1W/16 Verbindungsstraße West / Hornstraße im Stadtumbaugebiet Trier-West – Objektplanung der Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 1-3 gemäß § 47 HOAI)
Auftragsgegenstand:
Die Auftragsbekanntmachung betrifft Leistungen gemäß HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 4 für den Neubau der Verbindungsstraße West und den Ausbau der Hornstraße im Stadtumbaugebiet Trier-West. In der ersten Bearbeitungsstufe sollen die Leistungsphasen 1-3 gemäß § 47 HOAI inklusive Leitungskoordinierung beauftragt werden. In einer weiteren Bearbeitungsstufe steht später optional die Beauftragung der Leistungsphase 5 gemäß § 47 HOAI an.
Der Neubau der Verbindungsstraße West und der Ausbau der Hornstraße sind Bestandteil eines Paketes von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Stadtteil Trier-West, deren Realisierung räumlich und zeitlich eng miteinander verbunden ist. Die Straßenbaumaßnahmen werden durch das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ der Städtebauförderung mit vom Land Rheinland-Pfalz für die Jahre 2014 – 2017 zugesagten Fördermitteln und ggf. nach dem Entflechtungsgesetz (LVFG – Landesverkehrsfinanzierunggesetz) bezuschusst.
Ausgangspunkt der im Stadtumbaugebiet Trier-West geplanten Maßnahmen sind der Masterplan (2010) mit letzter Aktualisierung des Planwerks im Dezember 2015 und das integrierte Handlungskonzept (IHEK, 2012). Nähere Informationen dazu sind unter
http://www.trier.de / Bauen-Wohnen / Stadtplanung / Stadtumbau / Trier-West zu finden. Darüber hinaus ist in die Planung die vom Land Rheinland-Pfalz beabsichtigte Reaktivierung der Schienen-West-Trasse für den Personennahverkehr (SPNV) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 mit einem Haltepunkt am ehemaligen Westbahnhof einzubinden. Die Bahnsteige des Haltepunktes sollen sowohl von der Moselseite (Umgestaltung des westlichen Römerbrückenkopfes, der auch Bestandteil des Wettbewerbs „Römerbrücke und Umfeld“ war), als auch von der künftigen Stadtteilmitte her erreicht werden. Seitens der Deutschen Bahn ist zur planfreien Querung der Gleisanlagen hierzu ca. 130 m südlich der vorhandenen Straßenbrücke über die Bahnstrecke eine Fußgängerüberführung geplant, die ggf. über die Verbindungsstraße West hinaus in das geplante Zentrum des Stadtumbaugebietes verlängert werden soll.
Plangebiet und Straßenbaumaßnahme:
Die Ausdehnung des Stadtumbaugebietes sowie die Lage und Benennung von Teilmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Neubau der Verbindungsstraße West sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. Die vorhandenen Verkehrsadern Bahnstrecke, B 51 (Martinerfeld – Aachener Straße – Luxemburger Straße), die K 1 (Eurener Straße) und die Hornstraße als Hauptverkehrsstraße verlaufen im Stadtumbaugebiet in Nord-Süd-Richtung, wobei alle genannten Straßen neben Quell- und Zielverkehr sehr stark mit Durchgangsverkehr belastet sind.
Vor allem im südlichen Teil des Stadtumbaugebietes existieren große Brachflächen (ehemalige Bahnbetriebsflächen) und Flächen mit Entwicklungspotential, die neuen Nutzungen zugeführt werden sollen und dafür erschlossen werden müssen, aber auch im nördlichen Teil wird die Flächennutzung nicht den potentiellen Möglichkeiten, die Trier-West durch die zentrale Lage für die Gesamtstadt besitzt, gerecht.
Der Neubau der Verbindungsstraße West ist unerlässlich für die Stadterneuerungsmaßnahme und die Abwicklung der prognostizierten Verkehrsmengen in den westlichen Stadtteilen und somit eine Maßnahme mit höchster Priorität hinsichtlich Terminierung und Bedeutung für weitere, auf Basis des Masterplans durchzuführende städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen.
Es ist vorgesehen die Straße westlich der Bahnlinie weitgehend bahnparallel zu führen. Aufbauend auf dem Masterplan sind hierzu entsprechende Varianten zu untersuchen. Mit der neuen Straße wird unter Einbeziehung einer Erschließungsstraße des Bebauungsplans BW 61-1 eine zusätzliche Verbindung zwischen der Hornstraße und der Straße „Im Speyer“ hergestellt, um die Eurener Straße und die Luxemburger Straße von Durchgangsverkehr zu entlasten und damit in diesen Straßen Entwicklungsmöglichkeiten für andere urbane Nutzungen zu schaffen. Des Weiteren dient die neue Straßentrasse zur öffentlichen Erschließung brachliegender oder mindergenutzter Gewerbeflächen im Bereich des stillgelegten Bahnausbesserungswerks sowie des ehemaligen Güterbahnhofs West und eröffnet Möglichkeiten wie Wohn- oder Gewerbenutzungen für diese Flächen.
Neben der erforderlichen Verkehrsinfrastruktur soll mit der Verbindungsstraße West als Teil des öffentlichen Raums eine, bezogen auf die stadtplanerischen Ziele, umfeldverträgliche Verkehrsanlage geschaffen werden und so den für die städtebauliche Entwicklung von Trier-West gesetzten Ansprüchen entsprochen werden.
Randbedingungen der Planung:
Die erste Bearbeitungsstufe für die Planung der Verbindungsstraße West (HOAI § 47, Leistungsphasen 1-3 und Leitungskoordinierung) dient der Konkretisierung der Zielvorgaben des Masterplans. Dabei sind die Flächenverfügbarkeit und die Auswirkungen des SPNV auf den im Norden des Stadtumbaugebietes gelegenen plangleichen Bahnübergang „Martinerfeld“ die wichtigsten Randbedingungen mit möglichen Auswirkungen auf die Trassenfindung.
Mit einem auf dem Masterplan aufbauenden Gutachten aus dem Jahr 2011 wurden verschiedene Möglichkeiten für die künftige Verkehrsführung in Trier-West städtebaulich und verkehrlich bewertet. Eine Aktualisierung des Verkehrsmodells erfolgte 2015 und untersuchte u.a. die Auswirkungen der Reaktivierung der Schienen-West-Trasse auf die Leistungsfähigkeit des Bahnübergangs „Martinerfeld“, die Auswirkungen der geplanten und prognostizierten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung und die Auswirkungen weiterer geplanter Verkehrsmaßnahmen (z. B. Neugestaltung des Knotenpunktes am westlichen Römerbrückenkopf und Entfall von Abbiegefahrstreifen auf der Römerbrücke zugunsten des Radverkehrs, etc.). Auf Basis dieser Ergebnisse bestimmt der AG die Parameter für die weitere Planung der Verbindungsstraße West inkl. nachfolgend beschriebener Varianten und Alternativen, welche vom AN betrachtet werden müssen und den Anforderungen an Erschließungsqualität und städtebauliche Entwicklung für das Stadtumbaugebiet zu genügen haben.
Die Durchlässigkeit des Bahnübergangs „Martinerfeld“ für den Kfz-Verkehr ist bedeutend für die Verteilung des Verkehrs auf die Straßen beidseits der Bahntrasse. Mit der Realisierung der Verbindungsstraße West werden die Aachener Straße, die Luxemburger Straße und die Eurener Straße entlastet, die Hornstraße im Gegenzug jedoch stärker belastet. Neben Schallschutzmaßnahmen erfordert dies Ausbaumaßnahmen in der Hornstraße.
Unumgänglich sind Maßnahmen in der Hornstraße im Fall einer kompletten Schließung des Bahnübergangs „Martinerfeld“ aufgrund des Anstiegs der Zugfrequenzen und damit verbundener Schließzeiten. Dieses würde im südlichen Bereich des Stadtumbaugebietes, so das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2011, zusätzlich auch die Realisierung einer Straßenverbindung zwischen der Anbindung BW 61-1 und der Luxemburger Straße mit Unterquerung der Bahnanlagen erfordern.
In jedem Fall wird die Verbindungsstraße West im Süden über eine Straße entlang der Lokrichthalle an das Bestandsstraßennetz angebunden, die Bestandteil des seit dem 08.04.2014 rechtskräftigen Bebauungsplans BW 61-1 „Eurener Straße, Im Speyer, Über Brücken“ ist. Es handelt sich dabei um eine im Bereich der Flächen des ehemaligen Bahnausbesserungswerks als Investorenmaßnahme (EGP / Knaf) getätigte straßenplanerische Vorleistung für die Erschließung von Bauflächen. Bei der Planung des Knotenpunktes Verbindungsstraße West / BW 61-1 ist in allen Varianten die Machbarkeit einer potentiellen Verbindung zur Luxemburger Straße zu gewährleisten.
Neben dem rechtskräftigen Bebauungsplan BW 61-1 sind bei der Querspange zur Luxemburger Straße auf der Ostseite der Bahnanlagen die rechtsverbindlichen Bebauungspläne BW 75-1 „Luxemburger Straße in Trier-West“ und BW 75-2 „Luxemburger Straße, Lambertistraße“ zu berücksichtigen. Diese und alle weiteren nachfolgend genannten Bebauungspläne sind unter
http://www.trier.de/Bauen-Wohnen/Stadtplanung/Bauleitplanung zu finden.
Im Norden ist grundsätzlich eine Anbindung der Verbindungsstraße West an die Eurener Straße oder die Hornstraße, also südlich oder nördlich des vorhandenen Brückenbauwerks „Bahnrampe West“ denkbar.
Planungsumgriff (Zusammenfassung):
Der Planungsumgriff stellt sich in Summe von Süd nach Nord betrachtet folgendermaßen dar:
— Querspange mit Bahnunterführung (zwischen Luxemburger Str. und Anbindung BW 61-1);
— Anbindung BW 61-1 (zwischen Lokrichthalle und Querspange);
— Verbindungsstraße West (Abschnitt ehemaliger Güterbahnhof / BW 71 „Nahversorgungszentrum Trier-West“) mit verschiedenen Varianten der Trassenführung;
— Verbindungsstraße West (Trassenalternative „Anbindung Hornstraße“) als Vorzugsalternative;
— Verbindungsstraße West (Trassenalternative „Anbindung Eurener Straße“);
— Ausbauabschnitt Hornstraße.
Variantenbezogen ist die Erschließung vorhandener Bauflächen (EDEKA-Markt, dm-drogerie Markt, etc.) und der Neuordnungsbereiche (Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs West etc.) in die Planung einzubeziehen.
Termine:
Als Terminschiene ist geplant:
— 2016: Bearbeitung der HOAI-Leistungsphasen 1-3 / Leitungskoordinierung;
— 2017: Erstellung B-Plan „Neue Verbindungsstraße“ und Änderung der B-Pläne BW 48 „Hornstraße, Bahnrampe Trier-West“ und BW 71 „Nahversorgungszentrum Trier-West“;
— 2018: Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe;
— ab 2019: Realisierung der Verbindungsstraße West.
Planungsgrundlagen:
Neben den bereits genannten Arbeitsgrundlagen (Masterplan Trier-West, IHEK, Bebauungspläne) und den ebenfalls auf der Homepage der Stadt Trier zur Verfügung stehenden Dokumenten zum Lichtmasterplan und zum Mobilitätskonzept 2025 werden zur Projektbearbeitung bereit gestellt:
— digitale Bestandspläne auf Basis von UTM-Koordinaten;
— Leitungsbestand (Stadtwerke Trier, Telekommunikation);
— Bauwerkspläne der Bahnrampe West (Straßenbrücke über die Gleisanlagen);
— Planung der Deutschen Bahn für den Haltepunkt Trier-West;
— Planung „Planstraße B“ des BW 61-1;
— Verkehrsuntersuchung Trier-West;
— Angaben zum ÖPNV (Buslinien und prognostizierte SPNV-Reisendenzahlen);
— Angaben zu Denkmalpflege und Archäologie;
— ggf. Baugrunduntersuchungen;
— Standards der Stadt Trier zur Bauausführung (Borde, Pflaster, taktile Elemente);
— Kriterien des Grünflächenamtes der Stadt Trier für Baumstandorte.
Bei der Querschnittsgestaltung der Straße sind Vorgaben des Masterplans sowie die einschlägigen Richtlinien zu Grunde zu legen.
Projektorganisation:
Vom Auftraggeber bzw. den Stadtwerken Trier werden die erforderlichen Leistungen im Zusammenhang mit Ämterumlauf / Baubeschluss bzw. die technische Planung der Straßenbeleuchtung erbracht.
Die Planung wird federführend durch das Tiefbauamt der Stadt Trier betreut und mit den relevanten Fachdienststellen, insbesondere dem Stadtplanungsamt, abgestimmt. Zusammen mit den anderen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Bereich Trier-West wird der Projektablauf darüber hinaus durch eine externe Projektsteuerung begleitet. Diese übernimmt Koordinations- und Dokumentationsleistungen sowie Plausibilitätsprüfungen und das zeitliche und mittelbezogene Controlling. Die Projektorganisation, -kommunikation und
— Dokumentation erfolgt dabei unter Einsatz eines Projektkommunikationssystems (virtueller Datenraum), das entsprechend abgestimmter Vorgaben durch das Projektteam des AN genutzt werden muss.
Projektbesprechungen mit Dritten (Behörden, Leitungsbetreiber, Verkehrsbetriebe, sonstige Fachplaner) erfolgen in der Regel unter Beteiligung des Tiefbauamtes, des Stadtplanungsamtes und der Projektsteuerung und sind terminlich entsprechend abzustimmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-01-07
|
Auftragsbekanntmachung
|
2016-07-19
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|