Der Auftrag umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für den Neubau des Medienhauses, 2. BA – Medientechnik (Anlagengruppe 7). Um die derzeit noch über 7 Standorte verteilten Institutionen der Medienforschung der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität und der Hochschule Mainz an einem Standort zu konzentrieren, soll ein neues Medienhaus errichtet werden. Standort hierfür ist das auf dem Gelände der Universität befindliche Hochhaus Inter I, das bisher als Studentenwohnheim genutzt wurde. Ergänzt um einen Technikneubau zur Unterbringung von Produktionsräumen, Studios, Schnitträumen etc. sollen im Hochhaus Inter I im Wesentlichen Büro- und Seminarräume untergebracht werden. Die Errichtung des Medienhauses erfolgt in 2 Bauabschnitten. In einem 1. Bauabschnitt wird das Bestandsgebäude Inter I (Geb. 1181) entkernt und für die geplante Nutzung umgebaut. In einem 2.Bauabschnitt soll ein Technikneubau errichtet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für den Neubau des Medienhauses, 2. BA – Medientechnik (Anlagengruppe 7).
Um die derzeit noch über 7 Standorte verteilten Institutionen der Medienforschung der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität und der Hochschule Mainz an einem Standort zu konzentrieren, soll ein neues Medienhaus errichtet werden. Standort hierfür ist das auf dem Gelände der Universität befindliche Hochhaus Inter I, das bisher als Studentenwohnheim genutzt wurde. Ergänzt um einen Technikneubau zur Unterbringung von Produktionsräumen, Studios, Schnitträumen etc. sollen im Hochhaus Inter I im Wesentlichen Büro- und Seminarräume untergebracht werden.
Die Errichtung des Medienhauses erfolgt in 2 Bauabschnitten.
In einem 1. Bauabschnitt wird das Bestandsgebäude Inter I (Geb. 1181) entkernt und für die geplante Nutzung umgebaut. In einem 2.Bauabschnitt soll ein Technikneubau errichtet werden.
Der Auftrag umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für den Neubau des Medienhauses, 2. BA – Medientechnik (Anlagengruppe 7).
Um die derzeit noch über 7 Standorte verteilten Institutionen der Medienforschung der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität und der Hochschule Mainz an einem Standort zu konzentrieren, soll ein neues Medienhaus errichtet werden. Standort hierfür ist das auf dem Gelände der Universität befindliche Hochhaus Inter I, das bisher als Studentenwohnheim genutzt wurde. Ergänzt um einen Technikneubau zur Unterbringung von Produktionsräumen, Studios, Schnitträumen etc. sollen im Hochhaus Inter I im Wesentlichen Büro- und Seminarräume untergebracht werden.
Die Errichtung des Medienhauses erfolgt in 2 Bauabschnitten.
In einem 1. Bauabschnitt wird das Bestandsgebäude Inter I (Geb. 1181) entkernt und für die geplante Nutzung umgebaut. In einem 2.Bauabschnitt soll ein Technikneubau errichtet werden.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Mainz, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Postanschrift: Fritz-Kohl-Straße 9
Postleitzahl: 55122
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.LBBnet.de🌏
E-Mail: vofvergabe.koblenz@lbbnet.de📧
Telefon: +49 2619701-0📞
Fax: +49 2619701-444 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de🌏
Zu Ziffer II 2.7) Laufzeit des Vertrages:
Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung gem. § 13 Abs. 4 VOB/B.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für den Neubau des Medienhauses, 2. BA – Medientechnik (Anlagengruppe 7).
Um die derzeit noch über 7 Standorte verteilten Institutionen der Medienforschung der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität und der Hochschule Mainz an einem Standort zu konzentrieren, soll ein neues Medienhaus errichtet werden. Standort hierfür ist das auf dem Gelände der Universität befindliche Hochhaus Inter I, das bisher als Studentenwohnheim genutzt wurde. Ergänzt um einen Technikneubau zur Unterbringung von Produktionsräumen, Studios, Schnitträumen etc. sollen im Hochhaus Inter I im Wesentlichen Büro- und Seminarräume untergebracht werden.
Um die derzeit noch über 7 Standorte verteilten Institutionen der Medienforschung der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität und der Hochschule Mainz an einem Standort zu konzentrieren, soll ein neues Medienhaus errichtet werden. Standort hierfür ist das auf dem Gelände der Universität befindliche Hochhaus Inter I, das bisher als Studentenwohnheim genutzt wurde. Ergänzt um einen Technikneubau zur Unterbringung von Produktionsräumen, Studios, Schnitträumen etc. sollen im Hochhaus Inter I im Wesentlichen Büro- und Seminarräume untergebracht werden.
Die Errichtung des Medienhauses erfolgt in 2 Bauabschnitten.
In einem 1. Bauabschnitt wird das Bestandsgebäude Inter I (Geb. 1181) entkernt und für die geplante Nutzung umgebaut. In einem 2.Bauabschnitt soll ein Technikneubau errichtet werden.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für die Anlagengruppe 7 (Medientechnik) für den Neubau des Medienhauses, 2. BA, LPH 1-6, 8 und 9 gem. §55 HOAI. Die LPH 7 wird durch den Auftraggeber erbracht.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für die Anlagengruppe 7 (Medientechnik) für den Neubau des Medienhauses, 2. BA, LPH 1-6, 8 und 9 gem. §55 HOAI. Die LPH 7 wird durch den Auftraggeber erbracht.
Die Planung umfasst Medientechnik, Studiotechnik, digitale Fernsehtechnik, Tonstudiotechnik, Projektionstechnik (2D/3D), virtuelle Studiotechnik (Bluescreen).
Des Weiteren umfasst er die Beratung des Nutzers und Nachbetreuung der Ausführung für ca. 6 Monate nach Übergabe zur Nutzung.
Eine bauliche Verbindung zwischen Inter I und Technikneubau (1. + 2. BA) ist nicht zwingend erforderlich, aber im Rahmen der Planung zu untersuchen. Sicher muss eine Datenverbindung zwischen Inter I (BA I), dem Technikneubau (BA II) und der Fachhochschule Mainz hergestellt werden. Hinweis: Die Datenverbindung zur Hochschule / Universität wird im Rahmen der allgemeinen elektrotechnischen Anbindungen hergestellt.
Eine bauliche Verbindung zwischen Inter I und Technikneubau (1. + 2. BA) ist nicht zwingend erforderlich, aber im Rahmen der Planung zu untersuchen. Sicher muss eine Datenverbindung zwischen Inter I (BA I), dem Technikneubau (BA II) und der Fachhochschule Mainz hergestellt werden. Hinweis: Die Datenverbindung zur Hochschule / Universität wird im Rahmen der allgemeinen elektrotechnischen Anbindungen hergestellt.
Die Beauftragung zur Erstellung der KVM-Bau (Kostenvoranmeldung -Bau nach RLBau) liegt vor.
Zu dieser Teilmaßnahme liegen teilweise überholte Qualitative Bedarfsanforderungen (QBA, Muster 13 nach RLBau), Raumbedarfsplan und Betriebsbeschreibung vor.
Untergebracht werden in dem geplanten Medienhaus im Wesentlichen:
— Produktionsräume, Studios (Audio, Video) mit zugehörigen Lagerräumen;
— Werkstatträume mit zugehörigen Lagerräumen;
— Schnitt- und Sichtplätze (Film und Ton);
— Multimedialabore;
— Multimediahörsaal mit Abstellraum (ca. 220 m
— PC-Pool.
Medienhörsaal und Konferenzräume
Datenbanksystem
Gebäudedaten:
aktuell genehmigte HNF: ca. 2 897 m
Angestrebter Baubeginn ist 2018.
Die Kostenschätzung für die Kostengruppen 200-700 nach DIN 276 liegt bei ca. 29 400 000 EUR netto.
Dauer: 80 Monate
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach §55 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2, 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Beschreibung der Optionen: Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach §55 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2, 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer First von 1 Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe erst nach Ablauf von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe beauftragt.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer First von 1 Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe erst nach Ablauf von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe beauftragt.
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II 2.7) Laufzeit des Vertrages:
Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung gem. § 13 Abs. 4 VOB/B.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Partnerschaftsregister (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung) oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Partnerschaftsregister (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung) oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Erklärung, ob die in den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes).
Erklärung, ob die in den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: eine aktuelle Versicherungspolice einer Berufshaftpflichtversicherung aus dem Jahr 2016 oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 3 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: eine aktuelle Versicherungspolice einer Berufshaftpflichtversicherung aus dem Jahr 2016 oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 3 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) muss der Versicherungsschutz auf die Arge ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller Arge-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer Arge mit Haftung für die gesamte Arge mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer Arge mit Außenhaftung für die gesamte Arge enthalten ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) muss der Versicherungsschutz auf die Arge ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller Arge-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer Arge mit Haftung für die gesamte Arge mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer Arge mit Außenhaftung für die gesamte Arge enthalten ist.
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den allgemeinen Jahresumsatz und den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den allgemeinen Jahresumsatz und den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und von mind. 5 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und von mind. 5 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Der allgemeine Jahresumsatz (brutto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 795 000 EUR pro Jahr betragen und der spezifische Mindestumsatz brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanung Medientechnik) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 530 000 EUR pro Jahr betragen.
Der allgemeine Jahresumsatz (brutto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 795 000 EUR pro Jahr betragen und der spezifische Mindestumsatz brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanung Medientechnik) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 530 000 EUR pro Jahr betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV, wie nachfolgend näher beschrieben, einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV, wie nachfolgend näher beschrieben, einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
— der Projektleiter (PL),
— den Bauleiter (BL),
— die verantwortlichen Projektbearbeiter (PB).
Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, die in den letzten 10 Jahren (ab 2006) erbracht wurden und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, die in den letzten 10 Jahren (ab 2006) erbracht wurden und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Mindestangaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme;
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift;
c) Brutto-Grundfläche der Maßnahme (BGF nach DIN 277);
d) Anrechenbare Kosten (netto);
e) erbrachte Leistungsphasen;
f) Leistungszeitraum (von/bis).
Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren sowie die Zahl seiner Fach- und Führungskräfte in der Fachrichtung Fachplanung Medientechnik ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren sowie die Zahl seiner Fach- und Führungskräfte in der Fachrichtung Fachplanung Medientechnik ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welches Gerät und welche technische Ausstattung er für die Dienstleistung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV). ).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
Mindeststandards:
Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) oder eine vergleichbare Berufszulassung und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der Fachrichtung Medientechnik nach Studienabschluss nachweisen.
Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) oder eine vergleichbare Berufszulassung und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der Fachrichtung Medientechnik nach Studienabschluss nachweisen.
Der Bauleiter muss eine abgeschlossene Ausbildung als staatl. geprüfter Techniker oder eine vergleichbare Berufszulassung und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der Fachrichtung Medientechnik nachweisen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Bewerber / das Unternehmen
Wertungskriterium 1:
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8) gem. Leistungsbild § 55 HOAI für die medientechnische Ausstattung von Produktionsräumen, Studios, Bühnen, Multimediahörsälen und Konferenzräumen mit Aufzeichnung und Wiedergabe von Film- und Tontechnik oder vergleichbar und vergleichbarer Größenordnung von mind. 1 000 m
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8) gem. Leistungsbild § 55 HOAI für die medientechnische Ausstattung von Produktionsräumen, Studios, Bühnen, Multimediahörsälen und Konferenzräumen mit Aufzeichnung und Wiedergabe von Film- und Tontechnik oder vergleichbar und vergleichbarer Größenordnung von mind. 1 000 m
Wertungskriterium 2:
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8) gem. Leistungsbild § 55 HOAI für die Gebäudeausstattung mit datentechnischer Infrastruktur mit Datenspeicherung und Anbindung eines PC-Pools und PC Arbeitsplätzen sowie der gesamten multimedialen Vernetzung oder vergleichbar und vergleichbare Größenordnung von mind. 1 000 m
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8) gem. Leistungsbild § 55 HOAI für die Gebäudeausstattung mit datentechnischer Infrastruktur mit Datenspeicherung und Anbindung eines PC-Pools und PC Arbeitsplätzen sowie der gesamten multimedialen Vernetzung oder vergleichbar und vergleichbare Größenordnung von mind. 1 000 m
2. Projektleiter
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8) gem. Leistungsbild § 55 HOAI für die medientechnische Ausstattung von Produktionsräumen, Studios, Bühnen, Multimediahörsälen und Konferenzräumen mit Aufzeichnung und Wiedergabe von Film- und Tontechnik oder vergleichbar und vergleichbare Größenordnung von mind. 1 000 m
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8) gem. Leistungsbild § 55 HOAI für die medientechnische Ausstattung von Produktionsräumen, Studios, Bühnen, Multimediahörsälen und Konferenzräumen mit Aufzeichnung und Wiedergabe von Film- und Tontechnik oder vergleichbar und vergleichbare Größenordnung von mind. 1 000 m
und / oder
3. Bauleiter
Mind. 1 Referenz über die Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 6-8) gem. Leistungsbild § 55 HOAI für die…
… medientechnische Ausstattung von Produktionsräumen, Studios, Bühnen, Multimediahörsälen und Konferenzräumen mit Aufzeichnung und Wiedergabe von Film- und Tontechnik oder vergleichbar und vergleichbare Größenordnung von mind. 1 000 m
… Gebäudeausstattung mit datentechnischer Infrastruktur mit Datenspeicherung und Anbindung eines PC-Pools und PC Arbeitsplätzen sowie der gesamten multimedialen Vernetzung oder vergleichbar und vergleichbare Größenordnung von mind. 1 000 m
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren muss mind. 8 Beschäftigte betragen.
Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner Fach- und Führungskräfte der Fachrichtung Fachplanung Medientechnik in den letzten 3 Jahren mind. 6 Beschäftigte betragen.
Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt, Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt, Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen („Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“) aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz, Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Beschäftigtenanzahl, Zahl der Fach- und Führungskräfte der Fachplanung Medientechnik, Anzahl und Qualität der Referenzen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen („Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“) aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz, Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Beschäftigtenanzahl, Zahl der Fach- und Führungskräfte der Fachplanung Medientechnik, Anzahl und Qualität der Referenzen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden soll, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden soll, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern und dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern und dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden und in Schriftform (§ 126 BGB) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bei der unter Ziffer I.1) angegebenenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen ist an der dafür vorgesehenen Stelle durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und keine Kopien) einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen.
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden und in Schriftform (§ 126 BGB) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bei der unter Ziffer I.1) angegebenenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen ist an der dafür vorgesehenen Stelle durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und keine Kopien) einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht oder in elektronischer Form eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht oder in elektronischer Form eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2)) heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes. Zusätzlich können die Vergabeunterlagen unter der E-Mail-Adresse vofvergabe.koblenz@lbbnet.de kostenlos angefordert werden.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2)) heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes. Zusätzlich können die Vergabeunterlagen unter der E-Mail-Adresse vofvergabe.koblenz@lbbnet.de kostenlos angefordert werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162133 📠
Internetadresse: http://www.mwvlw.rlp.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Quelle: OJS 2016/S 213-388175 (2016-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für den Neubau des Medienhauses, 2. BA – Medientechnik (Anlagengruppe 7).
Um die derzeit noch über 7 Standorte verteilten Institutionen der Medienforschung der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität und der Hochschule Mainz an einem Standort zu konzentrieren, soll ein neues Medienhaus errichtet werden. Standort hierfür ist das auf dem Gelände der Universität befindliche Hochhaus Inter I, das bisher als Studentenwohnheim genutzt wurde. Ergänzt um einen Technikneubau zur Unterbringung von Produktionsräumen, Studios, Schnitträumen etc. sollen im Hochhaus Inter I im Wesentlichen Büro- und Seminarräume untergebracht werden.
.
Die Errichtung des Medienhauses erfolgt in 2 Bauabschnitten.
In einem 1. Bauabschnitt wird das Bestandsgebäude Inter I ( Geb. 1181 ) entkernt und für die geplante Nutzung umgebaut. In einem 2.Bauabschnitt soll ein Technikneubau errichtet werden.
Der Auftrag umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für den Neubau des Medienhauses, 2. BA – Medientechnik (Anlagengruppe 7).
Um die derzeit noch über 7 Standorte verteilten Institutionen der Medienforschung der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität und der Hochschule Mainz an einem Standort zu konzentrieren, soll ein neues Medienhaus errichtet werden. Standort hierfür ist das auf dem Gelände der Universität befindliche Hochhaus Inter I, das bisher als Studentenwohnheim genutzt wurde. Ergänzt um einen Technikneubau zur Unterbringung von Produktionsräumen, Studios, Schnitträumen etc. sollen im Hochhaus Inter I im Wesentlichen Büro- und Seminarräume untergebracht werden.
.
Die Errichtung des Medienhauses erfolgt in 2 Bauabschnitten.
In einem 1. Bauabschnitt wird das Bestandsgebäude Inter I ( Geb. 1181 ) entkernt und für die geplante Nutzung umgebaut. In einem 2.Bauabschnitt soll ein Technikneubau errichtet werden.
Gesamtwert des Auftrags: 528 171 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
In einem 1. Bauabschnitt wird das Bestandsgebäude Inter I ( Geb. 1181 ) entkernt und für die geplante Nutzung umgebaut. In einem 2.Bauabschnitt soll ein Technikneubau errichtet werden.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für die Anlagengruppe 7 (Medientechnik) für den Neubau des Medienhauses, 2. BA, LPH 1-6, 8 und 9 gem. § 55 HOAI. Die LPH 7 wird durch den Auftraggeber erbracht.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für die Anlagengruppe 7 (Medientechnik) für den Neubau des Medienhauses, 2. BA, LPH 1-6, 8 und 9 gem. § 55 HOAI. Die LPH 7 wird durch den Auftraggeber erbracht.
Eine bauliche Verbindung zwischen Inter I und Technikneubau ( 1. + 2. BA ) ist nicht zwingend erforderlich, aber im Rahmen der Planung zu untersuchen. Sicher muss eine Datenverbindung zwischen Inter I (BA I), dem Technikneubau (BA II) und der Fachhochschule Mainz hergestellt werden. Hinweis: Die Datenverbindung zur Hochschule / Universität wird im Rahmen der allgemeinen elektrotechnischen Anbindungen hergestellt.
Eine bauliche Verbindung zwischen Inter I und Technikneubau ( 1. + 2. BA ) ist nicht zwingend erforderlich, aber im Rahmen der Planung zu untersuchen. Sicher muss eine Datenverbindung zwischen Inter I (BA I), dem Technikneubau (BA II) und der Fachhochschule Mainz hergestellt werden. Hinweis: Die Datenverbindung zur Hochschule / Universität wird im Rahmen der allgemeinen elektrotechnischen Anbindungen hergestellt.
— Produktionsräume, Studios (Audio, Video) mit zugehörigen Lagerräumen
— Werkstatträume mit zugehörigen Lagerräumen
— Schnitt- und Sichtplätze (Film und Ton)
— Multimedialabore
— Multimediahörsaal mit Abstellraum (ca. 220 qm)
— PC-Pool
aktuell genehmigte HNF: ca. 2.897 m
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2, 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Beschreibung der Optionen: Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2, 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und konzeptionellen Vorgehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Gewichtung des Preises: 15
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.