Nebenangebote (NA) in Bezug auf die Vertragsgestaltung sind grundsätzlich zugelassen. Mindestanforderungen: Es ist unabdingbar, dass die monatlichen Raten beim AG (Stadt Leverkusen) konsumtiv gebucht werden können. Eine Kaufoption am Laufzeitende ist zwingend anzubieten. Ansonsten ist der Anbieter in der Gestaltung von NA in Bezug auf die Vertragsgestaltung frei. Technische NA sind nicht zulässig.