15TEI18925 Markterkundung für eine spätere Vergabe von Planungsleistungen für den Bereich Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn, im Zeitraum 06/2017 bis 12/2042

DB Netz AG (Bukr 16)

Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 u eine Streckenlänge von ca. 30 km zu vergeben. Diese autobahnparallele Strecke soll planmäßig den gesamten Güterverkehr aufnehmen. Die Trassenführung (NBS) sieht die Durchquerung von zwei Natura 2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise vorzusehen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der A5. Die Leistungen des zukünftigen AN beinhalten beinhaltet u.a. Verkehrsanlagen Fachplanung Lärmschutzanlagen— Brücken Fachplanung— Tragwerksplanung— Technische Ausrüstung— Umweltplanung (UVS, LBP)— Geotechnik— Ingenieurvermessung— Bauphysik – Schallberechnung.
Vor der Durchführung des Vergabeverfahrens lädt die DB Netz AG interessierte Unternehmen sich zu bewerben. Eine ausführliche Projektbeschreibung senden wir Ihnen auf Anforderung (telefonisch oder per E-Mail) gerne zu.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-21 Auftragsbekanntmachung
2024-09-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-09-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-11-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-03-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-06-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-07-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-01-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Schwarzwaldstr. 82
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Kontakt
E-Mail: markus.metz@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 7219386265 📞
Fax: +49 7219386279 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 017-026671
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Das vorliegende europaweite Interessenbekundungsverfahren ist weder ein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge. Ablauf der Markterkundung: Die DB Netz AG bittet interessierte Unternehmen sich bis spätestens 9.2 2016, 13:00 Uhr in deutscher Sprache Ihr Interesse zu bekunden und zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen: Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. — als Anlage 1: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren. Weiter der Umsatz der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen erzielt wurde. — als Anlage 2: Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie in Ihrem Unternehmen insgesamt? Wie viele Mitarbeiter hiervon sind mit vergleichbaren Leistungen betraut? — als Anlage 3. Referenzen der letzten 10 Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen. Welche Leistungen haben Sie im eigenen Haus erbracht und welche zugekauft? Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von eisenbahnspezifischen Planfeststellungsverfahren? — als Anlage 4: Berufserfahrung der festangestellten Mitarbeiter der letzten 5 – 10 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dazu sind (für jede Referenz auf getrennten Blättern) folgende Angaben zu machen: — als Anlage 5: Referenzunterlagen je vorgesehenen Mitarbeiter (Ingenieure): vergleichbare Leistungen/Vorhaben (in Tabellenform ist anzugeben: (a)Projektbezeichnung; b) Auftraggeber; c) Bauvolumen (-Kosten netto); d) Honorarhöhe (netto); e) Leistungsbild (welche Lph. wurden erbracht?), — als Anlage 6: über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. deren vorgesehener Leistungsumfang darzustellen. Die Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als "Interessenbekundung 15TEI18925 Planungsleistungen für den Bereich Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn gekennzeichnet bei der unter Ziffer 1. genannten Stelle bis zum 8.2.2016, 13:00 einzureichen oder per Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten. Etwaige Fragen zur Interessenbekundung sind schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 u eine Streckenlänge von ca. 30 km zu vergeben. Diese autobahnparallele Strecke soll planmäßig den gesamten Güterverkehr aufnehmen. Die Trassenführung (NBS) sieht die Durchquerung von zwei Natura 2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise vorzusehen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der A5. Die Leistungen des zukünftigen AN beinhalten beinhaltet u.a. Verkehrsanlagen Fachplanung Lärmschutzanlagen— Brücken Fachplanung— Tragwerksplanung— Technische Ausrüstung— Umweltplanung (UVS, LBP)— Geotechnik— Ingenieurvermessung— Bauphysik – Schallberechnung.
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Vor der Durchführung des Vergabeverfahrens lädt die DB Netz AG interessierte Unternehmen sich zu bewerben. Eine ausführliche Projektbeschreibung senden wir Ihnen auf Anforderung (telefonisch oder per E-Mail) gerne zu.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: VI.3) Zusätzliche Angaben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: VI.3) Zusätzliche Angaben.
Technische und berufliche Fähigkeiten: VI.3) Zusätzliche Angaben.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Deutsch.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Markus Metz

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-06-21 📅
Datum des Endes: 2042-12-03 📅
Quelle: OJS 2016/S 017-026671 (2016-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn; 15TEI18925
Referenznummer: 15TEI18925
Kurze Beschreibung:
Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus- und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. Die Autobahnparallele Trasse (NBS) soll planmäßig den gesamten Güterverkehr aufnehmen und sieht die Durchquerung von zwei Natura 2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise zu bauen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der A5.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Eisenbahnbau 📦
Kennung der EU-Mittel: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Beschreibung
Interne Kennung: 15TEI18925
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 73137
Stadt: Stadt Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ortenaukreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 15TEI18925 - Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-11 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 15TEI18925
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Beschreibung:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon ​Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen ​berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen ​Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
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Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon ​Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen ​berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen ​Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
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Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Nationale Registrierungsnummer: DE114213030
Postleitzahl: 60314
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: duesseldorf@schuessler-plan.de 📧
Telefon: +49 211 61 02 01 📞

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: FE.EI - Beschaffung Infrastruktur
Nationale Registrierungsnummer: XXXX
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: markus.metz@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 7219386265 📞
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: XX
Postleitzahl: 52123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist Fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-12+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT 69 - Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. (Kartierungen, Auswertung, Konflikteinschätzung und Variantenbetrachtung) Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Prinzipiell sind qualifizierte Kartierer für die speziellen angefragten Tier- und Pflanzenarten mit entsprechender Qualifikation nur für ein sehr hohes Honorar zu binden. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind. NT 70 - Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. (Kartierungen, Auswertung, Konflikteinschätzung und Variantenbetrachtung) Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Prinzipiell sind qualifizierte Kartierer für die speziellen angefragten Tier- und Pflanzenarten mit entsprechender Qualifikation nur für ein sehr hohes Honorar zu binden. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind. NT 74 - Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen zwischen der Leitungsabfrage durch einen neuen AN und der bereits beauftragten Ingenieurgemeinschaft für die Objektplanung. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind. MKA 20 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird due Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
NT 69 - Aktualsisieurg der Kartierung um den Nistplatz Rohrweier (NBS-Achse im Vorgelschutzgebiet "Kinzig-Schutter-Niederung"). NT 70 - Nachträgliche Forderungen durch RP Freiburg vom 10.08.2017: Ausdehnung Untersuchungsraum undUntersuchungsinhalte. NT 74 - Für die Planung des Großprojekts Karlsruhe-Basel StA7B ABS und NBS soll der Leitungsbestand Ver- und Entsorgungsanlagen Dritter neu abgefragt und dargestellt werden. Dazu muss der Bestand aller Leitungsträger abgefragt und in die bestehenden Leitungspläne integriert werden. MKA 20 - Als Ergebnis der Entwässerungsplanung in der Lph 2 hat sich die Erfordernis einer hohen Anzahl (45) an Pumpstationen herausgestellt. Für diese neuen Objekte sind in den weiteren Planungsphasen hierfür auch Planungen der Maschienentechnik als zusätzliche Leistungen erforderlich. Ebenso sind im Rahmen der Lph 3+4 Planungen zum Anteil Maschienetechnik für die an den jeweiligen Bahnsteigen vorzusehenden Aufzüge, notwendig.
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Quelle: OJS 2024/S 178-547132 (2024-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-12)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-13+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 09/ NA 69 - Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die vorherigen Zugzahlen 2030 wurden durch den AN bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
MKA 09/ NA 69 - Überprüfung und ggfs. Anpassung Schallschutzkonzept 2030DT ABS für Bauen unter Betrieb. Aufgrund der Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, wurde eine Anpassung der schalltechnischen Berechnungen an der ABS notwendig, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sind. Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen für das gesetzliche Schallschutzniveau stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die Zugzahlen 2030 Deutschlandtakt, unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung, in diesem Fall die Variante Bauen unter Betrieb an der ABS, dar.
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Quelle: OJS 2024/S 179-551432 (2024-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-22+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 26 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird due Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
MKA 26 - Zu Beginn der Entwurfsplanung wurde die Aufgabenstellung geändert, dahingehend, nun die Ausdrüstung der ABS und NBS mit ETCS Level, nun ohne Signale vorzusehen (in der ursprünglichen Aufgabenstellung war noch Level 2 mit Signale vorzusehen). Dazu ist zunächst die Erstellung einer Machbarkeitsstudie erforderlich.
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Quelle: OJS 2024/S 228-714529 (2024-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-25)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-26+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 25 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird due Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
MKA 25 - Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorplanung in 2020 lagen die Ergebnisse der hydraulischen und geologischen Gutachten noch nicht vor. Diese Ergebnisse sind für die Festlegung der Gradiente der NBS maßgabend und machen die Überarbeitung der Trassierung und damit der Objektpanung Ingeniuerbauwerke Lph 1+2 und Tragwerksplanung Lph 2 der EÜ´s erforderlich. Zudem wurden Richtlinien geändert und überarbeitet, u.a. zur Anwendung des Koordinatensystems (Ril 883), die die Einarbetung der im DB-Ref2016 Format erstellten Planungs-DGM erforderlich macht. Ohne Überarbeitung der Planungsunterlagen kann die Planung der Lph 3+4 nicht fortgeführt werden.
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Quelle: OJS 2024/S 230-721671 (2024-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-24+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 31 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar.
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Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
MKA 31 - zusätzlicher Koordinationsaufwand zur Vorbemessung von DL an Gewässerkreuzungen, PfA 7.2-7.4 ABS/NBS, Lph 1+2 (NT48 / NU Wald&Corbe. Die aktuellen hydraulische Berechnungen aus dem hydrologischen Gutachten zeigen, dass am Durchlassbauwerk N20 (Wässsermattengraben) an der ABS im PfA 7.3 südlich des Bahnhofs Lahr das Gleis bei einem 100-jährlichen Hochwasser überströmt wird. Aufgrund der Nähe des Bauwerks zum Bahnhof Lahr sowie dem Anschluss zur Fa. Mosolf ist eine Anpassung der Schienenoberkante (SO) nicht möglich. Deshalb sollte mit Nachtrag 48 (NU Wald+Corbe) geprüft werden, ob sich durch alternative Maßnahmen (Ausbau von Regenrückhaltebecken oder Ableitungsgräben) die Hochwassersituation verbessert. Für die Untersuchungen zum Wässermattengraben, sowie zum Flotzgraben und zum Gewässergraben Grundel im PfA 7.4, wurden und werden in 2025 weiter mögliche Lösungsvarianten und Randbedingungen mit dem Auftraggeber besprochen. Die Untersuchungsergebnisse werden im Rahmen von Arbeitsbesprechungen vorgestellt und das weitere Vorgehen abgestimmt. Falls erforderlich werden die Ergebnisse der Vorzugsvarianten mit den zuständigen Behörden (LRA, RP) abgestimmt. Hierfür wurden im Nachtrag 48 in der "Pos. 1" 40 Arbeitsstunden für Abstimmung und Teilnahme an Besprechungen abgeschätzt und angeboten. Diese wurden im Jahr 2023 und 2024 bereits aufgebraucht. Während der EP in 2025 / 2026 werden weitere Arbeitsstunden anfallen, größtenteils für die Teilnahme an Besprechungen und Terminen sowie zusätzliche Datenbereitstsellung. Des Weiteren entstehen anfallende Beratungsleistungen für die hydraulischen Untersuchungen zur Vorbemessung der Durchlassbauwerke an Gewässerkreuzungen auf Basis der aktuellen Planungsunterlagen. Hier wird es zu zusätzlichen Terminen und Abstimmungen kommen.
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Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 66fcb70a-ff10-48c2-81f4-740ab3bedc7a-01
Quelle: OJS 2025/S 058-187948 (2025-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 15TEI18925; Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Beschreibung
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn; 15TEI18925

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-09+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 03-74 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die Zugzahlen 2030 wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA 03-73 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die Zugzahlen 2030 wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA 03-72 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die Zugzahlen 2030 wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
MKA 03-74 MKA 03: Ermittlung gesetzlicher Schallschutz für die NBS PfA 7.4 Aufgrund der angekünditgten Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen Berechnungen an der Neubaustrecke (NBS) für die Planfeststellungsaschnitte (PfA) 7.2-7.4, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden.Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen für das gesetzliche Schallschutzniveau stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die anstehenden Zugzahlen 2040 DT,unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der NBS dar. Die NBS wurde aufgrund einer Anpassung des digitalen Geländemodells (DGM) in das neue DBRef-Koordinatensystem (Ril 883) sowie aufgrund der Ergebnisse des hydraulischen und des geologischen Gutachtens, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend sind, neutrassiert. Da die in Aussicht gestellten Zugzahlen 2040 DT zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorliegen, wurde im Projekt Karlsruhe-Basel PfA 7.2-7.4 mit der Abteilung Fahrplan eine Aktualitätsprüfung der Zugzahlen 2030DT durchgeführt und die Zugzahlen 2030 DT fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT sollen für die schalltechnische Betrachtung der gesetzlichen Grundlage dienen. Das Ziel dieses Vorgehens ist, dass die Unterlagen zum gesetzlichen Schallschutz zur Planfeststellung auf Basis der fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT so vorzubereiten sind, dass ein Abgleich bzw. Update mit den zu erwartenden Zugzahlen 2040 umgehend möglich ist, um somit möglichst wenig Änderungen durch die neuen gesetzlichen Zugzahlen 2040 DT zu erhalten. Sobald die neuen verbindlichen Zugzahlen 2040 DT vorliegen, werden die Schallgutachten für das gesetzliche Maß angepasst. MKA 03-73 MKA 03: Ermittlung gesetzlicher Schallschutz für die NBS PfA 7.3 Aufgrund der angekünditgten Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen Berechnungen an der Neubaustrecke (NBS) für die Planfeststellungsaschnitte (PfA) 7.2-7.4, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden.Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen für das gesetzliche Schallschutzniveau stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die anstehenden Zugzahlen 2040 DT,unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der NBS dar. Die NBS wurde aufgrund einer Anpassung des digitalen Geländemodells (DGM) in das neue DBRef-Koordinatensystem (Ril 883) sowie aufgrund der Ergebnisse des hydraulischen und des geologischen Gutachtens, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend sind, neutrassiert. Da die in Aussicht gestellten Zugzahlen 2040 DT zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorliegen, wurde im Projekt Karlsruhe-Basel PfA 7.2-7.4 mit der Abteilung Fahrplan eine Aktualitätsprüfung der Zugzahlen 2030DT durchgeführt und die Zugzahlen 2030 DT fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT sollen für die schalltechnische Betrachtung der gesetzlichen Grundlage dienen. Das Ziel dieses Vorgehens ist, dass die Unterlagen zum gesetzlichen Schallschutz zur Planfeststellung auf Basis der fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT so vorzubereiten sind, dass ein Abgleich bzw. Update mit den zu erwartenden Zugzahlen 2040 umgehend möglich ist, um somit möglichst wenig Änderungen durch die neuen gesetzlichen Zugzahlen 2040 DT zu erhalten. MKA 03-72 MKA 03: Ermittlung gesetzlicher Schallschutz für die NBS PfA 7.2 Aufgrund der angekünditgten Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen Berechnungen an der Neubaustrecke (NBS) für die Planfeststellungsaschnitte (PfA) 7.2-7.4, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden.Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen für das gesetzliche Schallschutzniveau stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die anstehenden Zugzahlen 2040 DT,unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der NBS dar. Die NBS wurde aufgrund einer Anpassung des digitalen Geländemodells (DGM) in das neue DBRef-Koordinatensystem (Ril 883) sowie aufgrund der Ergebnisse des hydraulischen und des geologischen Gutachtens, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend sind, neutrassiert. Da die in Aussicht gestellten Zugzahlen 2040 DT zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorliegen, wurde im Projekt Karlsruhe-Basel PfA 7.2-7.4 mit der Abteilung Fahrplan eine Aktualitätsprüfung der Zugzahlen 2030DT durchgeführt und die Zugzahlen 2030 DT fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT sollen für die schalltechnische Betrachtung der gesetzlichen Grundlage dienen. Das Ziel dieses Vorgehens ist, dass die Unterlagen zum gesetzlichen Schallschutz zur Planfeststellung auf Basis der fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT so vorzubereiten sind, dass ein Abgleich bzw. Update mit den zu erwartenden Zugzahlen 2040 umgehend möglich ist, um somit möglichst wenig Änderungen durch die neuen gesetzlichen Zugzahlen 2040 DT zu erhalten. Sobald die neuen verbindlichen Zugzahlen 2040 DT vorliegen, werden die Schallgutachten für das gesetzliche Maß angepasst.
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Quelle: OJS 2025/S 091-305469 (2025-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-23)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-23+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 21 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum Schallschutzniveau wurde durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das schalltechnische Geländemodell sowie die zusätzlichen Untersuchungen zu den Auswirkungen auf das Kriterium "es darf nicht lauter werden" neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA 22 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum Schallschutzniveau der Kernforderung 2 mit den Zugzahlen 2030 wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA 23 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum Schallschutzniveau der Kernforderung 2 mit den Zugzahlen 2030 wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA 27 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum Schallschutzniveau wurde durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das schalltechnische Geländemodell sowie die zusätzlichen Untersuchungen zu den Auswirkungen auf das Kriterium "es darf nicht lauter werden" neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
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Text:
MKA 21 Ergänzende Untersuchung Schallschutz - Es darf nicht lauter werden Durch ergänzende Schallschutzmaßnahmen wird für die Ortslagen westlich und östlich der Bundesautobahn 5 (BAB 5) und der NBS zusätzlich sichergestellt, dass ein Anstieg der derzeitigen Lärmbelastung durch Straßen sowie Schienenverkehr vermieden wird. Dieses Schallschutzniveau entspricht zugleich der Empfehlung des Projektbeirats „es darf nicht lauter werden“ zur Kernforderung 2. Als Referenzjahr wird das Jahr 2015 betrachtet. Um das Schallschutzniveau des Projektbeirats zur Kernforderung 2 zu gewährleisten, ist die Errichtung von Schallschutzwänden (SSW) innerhalb des PfA 7.3 über ca. 4 km westlich der BAB 5 erforderlich. Die SSW westlich der BAB 5 werden nach derzeitigen Planungsstand an den heutigen Fahrbahnrand der BAB 5 vorgesehen und stehen im Konflikt mit dem beabsichtigten Vorhaben der Autobahn GmbH des Bundes zum sechsstreifigen Ausbau der BAB 5. Die Auswirkungen wären, dass die zu planenden SSW der DB InfraGO westlich der BAB 5 zurückgebaut werden müssten, wenn der sechsstreifige Ausbau der BAB 5 folgen wird. Aufgrund dieses Konfliktes sind zusätzliche Untersuchungen seitens Schallschutzgutachter zu den Auswirkungen beim Entfall der SSW westlich der BAB 5 bzw. die Auswirkungen auf das Kriterium "es darf nicht lauter werden" unumgänglich. MKA 22 Ermittlung Schallschutz nach Kernforderung 2 für ABS PfA 7.2-7.4 aufgrund neuer Trassierung Aufgrund der Änderung der Trassierung bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen Berechnungen an der ABS für das Schallschutzniveau der Kernforderung 2, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden. Das Schallschutzniveau zur Kernforderung 2 entspricht den Empfehlungen des Projektbeirats aus dem Jahre 2008 und sieht vor, dass die nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) maßgebenden Immissionsgrenzwerte unter Verzicht auf ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen flächendeckend an der Neubaustrecke (NBS) eingehalten werden. Man spricht auch vom Kriterium "Es darf nicht lauter werden" an der NBS. Zudem gilt gemäß Kernforderung 2 ein Vollschutz an Viergleisigkeiten der ABS. Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen für das Schallschutzniveau der Kernforderung 2 stellen das Betriebskonzept der Zugzahlen 2030 sowie die Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der ABS dar, die im Zuge der Festlegung des Bauablaufs unter Totalsperrung neutrassiert wurde. MKA 23 Ermittlung Schallschutz nach Kernforderung 2 für NBS PfA 7.2-7.4 aufgrund neuer Trassierung Aufgrund der Änderung der Trassierung bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen Berechnungen an der NBS für das Schallschutzniveau der Kernforderung 2, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden. Das Schallschutzniveau zur Kernforderung 2 entspricht den Empfehlungen des Projektbeirats aus dem Jahre 2008 und sieht vor, dass die nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) maßgebenden Immissionsgrenzwerte unter Verzicht auf ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen flächendeckend an der NBS eingehalten werden. Durch ergänzende Schallschutzmaßnahmen soll zukünftig für die Ortslagen westlich und östlich der Bundesautobahn 5 (BAB 5) und der NBS sichergestellt werden, dass ein Anstieg der derzeitigen Lärmbelastung durch Straßen- sowie Schienenverkehr vermieden wird. Dieses Schallschutzniveau entspricht zugleich dem Kriterium des Projektbeirats „es darf nicht lauter werden“ zur Kernforderung 2. Als Referenzjahr wird das Jahr 2015 betrachtet. Für die Verkehrszahlen der Straßen werden die Verkehrszahlen aus 2015 herangezogen. Die Basis der schalltechnischen Untersuchungen für das Schallschutzniveau der Kernforderung 2 stellen das Betriebskonzept der Zugzahlen 2030 sowie die Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der NBS dar, die neutrassiert wurde. MKA 27 Ergänzende Untersuchung Schallschutz - Es darf nicht lauter werden Durch ergänzende Schallschutzmaßnahmen wird für die Ortslagen westlich und östlich der Bundesautobahn 5 (BAB 5) und der NBS zusätzlich sichergestellt, dass ein Anstieg der derzeitigen Lärmbelastung durch Straßen sowie Schienenverkehr vermieden wird. Dieses Schallschutzniveau entspricht zugleich der Empfehlung des Projektbeirats „es darf nicht lauter werden“ zur Kernforderung 2. Als Referenzjahr wird das Jahr 2015 betrachtet. Um das Schallschutzniveau des Projektbeirats zur Kernforderung 2 zu gewährleisten, ist die Errichtung von Schallschutzwänden (SSW) innerhalb des PfA 7.3 über ca. 4 km westlich der BAB 5 erforderlich. Die SSW westlich der BAB 5 werden nach derzeitigen Planungsstand an den heutigen Fahrbahnrand der BAB 5 vorgesehen und stehen im Konflikt mit dem beabsichtigten Vorhaben der Autobahn GmbH des Bundes zum sechsstreifigen Ausbau der BAB 5. Die Auswirkungen wären, dass die zu planenden SSW der DB InfraGO westlich der BAB 5 zurückgebaut werden müssten, wenn der sechsstreifige Ausbau der BAB 5 folgen wird. Aufgrund dieses Konfliktes sind zusätzliche Untersuchungen seitens Schallschutzgutachter zu den Auswirkungen beim Entfall der SSW westlich der BAB 5 bzw. die Auswirkungen auf das Kriterium "es darf nicht lauter werden" unumgänglich.
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Quelle: OJS 2025/S 100-339128 (2025-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-26)
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Änderungen
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MKA 02-72 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die Zugzahlen 2030 wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA 02-73 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die Zugzahlen 2030 wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA 02-74 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die Zugzahlen 2030 wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA 32 Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
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Text:
MKA 02-72 Ermittlung gesetzlicher Schallschutz für die ABS PfA 7.2 Aufgrund der angekünditgten Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen Berechnungen an der Ausbaustrecke (ABS) für die Planfeststellungsaschnitte (PfA) 7.2-7.4, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden. Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen für das gesetzliche Schallschutzniveau stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die anstehenden Zugzahlen 2040 Deutschlandtakt, unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der ABS dar, die im Zuge der Festlegung des Bauablaufs unter Totalsperrung neutrassiert wurde. Da die in Aussicht gestellten Zugzahlen 2040 DT zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorliegen, wurde im Projekt Karlsruhe-Basel PfA 7.2-7.4 mit der Abteilung Fahrplan einer Aktualitätsprüfung der Zugzahlen 2030DT unterzogen und die Zugzahlen 2030 DT fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT sollen für die schalltechnische Betrachtung der gesetzlichen Grundlage dienen. Das Ziel dieses Vorgehens ist, dass die Unterlagen zum gesetzlichen Schallschutz zur Planfeststellung auf Basis der fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT so vorzubereiten sind, dass ein Abgleich bzw. Update mit den zu erwartenden Zugzahlen 2040 umgehend möglich ist, um somit möglichst wenig Änderungen durch die neuen gesetzlichen Zugzahlen 2040 DT zu erhalten. Sobald die neuen verbindlichen Zugzahlen 2040 DT vorliegen, werden die Schallgutachten für das gesetzliche Maß angepasst. MKA 02-73 Ermittlung gesetzlicher Schallschutz für die ABS PfA 7.3 Aufgrund der angekünditgten Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen Berechnungen an der Ausbaustrecke (ABS) für die Planfeststellungsaschnitte (PfA) 7.2-7.4, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden. Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen für das gesetzliche Schallschutzniveau stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die anstehenden Zugzahlen 2040 Deutschlandtakt, unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der ABS dar, die im Zuge der Festlegung des Bauablaufs unter Totalsperrung neutrassiert wurde. Da die in Aussicht gestellten Zugzahlen 2040 DT zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorliegen, wurde im Projekt Karlsruhe-Basel PfA 7.2-7.4 mit der Abteilung Fahrplan einer Aktualitätsprüfung der Zugzahlen 2030DT unterzogen und die Zugzahlen 2030 DT fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT sollen für die schalltechnische Betrachtung der gesetzlichen Grundlage dienen. Das Ziel dieses Vorgehens ist, dass die Unterlagen zum gesetzlichen Schallschutz zur Planfeststellung auf Basis der fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT so vorzubereiten sind, dass ein Abgleich bzw. Update mit den zu erwartenden Zugzahlen 2040 umgehend möglich ist, um somit möglichst wenig Änderungen durch die neuen gesetzlichen Zugzahlen 2040 DT zu erhalten. Sobald die neuen verbindlichen Zugzahlen 2040 DT vorliegen, werden die Schallgutachten für das gesetzliche Maß angepasst. MKA 02-74 Ermittlung gesetzlicher Schallschutz für die ABS PfA 7.4 Aufgrund der angekünditgten Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen Berechnungen an der Ausbaustrecke (ABS) für die Planfeststellungsaschnitte (PfA) 7.2-7.4, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden. Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen für das gesetzliche Schallschutzniveau stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die anstehenden Zugzahlen 2040 Deutschlandtakt, unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der ABS dar, die im Zuge der Festlegung des Bauablaufs unter Totalsperrung neutrassiert wurde. Da die in Aussicht gestellten Zugzahlen 2040 DT zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorliegen, wurde im Projekt Karlsruhe-Basel PfA 7.2-7.4 mit der Abteilung Fahrplan einer Aktualitätsprüfung der Zugzahlen 2030DT unterzogen und die Zugzahlen 2030 DT fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT sollen für die schalltechnische Betrachtung der gesetzlichen Grundlage dienen. Das Ziel dieses Vorgehens ist, dass die Unterlagen zum gesetzlichen Schallschutz zur Planfeststellung auf Basis der fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT so vorzubereiten sind, dass ein Abgleich bzw. Update mit den zu erwartenden Zugzahlen 2040 umgehend möglich ist, um somit möglichst wenig Änderungen durch die neuen gesetzlichen Zugzahlen 2040 DT zu erhalten. Sobald die neuen verbindlichen Zugzahlen 2040 DT vorliegen, werden die Schallgutachten für das gesetzliche Maß angepasst. MKA 32 Zusätzliche Bauwerks- und Gewässervermessung, PfA 7.2-7.4 ABS / NBS, Lph 1+2 Im Zuge der Planung für Lph 3-4 werden zwischen der K 5339 und der BAB A5 im Bereich des Pfitzengrabens zwei neue Bauwerke erforderlich. Hierfür wird eine zusätzliche Vermessung der Bestandsbauwerke sowie eine Gewässervermessung erforderlich. Zudem muss im nördlichen Bereich des Bahnhofs Friesenheim auf der östlichen Seite der ABS-Trasse der Verlauf des Scheidgrabens geändert werden, wozu auch an diesem Bereich für die weitere Planung eine erneute Vermessung notwendig ist. Folgende Leistungen werden erbracht: - Gewässervermessung GPRO-Format für Bauwerks- und Gewässerprofile, geschätzter Umfang ca. 6 Tage Vermessungstrupp mit Datenaufbereiten und Bereitstellung - die Vermessung erfolgt in ETRS89/UTM und DHHN2016. - die Aufbereitung der Vermessungsdaten als Querprofile (DWG) Punktdatei und GPRO-Datenbank
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Quelle: OJS 2025/S 101-341324 (2025-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-27)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-27+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 05-7.2 Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar MKA 05-7.3 Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar MKA 1 Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Ein neuer AN würden zudem auch erhebliche zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan haben, da dies umfangreiche Abstimmungen zwischen unserem bisherigen zuständigen AN und dem neuen AN mit sich ziehen würde. MKA3ABS: Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Ein neuer AN würden zudem auch erhebliche zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan haben, da dies umfangreiche Abstimmungen zwischen unserem bisherigen zuständigen AN und dem neuen AN mit sich ziehen würde.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
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Text:
MKA 05-7.2 Überarbeitung und Anpassung der hydrologischen/hydraulischen Untersuchung für den PfA 7.2 ABS / NBS im Rahmen der Entwurfsplanung auf Basis der vorliegenden Planunterlagen und Angaben Auf Grund der Ergebnisse aus den hydrologischen und hydraulischen Untersuchungen (hydrologische Gutachten von Wald u. Corbe) haben sich Änderungen an der Bauwerksplanung der Kreuzungsbauwerke und der Trassierungsplanung (Gradientenanpsssungen) im Zuge der Lph 3-4 ergeben. In den hier erforderliche Nachtragsleistungen müssen dazu das hydrologische Berechnungensmodell und die hydrologischen Berechnungen hinsichtlich der Trassententwässerung aktualisiert werden. Für die Auswertung der Bemessungswasserstände und der Abflußdaten an den sich geänderten Kreuzungsbauwerken sind zudem das Berechnungsmodell und die hydraulischen Berechnungen zu aktualisieren. Ziel ist die Überarbeitung der vorliegenden Untersuchungen und des dazugegörigen Gutachtens zur Einreichung der erforderlichen Planfeststellungsunterlagen. MKA 05-7.3 Überarbeitung und Anpassung der hydrologischen/hydraulischen Untersuchung für den PfA 7.3 ABS / NBS im Rahmen der Entwurfsplanung auf Basis der vorliegenden Planunterlagen und Angaben Auf Grund der Ergebnisse aus den hydrologischen und hydraulischen Untersuchungen (hydrologische Gutachten von Wald u. Corbe) haben sich Änderungen an der Bauwerksplanung der Kreuzungsbauwerke und der Trassierungsplanung (Gradientenanpsssungen) im Zuge der Lph 3-4 ergeben. In den hier erforderliche Nachtragsleistungen müssen dazu das hydrologische Berechnungensmodell und die hydrologischen Berechnungen hinsichtlich der Trassententwässerung aktualisiert werden. Für die Auswertung der Bemessungswasserstände und der Abflußdaten an den sich geänderten Kreuzungsbauwerken sind zudem das Berechnungsmodell und die hydraulischen Berechnungen zu aktualisieren. Ziel ist die Überarbeitung der vorliegenden Untersuchungen und des dazugegörigen Gutachtens zur Einreichung der erforderlichen Planfeststellungsunterlagen. MKA 1 Erstellung und Bewertung des Fachgutachtens Klein-/Lokalklima, NBS Der AN wurde mit dem Hauptvertrag mit der Erstellung des UVP-Berichts (Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen) beauftragt. Darin ist das Schutzgut Luft/Klima zu betrachten und zu bewerten. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Vorplanung und der damit erforderlichen Errichtung von bis zu 6,50 m hohen Schallschutzwänden (SSW) entlang der NBS kommt es zu Veränderungen des Klein-/Lokaklimas. Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Hauptleistung die Auswirkungen der SSW nicht absehbar waren, ist der Aspekt Klein-/Lokalklima im UVPBericht nun deutlich umfangreicher zu behandeln. Um Aussagen zu den Auswirkungen der Schallschutzwände auf das Klein-/Lokalklima (Veränderungen des Kaltluftabflusses, Kaltluftansammlungen oder Bildung von Kaltluftseen) treffen zu können, die über allgemeine Aussagen hinausgehen, ist die Erstellung eines Fachgutachtens Klein-/Lokalklima notwendig. Das Fachgutachten ist für die Erbringung des ursprünglichen Leistungssolls erforderlich. MKA3ABS: Erstellung und Bewertung des Fachgutachtens Verschattung, ABS Der AN wurde mit dem Hauptvertrag mit der Erstellung des UVP Berichts (Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen) beauftragt. Darin sind die Schutzgütert Menschen,Tiere, Pflanzen, Flächen etc. entsprechend zu betrachten und zu bewerten. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Vorplanung und der damit erforderlichen Errichtung von bis zu 6,50 m hohen Schallschutzwänden (SSW) entlang der ABS kommt es zu Verschattungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von potentiellen Habitatflächen für Eidechsen. Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Hauptleistung die Auswirkungen der SSW nicht absehbar waren, ist der Aspekt Verschattung im UVP-Bericht nun deutlich umfangreicher zu behandeln Zur Bewertung der Auswirkungen der Schallschutzwände - die über allgemeine Aussagen hinausgehen - ist die Erstellung eines Fachgutachtens zum Schattenwurf notwendig. Das Fachgutachten ist für die Erbringung des ursprünglichen Leistungssolls erforderlich. Die Anmeldung der Nachtragsleistung (MKA) wurde am 02.04.2025 über die NTP eingereicht. Dem Nachtragssachverhalt wird dem Grunde nach zugestimmt, da es sich um im Hauptvertrag nicht vorgesehene, zusätzliche Leistungen handelt. MKA3: Erstellung und Bewertung des Fachgutachtens Verschattung, NBS Der AN wurde mit dem Hauptvertrag mit der Erstellung des UVP Berichts (Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen) beauftragt. Darin sind die Schutzgütert Menschen,Tiere, Pflanzen, Flächen etc. entsprechend zu betrachten und zu bewerten. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Vorplanung und der damit erforderlichen Errichtung von bis zu 6,50 m hohen Schallschutzwänden (SSW) entlang der NBS kommt es zu Verschattungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von potentiellen Habitatflächen für Eidechsen. Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Hauptleistung die Auswirkungen der SSW nicht absehbar waren, ist der Aspekt Verschattung im UVP-Bericht nun deutlich umfangreicher zu behandeln Zur Bewertung der Auswirkungen der Schallschutzwände - die über allgemeine Aussagen hinausgehen - ist die Erstellung eines Fachgutachtens zum Schattenwurf notwendig. Das Fachgutachten ist für die Erbringung des ursprünglichen Leistungssolls erforderlich. Die Anmeldung der Nachtragsleistung (MKA) wurde am 02.04.2025 über die NTP eingereicht. Dem Nachtragssachverhalt wird dem Grunde nach zugestimmt, da es sich um im Hauptvertrag nicht vorgesehene, zusätzliche Leistungen handelt.
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Quelle: OJS 2025/S 102-343813 (2025-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-28)
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Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-28+02:00 📅

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MKA 3 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Ein neuer AN würden zudem auch erhebliche zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan haben, da dies umfangreiche Abstimmungen zwischen unserem bisherigen zuständigen AN und dem neuen AN mit sich ziehen würde. MKA2 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Ein neuer AN würden zudem auch erhebliche zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan haben, da dies umfangreiche Abstimmungen zwischen unserem bisherigen zuständigen AN und dem neuen AN mit sich ziehen würde. MKA1-74 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA1-73 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA1-72 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA4-74 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
MKA 3 - Erstellung und Bewertung des Fachgutachtens Verschattung, NBS Der AN wurde mit dem Hauptvertrag mit der Erstellung des UVP Berichts (Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen) beauftragt. Darin sind die Schutzgütert Menschen,Tiere, Pflanzen, Flächen etc. entsprechend zu betrachten und zu bewerten. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Vorplanung und der damit erforderlichen Errichtung von bis zu 6,50 m hohen Schallschutzwänden (SSW) entlang der NBS kommt es zu Verschattungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von potentiellen Habitatflächen für Eidechsen. Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Hauptleistung die Auswirkungen der SSW nicht absehbar waren, ist der Aspekt Verschattung im UVP-Bericht nun deutlich umfangreicher zu behandeln Zur Bewertung der Auswirkungen der Schallschutzwände - die über allgemeine Aussagen hinausgehen - ist die Erstellung eines Fachgutachtens zum Schattenwurf notwendig. Das Fachgutachten ist für die Erbringung des ursprünglichen Leistungssolls erforderlich. Die Anmeldung der Nachtragsleistung (MKA) wurde am 02.04.2025 über die NTP eingereicht. Dem Nachtragssachverhalt wird dem Grunde nach zugestimmt, da es sich um im Hauptvertrag nicht vorgesehene, zusätzliche Leistungen handelt. MKA2: Erstellung und Bewertung des Fachgutachtens Klein-/Lokalklima, ABS Der AN wurde mit dem Hauptvertrag mit der Erstellung des UVP-Berichts (Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen) beauftragt. Darin ist das Schutzgut Luft/Klima zu betrachten und zu bewerten. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Vorplanung und der damit erforderlichen Errichtung von bis zu 6,50 m hohen Schallschutzwänden (SSW) entlang der ABS kommt es zu Veränderungen des Klein-/Lokaklimas. Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Hauptleistung die Auswirkungen der SSW nicht absehbar waren, ist der Aspekt Klein-/Lokalklima im UVPBericht nun deutlich umfangreicher zu behandeln. Um Aussagen zu den Auswirkungen der Schallschutzwände auf das Klein-/Lokalklima (Veränderungen des Kaltluftabflusses, Kaltluftansammlungen oder Bildung von Kaltluftseen) treffen zu können, die über allgemeine Aussagen hinausgehen, ist die Erstellung eines Fachgutachtens Klein-/Lokalklima notwendig. Das Fachgutachten ist für die Erbringung des ursprünglichen Leistungssolls erforderlich. MKA1-74 Auswirkungen RLS-19 auf Kriterium Es darf nicht lauter werden Die Ergebnisse dieser Berechnungen des übergesetzlichen Schallschutzes für die Planfeststellungsabschnitte (PfA) 7.2 – 7.4 sind in Vorbereitung auf weitere Besprechungen und für das Planfeststellungsverfahren zwingend notwendig. Dabei ist eine Gegenüberstellung der Schallergebnisse von 2024 mit RLS-90 und von 2024 mit RLS-19 für das Kriterium „Es darf nicht lauter werden“ erforderlich. Des Weiteren sind Pläne zur Übersicht für die drei PfAs mit Lage von Immissionsorten und die erforderlichen Lärmschutzwände (LSW) für die aktuelle RLS-19 und die veraltete RLS-90 zu erstellen. Die Berechnungen des übergesetzlichen Schallschutzes sind planfeststellungsrelevante Unterlagen im Abschnitt PFA 7.2-7.4 MKA1-73 Auswirkungen RLS-19 auf Kriterium Es darf nicht lauter werden Die Ergebnisse dieser Berechnungen des übergesetzlichen Schallschutzes für die Planfeststellungsabschnitte (PfA) 7.2 – 7.4 sind in Vorbereitung auf weitere Besprechungen und für das Planfeststellungsverfahren zwingend notwendig. Dabei ist eine Gegenüberstellung der Schallergebnisse von 2024 mit RLS-90 und von 2024 mit RLS-19 für das Kriterium „Es darf nicht lauter werden“ erforderlich. Des Weiteren sind Pläne zur Übersicht für die drei PfAs mit Lage von Immissionsorten und die erforderlichen Lärmschutzwände (LSW) für die aktuelle RLS-19 und die veraltete RLS-90 zu erstellen. Die Berechnungen des übergesetzlichen Schallschutzes sind planfeststellungsrelevante Unterlagen im Abschnitt PFA 7.2-7.4 MKA1-72 Auswirkungen RLS-19 auf Kriterium Es darf nicht lauter werden Die Ergebnisse dieser Berechnungen des übergesetzlichen Schallschutzes für die Planfeststellungsabschnitte (PfA) 7.2 – 7.4 sind in Vorbereitung auf weitere Besprechungen und für das Planfeststellungsverfahren zwingend notwendig. Dabei ist eine Gegenüberstellung der Schallergebnisse von 2024 mit RLS-90 und von 2024 mit RLS-19 für das Kriterium „Es darf nicht lauter werden“ erforderlich. Des Weiteren sind Pläne zur Übersicht für die drei PfAs mit Lage von Immissionsorten und die erforderlichen Lärmschutzwände (LSW) für die aktuelle RLS-19 und die veraltete RLS-90 zu erstellen. Die Berechnungen des übergesetzlichen Schallschutzes sind planfeststellungsrelevante Unterlagen im Abschnitt PFA 7.2-7.4 MKA4-74 Ermittlung Baulärm für die NBS PfA 7.4 Die NBS wurde aufgrund einer Anpassung des digitalen Geländemodells (DGM) in das neue DBRef-Koordinatensystem (Ril 883) sowie aufgrund der Ergebnisse der vorgenannten Gutachten, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend sind, neutrassiert. Im Vergleich zu den Schalluntersuchungen zur VP 2020 gibt es folgende Änderungen/Ergänzungen. die eingearbeitet und bei der Erstellung des Baulärmgutachtens zu berücksichtigen sind: -Neue Trassierung für die NBS, die Trassierung liegt zum Teil höher als 2020 -Aktualisierung des Berechnungsmodell mit den aktuellsten digitalen Daten wie z.B. 3D-Gebäudedaten, DGM, etc. -Einarbeitung des Erdwalls bei Meißenheim-Kürzell Aufgrund der vorgenannten Änderungen bedarf es einer Überarbeitung und Neuerstellung der Baulärmgutachten der NBS, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden.
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Quelle: OJS 2025/S 104-353101 (2025-05-28)
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MKA4-73 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. / MKA4-72 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. / MKA 01 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Planungen zur Objektplanung Verkehrsanlagen für das neue Objekt eines temporären Haltepunkts in Lahr neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Nummer des Abschnitts: TEN-0000
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MKA4-73 MKA 04 Ermittlung Baulärm für die NBS PfA 7.3 Die NBS wurde aufgrund einer Anpassung des digitalen Geländemodells (DGM) in das neue DBRef-Koordinatensystem (Ril 883) sowie aufgrund der Ergebnisse der vorgenannten Gutachten, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend sind, neutrassiert. Im Vergleich zu den Schalluntersuchungen zur VP 2020 gibt es folgende Änderungen/Ergänzungen. die eingearbeitet und bei der Erstellung des Baulärmgutachtens zu berücksichtigen sind: -Neue Trassierung für die NBS, die Trassierung liegt zum Teil höher als 2020 -Aktualisierung des Berechnungsmodell mit den aktuellsten digitalen Daten wie z.B. 3D-Gebäudedaten, DGM, etc. -Einarbeitung des Erdwalls bei Meißenheim-Kürzell Aufgrund der vorgenannten Änderungen bedarf es einer Überarbeitung und Neuerstellung der Baulärmgutachten der NBS, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden. / MKA4-72 MKA 04 Ermittlung Baulärm für die NBS PfA 7.2 Die NBS wurde aufgrund einer Anpassung des digitalen Geländemodells (DGM) in das neue DBRef-Koordinatensystem (Ril 883) sowie aufgrund der Ergebnisse der vorgenannten Gutachten, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend sind, neutrassiert. Im Vergleich zu den Schalluntersuchungen zur VP 2020 gibt es folgende Änderungen/Ergänzungen. die eingearbeitet und bei der Erstellung des Baulärmgutachtens zu berücksichtigen sind: -Neue Trassierung für die NBS, die Trassierung liegt zum Teil höher als 2020 -Aktualisierung des Berechnungsmodell mit den aktuellsten digitalen Daten wie z.B. 3D-Gebäudedaten, DGM, etc. -Einarbeitung des Erdwalls bei Meißenheim-Kürzell Aufgrund der vorgenannten Änderungen bedarf es einer Überarbeitung und Neuerstellung der Baulärmgutachten der NBS, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden. / MKA 01 MKA 01 Interimshaltepunkt Lahr im PfA 7.3 Die eingereichte Mehrkostenanzeige betrifft den zusätzlichen Haltepunkt in Lahr. Darin inbegriffen ist die Planung und Bemessung der Bahnsteige, der provisorischen Personenüberführungen mit Treppen und Aufzugsanlagen, die Planung einer straßenseitigen Erschließung mit Parkplätzen, Bahnhofsvorplatz, Erschließungsstraßen und einer Entwässerungsplanung. Da es sich hierbei um ein neues Objekt für die Objektplanung Verkehrsanlage(n), § 47 HOAI, gemäß Anlage 1.1 des Architekten- /Ingenieurvertrags handelt, das nicht Teil des vertraglich geschuldeten Ergebnisses ist, ist eine zusätzliche Leistung erforderlich
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Quelle: OJS 2025/S 108-365866 (2025-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-10)
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Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbringung ist unabdingbar
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
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Text:
MKA 04: Überarbeitung TA PfA7.3-7.4 NBS, Lph 3+4 Nach Vorgaben des AG sind an der NBS zwei temporäre Ersatz-Haltepunkte zu planen, sowie zwei zusätzliche Überleitstellen an der NBS vorzusehen / zu planen. In diesem Nachtrag wird die dazu erforderliche Überarbeitung der Planungsunterlagen für die Gewerke EEA, OLA und LST der Leistungsphase 2 und sowie die Anpassung der Planunterlagen der Leistungsphasen 3 und 4 angepasst an die geänderten Randbedingungen (Leistungsbild Technische Ausrüstung LPH 3+4): 1. Oberleitungsanlagen (OLA): - Überarbeitung der Oberleitungslagepläne - Anpassung der Kabellagepläne OSE - Überarbeitung des Kabellage OSE Schemas - Aktualisierung der EbsUE-O 2. Elektrische Energieanlagen (EEA): - Überarbeitung der Lagepläne der Elektrischen Energieanlagen 3. Leit- & Sicherungstechnik (LST): - Anpassung der Schematischen Übersichtspläne LST
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Quelle: OJS 2025/S 131-452342 (2025-07-10)
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Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbringung ist unabdingbar
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Nummer des Abschnitts: TEN-0000
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Text:
MKA 05: Im Rahmen der aktuellen Entwässerungsplanung hat sich ergeben, dass entlang der ABS der Einsatz von Wasserhebeanlagen bzw. Pumpwerken erforderlich ist. Die vorliegende Änderung bezieht sich auf die Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die 50Hz-Energieversorgung der Wasserhebeanlagen auf Basis der Ergebnisse Planung Entwässerung nach derzeit (Stand 27.05.2025). Absehbarer Anzahl der Hebewerke. Abschnitt 7.2 ABS: 7 Pumpen und abhängig von der jeweiligen Fördermenge Abschnitt 7.3 ABS: 8 Pumpen und abhängig von der jeweiligen Fördermenge Abschnitt 7.4 ABS: 6 Pumpen und abhängig von der jeweiligen Fördermenge.
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Quelle: OJS 2025/S 147-510062 (2025-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-04)
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Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbringung ist unabdingbar
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
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Text:
MKA 07: Im Rahmen der aktuellen Entwässerungsplanung hat sich ergeben, dass entlang der NBS der Einsatz von Wasserhebeanlagen bzw. Pumpwerken erforderlich ist. Die vorliegende Änderung bezieht sich auf die Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die 50Hz-Energieversorgung der Wasserhebeanlagen auf Basis der Ergebnisse Planung Entwässerung nach derzeit (Stand 27.05.2025) absehbarer Anzahl der Hebewerke. Abschnitt 7.2 NBS: 3 Pumpen und abhängig von der jeweiligen Fördermenge Abschnitt 7.3 NBS: 6 Pumpen und abhängig von der jeweiligen Fördermenge Abschnitt 7.4 NBS: 5 Pumpen und abhängig von der jeweiligen Fördermenge
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Quelle: OJS 2025/S 148-510880 (2025-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-08)
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MKA 09 Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
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Text:
MKA 09 Umstellung der hydrologischen und hydraulischen Gutachen auf KOSTRA 2020 PfA 7.2-7.4 ABS, Lph 3 Leistungsbild Gewässervermessung. Im Zuge der Einführung der neuen KOSTRA-DWD-2020-Daten sowie der Bereitstellung der LUBW-Regionalisierungsdaten ist eine Überarbeitung der Flussgebietsmodelle erforderlich. Infolgedessen muss auch das hydrologische und hydraulische Gutachten angepasst werden.
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Quelle: OJS 2025/S 172-586505 (2025-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-12)
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MKA08_10: Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbringung ist unabdingbar
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
MKA 08: Überarbeitung und Anpassung der hydrologisch/hydraulischen Untersuchungen im PfA 7.4 ABS. Leistungsbild Gewässervermessung Lph 3. Im Zuge der Entwurfsplanung für den PfA 7.4 ABS sollen die hydrologischen- und hydraulischen Berechnungen aktualisiert werden. Ziel ist die Überarbeitung der vorliegenden Untersuchungen und Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen für die Einreichung zur Planfeststellung. // MKA 10: Überarbeitung und Anpassung der hydrologisch/hydraulischen Untersuchungen im PfA 7.4 NBS. Leistungsbild Gewässervermessung Lph 3. Im Zuge der Entwurfsplanung für den PfA 7.4 NBS sollen die hydrologischen- und hydraulischen Berechnungen aktualisiert werden. Ziel ist die Überarbeitung der vorliegenden Untersuchungen und Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen für die Einreichung zur Planfeststellung
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Quelle: OJS 2025/S 176-601815 (2025-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-15)
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Gesamtwert des Auftrags/Loses: 105 000 EUR 💰

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-15+02:00 📅

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MKA 12 Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
MKA 12 Umstellung der hydrologischen und hydraulischen Gutachen auf KOSTRA 2020 PfA 7.2-7.4 NBS, Lph 3 Leistungsbild Gewässervermessung. Im Zuge der Einführung der neuen KOSTRA-DWD-2020-Daten sowie der Bereitstellung der LUBW-Regionalisierungsdaten ist eine Überarbeitung der Flussgebietsmodelle erforderlich. Infolgedessen muss auch das hydrologische und hydraulische Gutachten angepasst werden.
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Quelle: OJS 2025/S 177-603805 (2025-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-19)
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MKA 13 Im Rahmen der Lph 3/4 ist durch den AN die Objektplanung Verkehrsanlage zu erbringen. Der hier geforderte rechnerische Nachweis der Leistungsfähigkeit des Verkehrsablaufs ist keine im Leistungsbild geschuldete Leistung, jedoch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auf Forderung des Dritten (Autobahn GmbH) zu erbringen. Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantworltichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
MKA 13: Leistungsfähigkeitsnachweis des Verkehrsablaufs an den baulich zu ändernden Anschlussstellen der BAB 5
Quelle: OJS 2025/S 181-616108 (2025-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-29)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6 000 EUR 💰

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-29+02:00 📅

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MKA 14 m Rahmen des Hauptvertrags hat der AN den geplanten sechsstreifigen Ausbau der BAB insofern zu berücksichtigen, dass die Planung des Dritten nicht verunmöglicht wird. Weiterhin wurde davon ausgegangen, dass an den Bestand der Autobahn Stand 2017 angeschlossen wird. Seitens Autobahn wurden zwischenzeitlich FDE-Programme im vorliegenden Planbereich durchgeführt, so dass sich der Bestand verändert hat, was zu einer Wiederholungsplanung in Teilbereichen der Lph 3/4 VA führt. Des Weiteren liegt zwischenzeitlich eine Planung der Autobahn für den sechstrefigen Ausbau vor, welcher auf Konflikte abzuprüfen ist. Dies war bei Vertragsbeginn noch nicht absehbar. Die Leistungen sind daher zusätzlich erforderlich und vertraglich nicht geschuldet. Die Konfliktprüfungen sind nur durch den bereits gebundenen AN möglich, da die Plandaten direkt im System übereinander gelegt werden müssen um die Konflikte auf die Gesamtplanung abzupüfen. Die Einbindung einer weiteren Partei in diesen Prozess brigt technisch maximale Risiken allein durch die Verwendung verschiedener CAD-Systeme. Bei Beauftragung eines Dritten mit der erforderlich Leistung ist keine Abgrenzung der Gewährleistung möglich und es besteht ein enorm hohes Risiko von Fehlplanungen auf Grund von Datendiskrepanzen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
MKA 14 Konfliktprüfung NBS mit symmetrischer Erweiterung BAB 5
Quelle: OJS 2025/S 187-638392 (2025-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-13)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-13+01:00 📅

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MKA 14_ABS Im Rahmen des Hauptvertrags LPh 3/4 hat der AN die notwendigen Gutachten zu Schall und Erschütterung als Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen zu erstellen. Diese werden digital als Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung auf Internetportalen veröffentlicht. Gemäß aktuellem EBA Leitfaden-Antragsunterlagen, Stand März 2023 sind die Dateien aufgrund gesetzlicher Vorgaben barrierefrei zu gestalten. Diese Forderung bestand noch nicht zum Zeitpunkt der Vertragsschließung. Es handelt sich daher um eine zusätzliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen war. Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Die Barrierefreiheit der Dateien wird am einfachsten während der Erstellung der Gutachten berücksichtigt und fortlaufend kontrolliert. Eine nachträgliche Anpassung der Gutachten-Dateien hinsichtlich der Barrierefreiheit durch einen anderen AN ist zwar grundsätzlich möglich, wäre aber mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Zusätzlich müsste der ursprüngliche Gutachter als Ersteller das Ergebnis nochmal prüfen und freigeben, was zusätzlich zu vergüten wäre.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text: MKA 14_ABS Barrierefreiheit PFU - Schall
Quelle: OJS 2026/S 009-024837 (2026-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-15)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-15+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 19 NBS Im Rahmen des Hauptvertrags LPh 3/4 hat der AN die notwendigen Gutachten zu Schall und Erschütterung als Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen zu erstellen. Diese werden digital als Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung auf Internetportalen veröffentlicht. Gemäß aktuellem EBA Leitfaden-Antragsunterlagen, Stand März 2023 sind die Dateien aufgrund gesetzlicher Vorgaben barrierefrei zu gestalten. Diese Forderung bestand noch nicht zum Zeitpunkt der Vertragsschließung. Es handelt sich daher um eine zusätzliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen war. Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Die Barrierefreiheit der Dateien wird am einfachsten während der Erstellung der Gutachten berücksichtigt und fortlaufend kontrolliert. Eine nachträgliche Anpassung der Gutachten-Dateien hinsichtlich der Barrierefreiheit durch einen anderen AN ist zwar grundsätzlich möglich, wäre aber mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Zusätzlich müsste der ursprüngliche Gutachter als Ersteller das Ergebnis nochmal prüfen und freigeben, was zusätzlich zu vergüten wäre.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text: MKA 19 NBS: Barrierefreiheit PFU - Schall
Quelle: OJS 2026/S 011-030775 (2026-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-16)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰

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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-16+01:00 📅

Änderungen
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MKA 16_NBS Für die Planung von Ausgleichsflächen im Rahmen des Großprojekts Karlsruhe-Basel 7.3 NBS soll der Leitungsbestand Ver- und Entsorgungsanlagen Dritter für trassenferne Maßnahmen abgefragt und dargestellt werden. Dazu muss der Bestand aller Leitungsträger abgefragt und in Leitungsplänen dargestellt werden. Der Umgriff der trassenfernen Maßnahmen hat sich aus der ausgeführten Umweltplanung ergeben und war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht absehbar. Es handelt sich daher um eine zusätzliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen war. Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Die Abfrage der Leitungsdaten und die folgende Einarbeitung der Ergebnisse in Pläne und sonstige Unterlagen erfolgt durch die Ingenieurgemeinschaft. Einem neuen AN wäre daher eine umfassende Einarbeitung in die bisherigen Unterlagen sowie Abstimmungen hierzu zusätzlich zu vergüten. Zudem müsste die Ingenieurgemeinschaft die Ergebnisse vor Einreichung der Planfeststellungsunterlagen nochmals auf Konsitenz zu von ihnen erstellten anderen Unterlagen prüfen, was zusätzlich zu vergüten wäre.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text: MKA 16_NBS Leitungserhebung trassenferne Maßnahmen
Quelle: OJS 2026/S 012-037987 (2026-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-19)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 155 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-19+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 12_ABS Im Rahmen des Hauptvertrags hat der AN die T WP Lph 3 für die entsprechenden Objekte zu erbringen. Auf Grund der Streckengeschwindigkeit der ABS von 250km/h sind im Rahmen der TVVP Lph 3 spezifische Nachweise für Dynamische Effekte bei Resonanzrisiko zu erstellen. Diese Leistung ist eine besondere Leistung nach HOAI und vertraglich nicht vorgesehen, jedoch zur regelwerkskonformen Nachweisführung erforderlich. Es handelt sich bei der zusätzlichen Leistung um vertiefte Modelluntersuchungen im Rahmen der statischen Berechnung. Die Einbindung einer weiteren Partei in diesen Prozess ist technisch nicht möglich. Ein anderer AN könnte nur gesamthaft mit der Lph 3 TVVP beauftragt werden und nicht nur mit dieser besonderen Lesitung alleine. Dies würde bedeuten, dass man die Lph 3 T WP für die betroffenen Bauwerke doppelt beauftragen würde.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text: MKA 12_ABS dynamische Nachweise EÜs ABS gem. Ril 804.3301
Quelle: OJS 2026/S 013-038857 (2026-01-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-21+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 13_ABS Im Rahmen des Hauptvertrags LPh 1/2 hatte der AN die Kostenschätzung für die Objekte der Technischen Ausstattung (EEA, OLA, LST) erbracht. Aufgrund der Aktualisierung des Kostenkennwertekatalogs (August 2025) muss diese überarbeitet werden. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen war. Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Die Kostenschätzung soll nur aktualisiert und nicht vollständig neu erstellt werden. Einem neuen AN wäre daher eine umfassende Einarbeitung in die bisherigen Unterlagen sowie Abstimmungen hierzu zusätzlich zu vergüten. Dies hätte auch erhebliche zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text: MKA 13_ABS 3: Aktualisierung der Kostenschätzung TA
Quelle: OJS 2026/S 015-049032 (2026-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-22)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-22+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 18_NBS Im Rahmen des Hauptvertrags LPh 1/2 hatte der AN die Kostenschätzung für die Objekte der Technischen Ausstattung (EEA, OLA, LST) erbracht. Aufgrund der Aktualisierung des Kostenkennwertekatalogs (August 2025) muss diese überarbeitet werden. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen war. Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Die Kostenschätzung soll nur aktualisiert und nicht vollständig neu erstellt werden. Einem neuen AN wäre daher eine umfassende Einarbeitung in die bisherigen Unterlagen sowie Abstimmungen hierzu zusätzlich zu vergüten. Dies hätte auch erhebliche zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
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Text: MKA 18_NBS : Aktualisierung der Kostenschätzung TA
Quelle: OJS 2026/S 016-053280 (2026-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-09)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-09+01:00 📅

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MKA 10 Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. (Kartierungen, Auswertung, Konflikteinschätzung und Variantenbetrachtung) Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Prinzipiell sind qualifizierte Kartierer für die speziellen angefragten Tier- und Pflanzenarten mit entsprechender Qualifikation nur für ein sehr hohes Honorar zu binden. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind. MKA 15 Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. (Kartierungen, Auswertung, Konflikteinschätzung und Variantenbetrachtung) Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Prinzipiell sind qualifizierte Kartierer für die speziellen angefragten Tier- und Pflanzenarten mit entsprechender Qualifikation nur für ein sehr hohes Honorar zu binden. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
MKA 10: Nachträgliche Forderungen durch RP Freiburg vom 10.08.2017: Ausdehnung Untersuchungsraum und Untersuchungsinhalt. MKA 15: Nachträgliche Forderungen durch RP Freiburg vom 10.08.2017: Ausdehnung Untersuchungsraum und Untersuchungsinhalte.
Quelle: OJS 2026/S 028-096405 (2026-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-08)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-08+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 07 Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind. MKA 09 Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
MKA 07: Tabu-Flächen Umwelt ABS MKA 09: Tabu-Flächen Umwelt NBS
Quelle: OJS 2026/S 090-321429 (2026-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-11)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-11+02:00 📅

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MKA 11-02 Das digitale Geländemodell inkl. aller notwendigen Parameter wurde vom Auftragnehmer (AN) bereits für die vorherigen Berechnungen erstellt und sind Bestandteil der Leistungen aus dem Hauptvertrag. Um sicherzustellen, dass die bereits vorhandenen Grundlagen für die Überprüfung und ggf. neu zu anpassende Berechnung aufgrund der Änderung der Gradiente der ABS weiterhin einheitlich sind, sehen wir einen Wechsel des AN aus technischen Gründen für nicht möglich. Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen bezogen auf die schalltechnische Berechnung. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
MKA 11-02 Die Ingenieursgemeinschaft hat im September 2025 der DB InfraGO die Auswirkungen der fortgeschriebenen Grundwasserstände im PfA 7.2/7.3 auf den benötigten Abstand der Schienenoberkante (SO) zum maßgeblichen Grundwasserstand von 1,50m nach Ril 836 zusammengetragen. Aufgrund der fortgeschriebenen Grundwasserstände ergeben sich Anpassungen an der Gradiente der ABS. Infolge der Änderung der Gradiente der ABS bedarf es ebenso einer Überprüfung und ggf. Anpassung der schalltechnischen Berechnungen für das gesetzliche Schallschutzniveau, für das Schallschutzniveau der Kernforderung 2 sowie für das Gesamtlärmgutachten, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sind. Die Basis der schalltechnischen Untersuchungen stellen immer das aktuelle Betriebskonzept sowie die Berücksichtigung der aktuellen Trassierung und Gradiente dar, die an der ABS angepasst wurde. Außerdem ist die Aktualisierung des schalltechnischen Berechnungsmodells durch die Einarbeitung aktueller Bebauungspläne im PfA 7.4 ABS notwendig.
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Quelle: OJS 2026/S 091-325174 (2026-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-12)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-12+02:00 📅

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Andere zusätzliche Informationen
MKA 15: Begutachtung Baumhöhlen ABS MKA 22 Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind. MKA 06-01 Ermittlung betriebliche Erschütterungen NBS Die Basis der erschütterungstechnischen Untersuchungen stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die aktuellen Zugzahlen 2030 Deutschlandtakt (DT), unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der NBS dar. Die NBS wurde aufgrund der Ergebnisse des hydraulischen und des geologischen Gutachtens, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend sind, neutrassiert. Die erschütterungstechnischen Untersuchungen wurden bereits in der Lph 1+2 für die veralteten Zugzahlen 2030 erstellt. Die zusätzliche Leistung ist aufgrund der geänderten Trassierung an der NBS und der Fortschreibung auf die Zugzahlen 2030 DT erforderlich. MKA 17-01 Das digitale Geländemodell inkl. aller notwendigen Parameter wurde vom Auftragnehmer (AN) bereits für die vorherigen Berechnungen erstellt und sind Bestandteil der Leistungen aus dem Hauptvertrag. Um sicherzustellen, dass die bereits vorhandenen Grundlagen für die Überprüfung und ggf. neu zu anpassende Berechnung aufgrund der Änderung der Gradiente der NBS weiterhin einheitlich sind, sehen wir einen Wechsel des AN aus technischen Gründen für nicht möglich. Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen bezogen auf die schalltechnische Berechnung. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. MKA 04-02 Ermittlung betriebliche Erschütterungen ABS Die Basis der erschütterungstechnischen Untersuchungen stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die aktuellen Zugzahlen 2030 Deutschlandtakt (DT), unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der ABS dar. Die ABS wurde aufgrund der Ergebnisse des hydraulischen und des geologischen Gutachtens, die für die Festlegung der Höhenlage der ABS maßgebend sind, neutrassiert. Die erschütterungstechnischen Untersuchungen wurden bereits in der Lph 1+2 für die veralteten Zugzahlen 2030 erstellt. Die zusätzliche Leistung ist aufgrund der geänderten Trassierung an der ABS und der Fortschreibung auf die Zugzahlen 2030 DT erforderlich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
MKA 15 Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb entstanden sind und somit wirtschaftlich sind. MKA 22: Begutachtung Baumhöhlen NBS MKA 06-01 Das digitale Geländemodell inkl. aller notwendigen Parameter wurde vom Auftragnehmer (AN) bereits für die vorherigen Berechnungen in der Lph 1+2 für die Zugzahlen 2030 erstellt und sind Bestandteil der Leistungen aus dem Hauptvertrag. Um sicherzustellen, dass die bereits vorhandenen Grundlagen für die neu zu anpassende Berechnung aufgrund einer Fotschreibung auf die Zugzahlen 2030DT und der Neutrassierung der NBS weiterhin einheitlich sind, sehen wir einen Wechsel des AN aus technischen Gründen für nicht möglich. Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen bezogen auf die erschütterungstechnische Berechnung. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. MKA 17-01 Die Ingenieursgemeinschaft (IngGe) hat im September 2025 der DB InfraGO die Auswirkungen der fortgeschriebenen Grundwasserstände im PfA 7.3 auf den benötigten Abstand der Schienenoberkante (SO) zum maßgeblichen Grundwasserstand von 1,50m nach Ril 836 zusammengetragen. Aufgrund der fortgeschriebenen Grundwasserstände ergeben sich Anpassungen an der Gradiente der NBS. Infolge der Änderung der Gradiente der NBS bedarf es ebenso einer Überprüfung und ggf. Anpassung der schalltechnischen Berechnungen für das gesetzliche Schallschutzniveau, für das Schallschutzniveau der Kernforderung 2 sowie für das Gesamtlärmgutachten, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sind. Die Basis der schalltechnischen Untersuchungen stellen immer das aktuelle Betriebskonzept sowie die Berücksichtigung der aktuellen Trassierung dar, die an der NBS angepasst wurde. Außerdem ist die Aktualisierung des schalltechnischen Berechnungsmodells durch die Einarbeitung aktueller Bebauungspläne im PfA 7.4 NBS notwendig. MKA 04-02 Das digitale Geländemodell inkl. aller notwendigen Parameter wurde vom Auftragnehmer (AN) bereits für die vorherigen Berechnungen in der Lph 1+2 für die Zugzahlen 2030 erstellt und sind Bestandteil der Leistungen aus dem Hauptvertrag. Um sicherzustellen, dass die bereits vorhandenen Grundlagen für die neu zu anpassende Berechnung aufgrund einer Fotschreibung auf die Zugzahlen 2030DT und der Neutrassierung der ABS weiterhin einheitlich sind, sehen wir einen Wechsel des AN aus technischen Gründen für nicht möglich. Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen bezogen auf die erschütterungstechnische Berechnung. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.
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Quelle: OJS 2026/S 093-334167 (2026-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-18)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-18+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 16 Die zusätzlichen Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der laufenden Planung in Planfeststellungsabschnitt PfA 7.2 - 7.4. Der Auftragsnehmer verfügt bereits über die Prokjektspezifischen Planungsgrundlagen, Kenntnisse der örtlichen Randbedingungen sowie der bisherigen Abstimmungen mit den beteiligten Fachgewerken. ein Wechsel des Auftragsnehmers würde zu zusätzlichem Abstimmungs- und Koordinationsaufwand sowie zu Verzögerungen im Projektablauf führen. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. MKA 23 Die zusätzlichen Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der laufenden Planung in Planfeststellungsabschnitt PfA 7.2 - 7.4. Der Auftragsnehmer verfügt bereits über die Prokjektspezifischen Planungsgrundlagen, Kenntnisse der örtlichen Randbedingungen sowie der bisherigen Abstimmungen mit den beteiligten Fachgewerken. ein Wechsel des Auftragsnehmers würde zu zusätzlichem Abstimmungs- und Koordinationsaufwand sowie zu Verzögerungen im Projektablauf führen. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
MKA 16 Gemäß Ingenieurvertrag vom 07.04.2017 (Vertrag Nr. 15TE118925) wurde die Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan / SWECO / BUNG / Mailänder Consult / DB E&C mit Planungs-, Beratungs- und Gutachterleistungen für das Vorhaben ABS/NBS Karlsruhe–Basel, PfA 7.2–7.4 beauftragt. Bestandteil des Leistungsumfangs ist unter anderem die Planung der Leit- und Sicherungstechnik (LST). In den Projektgrundlagen (BAst Kapitel 3) wird der bestehende bzw. zwischenzeitliche Zustand beschrieben, wonach die Stellwerke zunächst durch ESTW ersetzt werden (Übergangszustand). Der Zielzustand (BAst Kapitel 4) sieht eine Ausrüstung mit ETCS Level 2 sowie eine Weiterentwicklung der Leit- und Sicherungstechnik im Rahmen der LSTMigration vor. Die konkrete Ausgestaltung dieses Zielzustands ist in den vorliegenden Unterlagen noch nicht abschließend definiert und bedarf einer Klärung im Rahmen der Technischen Aufgabenstellung (TAst). Die hierfür erforderliche Mitwirkung der LST-Planung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die im Hauptvertrag nicht enthalten ist und daher im Rahmen der Mehrkostenanzeige Nr. 16 angezeigt wird. MKA 23 Gemäß Ingenieurvertrag vom 07.04.2017 (Vertrag Nr. 15TE118925) wurde die Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan / SWECO / BUNG / Mailänder Consult / DB E&C mit Planungs-, Beratungs- und Gutachterleistungen für das Vorhaben ABS/NBS Karlsruhe–Basel, PfA 7.2–7.4 beauftragt. Bestandteil des Leistungsumfangs ist unter anderem die Planung der Leit- und Sicherungstechnik (LST). In den Projektgrundlagen (BAst Kapitel 3) wird der bestehende bzw. zwischenzeitliche Zustand beschrieben, wonach die Stellwerke zunächst durch ESTW ersetzt werden (Übergangszustand). Der Zielzustand (BAst Kapitel 4) sieht eine Ausrüstung mit ETCS Level 2 sowie eine Weiterentwicklung der Leit- und Sicherungstechnik im Rahmen der LSTMigration vor. Die konkrete Ausgestaltung dieses Zielzustands ist in den vorliegenden Unterlagen noch nicht abschließend definiert und bedarf einer Klärung im Rahmen der Technischen Aufgabenstellung (TAst). Die hierfür erforderliche Mitwirkung der LST-Planung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die im Hauptvertrag nicht enthalten ist und daher im Rahmen der Mehrkostenanzeige Nr. 16 angezeigt wird.
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Quelle: OJS 2026/S 095-340339 (2026-05-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-26)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-26+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 35 Der Vertrag zwischen der Deutschen Bahn und der Ingenieurgemeinschaft wurde in 04/2017 mit den unter S9.4 angegebenen Zeithonoraren geschlossen. Das vertragliche Leistungsende der übertragenen Leistungen war bis 2020 vorgesehen. Aufgrund der wesentlich längeren Dauer der Vorplanung ist der Vertrag weiterhin aktiv und wird im Jahr 2026 noch fortgeführt, ohne dass bislang eine Schlussrechnung erfolgt ist. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Jahr 2017 war aus Sicht des Auftraggebers nicht vorhersehbar, dass sich die Vertragsabwicklung über einen derart langen Zeitraum erstrecken würde und dadurch perspektivisch eine Anpassung der auf dem Preisstand von 2017 basierenden Stundensätze erforderlich werden könnte. Die außergewöhnlich lange Vertragsfortführung stellt somit einen nicht vorhersehbaren Umstand im Sinne der Fallgruppenzuordnung 3 dar.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text: MKA 35 Aktualisierung Stundensätze 2026
Quelle: OJS 2026/S 101-364711 (2026-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-03)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-03+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 34 Innerhalb des Vertrag zwischen der Deutschen Bahn und der Ingenieurgemeinschaft wurde in 2020 der Nachunternehmer Wald+Corbe zur Erstellung von hydraulisch/hydrologischen Gutachen gebundenen mit vereinbarten Zeithonoraren. Das Leistungsende der übertragenen Leistungen war bis 2022 vorgesehen. Aufgrund der erforderlichen Überarbeitung der Vorplanung sowie neuer Kostra-Daten werden weitere Anpassungen der Modelle und Gutachten notwendig. Der Vertrag ist damit weiterhin aktiv und wird im Jahr 2026 noch fortgeführt, ohne das bislang eine Schlussrechnung erfolgt ist. Aus diesem Grund sollen die vereinbarten Zeithonorare angepasst werden, die dann eventuellen weiteren zusätzlichen Leistungen zugrunde gelegt werden. Diese werden in gesonderten Nachträgen geprüft. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Jahr 2017 war aus Sicht des Auftraggebers nicht vorhersehbar, dass sich die Vertragsabwicklung über einen derart langen Zeitraum erstrecken würde und dadurch perspektivisch eine Anpassung der Stundensätze erforderlich werden könnte. Die außergewöhnlich lange Vertragsfortführung stellt somit einen nicht vorhersehbaren Umstand im Sinne der Fallgruppenzuordnung 3 dar. An den vertraglichen Grundlagen zur Erstellung der Planungsleistungen für die ABS und NBS der PfA 7.2-7.4 ergeben sich keine Änderungen, der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text: MKA 34 Aktualisierung Stundensätze NU Wald+Corbe 2026
Quelle: OJS 2026/S 106-385322 (2026-06-03)