der Auswirkungen der Schallschutzwände - die über allgemeine Aussagen hinausgehen - ist die Erstellung eines
Fachgutachtens zum Schattenwurf notwendig.
Das Fachgutachten ist für die Erbringung des ursprünglichen Leistungssolls erforderlich. Die Anmeldung der Nachtragsleistung
(MKA) wurde am 02.04.2025 über die NTP eingereicht. Dem Nachtragssachverhalt wird dem Grunde nach zugestimmt, da es sich
um im Hauptvertrag nicht vorgesehene, zusätzliche Leistungen handelt.
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Quelle: OJS 2025/S 102-343813 (2025-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-28+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 3 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche
Leistungsdurchführung wegfallen....”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 3 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche
Leistungsdurchführung wegfallen. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine
einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden
müssten. Ein neuer AN würden zudem auch erhebliche zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan haben, da dies umfangreiche
Abstimmungen zwischen unserem bisherigen zuständigen AN und dem neuen AN mit sich ziehen würde.
MKA2 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche
Leistungsdurchführung wegfallen. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine
einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden
müssten. Ein neuer AN würden zudem auch erhebliche zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan haben, da dies umfangreiche
Abstimmungen zwischen unserem bisherigen zuständigen AN und dem neuen AN mit sich ziehen würde.
MKA1-74 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten
entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
MKA1-73 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten
entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
MKA1-72 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten
entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
MKA4-74 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten
entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 3 - Erstellung und Bewertung des Fachgutachtens Verschattung, NBS
Der AN wurde mit dem Hauptvertrag mit der Erstellung des UVP Berichts (Bestandteil der...”
Text
MKA 3 - Erstellung und Bewertung des Fachgutachtens Verschattung, NBS
Der AN wurde mit dem Hauptvertrag mit der Erstellung des UVP Berichts (Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen) beauftragt.
Darin sind die Schutzgütert Menschen,Tiere, Pflanzen, Flächen etc. entsprechend zu betrachten und zu bewerten.
Aufgrund der Erkenntnisse aus der Vorplanung und der damit erforderlichen Errichtung von bis zu 6,50 m hohen
Schallschutzwänden (SSW) entlang der NBS kommt es zu Verschattungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von
potentiellen Habitatflächen für Eidechsen. Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Hauptleistung die Auswirkungen der SSW
nicht absehbar waren, ist der Aspekt Verschattung im UVP-Bericht nun deutlich umfangreicher zu behandeln
Zur Bewertung der Auswirkungen der Schallschutzwände - die über allgemeine Aussagen hinausgehen - ist die Erstellung eines
Fachgutachtens zum Schattenwurf notwendig.
Das Fachgutachten ist für die Erbringung des ursprünglichen Leistungssolls erforderlich. Die Anmeldung der Nachtragsleistung
(MKA) wurde am 02.04.2025 über die NTP eingereicht. Dem Nachtragssachverhalt wird dem Grunde nach zugestimmt, da es sich
um im Hauptvertrag nicht vorgesehene, zusätzliche Leistungen handelt.
MKA2: Erstellung und Bewertung des Fachgutachtens Klein-/Lokalklima, ABS
Der AN wurde mit dem Hauptvertrag mit der Erstellung des UVP-Berichts (Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen)
beauftragt. Darin ist das Schutzgut Luft/Klima zu betrachten und zu bewerten.
Aufgrund der Erkenntnisse aus der Vorplanung und der damit erforderlichen Errichtung von bis zu 6,50 m hohen
Schallschutzwänden (SSW) entlang der ABS kommt es zu Veränderungen des Klein-/Lokaklimas. Da zum Zeitpunkt der
Ausschreibung der Hauptleistung die Auswirkungen der SSW nicht absehbar waren, ist der Aspekt Klein-/Lokalklima im UVPBericht
nun deutlich umfangreicher zu behandeln.
Um Aussagen zu den Auswirkungen der Schallschutzwände auf das Klein-/Lokalklima (Veränderungen des Kaltluftabflusses,
Kaltluftansammlungen oder Bildung von Kaltluftseen) treffen zu können, die über allgemeine Aussagen hinausgehen, ist die
Erstellung eines Fachgutachtens Klein-/Lokalklima notwendig.
Das Fachgutachten ist für die Erbringung des ursprünglichen Leistungssolls erforderlich.
MKA1-74 Auswirkungen RLS-19 auf Kriterium Es darf nicht lauter werden
Die Ergebnisse dieser Berechnungen des übergesetzlichen Schallschutzes für die Planfeststellungsabschnitte (PfA) 7.2 – 7.4 sind
in Vorbereitung auf weitere Besprechungen und für das Planfeststellungsverfahren zwingend notwendig. Dabei ist eine
Gegenüberstellung der Schallergebnisse von 2024 mit RLS-90 und von 2024 mit RLS-19 für das Kriterium „Es darf nicht lauter
werden“ erforderlich. Des Weiteren sind Pläne zur Übersicht für die drei PfAs mit Lage von Immissionsorten und die erforderlichen
Lärmschutzwände (LSW) für die aktuelle RLS-19 und die veraltete RLS-90 zu erstellen. Die Berechnungen des übergesetzlichen
Schallschutzes sind planfeststellungsrelevante Unterlagen im Abschnitt PFA 7.2-7.4
MKA1-73 Auswirkungen RLS-19 auf Kriterium Es darf nicht lauter werden
Die Ergebnisse dieser Berechnungen des übergesetzlichen Schallschutzes für die Planfeststellungsabschnitte (PfA) 7.2 – 7.4 sind
in Vorbereitung auf weitere Besprechungen und für das Planfeststellungsverfahren zwingend notwendig. Dabei ist eine
Gegenüberstellung der Schallergebnisse von 2024 mit RLS-90 und von 2024 mit RLS-19 für das Kriterium „Es darf nicht lauter
werden“ erforderlich. Des Weiteren sind Pläne zur Übersicht für die drei PfAs mit Lage von Immissionsorten und die erforderlichen
Lärmschutzwände (LSW) für die aktuelle RLS-19 und die veraltete RLS-90 zu erstellen. Die Berechnungen des übergesetzlichen
Schallschutzes sind planfeststellungsrelevante Unterlagen im Abschnitt PFA 7.2-7.4
MKA1-72 Auswirkungen RLS-19 auf Kriterium Es darf nicht lauter werden
Die Ergebnisse dieser Berechnungen des übergesetzlichen Schallschutzes für die Planfeststellungsabschnitte (PfA) 7.2 – 7.4 sind
in Vorbereitung auf weitere Besprechungen und für das Planfeststellungsverfahren zwingend notwendig. Dabei ist eine
Gegenüberstellung der Schallergebnisse von 2024 mit RLS-90 und von 2024 mit RLS-19 für das Kriterium „Es darf nicht lauter
werden“ erforderlich. Des Weiteren sind Pläne zur Übersicht für die drei PfAs mit Lage von Immissionsorten und die erforderlichen
Lärmschutzwände (LSW) für die aktuelle RLS-19 und die veraltete RLS-90 zu erstellen. Die Berechnungen des übergesetzlichen
Schallschutzes sind planfeststellungsrelevante Unterlagen im Abschnitt PFA 7.2-7.4
MKA4-74 Ermittlung Baulärm für die NBS PfA 7.4
Die NBS wurde aufgrund einer Anpassung des digitalen Geländemodells (DGM) in das neue DBRef-Koordinatensystem (Ril
883) sowie aufgrund der Ergebnisse der vorgenannten Gutachten, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend
sind, neutrassiert. Im Vergleich zu den Schalluntersuchungen zur VP 2020 gibt es folgende Änderungen/Ergänzungen. die
eingearbeitet und bei der Erstellung des Baulärmgutachtens zu berücksichtigen sind:
-Neue Trassierung für die NBS, die Trassierung liegt zum Teil höher
als 2020
-Aktualisierung des Berechnungsmodell mit den aktuellsten digitalen
Daten wie z.B. 3D-Gebäudedaten, DGM, etc.
-Einarbeitung des Erdwalls bei Meißenheim-Kürzell
Aufgrund der vorgenannten Änderungen bedarf es einer Überarbeitung
und Neuerstellung der Baulärmgutachten der NBS, die auch für die
Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden.
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Quelle: OJS 2025/S 104-353101 (2025-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-05+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA4-73 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten
entstehen, da Synergieeffekte...”
Andere zusätzliche Informationen
MKA4-73 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten
entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. /
MKA4-72 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten
entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. /
MKA 01 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Planungen zur Objektplanung Verkehrsanlagen für das neue Objekt eines
temporären Haltepunkts in Lahr neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen.
Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA4-73 MKA 04 Ermittlung Baulärm für die NBS PfA 7.3
Die NBS wurde aufgrund einer Anpassung des digitalen Geländemodells (DGM) in das neue...”
Text
MKA4-73 MKA 04 Ermittlung Baulärm für die NBS PfA 7.3
Die NBS wurde aufgrund einer Anpassung des digitalen Geländemodells (DGM) in das neue DBRef-Koordinatensystem (Ril
883) sowie aufgrund der Ergebnisse der vorgenannten Gutachten, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend
sind, neutrassiert. Im Vergleich zu den Schalluntersuchungen zur VP 2020 gibt es folgende Änderungen/Ergänzungen. die
eingearbeitet und bei der Erstellung des Baulärmgutachtens zu berücksichtigen sind:
-Neue Trassierung für die NBS, die Trassierung liegt zum Teil höher
als 2020
-Aktualisierung des Berechnungsmodell mit den aktuellsten digitalen
Daten wie z.B. 3D-Gebäudedaten, DGM, etc.
-Einarbeitung des Erdwalls bei Meißenheim-Kürzell
Aufgrund der vorgenannten Änderungen bedarf es einer Überarbeitung
und Neuerstellung der Baulärmgutachten der NBS, die auch für die
Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden. /
MKA4-72 MKA 04 Ermittlung Baulärm für die NBS PfA 7.2
Die NBS wurde aufgrund einer Anpassung des digitalen Geländemodells (DGM) in das neue DBRef-Koordinatensystem (Ril
883) sowie aufgrund der Ergebnisse der vorgenannten Gutachten, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend
sind, neutrassiert. Im Vergleich zu den Schalluntersuchungen zur VP 2020 gibt es folgende Änderungen/Ergänzungen. die
eingearbeitet und bei der Erstellung des Baulärmgutachtens zu berücksichtigen sind:
-Neue Trassierung für die NBS, die Trassierung liegt zum Teil höher
als 2020
-Aktualisierung des Berechnungsmodell mit den aktuellsten digitalen
Daten wie z.B. 3D-Gebäudedaten, DGM, etc.
-Einarbeitung des Erdwalls bei Meißenheim-Kürzell
Aufgrund der vorgenannten Änderungen bedarf es einer Überarbeitung
und Neuerstellung der Baulärmgutachten der NBS, die auch für die
Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden. /
MKA 01 MKA 01 Interimshaltepunkt Lahr im PfA 7.3
Die eingereichte Mehrkostenanzeige betrifft den zusätzlichen Haltepunkt in Lahr. Darin inbegriffen ist die Planung und
Bemessung der Bahnsteige, der provisorischen Personenüberführungen mit Treppen und Aufzugsanlagen, die Planung einer
straßenseitigen Erschließung mit Parkplätzen, Bahnhofsvorplatz, Erschließungsstraßen und einer Entwässerungsplanung.
Da es sich hierbei um ein neues Objekt für die Objektplanung Verkehrsanlage(n), § 47 HOAI, gemäß Anlage 1.1 des Architekten-
/Ingenieurvertrags handelt, das nicht Teil des vertraglich geschuldeten Ergebnisses ist, ist eine zusätzliche Leistung erforderlich
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Quelle: OJS 2025/S 108-365866 (2025-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-10+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem...”
Andere zusätzliche Informationen
Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbringung ist unabdingbar
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
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Text:
“MKA 04: Überarbeitung TA PfA7.3-7.4 NBS, Lph 3+4
Nach Vorgaben des AG sind an der NBS zwei temporäre Ersatz-Haltepunkte zu planen, sowie zwei zusätzliche...”
Text
MKA 04: Überarbeitung TA PfA7.3-7.4 NBS, Lph 3+4
Nach Vorgaben des AG sind an der NBS zwei temporäre Ersatz-Haltepunkte zu planen, sowie zwei zusätzliche Überleitstellen an der NBS vorzusehen / zu planen.
In diesem Nachtrag wird die dazu erforderliche Überarbeitung der Planungsunterlagen für die Gewerke EEA, OLA und LST der Leistungsphase 2 und sowie die Anpassung der Planunterlagen der Leistungsphasen 3 und 4 angepasst an die geänderten Randbedingungen (Leistungsbild Technische Ausrüstung LPH 3+4):
1. Oberleitungsanlagen (OLA):
- Überarbeitung der Oberleitungslagepläne
- Anpassung der Kabellagepläne OSE
- Überarbeitung des Kabellage OSE Schemas
- Aktualisierung der EbsUE-O
2. Elektrische Energieanlagen (EEA):
- Überarbeitung der Lagepläne der Elektrischen Energieanlagen
3. Leit- & Sicherungstechnik (LST):
- Anpassung der Schematischen Übersichtspläne LST
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Quelle: OJS 2025/S 131-452342 (2025-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-01) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche
Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem...”
Andere zusätzliche Informationen
Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche
Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über
den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit
wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine einheitliche
Leistungserbringung ist unabdingbar
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
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“MKA 05: Im Rahmen der aktuellen Entwässerungsplanung hat sich ergeben, dass entlang der ABS der Einsatz von Wasserhebeanlagen bzw. Pumpwerken erforderlich...”
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MKA 05: Im Rahmen der aktuellen Entwässerungsplanung hat sich ergeben, dass entlang der ABS der Einsatz von Wasserhebeanlagen bzw. Pumpwerken erforderlich ist. Die vorliegende Änderung bezieht sich auf die Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die 50Hz-Energieversorgung der Wasserhebeanlagen auf Basis der Ergebnisse Planung Entwässerung nach derzeit (Stand 27.05.2025).
Absehbarer Anzahl der Hebewerke.
Abschnitt 7.2 ABS:
7 Pumpen
und abhängig von der jeweiligen Fördermenge
Abschnitt 7.3 ABS:
8 Pumpen
und abhängig von der jeweiligen Fördermenge
Abschnitt 7.4 ABS:
6 Pumpen
und abhängig von der jeweiligen Fördermenge.
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Quelle: OJS 2025/S 147-510062 (2025-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-04) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-04+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem...”
Andere zusätzliche Informationen
Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbringung ist unabdingbar
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 07: Im Rahmen der aktuellen Entwässerungsplanung hat sich ergeben, dass entlang der NBS der Einsatz von Wasserhebeanlagen bzw. Pumpwerken erforderlich...”
Text
MKA 07: Im Rahmen der aktuellen Entwässerungsplanung hat sich ergeben, dass entlang der NBS der Einsatz von Wasserhebeanlagen bzw. Pumpwerken erforderlich ist. Die vorliegende Änderung bezieht sich auf die Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die 50Hz-Energieversorgung der Wasserhebeanlagen auf Basis der Ergebnisse Planung Entwässerung nach derzeit (Stand 27.05.2025) absehbarer Anzahl der Hebewerke.
Abschnitt 7.2 NBS:
3 Pumpen
und abhängig von der jeweiligen Fördermenge
Abschnitt 7.3 NBS:
6 Pumpen
und abhängig von der jeweiligen Fördermenge
Abschnitt 7.4 NBS:
5 Pumpen
und abhängig von der jeweiligen Fördermenge
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Quelle: OJS 2025/S 148-510880 (2025-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 105 000 EUR 💰
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-08+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 09
Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen....”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 09
Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 09
Umstellung der hydrologischen und hydraulischen Gutachen auf KOSTRA 2020 PfA 7.2-7.4 ABS, Lph 3 Leistungsbild Gewässervermessung.
Im Zuge der...”
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MKA 09
Umstellung der hydrologischen und hydraulischen Gutachen auf KOSTRA 2020 PfA 7.2-7.4 ABS, Lph 3 Leistungsbild Gewässervermessung.
Im Zuge der Einführung der neuen KOSTRA-DWD-2020-Daten sowie der Bereitstellung der LUBW-Regionalisierungsdaten ist eine Überarbeitung der Flussgebietsmodelle erforderlich. Infolgedessen muss auch das hydrologische und hydraulische Gutachten angepasst werden.
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Quelle: OJS 2025/S 172-586505 (2025-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 105 000 EUR 💰
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA08_10: Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen....”
Andere zusätzliche Informationen
MKA08_10: Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbringung ist unabdingbar
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 08: Überarbeitung und Anpassung der hydrologisch/hydraulischen Untersuchungen im PfA 7.4 ABS. Leistungsbild Gewässervermessung Lph 3.
Im Zuge der...”
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MKA 08: Überarbeitung und Anpassung der hydrologisch/hydraulischen Untersuchungen im PfA 7.4 ABS. Leistungsbild Gewässervermessung Lph 3.
Im Zuge der Entwurfsplanung für den PfA 7.4 ABS sollen die hydrologischen- und hydraulischen Berechnungen aktualisiert werden. Ziel ist die Überarbeitung der vorliegenden Untersuchungen und Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen für die Einreichung zur Planfeststellung. //
MKA 10: Überarbeitung und Anpassung der hydrologisch/hydraulischen Untersuchungen im PfA 7.4 NBS. Leistungsbild Gewässervermessung Lph 3.
Im Zuge der Entwurfsplanung für den PfA 7.4 NBS sollen die hydrologischen- und hydraulischen Berechnungen aktualisiert werden. Ziel ist die Überarbeitung der vorliegenden Untersuchungen und Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen für die Einreichung zur Planfeststellung
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Quelle: OJS 2025/S 176-601815 (2025-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 105 000 EUR 💰
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-15+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 12
Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen....”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 12
Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 12
Umstellung der hydrologischen und hydraulischen Gutachen auf KOSTRA 2020 PfA 7.2-7.4 NBS, Lph 3 Leistungsbild Gewässervermessung.
Im Zuge der...”
Text
MKA 12
Umstellung der hydrologischen und hydraulischen Gutachen auf KOSTRA 2020 PfA 7.2-7.4 NBS, Lph 3 Leistungsbild Gewässervermessung.
Im Zuge der Einführung der neuen KOSTRA-DWD-2020-Daten sowie der Bereitstellung der LUBW-Regionalisierungsdaten ist eine Überarbeitung der Flussgebietsmodelle erforderlich. Infolgedessen muss auch das hydrologische und hydraulische Gutachten angepasst werden.
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Quelle: OJS 2025/S 177-603805 (2025-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-19) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 50 000 EUR 💰
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-19+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 13
Im Rahmen der Lph 3/4 ist durch den AN die Objektplanung Verkehrsanlage zu erbringen. Der hier geforderte rechnerische Nachweis der...”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 13
Im Rahmen der Lph 3/4 ist durch den AN die Objektplanung Verkehrsanlage zu erbringen. Der hier geforderte rechnerische Nachweis der Leistungsfähigkeit des Verkehrsablaufs ist keine im Leistungsbild geschuldete Leistung, jedoch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auf Forderung des Dritten (Autobahn GmbH) zu erbringen.
Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 13: Leistungsfähigkeitsnachweis des Verkehrsablaufs an den baulich zu ändernden Anschlussstellen der BAB 5”
Quelle: OJS 2025/S 181-616108 (2025-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-29+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 14
m Rahmen des Hauptvertrags hat der AN den geplanten sechsstreifigen Ausbau der BAB insofern zu berücksichtigen, dass die Planung des Dritten nicht...”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 14
m Rahmen des Hauptvertrags hat der AN den geplanten sechsstreifigen Ausbau der BAB insofern zu berücksichtigen, dass die Planung des Dritten nicht verunmöglicht wird. Weiterhin wurde davon ausgegangen, dass an den Bestand der Autobahn Stand 2017 angeschlossen wird.
Seitens Autobahn wurden zwischenzeitlich FDE-Programme im vorliegenden Planbereich durchgeführt, so dass sich der Bestand verändert hat, was zu einer Wiederholungsplanung in Teilbereichen der Lph 3/4 VA führt. Des Weiteren liegt zwischenzeitlich eine Planung der Autobahn für den sechstrefigen Ausbau vor, welcher auf Konflikte abzuprüfen ist. Dies war bei Vertragsbeginn noch nicht absehbar. Die Leistungen sind daher zusätzlich erforderlich und vertraglich nicht geschuldet.
Die Konfliktprüfungen sind nur durch den bereits gebundenen AN möglich, da die Plandaten direkt im System übereinander gelegt werden müssen um die Konflikte auf die Gesamtplanung abzupüfen. Die Einbindung einer weiteren Partei in diesen Prozess brigt technisch maximale Risiken allein durch die Verwendung verschiedener CAD-Systeme. Bei Beauftragung eines Dritten mit der erforderlich Leistung ist keine Abgrenzung der Gewährleistung möglich und es besteht ein enorm hohes Risiko von Fehlplanungen auf Grund von Datendiskrepanzen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 14
Konfliktprüfung NBS mit symmetrischer Erweiterung BAB 5”
Quelle: OJS 2025/S 187-638392 (2025-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-13+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 14_ABS Im Rahmen des Hauptvertrags LPh 3/4 hat der AN die notwendigen Gutachten zu Schall und Erschütterung als Bestandteil der...”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 14_ABS Im Rahmen des Hauptvertrags LPh 3/4 hat der AN die notwendigen Gutachten zu Schall und Erschütterung als Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen zu erstellen. Diese werden digital als Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung auf Internetportalen veröffentlicht. Gemäß aktuellem EBA Leitfaden-Antragsunterlagen, Stand März 2023 sind die Dateien aufgrund gesetzlicher Vorgaben barrierefrei zu gestalten. Diese Forderung bestand noch nicht zum Zeitpunkt der Vertragsschließung. Es handelt sich daher um eine zusätzliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen war. Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Die Barrierefreiheit der Dateien wird am einfachsten während der Erstellung der Gutachten berücksichtigt und fortlaufend kontrolliert. Eine nachträgliche Anpassung der Gutachten-Dateien hinsichtlich der Barrierefreiheit durch einen anderen AN ist zwar grundsätzlich möglich, wäre aber mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Zusätzlich müsste der ursprüngliche Gutachter als Ersteller das Ergebnis nochmal prüfen und freigeben, was zusätzlich zu vergüten wäre.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 14_ABS Barrierefreiheit PFU - Schall”
Quelle: OJS 2026/S 009-024837 (2026-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-15+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 19 NBS Im Rahmen des Hauptvertrags LPh 3/4 hat der AN die notwendigen Gutachten zu Schall und Erschütterung als Bestandteil der...”
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MKA 19 NBS Im Rahmen des Hauptvertrags LPh 3/4 hat der AN die notwendigen Gutachten zu Schall und Erschütterung als Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen zu erstellen. Diese werden digital als Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung auf Internetportalen veröffentlicht. Gemäß aktuellem EBA Leitfaden-Antragsunterlagen, Stand März 2023 sind die Dateien aufgrund gesetzlicher Vorgaben barrierefrei zu gestalten. Diese Forderung bestand noch nicht zum Zeitpunkt der Vertragsschließung. Es handelt sich daher um eine zusätzliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen war. Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Die Barrierefreiheit der Dateien wird am einfachsten während der Erstellung der Gutachten berücksichtigt und fortlaufend kontrolliert. Eine nachträgliche Anpassung der Gutachten-Dateien hinsichtlich der Barrierefreiheit durch einen anderen AN ist zwar grundsätzlich möglich, wäre aber mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Zusätzlich müsste der ursprüngliche Gutachter als Ersteller das Ergebnis nochmal prüfen und freigeben, was zusätzlich zu vergüten wäre.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 19 NBS: Barrierefreiheit PFU - Schall”
Quelle: OJS 2026/S 011-030775 (2026-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-16+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 16_NBS Für die Planung von Ausgleichsflächen im Rahmen des Großprojekts Karlsruhe-Basel 7.3 NBS soll der Leitungsbestand Ver- und Entsorgungsanlagen...”
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MKA 16_NBS Für die Planung von Ausgleichsflächen im Rahmen des Großprojekts Karlsruhe-Basel 7.3 NBS soll der Leitungsbestand Ver- und Entsorgungsanlagen Dritter für trassenferne Maßnahmen abgefragt und dargestellt werden. Dazu muss der Bestand aller Leitungsträger abgefragt und in Leitungsplänen dargestellt werden. Der Umgriff der trassenfernen Maßnahmen hat sich aus der ausgeführten Umweltplanung ergeben und war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht absehbar. Es handelt sich daher um eine zusätzliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen war. Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Die Abfrage der Leitungsdaten und die folgende Einarbeitung der Ergebnisse in Pläne und sonstige Unterlagen erfolgt durch die Ingenieurgemeinschaft. Einem neuen AN wäre daher eine umfassende Einarbeitung in die bisherigen Unterlagen sowie Abstimmungen hierzu zusätzlich zu vergüten. Zudem müsste die Ingenieurgemeinschaft die Ergebnisse vor Einreichung der Planfeststellungsunterlagen nochmals auf Konsitenz zu von ihnen erstellten anderen Unterlagen prüfen, was zusätzlich zu vergüten wäre.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 16_NBS Leitungserhebung trassenferne Maßnahmen”
Quelle: OJS 2026/S 012-037987 (2026-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-19) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 155 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-19+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 12_ABS Im Rahmen des Hauptvertrags hat der AN die T WP Lph 3 für die entsprechenden Objekte zu erbringen. Auf Grund der Streckengeschwindigkeit der ABS...”
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MKA 12_ABS Im Rahmen des Hauptvertrags hat der AN die T WP Lph 3 für die entsprechenden Objekte zu erbringen. Auf Grund der Streckengeschwindigkeit der ABS von 250km/h sind im Rahmen der TVVP Lph 3 spezifische Nachweise für Dynamische Effekte bei Resonanzrisiko zu erstellen. Diese Leistung ist eine besondere Leistung nach HOAI und vertraglich nicht vorgesehen, jedoch zur regelwerkskonformen Nachweisführung erforderlich. Es handelt sich bei der zusätzlichen Leistung um vertiefte Modelluntersuchungen im Rahmen der statischen Berechnung. Die Einbindung einer weiteren Partei in diesen Prozess ist technisch nicht möglich. Ein anderer AN könnte nur gesamthaft mit der Lph 3 TVVP beauftragt werden und nicht nur mit dieser besonderen Lesitung alleine. Dies würde bedeuten, dass man die Lph 3 T WP für die betroffenen Bauwerke doppelt beauftragen würde.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 12_ABS dynamische Nachweise EÜs ABS gem. Ril 804.3301”
Quelle: OJS 2026/S 013-038857 (2026-01-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-21+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 13_ABS Im Rahmen des Hauptvertrags LPh 1/2 hatte der AN die Kostenschätzung für die Objekte der Technischen Ausstattung (EEA, OLA, LST) erbracht....”
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MKA 13_ABS Im Rahmen des Hauptvertrags LPh 1/2 hatte der AN die Kostenschätzung für die Objekte der Technischen Ausstattung (EEA, OLA, LST) erbracht. Aufgrund der Aktualisierung des Kostenkennwertekatalogs (August 2025) muss diese überarbeitet werden. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen war. Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Die Kostenschätzung soll nur aktualisiert und nicht vollständig neu erstellt werden. Einem neuen AN wäre daher eine umfassende Einarbeitung in die bisherigen Unterlagen sowie Abstimmungen hierzu zusätzlich zu vergüten. Dies hätte auch erhebliche zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 13_ABS 3: Aktualisierung der Kostenschätzung TA”
Quelle: OJS 2026/S 015-049032 (2026-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-22+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 18_NBS Im Rahmen des Hauptvertrags LPh 1/2 hatte der AN die Kostenschätzung für die Objekte der Technischen Ausstattung (EEA, OLA, LST) erbracht....”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 18_NBS Im Rahmen des Hauptvertrags LPh 1/2 hatte der AN die Kostenschätzung für die Objekte der Technischen Ausstattung (EEA, OLA, LST) erbracht. Aufgrund der Aktualisierung des Kostenkennwertekatalogs (August 2025) muss diese überarbeitet werden. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen war. Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Die Kostenschätzung soll nur aktualisiert und nicht vollständig neu erstellt werden. Einem neuen AN wäre daher eine umfassende Einarbeitung in die bisherigen Unterlagen sowie Abstimmungen hierzu zusätzlich zu vergüten. Dies hätte auch erhebliche zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 18_NBS : Aktualisierung der Kostenschätzung TA”
Quelle: OJS 2026/S 016-053280 (2026-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-09+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 10
Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. (Kartierungen, Auswertung, Konflikteinschätzung und...”
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MKA 10
Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. (Kartierungen, Auswertung, Konflikteinschätzung und Variantenbetrachtung) Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Prinzipiell sind qualifizierte Kartierer für die speziellen angefragten Tier- und Pflanzenarten mit entsprechender Qualifikation nur für ein sehr hohes Honorar zu binden. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind.
MKA 15
Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. (Kartierungen, Auswertung, Konflikteinschätzung und Variantenbetrachtung) Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Prinzipiell sind qualifizierte Kartierer für die speziellen angefragten Tier- und Pflanzenarten mit entsprechender Qualifikation nur für ein sehr hohes Honorar zu binden. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 10: Nachträgliche Forderungen durch RP Freiburg vom 10.08.2017: Ausdehnung Untersuchungsraum und Untersuchungsinhalt.
MKA 15: Nachträgliche Forderungen...”
Text
MKA 10: Nachträgliche Forderungen durch RP Freiburg vom 10.08.2017: Ausdehnung Untersuchungsraum und Untersuchungsinhalt.
MKA 15: Nachträgliche Forderungen durch RP Freiburg vom 10.08.2017: Ausdehnung Untersuchungsraum und Untersuchungsinhalte.
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Quelle: OJS 2026/S 028-096405 (2026-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-08+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 07
Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Es würden...”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 07
Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind.
MKA 09
Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 07: Tabu-Flächen Umwelt ABS
MKA 09: Tabu-Flächen Umwelt NBS”
Quelle: OJS 2026/S 090-321429 (2026-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-11+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 11-02
Das digitale Geländemodell inkl. aller notwendigen Parameter wurde vom Auftragnehmer (AN) bereits für die vorherigen Berechnungen erstellt und...”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 11-02
Das digitale Geländemodell inkl. aller notwendigen Parameter wurde vom Auftragnehmer (AN) bereits für die vorherigen Berechnungen erstellt und sind Bestandteil der Leistungen aus dem Hauptvertrag. Um sicherzustellen, dass die bereits vorhandenen Grundlagen für die Überprüfung und ggf. neu zu anpassende Berechnung aufgrund der Änderung der Gradiente der ABS weiterhin einheitlich sind, sehen wir einen Wechsel des AN aus technischen Gründen für nicht möglich. Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen bezogen auf die schalltechnische Berechnung. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 11-02
Die Ingenieursgemeinschaft hat im September 2025 der DB InfraGO die Auswirkungen der fortgeschriebenen Grundwasserstände im PfA 7.2/7.3 auf den...”
Text
MKA 11-02
Die Ingenieursgemeinschaft hat im September 2025 der DB InfraGO die Auswirkungen der fortgeschriebenen Grundwasserstände im PfA 7.2/7.3 auf den benötigten Abstand der Schienenoberkante (SO) zum maßgeblichen Grundwasserstand von 1,50m nach Ril 836 zusammengetragen. Aufgrund der fortgeschriebenen Grundwasserstände ergeben sich Anpassungen an der Gradiente der ABS. Infolge der Änderung der Gradiente der ABS bedarf es ebenso einer Überprüfung und ggf. Anpassung der schalltechnischen Berechnungen für das gesetzliche Schallschutzniveau, für das Schallschutzniveau der Kernforderung 2 sowie für das Gesamtlärmgutachten, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sind. Die Basis der schalltechnischen Untersuchungen stellen immer das aktuelle Betriebskonzept sowie die Berücksichtigung der aktuellen Trassierung und Gradiente dar, die an der ABS angepasst wurde. Außerdem ist die Aktualisierung des schalltechnischen Berechnungsmodells durch die Einarbeitung aktueller Bebauungspläne im PfA 7.4 ABS notwendig.
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Quelle: OJS 2026/S 091-325174 (2026-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“MKA 15: Begutachtung Baumhöhlen ABS
MKA 22
Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. Dies gilt insbesondere...”
Andere zusätzliche Informationen
MKA 15: Begutachtung Baumhöhlen ABS
MKA 22
Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind.
MKA 06-01
Ermittlung betriebliche Erschütterungen NBS
Die Basis der erschütterungstechnischen Untersuchungen stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die aktuellen Zugzahlen 2030 Deutschlandtakt (DT), unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der NBS dar. Die NBS wurde aufgrund der Ergebnisse des hydraulischen und des geologischen Gutachtens, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend sind, neutrassiert. Die erschütterungstechnischen Untersuchungen wurden bereits in der Lph 1+2 für die veralteten Zugzahlen 2030 erstellt. Die zusätzliche Leistung ist aufgrund der geänderten Trassierung an der NBS und der Fortschreibung auf die Zugzahlen 2030 DT erforderlich.
MKA 17-01
Das digitale Geländemodell inkl. aller notwendigen Parameter wurde vom Auftragnehmer (AN) bereits für die vorherigen Berechnungen erstellt und sind Bestandteil der Leistungen aus dem Hauptvertrag.
Um sicherzustellen, dass die bereits vorhandenen Grundlagen für die Überprüfung und ggf. neu zu anpassende Berechnung aufgrund der Änderung der Gradiente der NBS weiterhin einheitlich sind, sehen wir einen Wechsel des AN aus technischen Gründen für nicht möglich. Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen bezogen auf die schalltechnische Berechnung. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.
MKA 04-02 Ermittlung betriebliche Erschütterungen ABS Die Basis der erschütterungstechnischen Untersuchungen stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die aktuellen Zugzahlen 2030 Deutschlandtakt (DT), unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der ABS dar. Die ABS wurde aufgrund der Ergebnisse des hydraulischen und des geologischen Gutachtens, die für die Festlegung der Höhenlage der ABS maßgebend sind, neutrassiert. Die erschütterungstechnischen Untersuchungen wurden bereits in der Lph 1+2 für die veralteten Zugzahlen 2030 erstellt. Die zusätzliche Leistung ist aufgrund der geänderten Trassierung an der ABS und der Fortschreibung auf die Zugzahlen 2030 DT erforderlich.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
“MKA 15
Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Es würden...”
Text
MKA 15
Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind.
MKA 22: Begutachtung Baumhöhlen NBS
MKA 06-01
Das digitale Geländemodell inkl. aller notwendigen Parameter wurde vom Auftragnehmer (AN) bereits für die vorherigen Berechnungen in der Lph 1+2 für die Zugzahlen 2030 erstellt und sind Bestandteil der Leistungen aus dem Hauptvertrag. Um sicherzustellen, dass die bereits vorhandenen Grundlagen für die neu zu anpassende Berechnung aufgrund einer Fotschreibung auf die Zugzahlen 2030DT und der Neutrassierung der NBS weiterhin einheitlich sind, sehen wir einen Wechsel des AN aus technischen Gründen für nicht möglich. Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen bezogen auf die erschütterungstechnische Berechnung. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.
MKA 17-01
Die Ingenieursgemeinschaft (IngGe) hat im September 2025 der DB InfraGO die Auswirkungen der fortgeschriebenen Grundwasserstände im PfA 7.3 auf den benötigten Abstand der Schienenoberkante (SO) zum maßgeblichen Grundwasserstand von 1,50m nach Ril 836 zusammengetragen. Aufgrund der fortgeschriebenen Grundwasserstände ergeben sich Anpassungen an der Gradiente der NBS. Infolge der Änderung der Gradiente der NBS bedarf es ebenso einer Überprüfung und ggf. Anpassung der schalltechnischen Berechnungen für das gesetzliche Schallschutzniveau, für das Schallschutzniveau der Kernforderung 2 sowie für das Gesamtlärmgutachten, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sind. Die Basis der schalltechnischen Untersuchungen stellen immer das aktuelle Betriebskonzept sowie die Berücksichtigung der aktuellen Trassierung dar, die an der NBS angepasst wurde. Außerdem ist die Aktualisierung des schalltechnischen Berechnungsmodells durch die Einarbeitung aktueller Bebauungspläne im PfA 7.4 NBS notwendig.
MKA 04-02
Das digitale Geländemodell inkl. aller notwendigen Parameter wurde vom Auftragnehmer (AN) bereits für die vorherigen Berechnungen in der Lph 1+2 für die Zugzahlen 2030 erstellt und sind Bestandteil der Leistungen aus dem Hauptvertrag. Um sicherzustellen, dass die bereits vorhandenen Grundlagen für die neu zu anpassende Berechnung aufgrund einer Fotschreibung auf die Zugzahlen 2030DT und der Neutrassierung der ABS weiterhin einheitlich sind, sehen wir einen Wechsel des AN aus technischen Gründen für nicht möglich. Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen bezogen auf die erschütterungstechnische Berechnung. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 093-334167 (2026-05-12)