160102177 | eletkronische Vergabe Software & Customizing

Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf

Aufgrund der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien benötigt der Zentraleinkauf der Flughafen Hamburg GmbH zukünftig eine verbindliche Änderung im Beschaffungs-Workflow. Das neue Vergaberecht regelt die Zeitpunkte, bis zu welchen die folgenden Prozessschritte von Vergabeverfahren per e-workflow bearbeitbar sein müssen. Die Umsetzung der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe regelt sich wie folgt:
— Ab 04/2016: E-Bekanntmachungen & E-Verfügbarkeit der Vergabeunterlagen;
— Ab 04/2018: elektronische Einreichung der Eigenerklärung durch den Bieter und die elektronische Kommunikation.
Das Ziel des Gesamtprojektes soll sein, den gesamten benötigten e-Workflow, sofern möglich, in einem System abzubilden, um möglichst wenig Schnittstellen zu koordinieren und die Effizienz zu steigern. Das System muss in die bestehende Systemlandschaft (SAP basierend) hochintegrativ eingebunden werden und zudem einen GAEB Import/ Export ermöglichen. Die Vereinheitlichung der Prozess- und Systemlandschaft muss folgenden Mehrwert erfüllen:
— Erfüllung der verbindlichen vergaberechtlichen Vergaben (GWB, SektVO, KonzVgV, VergStatVO);
— Nutzung einer gemeinsamen Systemlandschaft (möglichst SAP-basierend- die dritt Software muss hochintegrativ zu SAP sein);
— Zentrale Stammdatenpflege, Datenablage, Berichtswesen;
— e-Workflow;
— Steigerung der Effizienz aufgrund der prognostizierten Erhöhung der Investitionen, bei fast gleichbleibender Mitarbeiterzahl;
— Der Auftraggeber wird auch zukünftig von der Möglichkeit Gebrauch machen, das Verhandlungsverfahren frei wählen zu können. Dies muss zwingend in der Lösung berücksichtigt werden.
Die neue Lösung soll für die Erstellung, Verarbeitung und Durchführung von Ausschreibungen bis hin zur Angebotsauswertung, Vergabe und Reporting der Daten dienen. Hierbei ist eine große Projektvielfalt zu berücksichtigen, da der Zentraleinkauf IT-Projekte unterschiedlichster Art, klassischen Lieferleistungen, Bauleistungen im Hoch- und Tiefbaubereich, Abschluss von verschiedenen Rahmenverträgen im Liefer- und Dienstleistungsbereich, bis hin zu Dienstleistungen und Berater- und Marketingverträgen das gesamte Spektrum abbilden muss.
Wir suchen deshalb ein erfahrenes Unternehmen, das diese Aufgabe strukturiert, und ein System unter Berücksichtigung der Anforderungen bereitstellt und in das Vorhandene vom Flughafen Hamburg impliziert. Die Vorgabe für EU- Vergabeverfahren müssen in reduzierter und angepasster Form auch für Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte angepasst werden können.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-26 Auftragsbekanntmachung
2016-03-10 Ergänzende Angaben
2017-04-21 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hardwareberatung
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5) der vorliegenden Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hardwareberatung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf
Postanschrift: Flughafenstraße 1- 3
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ham.airport.de 🌏
E-Mail: greents@ham.airport.de 📧
Telefon: +49 405075-2173 📞
Fax: +49 405075-1238 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 043-071871
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
A) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. Auftraggeber ist vorliegend die Flughafen Hamburg GmbH. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: ba) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 c) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 a) der vorliegenden Bekanntmachung. bc) Subunternehmer (Nachunternehmer / Unterauftragnehmer): Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 Postanschrift: Flughafen Hamburg GmbH Postfach, 22331 Hamburg und bei persönlicher Abgabe: Flughafen Hamburg GmbH, Zentraleinkauf, Gebäude 245, Zimmer 3001, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen VN: 160102177 e-Vergabe Software & Customizing“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag als Datei (bevorzugt im PDF-Format) gemäß voranstehender Vorgaben einzureichen. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: ea) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind. Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung (nachfolgend eb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. eb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben, sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung: Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s. o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.1) bis III.3) der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Soweit nach Ziffer III.2.2) Mindestvorgaben gemacht werden, müssen diese bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweiligen Angaben werden addiert. Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann. ec) Bewertung der Teilnahmeanträge Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 10 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen (mit Ausnahme ggf. benannter Mindestbedingungen) bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 800 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3°c) entfallen; maximal 100 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2). Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Be-wertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß des voranstehenden Bewertungsmaßstabes Null oder 1 Punkt erhalten. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte einer Eignungsvo-raussetzung jeweils gesondert zu gewichten. f) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern. g) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. h) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. i) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. j) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 15.3.2016 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen. k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Ausschreibung gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Einstellung gemäß voranstehender Vorgaben, ein erneutes Vergabeverfahren in entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 2 Nr. 1 SektVO ohne vorherige Bekanntmachung einzuleiten.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 7
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien benötigt der Zentraleinkauf der Flughafen Hamburg GmbH zukünftig eine verbindliche Änderung im Beschaffungs-Workflow. Das neue Vergaberecht regelt die Zeitpunkte, bis zu welchen die folgenden Prozessschritte von Vergabeverfahren per e-workflow bearbeitbar sein müssen. Die Umsetzung der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe regelt sich wie folgt:
Mehr anzeigen
— Ab 04/2016: E-Bekanntmachungen & E-Verfügbarkeit der Vergabeunterlagen;
— Ab 04/2018: elektronische Einreichung der Eigenerklärung durch den Bieter und die elektronische Kommunikation.
Das Ziel des Gesamtprojektes soll sein, den gesamten benötigten e-Workflow, sofern möglich, in einem System abzubilden, um möglichst wenig Schnittstellen zu koordinieren und die Effizienz zu steigern. Das System muss in die bestehende Systemlandschaft (SAP basierend) hochintegrativ eingebunden werden und zudem einen GAEB Import/ Export ermöglichen. Die Vereinheitlichung der Prozess- und Systemlandschaft muss folgenden Mehrwert erfüllen:
Mehr anzeigen
— Erfüllung der verbindlichen vergaberechtlichen Vergaben (GWB, SektVO, KonzVgV, VergStatVO);
— Nutzung einer gemeinsamen Systemlandschaft (möglichst SAP-basierend- die dritt Software muss hochintegrativ zu SAP sein);
— Zentrale Stammdatenpflege, Datenablage, Berichtswesen;
— e-Workflow;
— Steigerung der Effizienz aufgrund der prognostizierten Erhöhung der Investitionen, bei fast gleichbleibender Mitarbeiterzahl;
— Der Auftraggeber wird auch zukünftig von der Möglichkeit Gebrauch machen, das Verhandlungsverfahren frei wählen zu können. Dies muss zwingend in der Lösung berücksichtigt werden.
Die neue Lösung soll für die Erstellung, Verarbeitung und Durchführung von Ausschreibungen bis hin zur Angebotsauswertung, Vergabe und Reporting der Daten dienen. Hierbei ist eine große Projektvielfalt zu berücksichtigen, da der Zentraleinkauf IT-Projekte unterschiedlichster Art, klassischen Lieferleistungen, Bauleistungen im Hoch- und Tiefbaubereich, Abschluss von verschiedenen Rahmenverträgen im Liefer- und Dienstleistungsbereich, bis hin zu Dienstleistungen und Berater- und Marketingverträgen das gesamte Spektrum abbilden muss.
Mehr anzeigen
Wir suchen deshalb ein erfahrenes Unternehmen, das diese Aufgabe strukturiert, und ein System unter Berücksichtigung der Anforderungen bereitstellt und in das Vorhandene vom Flughafen Hamburg impliziert. Die Vorgabe für EU- Vergabeverfahren müssen in reduzierter und angepasster Form auch für Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte angepasst werden können.
Mehr anzeigen
Referenznummer: 160102177
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Hamburg GmbH.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 Sekt-VO;
ab) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
ac) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
ad) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt o-der diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ae) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21
Mehr anzeigen
Abs. 2 SektVO
af) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Mehr anzeigen
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (möglichst nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend) Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
Mehr anzeigen
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers (netto) der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestbedingung: Der angegebene jährliche Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre die nachfolgende Grenze nicht unterschreiten: 1 000 000 EUR pro Jahr netto
Mehr anzeigen
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens z.B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen.
b) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beim Bewerber jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
Mehr anzeigen
c) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzobjekten bzw. -projekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen zu den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2)) der vorliegenden Bekanntmachung) durchgeführt wurden. Erwartet werden zu den vom Bewerber
Mehr anzeigen
ausgewählten Referenzobjekten bzw. -projekten folgende Angaben:
— Name des Auftraggebers;
— Kontaktdaten des Auftraggebers: Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Kontaktdaten;
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts/- Objekts;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert (in EUR, netto).
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben:
o Schwerpunkt der Tätigkeiten
o Rolle im Projekt
o Berücksichtigung von Verhandlungsverfahren im Projekt:
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben:
o Dauer des Auftrags
o Einsatztage:
— Darstellung der besonderen Umstände der Leistungserbringung zur Beurteilung der
Vergleichbarkeit;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden,
sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Der Auftraggeber bittet darum, die Darstellung zu den Referenzen auf vergleichbare Projekte zu beschränken und nicht mehr als drei Referenzen zu benennen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden
Mehr anzeigen
sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Mehr anzeigen

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Reents

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-15 📅
Datum des Endes: 2017-09-15 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde Hamburg – Vergabekammer
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamurg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 043-071871 (2016-02-26)
Ergänzende Angaben (2016-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 052-087808
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 043-071871
ABl. S-Ausgabe: 52
Quelle: OJS 2016/S 052-087808 (2016-03-10)
Ergänzende Angaben (2017-04-21)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 080-155357
ABl. S-Ausgabe: 80
Quelle: OJS 2017/S 080-155357 (2017-04-21)