1603/G14; Wegekosten und externe Kosten des Bundes-fernstraßennetzes im Zeitraum 2018 bis 2022 (Wegekostengutachten 2018 – 2022)“

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Das Wegekostengutachten ist ein regelmäßiges Gutachten mit einem Prognosezeitraum von fünf Jahren. Es wird für die europarechtskonforme (Wegekostenrichtlinie bzw. Eurovignetten-Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/22/EU des Rates) sowie gebührenrechtlich valide Bestimmung der Lkw-Mautsätze benötigt. Das derzeit gültige Gutachten inkl. zweier Ergänzungsberechnungen umfasst den Prognosezeitraum bis einschließlich 2017. Für den Zeitraum 2018 – 2022 soll ein Anschlussgutachten erstellt werden, um die Mautsätze erneut überprüfen und ggf. anpassen zu können. Dies gilt auch im Zusammenhang mit der – für das Jahr 2018 – geplanten Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen.
Da seit dem 1. Januar 2015 der Gesamtmautsatz auch aus einem Mautteilsatz für die externen Kosten der Luftverschmutzung besteht, ist die diesbezügliche Berechnung Bestandteil des Gutachtens. Die externen Lärmkosten werden bei der Lkw-Maut noch nicht berücksichtigt. Vorgaben zur Berechnung der externen Kosten ergeben sich aus der Eurovignetten-RL.
Das Wegekostengutachten 2013 bis 2017 ist in seiner Grundkonzeption fortzuschreiben und, wo notwendig, an die derzeitige sowie geplante Mautgesetzgebung und/oder an weitere neue Erkenntnisse anzupassen.
Die Ausschreibung umfasst neben der eigentlichen Gutachtenerstellung auch die Erbringung von Beratungsleistungen zur Gesamtthematik.
Bei der Erarbeitung des Wegekostengutachtens gibt es Schnittstellen zu dem Projekt der „Ersterfassung und -bewertung des Infrastrukturvermögens Bundesfernstraßen (BFStr) im Rahmen der Umstellung der Vermögensbewertung des Bundes“ bzw. im Zusammenhang mit der „Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung“.
Hierbei können auch Beratungsleistungen anfallen, sofern es thematische Überschneidungen der beiden Projekte gibt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-16 Auftragsbekanntmachung
2016-05-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-09-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2021-03-01 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2016-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 036-058524
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist. 2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform bis zum 17.3.2016 um 16:00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Bewerber versandt. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Wegekostengutachten ist ein regelmäßiges Gutachten mit einem Prognosezeitraum von fünf Jahren. Es wird für die europarechtskonforme (Wegekostenrichtlinie bzw. Eurovignetten-Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/22/EU des Rates) sowie gebührenrechtlich valide Bestimmung der Lkw-Mautsätze benötigt. Das derzeit gültige Gutachten inkl. zweier Ergänzungsberechnungen umfasst den Prognosezeitraum bis einschließlich 2017. Für den Zeitraum 2018 – 2022 soll ein Anschlussgutachten erstellt werden, um die Mautsätze erneut überprüfen und ggf. anpassen zu können. Dies gilt auch im Zusammenhang mit der – für das Jahr 2018 – geplanten Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen.
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Da seit dem 1. Januar 2015 der Gesamtmautsatz auch aus einem Mautteilsatz für die externen Kosten der Luftverschmutzung besteht, ist die diesbezügliche Berechnung Bestandteil des Gutachtens. Die externen Lärmkosten werden bei der Lkw-Maut noch nicht berücksichtigt. Vorgaben zur Berechnung der externen Kosten ergeben sich aus der Eurovignetten-RL.
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Das Wegekostengutachten 2013 bis 2017 ist in seiner Grundkonzeption fortzuschreiben und, wo notwendig, an die derzeitige sowie geplante Mautgesetzgebung und/oder an weitere neue Erkenntnisse anzupassen.
Die Ausschreibung umfasst neben der eigentlichen Gutachtenerstellung auch die Erbringung von Beratungsleistungen zur Gesamtthematik.
Bei der Erarbeitung des Wegekostengutachtens gibt es Schnittstellen zu dem Projekt der „Ersterfassung und -bewertung des Infrastrukturvermögens Bundesfernstraßen (BFStr) im Rahmen der Umstellung der Vermögensbewertung des Bundes“ bzw. im Zusammenhang mit der „Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung“.
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Hierbei können auch Beratungsleistungen anfallen, sofern es thematische Überschneidungen der beiden Projekte gibt.
Dauer: 79 Monate
Referenznummer: Z30/SeV/288.3/1603/G14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs.4, 6 VOL/A; bei Bieter/gemeinschaften sind von jedem Mitglied Erklärungen auszufüllen, zu unterschreiben/ zu signieren und im Original vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe von 1 000 000 EUR.
Mindeststandards:
Vorlage einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.; bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3. Fachkunde des Bieters (Unternehmen)
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf die Fachkunde eines Unterauftragnehmers zurückgegriffen wird, sind die geforderten Eignungsnachweise/-referenzen für den übernommenen Leistungsteil vom Unterauftragnehmer (unternehmens- oderpersonenbezogen) zu erbringen. Eine Referenz kann auch bei mehreren Kriterien benannt werden. Es wird dann die für das jeweilige Kriterium zu erkennende Erfahrung gewertet.
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3.1: Referenzen zu erbrachten Leistungen im Zeitraum 2011 bis heute im Bereich:
„Monetäre Bewertung von Straßenverkehrsinfrastruktur“ (z. B. Vermögensbewertung, Lebenszyklusrechnung);
3.2: Referenzen der erbrachten Leistungen im Zeitraum 2013 bis heute im Bereich: „Verkehrsmengenanalysen und -prognosen (Straße)“ (z. B. Erstellung und/oder Auswertung von Verkehrsstatistiken, Modellrechnungen zum Verkehrsfluss und/oder zu Verkehrsverlagerungen);
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3.3: Referenzen der erbrachten Leistungen im Zeitraum 2013 bis heute im Bereich:
„Berechnung von externen Kosten im Verkehrsbereich“
4. Fachkunde der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen (Kernteam); Benennung der Personen des Kernteams – siehe Formblatt F4 Übersicht Kernteam;
4.1: Studienabschlüsse im Bereich:
Ingenieurwesen (Uni/FH) und praktische Erfahrungen aus Tätigkeiten in dieser Fachrichtung für eine Mindestdauer von 3 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre;
4.2: Studienabschlüsse im Bereich:
Wirtschaftswissenschaften (Uni/FH) und praktische Erfahrungen aus Tätigkeiten in dieser Fachrichtung für eine Mindestdauer von 3 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre;
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Zu 3.1-3.3: Nachweis von mindestens 2 Referenzen je Kriterium
zu 4.1:
Mindestens 2 Personen des Kernteams müssen ein Studium (Uni oder FH) aus dem Bereich:
Ingenieurwesen (mit auftragsrelevanten Fachrichtungen, bspw. Wirtschaftsingenieure, Bauingenieure, Ingenieure für Verkehrswesen)
mit entsprechender praktischer Erfahrung nachweisen.
zu 4.2:
Wirtschaftswissenschaften (bspw. Betriebswirte, Volkswirte, Verkehrswirtschaftler)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Nachweis einer Haftpflichtversicherung siehe III.2.2).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen/Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Eigenerklärung zur Interessenkollision/ Neutralität; Um die Neutralität bezogen auf die zu erbringende Leistung zu gewährleisten haben Bieter/ Bietergemeinschaften eine Eigenerklärung abzugeben,
Erklärung, dass
a) derzeit und/oder absehbar bis zum Vertragsende keine Beratungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der LB beauftragten Leistungen, der Berechnung der LKW Mautsätze in Deutschland erbracht werden (vgl. § 9 des Vertrages);
oder
b) derzeit und/oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der LB beauftragten Leistungen, der Berechnung der LKW Mautsätze in Deutschland erbracht werden.
In Fällen unter (b) ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
Eine entsprechende Erklärung, siehe Formblatt FN ist bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern mit dem Angebot vorzulegen. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung aus Sicht des Auftraggebers ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, oder die Einhaltung der Neutralität nicht gewährleistet ist, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bmvi.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z30/SeV/288.3/1603/G14
Zusätzliche Informationen
1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
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2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform bis zum 17.3.2016 um 16:00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Bewerber versandt. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str.76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-561 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2016/S 036-058524 (2016-02-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 099-177765
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 036-058524
ABl. S-Ausgabe: 99

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Methodik der Gutachtenerstellung (30)
2. Zeitplanung und Personaleinsatz (25)
3. Qualitätssicherung (15)
4. Preis (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-20 📅
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Postanschrift: Linder Höhe
Postort: Köln
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Quelle: OJS 2016/S 099-177765 (2016-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Wegekostenrechnung sind für eine Vermögensrechnung Bestandsdaten nach Anlagekategorien und geeigneten Abschnitten für das Bundesfernstraßennetz zu erfassen, monetär zu bewerten und jährlich fortzuschreiben.
Gesamtwert des Auftrags: 280 000 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Telefon: +49 228-300-3783 📞
Fax: +49 228-300-807-3779 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 171-388900
ABl. S-Ausgabe: 171

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Erfassen von Bestandsdaten, Schließung von Datenlücken, Plausibilisierung von Bestandsdaten,
— Bewertung und Fortschreibung (2018/2019),
— Darstellung der Integration in das Finanzmanagementsystem der VIFG.
Beschreibung der Optionen: Fortschreibung für die Jahre 2020 und 2021

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-27 📅
Name: Alfen Consult GmbH
Postort: Leipzig
Land: Leipzig 🏙️
Name: Aviso GmbH
Postort: Aachen
Land: Städteregion Aachen 🏙️
Name: Bung Ingenieure AG
Land: Köln 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 280 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Servicestelle Vergabe

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Telefon: +49 2289499561 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Quelle: OJS 2018/S 171-388900 (2018-09-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 045-113516
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 099-177765
ABl. S-Ausgabe: 45

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: „Durchführung von Ergänzungsberechnungen zum Wegekostengutachten für den Zeitraum 2018 bis 2022 aufgrund des EuGH-Urteils vom 28.10.2020 (EuGH C-321/19)“
Kurze Beschreibung:
Mit Urteil vom 28.10.2020 (EuGH C-321/19) hat der EuGH u. a. entschieden, dass nach der Richtlinie 1999/62/EG (Eurovignetten-/Wegekostenrichtlinie) in der vom 17. Mai 2006 bis 14. Oktober 2011 geltenden Fassung (Änderungsrichtlinie 2006/38/EG; am 15. Oktober 2011 ist die Änderungsrichtlinie 2011/76/EG in Kraft getreten) die Kosten der Verkehrspolizei nicht hätten angelastet werden dürfen. Die streitgegenständlichen Polizeikosten sind im Wegekostengutachten für den laufenden Zeitraum 2018 bis 2022 enthalten. Um dem Urteil des EuGH nachzukommen muss die Höhe der neuen Mautsätze (ohne Polizeikosten) für die Jahre 2021 und 2022 neu bestimmt werden. Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit aktuellere Datengrundlagen (bspw. Verwendung neuer Basisjahre und aktueller Fahrleistungen infolge der Corona-Pandemie) verwendet werden können und welche Auswirkungen das auf die Höhe der Mautsätze haben wird.
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Dauer: 22 Monate

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-26 📅
Name: ARGE Alfen Consult/Aviso/Bung
Avisio GmbH
BUNG Ingenieure AG

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 045-113516 (2021-03-01)