Fachgerechte Renovierung der Steinmeyer-Orgel; Einbindung der 1964 eingebauten gemischten Stimmen; Neueinbindung des II. Manuals von 1980. Als Ergebnis der fachgerechten Restaurierung, wird ein eindeutig der Firma Steinmeyer zuzuordnendes romantisches Klangbild der Orgel erwartet, welches die Minoritenkirche als konzertanten Raum für große Orgelwerke weiterhin national und international profiliert. Eine Besichtigung der Orgel in Regensburg ist vorgeschrieben. Eine Bestätigung für die Teilnahme an der Besichtigung wird vor Ort ausgestellt und ist bei Angebotsabgabe den Vertragsunterlagen beizufügen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Musikinstrumenten
Referenznummer: 16 E 047
Kurze Beschreibung:
Fachgerechte Renovierung der Steinmeyer-Orgel; Einbindung der 1964 eingebauten gemischten Stimmen; Neueinbindung des II. Manuals von 1980.
Als Ergebnis der fachgerechten Restaurierung, wird ein eindeutig der Firma Steinmeyer zuzuordnendes romantisches Klangbild der Orgel erwartet, welches die Minoritenkirche als konzertanten Raum für große Orgelwerke weiterhin national und international profiliert.
Eine Besichtigung der Orgel in Regensburg ist vorgeschrieben. Eine Bestätigung für die Teilnahme an der Besichtigung wird vor Ort ausgestellt und ist bei Angebotsabgabe den Vertragsunterlagen beizufügen.
Fachgerechte Renovierung der Steinmeyer-Orgel; Einbindung der 1964 eingebauten gemischten Stimmen; Neueinbindung des II. Manuals von 1980.
Als Ergebnis der fachgerechten Restaurierung, wird ein eindeutig der Firma Steinmeyer zuzuordnendes romantisches Klangbild der Orgel erwartet, welches die Minoritenkirche als konzertanten Raum für große Orgelwerke weiterhin national und international profiliert.
Eine Besichtigung der Orgel in Regensburg ist vorgeschrieben. Eine Bestätigung für die Teilnahme an der Besichtigung wird vor Ort ausgestellt und ist bei Angebotsabgabe den Vertragsunterlagen beizufügen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Musikinstrumenten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Orgeln📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postleitzahl: 93047
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.regensburg.de🌏
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Telefon: +49 941/507-5629📞
Fax: +49 941/507-4629 📠
URL der Dokumente: http://www.regensburg.de/vergaben🌏
Als Beleg für das Entsprechen der angebotenen Liefer- oder Dienstleistung müssen folgende Unterlagen mit dem Angebot eingereicht werden:
— Nachweis über Besichtigung der Steinmeyer-Orgel in Regensburg (wird vor Ort ausgestellt – siehe Leistungsbeschreibung).
Als Beleg für das Nicht-Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind folgende Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass:
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
2) weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz Vertretungsberechtigter,
— nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR (bis 15.8.2014),
— nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist.
3) keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.
Zusätzliche Angaben:
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de zu stellen.
Anforderung / Abholung und Abgabe der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos in der nationalen Vergabebekanntmachung zum Download auf www.regensburg.de/vergaben zur Verfügung.
Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen und Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihr Interesse am Vergabeverfahren beim Vergabeamt, Stadt Regensburg, unter vergabestelle@regensburg.de mit Nennung ihrer Kontaktdaten bekunden.
Wir werden Sie dann bei Änderungen direkt informieren.
Die Einreichung der Angebote zu Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen ist bis 18.10.2018 nur in Papierform zugelassen (§ 81 VgV).
Als Beleg für das Entsprechen der angebotenen Liefer- oder Dienstleistung müssen folgende Unterlagen mit dem Angebot eingereicht werden:
— Nachweis über Besichtigung der Steinmeyer-Orgel in Regensburg (wird vor Ort ausgestellt – siehe Leistungsbeschreibung).
Als Beleg für das Nicht-Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind folgende Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass:
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
2) weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz Vertretungsberechtigter,
— nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR (bis 15.8.2014),
— nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist.
3) keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.
Zusätzliche Angaben:
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de zu stellen.
Anforderung / Abholung und Abgabe der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos in der nationalen Vergabebekanntmachung zum Download auf www.regensburg.de/vergaben zur Verfügung.
Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen und Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihr Interesse am Vergabeverfahren beim Vergabeamt, Stadt Regensburg, unter vergabestelle@regensburg.de mit Nennung ihrer Kontaktdaten bekunden.
Wir werden Sie dann bei Änderungen direkt informieren.
Die Einreichung der Angebote zu Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen ist bis 18.10.2018 nur in Papierform zugelassen (§ 81 VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fachgerechte Renovierung der Steinmeyer-Orgel; Einbindung der 1964 eingebauten gemischten Stimmen; Neueinbindung des II. Manuals von 1980.
Als Ergebnis der fachgerechten Restaurierung, wird ein eindeutig der Firma Steinmeyer zuzuordnendes romantisches Klangbild der Orgel erwartet, welches die Minoritenkirche als konzertanten Raum für große Orgelwerke weiterhin national und international profiliert.
Als Ergebnis der fachgerechten Restaurierung, wird ein eindeutig der Firma Steinmeyer zuzuordnendes romantisches Klangbild der Orgel erwartet, welches die Minoritenkirche als konzertanten Raum für große Orgelwerke weiterhin national und international profiliert.
Eine Besichtigung der Orgel in Regensburg ist vorgeschrieben. Eine Bestätigung für die Teilnahme an der Besichtigung wird vor Ort ausgestellt und ist bei Angebotsabgabe den Vertragsunterlagen beizufügen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Regensburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
Eigenerklärung durch Eintrag in der Leistungsbeschreibung, dass mindestens eine Person, die bei der Leistungserbringung eingesetzt wird, die Anforderungen nach der fachlichen Ausbildung für bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik erfüllt.
Eigenerklärung durch Eintrag in der Leistungsbeschreibung, dass mindestens eine Person, die bei der Leistungserbringung eingesetzt wird, die Anforderungen nach der fachlichen Ausbildung für bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik erfüllt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für die in der Leistungsbeschreibung genannten, an der Ausführung der Leistung beteiligten, Personen sind folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen durch Eintragungen in die Leistungsbeschreibung:
— Benennung der für die Auftragsausführung einzusetzenden Personen;
— Angabe einer Referenz von mindestens 2 einzusetzenden Personen für eine bereits durchgeführte Restaurierung einer Steinmeyer-Orgel.
Verfahren
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Als Beleg für das Entsprechen der angebotenen Liefer- oder Dienstleistung müssen folgende Unterlagen mit dem Angebot eingereicht werden:
— Nachweis über Besichtigung der Steinmeyer-Orgel in Regensburg (wird vor Ort ausgestellt – siehe Leistungsbeschreibung).
Als Beleg für das Nicht-Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind folgende Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass:
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
2) weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz Vertretungsberechtigter,
— nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR (bis 15.8.2014),
— nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m.…
… § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
… den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist.
3) keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.
Zusätzliche Angaben:
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de zu stellen.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de zu stellen.
Anforderung / Abholung und Abgabe der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos in der nationalen Vergabebekanntmachung zum Download auf www.regensburg.de/vergaben zur Verfügung.
Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen und Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihr Interesse am Vergabeverfahren beim Vergabeamt, Stadt Regensburg, unter vergabestelle@regensburg.de mit Nennung ihrer Kontaktdaten bekunden.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen und Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihr Interesse am Vergabeverfahren beim Vergabeamt, Stadt Regensburg, unter vergabestelle@regensburg.de mit Nennung ihrer Kontaktdaten bekunden.
Wir werden Sie dann bei Änderungen direkt informieren.
Die Einreichung der Angebote zu Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen ist bis 18.10.2018 nur in Papierform zugelassen (§ 81 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/531277📞
Fax: +49 981/531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Telefon: +49 9415075629📞
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Fax: +49 9415074629 📠
Internetadresse: http://www.regensburg.de🌏
Quelle: OJS 2016/S 249-458069 (2016-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fachgerechte Renovierung der Steinmeyer-Orgel; Einbindung der 1964 eingebauten gemischten Stimmen; Neueinbindung des II. Manuals von 1980
Als Ergebnis der fachgerechten Restaurierung, wird ein eindeutig der Firma Steinmeyer zuzuordnendes romantisches Klangbild der Orgel erwartet, welches die Minoritenkirche als konzertanten Raum für große Orgelwerke weiterhin national und international profiliert.
Eine Besichtigung der Orgel in Regensburg ist vorgeschrieben. Eine Bestätigung für die Teilnahme an der Besichtigung wird vor Ort ausgestellt und ist bei Angebotsabgabe den Vertragsunterlagen beizufügen.
Fachgerechte Renovierung der Steinmeyer-Orgel; Einbindung der 1964 eingebauten gemischten Stimmen; Neueinbindung des II. Manuals von 1980
Als Ergebnis der fachgerechten Restaurierung, wird ein eindeutig der Firma Steinmeyer zuzuordnendes romantisches Klangbild der Orgel erwartet, welches die Minoritenkirche als konzertanten Raum für große Orgelwerke weiterhin national und international profiliert.
Eine Besichtigung der Orgel in Regensburg ist vorgeschrieben. Eine Bestätigung für die Teilnahme an der Besichtigung wird vor Ort ausgestellt und ist bei Angebotsabgabe den Vertragsunterlagen beizufügen.
Gesamtwert des Auftrags: 229 075 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Als Beleg für das Entsprechen der angebotenen Liefer- oder Dienstleistung müssen folgende Unterlagen mit dem Angebot eingereicht werden:
— Nachweis über Besichtigung der Steinmeyer-Orgel in Regensburg (wird vor Ort ausgestellt – siehe Leistungsbeschreibung).
Als Beleg für das Entsprechen der angebotenen Liefer- oder Dienstleistung müssen folgende Unterlagen mit dem Angebot eingereicht werden:
— Nachweis über Besichtigung der Steinmeyer-Orgel in Regensburg (wird vor Ort ausgestellt – siehe Leistungsbeschreibung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fachgerechte Renovierung der Steinmeyer-Orgel; Einbindung der 1964 eingebauten gemischten Stimmen; Neueinbindung des II. Manuals von 1980
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-23 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),