190516/5.2/ne (TU Kaiserslautern, Liefervertrag Strom)

TU Kaiserslautern – Abteilung 2.3 Vergabe und Beschaffung

Lieferung von Strom/ Elektrizität für die Technische Universität Kaiserslautern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-29 Auftragsbekanntmachung
2016-07-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Liefervertrag für Strom/ Elektrizität für die TU Kaiserslautern, geschätzte Abnahmemenge pro Jahr: 29 GWh, Vertragslaufzeit: 1 Jahr, Verlängerungsoptionen: 2 x 1 Jahr (= maximale Laufzeit 3 Jahre).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: TU Kaiserslautern – Abteilung 2.3 Vergabe und Beschaffung
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 47
Postleitzahl: 67663
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-kl.de/universitaet/verwaltung/ha-2/ 🌏
E-Mail: abt2-3@verw.uni-kl.de 📧
Telefon: +49 06312052207 📞
Fax: +49 06312053260 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 065-112092
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
1. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Eine Übersendung in elektronischer Form oder auf Papier erfolgt nicht. 2. Fragen sind über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz an die ausschreibende Stelle zu stellen. Nur so ist sichergestellt, dass auch bei Abwesenheit des federführenden Sachbearbeiters eine Bearbeitung zeitnah erfolgt. 3. Hinweis zur Mustererklärung 3 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz): Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ist nur durch diejenigen Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben. Bei postalischer Abgabe des Angebotes ist der Umschlag mit dem bereitgestellten Kennzettel zu versehden. Bekanntmachungs-ID: CXPDYD4YDPB.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Strom/ Elektrizität für die Technische Universität Kaiserslautern.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 190516/5.2/ne (TU Kaiserslautern, Liefervertrag Strom))
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität Kaiserslautern, Abteilung 5.4 (Zentrale Metallwerkstatt),
Paul-Ehrlich-Straße, Geb. 20,
67663 Kaiserslautern.
Abnahmestellen der TU Kaiserslautern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Formblatt 124 – Eigenerklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Formblatt 124 – Eigenerklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Formblatt 124 – Eigenerklärung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 17 VOL/B.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-19 📅
Öffnungsort (Organisation): TU Kaiserslautern, Abt. 2.2. Haushalt und Drittmittel
Öffnungsort (Stadt): Kaiserslautern
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 47, Raum 1002

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Bianca Neumann
Internetadresse: www.uni-kl.de/universitaet/verwaltung/ha-2/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ 🌏
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 190516/5.2/ne (TU Kaiserslautern, Liefervertrag Strom))
Zusätzliche Informationen
1. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Eine Übersendung in elektronischer Form oder auf Papier erfolgt nicht.
2. Fragen sind über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz an die ausschreibende Stelle zu stellen. Nur so ist sichergestellt, dass auch bei Abwesenheit des federführenden Sachbearbeiters eine Bearbeitung zeitnah erfolgt.
3. Hinweis zur Mustererklärung 3 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz):
Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ist nur durch diejenigen Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben.
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Bei postalischer Abgabe des Angebotes ist der Umschlag mit dem bereitgestellten Kennzettel zu versehden.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD4YDPB.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
Nr. 1 der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
Nr. 2 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Nr. 3 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Nr. 4 mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 065-112092 (2016-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Referenznummer: 20161656/1170099/ne (TU Kaiserslautern, Stromliefervertrag)
Kurze Beschreibung:
Belieferung der der Abnahmestellen der TU Kaiserslautern mit elektrischer Energie (Strom) im Zeitraum vom 1.1.2017 – 31.12.2017; Verlängerungsoption um 2 x 1 Jahre bis max. 31.12.2019.
Gesamtwert des Auftrags: 820 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-kl.de/universitaet/verwaltung/ha-2 🌏
Telefon: +49 631205-2207 📞
Fax: +49 631205-3260 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 132-237428
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 065-112092
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD4YRDW.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Belieferung der der Abnahmestellen der TU Kaiserslautern mit elektrischer Energie (Strom) im Zeitraum vom 1.1.2017 – 31.12.2017; Verlängerungsoption um 2 x 1 Jahre bis max. 31.12.2019, jährliches Volumen ca. 28 000 MWh.
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption des Vertrages um 2x jeweils 12 Monate sowie Aufnahme weiterer nebenstellen, die zum Zeitpunkt des Verrtagsschlusses noch nicht bekannt waren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität Kaiserslautern Paul-Ehrlich-Straße, Geb. 20 67663 Kaiserslautern.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-01 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abt. 2.3 – Vergabe und Beschaffung
Internetadresse: www.uni-kl.de/universitaet/verwaltung/ha-2 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 63131162113 📠
Internetadresse: www.mwlvw.rlp.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 Abs. 1 GWB
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsbaltt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattes ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 125 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenene Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsbaltt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Stiftstraße 9
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de 🌏
Quelle: OJS 2016/S 132-237428 (2016-07-07)