160402231 RV Signage

Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf

Am Flughafen Hamburg sind aufgrund von Neubau-, Umgestaltungsmaßnahmen, Veränderungen im Flugbetrieb und der Weiterentwicklung neuer Medien Informations- und Übersichtsgrafiken laufend neu zu entwickeln bzw. anzupassen im Umfang von ca. 100 Grafiken pro Jahr.
Die Grafiken sind in folgenden Dateiformaten zu übergeben:
— offene Freehand- /Illustrator-Dateien
— EPS-Dateien für Print-Medien
— JPG-Dateien
— Bewerber muss in der Lage sein, dxf-/dwg-Dateien zu importieren
Für die Angebotslegung hat der Bieter eine Beispielaufgabe auszuarbeiten. Für wertungsfähige Angebote wird eine pauschale Aufwandsentschädigung gewährt. Die Beteiligung am Teilnahmewettbewerb wird nicht vergütet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-15 Auftragsbekanntmachung
2017-04-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Grafik-Design
Menge oder Umfang: Ca. 100 anzupassende Grafiken pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Grafik-Design 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf
Postanschrift: Flughafenstraße 1- 3
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ham.airport.de 🌏
E-Mail: fschlomski@ham.airport.de 📧
Fax: +49 405075-1238 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-138088
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
A) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Eignungsvoraussetzungen, die ganz oder teilweise nur von einzelnen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft erfüllt werden (beispielsweise Referenzangaben oder die Benennung von Personen im Rahmen des Personaleinsatzkonzepts) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft nur vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. So sind Referenzangaben nur bezogen auf die Leistungen zu machen, welche das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ausführen wird. Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist. Auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung wird hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so sind die unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen für die Dritten nur insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit der Dritten erfolgt. Es wird klargestellt, dass es im Falle einer teilweisen Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter nicht erforderlich ist, alle unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen für die Dritten vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.1 (Zuverlässigkeit / persönliche Lage) ist nicht erforderlich. Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen und Erklärungen sowie zu einem ggf. vorgegebenen Bewerbungsbogen hat der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. . cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen. Die vorgesehenen Subunternehmer sind zu benennen. Die unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen sind für die Subunternehmer nur insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf deren Leistungsfähigkeit erfolgt. Es wird klargestellt, dass es im Falle einer teilweisen Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit von Subunternehmern nicht erforderlich ist, alle unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen für die Subunternehmer vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.1 (Zuverlässigkeit / persönliche Lage) ist nicht erforderlich. Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen und Erklärungen sowie zu einem ggf. vorgegebenen Bewerbungsbogen hat der Bewerber mit demTeilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der Subunternehmer vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der der Subunternehmer nachgewiesen wird. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform unter Verwendung des nachfolgend beschriebenen Bewerbungsbogens und zusätzlich auf Datenträger im pdf-Format bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Anhang A der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail- Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren VN: 160402231 RV Signage Flughafen Hamburg– Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: aa) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO vollständig fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auf für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Erklärungen und Angaben führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der Eignungsfeststellung (nachfolgend bb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze (nachfolgend cc)) Abwertungen zur Folge. bb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestanforderungen sowie auf den Nachweis der grundsätzlichen Eignung. Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben nach § 19 Abs. 3 SektVO) inhaltlich darauf hin prüfen, ob die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Mindestanforderungen eingehalten werden. Die Anforderungen nach Ziffer III.2.1 der vorliegenden Bekanntmachung müssen bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Die Anforderungen nach Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung müssen von der jeweiligen Kooperation insgesamt erfüllt werden. Teilnahmeanträge, die die dort genannte Mindestanforderung nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung genannten Nachweisen und Erklärungen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. cc) Bewertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 Bewerber beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen: — maximal 800 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3, wobei hiervon maximal 700 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3°b) entfallen, — maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2. Bei der Bewertung der Referenzangaben werden folgende Angaben bewertet: — Vergleichbarkeit der Art der Leistungen — Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen — Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die Angaben der Bewerber nach Ziffer III.2.2 und Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung voranstehender Angaben der Bewerber benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben nach Ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null oder einen Punkt erhalten. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 700 Punkte erreichen. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die abschließende Bewertungsmatrix wurde vom Auftraggeber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Erklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. Liegt beispielsweise eine Begrenzung auf 8 Bewerber vor und ist die 8. Rangstelle nach der Bewertungsmatrix doppelt belegt, so wird der Auftraggeber 9 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 16.9.15 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen. j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, in einem der beiden vorgenannten Fälle auf die Veröffentlichung einer erneuten EU-weiten Bekanntmachung zu verzichten. l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote mit einer Anpassungsmöglichkeit der Angebote zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter phasenweise zu verringern. Jede Reduzierung des Bieterkreises (nach Angebotseingang oder während des Vergabeverfahrens) wird bei wertungsfähigen Angeboten auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung erfolgen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung:
Am Flughafen Hamburg sind aufgrund von Neubau-, Umgestaltungsmaßnahmen, Veränderungen im Flugbetrieb und der Weiterentwicklung neuer Medien Informations- und Übersichtsgrafiken laufend neu zu entwickeln bzw. anzupassen im Umfang von ca. 100 Grafiken pro Jahr.
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Die Grafiken sind in folgenden Dateiformaten zu übergeben:
— offene Freehand- /Illustrator-Dateien
— EPS-Dateien für Print-Medien
— JPG-Dateien
— Bewerber muss in der Lage sein, dxf-/dwg-Dateien zu importieren
Für die Angebotslegung hat der Bieter eine Beispielaufgabe auszuarbeiten. Für wertungsfähige Angebote wird eine pauschale Aufwandsentschädigung gewährt. Die Beteiligung am Teilnahmewettbewerb wird nicht vergütet.
Beschreibung der Optionen: Option auf Verlängerung des Vertrages bis 2 Jahre vor Ablauf der Vertragsfrist.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 160402231 RV Signage

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
ab) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
ac) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
ad) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ae) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden
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dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
af) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z.B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
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b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (möglichst nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend)
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
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Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz (ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Für die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Eigenerklärung mit Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen.
b) Angaben zu abgeschlossenen oder weitgehend abgeschlossenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 5 Jahren (es gilt der Abschlusstermin der Leistungserbringung der Referenz), bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) durchgeführt wurden. Als vergleichbar angesehen werden Grafikerleistungen im Bereich Leitsystem / Lagepläne für Verkehrsflughäfen oder vergleichbare Einrichtungen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Erwartet werden folgende Angaben, um die Vergleichbarkeit bewerten zu können:
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— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und e-mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen nach Art und Umfang mit folgenden Angaben:
— Beschreibung des Planungsgegenstandes nach Art und Größe
— Beschreibung der erbrachten Leistungen
— Benennung der Auftragssumme
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Mindestbedingung:
Mindestens eine der benannten Referenzen muss eine Grafikerleistung im Bereich der visuellen Kommunikation und Produktdesign, Schwerpunkt Leitsystem und Signage, für einen Verkehrsflughafen zum Gegenstand haben, der nach seiner Größe mit dem Flughafen Hamburg vergleichbar ist.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Bescheinigungen von Auftraggebern (z. B. gemäß § 10 Abs. 2b) der hier nicht anwendbaren VOF (siehe nachfolgend Ziffer VI.3a) nicht die voranstehend geforderten Angaben zu Referenzobjekten ersetzen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Für die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Grafik-Designer“ oder „Grafiker“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG- Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Grafik-Designer“ oder „Grafiker“ tätig werden dürfen, idealerweise im Bereich visuelle Kommunikation, Schwerpunkt Leitsystem und Signage. Bei juristischen Personen müssen mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Als Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 8
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Schlomski
Name: Flughafen Hamburg GmbH
Postanschrift: Flughafenstr. 1-3
Kontaktperson: Zentraleinkauf
Anna Stopka
E-Mail: astopka@ham.airport.de 📧
Kontaktperson: Siehe oben A. II – Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg Vergabekammer
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 077-138088 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hamburg GmbH
Postanschrift: Flughafenstr. 1-3
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-airport.de 🌏
E-Mail: lnennstiel@ham.airport.de 📧
Telefon: +49 405075-1694 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 072-138518
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 077-138088
ABl. S-Ausgabe: 72

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Hamburg.
Quelle: OJS 2017/S 072-138518 (2017-04-10)