Auftragsgegenstand: Die Auftragsbekanntmachung betrifft Leistungen gemäß HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 4 für den Neubau der Verbindungsstraße West und den Ausbau der Hornstraße im Stadtumbaugebiet Trier-West. In der ersten Bearbeitungsstufe sollen die Leistungsphasen 1-3 gemäß § 47 HOAI inklusive Leitungskoordinierung beauftragt werden. In einer weiteren Bearbeitungsstufe steht später optional die Beauftragung der Leistungsphase 5 gemäß § 47 HOAI an. Der Neubau der Verbindungsstraße West und der Ausbau der Hornstraße sind Bestandteil eines Paketes von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Stadtteil Trier-West, deren Realisierung räumlich und zeitlich eng miteinander verbunden ist. Die Straßenbaumaßnahmen werden durch das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ der Städtebauförderung mit vom Land Rheinland-Pfalz für die Jahre 2014 – 2017 zugesagten Fördermitteln und ggf. nach dem Entflechtungsgesetz (LVFG – Landesverkehrsfinanzierunggesetz) bezuschusst. Ausgangspunkt der im Stadtumbaugebiet Trier-West geplanten Maßnahmen sind der Masterplan (2010) mit letzter Aktualisierung des Planwerks im Dezember 2015 und das integrierte Handlungskonzept (IHEK, 2012). Nähere Informationen dazu sind unter http://www.trier.de / Bauen-Wohnen / Stadtplanung / Stadtumbau / Trier-West zu finden. Darüber hinaus ist in die Planung die vom Land Rheinland-Pfalz beabsichtigte Reaktivierung der Schienen-West-Trasse für den Personennahverkehr (SPNV) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 mit einem Haltepunkt am ehemaligen Westbahnhof einzubinden. Die Bahnsteige des Haltepunktes sollen sowohl von der Moselseite (Umgestaltung des westlichen Römerbrückenkopfes, der auch Bestandteil des Wettbewerbs „Römerbrücke und Umfeld“ war), als auch von der künftigen Stadtteilmitte her erreicht werden. Seitens der Deutschen Bahn ist zur planfreien Querung der Gleisanlagen hierzu ca. 130 m südlich der vorhandenen Straßenbrücke über die Bahnstrecke eine Fußgängerüberführung geplant, die ggf. über die Verbindungsstraße West hinaus in das geplante Zentrum des Stadtumbaugebietes verlängert werden soll. Plangebiet und Straßenbaumaßnahme: Die Ausdehnung des Stadtumbaugebietes sowie die Lage und Benennung von Teilmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Neubau der Verbindungsstraße West sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. Die vorhandenen Verkehrsadern Bahnstrecke, B 51 (Martinerfeld – Aachener Straße – Luxemburger Straße), die K 1 (Eurener Straße) und die Hornstraße als Hauptverkehrsstraße verlaufen im Stadtumbaugebiet in Nord-Süd-Richtung, wobei alle genannten Straßen neben Quell- und Zielverkehr sehr stark mit Durchgangsverkehr belastet sind. Vor allem im südlichen Teil des Stadtumbaugebietes existieren große Brachflächen (ehemalige Bahnbetriebsflächen) und Flächen mit Entwicklungspotential, die neuen Nutzungen zugeführt werden sollen und dafür erschlossen werden müssen, aber auch im nördlichen Teil wird die Flächennutzung nicht den potentiellen Möglichkeiten, die Trier-West durch die zentrale Lage für die Gesamtstadt besitzt, gerecht. Der Neubau der Verbindungsstraße West ist unerlässlich für die Stadterneuerungsmaßnahme und die Abwicklung der prognostizierten Verkehrsmengen in den westlichen Stadtteilen und somit eine Maßnahme mit höchster Priorität hinsichtlich Terminierung und Bedeutung für weitere, auf Basis des Masterplans durchzuführende städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen. Es ist vorgesehen die Straße westlich der Bahnlinie weitgehend bahnparallel zu führen. Aufbauend auf dem Masterplan sind hierzu entsprechende Varianten zu untersuchen. Mit der neuen Straße wird unter Einbeziehung einer Erschließungsstraße des Bebauungsplans BW 61-1 eine zusätzliche Verbindung zwischen der Hornstraße und der Straße „Im Speyer“ hergestellt, um die Eurener Straße und die Luxemburger Straße von Durchgangsverkehr zu entlasten und damit in diesen Straßen Entwicklungsmöglichkeiten für andere urbane Nutzungen zu schaffen. Des Weiteren dient die neue Straßentrasse zur öffentlichen Erschließung brachliegender oder mindergenutzter Gewerbeflächen im Bereich des stillgelegten Bahnausbesserungswerks sowie des ehemaligen Güterbahnhofs West und eröffnet Möglichkeiten wie Wohn- oder Gewerbenutzungen für diese Flächen. Neben der erforderlichen Verkehrsinfrastruktur soll mit der Verbindungsstraße West als Teil des öffentlichen Raums eine, bezogen auf die stadtplanerischen Ziele, umfeldverträgliche Verkehrsanlage geschaffen werden und so den für die städtebauliche Entwicklung von Trier-West gesetzten Ansprüchen entsprochen werden. Randbedingungen der Planung: Die erste Bearbeitungsstufe für die Planung der Verbindungsstraße West (HOAI § 47, Leistungsphasen 1-3 und Leitungskoordinierung) dient der Konkretisierung der Zielvorgaben des Masterplans. Dabei sind die Flächenverfügbarkeit und die Auswirkungen des SPNV auf den im Norden des Stadtumbaugebietes gelegenen plangleichen Bahnübergang „Martinerfeld“ die wichtigsten Randbedingungen mit möglichen Auswirkungen auf die Trassenfindung. Mit einem auf dem Masterplan aufbauenden Gutachten aus dem Jahr 2011 wurden verschiedene Möglichkeiten für die künftige Verkehrsführung in Trier-West städtebaulich und verkehrlich bewertet. Eine Aktualisierung des Verkehrsmodells erfolgte 2015 und untersuchte u.a. die Auswirkungen der Reaktivierung der Schienen-West-Trasse auf die Leistungsfähigkeit des Bahnübergangs „Martinerfeld“, die Auswirkungen der geplanten und prognostizierten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung und die Auswirkungen weiterer geplanter Verkehrsmaßnahmen (z. B. Neugestaltung des Knotenpunktes am westlichen Römerbrückenkopf und Entfall von Abbiegefahrstreifen auf der Römerbrücke zugunsten des Radverkehrs, etc.). Auf Basis dieser Ergebnisse bestimmt der AG die Parameter für die weitere Planung der Verbindungsstraße West inkl. nachfolgend beschriebener Varianten und Alternativen, welche vom AN betrachtet werden müssen und den Anforderungen an Erschließungsqualität und städtebauliche Entwicklung für das Stadtumbaugebiet zu genügen haben. Die Durchlässigkeit des Bahnübergangs „Martinerfeld“ für den Kfz-Verkehr ist bedeutend für die Verteilung des Verkehrs auf die Straßen beidseits der Bahntrasse. Mit der Realisierung der Verbindungsstraße West werden die Aachener Straße, die Luxemburger Straße und die Eurener Straße entlastet, die Hornstraße im Gegenzug jedoch stärker belastet. Neben Schallschutzmaßnahmen erfordert dies Ausbaumaßnahmen in der Hornstraße. Unumgänglich sind Maßnahmen in der Hornstraße im Fall einer kompletten Schließung des Bahnübergangs „Martinerfeld“ aufgrund des Anstiegs der Zugfrequenzen und damit verbundener Schließzeiten. Dieses würde im südlichen Bereich des Stadtumbaugebietes, so das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2011, zusätzlich auch die Realisierung einer Straßenverbindung zwischen der Anbindung BW 61-1 und der Luxemburger Straße mit Unterquerung der Bahnanlagen erfordern. In jedem Fall wird die Verbindungsstraße West im Süden über eine Straße entlang der Lokrichthalle an das Bestandsstraßennetz angebunden, die Bestandteil des seit dem 08.04.2014 rechtskräftigen Bebauungsplans BW 61-1 „Eurener Straße, Im Speyer, Über Brücken“ ist. Es handelt sich dabei um eine im Bereich der Flächen des ehemaligen Bahnausbesserungswerks als Investorenmaßnahme (EGP / Knaf) getätigte straßenplanerische Vorleistung für die Erschließung von Bauflächen. Bei der Planung des Knotenpunktes Verbindungsstraße West / BW 61-1 ist in allen Varianten die Machbarkeit einer potentiellen Verbindung zur Luxemburger Straße zu gewährleisten. Neben dem rechtskräftigen Bebauungsplan BW 61-1 sind bei der Querspange zur Luxemburger Straße auf der Ostseite der Bahnanlagen die rechtsverbindlichen Bebauungspläne BW 75-1 „Luxemburger Straße in Trier-West“ und BW 75-2 „Luxemburger Straße, Lambertistraße“ zu berücksichtigen. Diese und alle weiteren nachfolgend genannten Bebauungspläne sind unter http://www.trier.de/Bauen-Wohnen/Stadtplanung/Bauleitplanung zu finden. Im Norden ist grundsätzlich eine Anbindung der Verbindungsstraße West an die Eurener Straße oder die Hornstraße, also südlich oder nördlich des vorhandenen Brückenbauwerks „Bahnrampe West“ denkbar. Planungsumgriff (Zusammenfassung): Der Planungsumgriff stellt sich in Summe von Süd nach Nord betrachtet folgendermaßen dar: — Querspange mit Bahnunterführung (zwischen Luxemburger Str. und Anbindung BW 61-1); — Anbindung BW 61-1 (zwischen Lokrichthalle und Querspange); — Verbindungsstraße West (Abschnitt ehemaliger Güterbahnhof / BW 71 „Nahversorgungszentrum Trier-West“) mit verschiedenen Varianten der Trassenführung; — Verbindungsstraße West (Trassenalternative „Anbindung Hornstraße“) als Vorzugsalternative; — Verbindungsstraße West (Trassenalternative „Anbindung Eurener Straße“); — Ausbauabschnitt Hornstraße. Variantenbezogen ist die Erschließung vorhandener Bauflächen (EDEKA-Markt, dm-drogerie Markt, etc.) und der Neuordnungsbereiche (Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs West etc.) in die Planung einzubeziehen. Termine: Als Terminschiene ist geplant: — 2016: Bearbeitung der HOAI-Leistungsphasen 1-3 / Leitungskoordinierung; — 2017: Erstellung B-Plan „Neue Verbindungsstraße“ und Änderung der B-Pläne BW 48 „Hornstraße, Bahnrampe Trier-West“ und BW 71 „Nahversorgungszentrum Trier-West“; — 2018: Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe; — ab 2019: Realisierung der Verbindungsstraße West. Planungsgrundlagen: Neben den bereits genannten Arbeitsgrundlagen (Masterplan Trier-West, IHEK, Bebauungspläne) und den ebenfalls auf der Homepage der Stadt Trier zur Verfügung stehenden Dokumenten zum Lichtmasterplan und zum Mobilitätskonzept 2025 werden zur Projektbearbeitung bereit gestellt: — digitale Bestandspläne auf Basis von UTM-Koordinaten; — Leitungsbestand (Stadtwerke Trier, Telekommunikation); — Bauwerkspläne der Bahnrampe West (Straßenbrücke über die Gleisanlagen); — Planung der Deutschen Bahn für den Haltepunkt Trier-West; — Planung „Planstraße B“ des BW 61-1; — Verkehrsuntersuchung Trier-West; — Angaben zum ÖPNV (Buslinien und prognostizierte SPNV-Reisendenzahlen); — Angaben zu Denkmalpflege und Archäologie; — ggf. Baugrunduntersuchungen; — Standards der Stadt Trier zur Bauausführung (Borde, Pflaster, taktile Elemente); — Kriterien des Grünflächenamtes der Stadt Trier für Baumstandorte. Bei der Querschnittsgestaltung der Straße sind Vorgaben des Masterplans sowie die einschlägigen Richtlinien zu Grunde zu legen. Projektorganisation: Vom Auftraggeber bzw. den Stadtwerken Trier werden die erforderlichen Leistungen im Zusammenhang mit Ämterumlauf / Baubeschluss bzw. die technische Planung der Straßenbeleuchtung erbracht. Die Planung wird federführend durch das Tiefbauamt der Stadt Trier betreut und mit den relevanten Fachdienststellen, insbesondere dem Stadtplanungsamt, abgestimmt. Zusammen mit den anderen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Bereich Trier-West wird der Projektablauf darüber hinaus durch eine externe Projektsteuerung begleitet. Diese übernimmt Koordinations- und Dokumentationsleistungen sowie Plausibilitätsprüfungen und das zeitliche und mittelbezogene Controlling. Die Projektorganisation, -kommunikation und — Dokumentation erfolgt dabei unter Einsatz eines Projektkommunikationssystems (virtueller Datenraum), das entsprechend abgestimmter Vorgaben durch das Projektteam des AN genutzt werden muss. Projektbesprechungen mit Dritten (Behörden, Leitungsbetreiber, Verkehrsbetriebe, sonstige Fachplaner) erfolgen in der Regel unter Beteiligung des Tiefbauamtes, des Stadtplanungsamtes und der Projektsteuerung und sind terminlich entsprechend abzustimmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Beauftragt wird die Objektplanung der Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 47 HOAI 2013) für den Neubau und Ausbau der unter II.1.5) beschriebenen innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen inkl. Leitungskoordinierung.Es ist beabsichtigt den Auftragnehmer nach Vorliegen des Baubeschlusses mit weiteren Leistungsphasen gemäß § 47 HOAI 2013 zu beauftragen.
Beauftragt wird die Objektplanung der Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 47 HOAI 2013) für den Neubau und Ausbau der unter II.1.5) beschriebenen innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen inkl. Leitungskoordinierung.Es ist beabsichtigt den Auftragnehmer nach Vorliegen des Baubeschlusses mit weiteren Leistungsphasen gemäß § 47 HOAI 2013 zu beauftragen.
Zum Nachweis der Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen, kann auf der unter I.1) angegebenen Internetseite des Auftraggebers ein Bewerberbogen heruntergeladen werden. Der Bewerberbogen soll grundsätzlich verwendet werden, maßgeblich für das Verfahren bleibt jedoch ausschließlich der Text der EU-Bekanntmachung. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Auf der Außenseite des Umschlags ist der Kennzettel aufzukleben, der ebenfalls unter der angegebenen Internetadresse abgerufen werden kann.
Zum Nachweis der Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen, kann auf der unter I.1) angegebenen Internetseite des Auftraggebers ein Bewerberbogen heruntergeladen werden. Der Bewerberbogen soll grundsätzlich verwendet werden, maßgeblich für das Verfahren bleibt jedoch ausschließlich der Text der EU-Bekanntmachung. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Auf der Außenseite des Umschlags ist der Kennzettel aufzukleben, der ebenfalls unter der angegebenen Internetadresse abgerufen werden kann.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand:
Die Auftragsbekanntmachung betrifft Leistungen gemäß HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 4 für den Neubau der Verbindungsstraße West und den Ausbau der Hornstraße im Stadtumbaugebiet Trier-West. In der ersten Bearbeitungsstufe sollen die Leistungsphasen 1-3 gemäß § 47 HOAI inklusive Leitungskoordinierung beauftragt werden. In einer weiteren Bearbeitungsstufe steht später optional die Beauftragung der Leistungsphase 5 gemäß § 47 HOAI an.
Die Auftragsbekanntmachung betrifft Leistungen gemäß HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 4 für den Neubau der Verbindungsstraße West und den Ausbau der Hornstraße im Stadtumbaugebiet Trier-West. In der ersten Bearbeitungsstufe sollen die Leistungsphasen 1-3 gemäß § 47 HOAI inklusive Leitungskoordinierung beauftragt werden. In einer weiteren Bearbeitungsstufe steht später optional die Beauftragung der Leistungsphase 5 gemäß § 47 HOAI an.
Der Neubau der Verbindungsstraße West und der Ausbau der Hornstraße sind Bestandteil eines Paketes von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Stadtteil Trier-West, deren Realisierung räumlich und zeitlich eng miteinander verbunden ist. Die Straßenbaumaßnahmen werden durch das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ der Städtebauförderung mit vom Land Rheinland-Pfalz für die Jahre 2014 – 2017 zugesagten Fördermitteln und ggf. nach dem Entflechtungsgesetz (LVFG – Landesverkehrsfinanzierunggesetz) bezuschusst.
Der Neubau der Verbindungsstraße West und der Ausbau der Hornstraße sind Bestandteil eines Paketes von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Stadtteil Trier-West, deren Realisierung räumlich und zeitlich eng miteinander verbunden ist. Die Straßenbaumaßnahmen werden durch das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ der Städtebauförderung mit vom Land Rheinland-Pfalz für die Jahre 2014 – 2017 zugesagten Fördermitteln und ggf. nach dem Entflechtungsgesetz (LVFG – Landesverkehrsfinanzierunggesetz) bezuschusst.
Ausgangspunkt der im Stadtumbaugebiet Trier-West geplanten Maßnahmen sind der Masterplan (2010) mit letzter Aktualisierung des Planwerks im Dezember 2015 und das integrierte Handlungskonzept (IHEK, 2012). Nähere Informationen dazu sind unter http://www.trier.de / Bauen-Wohnen / Stadtplanung / Stadtumbau / Trier-West zu finden. Darüber hinaus ist in die Planung die vom Land Rheinland-Pfalz beabsichtigte Reaktivierung der Schienen-West-Trasse für den Personennahverkehr (SPNV) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 mit einem Haltepunkt am ehemaligen Westbahnhof einzubinden. Die Bahnsteige des Haltepunktes sollen sowohl von der Moselseite (Umgestaltung des westlichen Römerbrückenkopfes, der auch Bestandteil des Wettbewerbs „Römerbrücke und Umfeld“ war), als auch von der künftigen Stadtteilmitte her erreicht werden. Seitens der Deutschen Bahn ist zur planfreien Querung der Gleisanlagen hierzu ca. 130 m südlich der vorhandenen Straßenbrücke über die Bahnstrecke eine Fußgängerüberführung geplant, die ggf. über die Verbindungsstraße West hinaus in das geplante Zentrum des Stadtumbaugebietes verlängert werden soll.
Ausgangspunkt der im Stadtumbaugebiet Trier-West geplanten Maßnahmen sind der Masterplan (2010) mit letzter Aktualisierung des Planwerks im Dezember 2015 und das integrierte Handlungskonzept (IHEK, 2012). Nähere Informationen dazu sind unter http://www.trier.de / Bauen-Wohnen / Stadtplanung / Stadtumbau / Trier-West zu finden. Darüber hinaus ist in die Planung die vom Land Rheinland-Pfalz beabsichtigte Reaktivierung der Schienen-West-Trasse für den Personennahverkehr (SPNV) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 mit einem Haltepunkt am ehemaligen Westbahnhof einzubinden. Die Bahnsteige des Haltepunktes sollen sowohl von der Moselseite (Umgestaltung des westlichen Römerbrückenkopfes, der auch Bestandteil des Wettbewerbs „Römerbrücke und Umfeld“ war), als auch von der künftigen Stadtteilmitte her erreicht werden. Seitens der Deutschen Bahn ist zur planfreien Querung der Gleisanlagen hierzu ca. 130 m südlich der vorhandenen Straßenbrücke über die Bahnstrecke eine Fußgängerüberführung geplant, die ggf. über die Verbindungsstraße West hinaus in das geplante Zentrum des Stadtumbaugebietes verlängert werden soll.
Plangebiet und Straßenbaumaßnahme:
Die Ausdehnung des Stadtumbaugebietes sowie die Lage und Benennung von Teilmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Neubau der Verbindungsstraße West sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. Die vorhandenen Verkehrsadern Bahnstrecke, B 51 (Martinerfeld – Aachener Straße – Luxemburger Straße), die K 1 (Eurener Straße) und die Hornstraße als Hauptverkehrsstraße verlaufen im Stadtumbaugebiet in Nord-Süd-Richtung, wobei alle genannten Straßen neben Quell- und Zielverkehr sehr stark mit Durchgangsverkehr belastet sind.
Die Ausdehnung des Stadtumbaugebietes sowie die Lage und Benennung von Teilmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Neubau der Verbindungsstraße West sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. Die vorhandenen Verkehrsadern Bahnstrecke, B 51 (Martinerfeld – Aachener Straße – Luxemburger Straße), die K 1 (Eurener Straße) und die Hornstraße als Hauptverkehrsstraße verlaufen im Stadtumbaugebiet in Nord-Süd-Richtung, wobei alle genannten Straßen neben Quell- und Zielverkehr sehr stark mit Durchgangsverkehr belastet sind.
Vor allem im südlichen Teil des Stadtumbaugebietes existieren große Brachflächen (ehemalige Bahnbetriebsflächen) und Flächen mit Entwicklungspotential, die neuen Nutzungen zugeführt werden sollen und dafür erschlossen werden müssen, aber auch im nördlichen Teil wird die Flächennutzung nicht den potentiellen Möglichkeiten, die Trier-West durch die zentrale Lage für die Gesamtstadt besitzt, gerecht.
Vor allem im südlichen Teil des Stadtumbaugebietes existieren große Brachflächen (ehemalige Bahnbetriebsflächen) und Flächen mit Entwicklungspotential, die neuen Nutzungen zugeführt werden sollen und dafür erschlossen werden müssen, aber auch im nördlichen Teil wird die Flächennutzung nicht den potentiellen Möglichkeiten, die Trier-West durch die zentrale Lage für die Gesamtstadt besitzt, gerecht.
Der Neubau der Verbindungsstraße West ist unerlässlich für die Stadterneuerungsmaßnahme und die Abwicklung der prognostizierten Verkehrsmengen in den westlichen Stadtteilen und somit eine Maßnahme mit höchster Priorität hinsichtlich Terminierung und Bedeutung für weitere, auf Basis des Masterplans durchzuführende städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen.
Der Neubau der Verbindungsstraße West ist unerlässlich für die Stadterneuerungsmaßnahme und die Abwicklung der prognostizierten Verkehrsmengen in den westlichen Stadtteilen und somit eine Maßnahme mit höchster Priorität hinsichtlich Terminierung und Bedeutung für weitere, auf Basis des Masterplans durchzuführende städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen.
Es ist vorgesehen die Straße westlich der Bahnlinie weitgehend bahnparallel zu führen. Aufbauend auf dem Masterplan sind hierzu entsprechende Varianten zu untersuchen. Mit der neuen Straße wird unter Einbeziehung einer Erschließungsstraße des Bebauungsplans BW 61-1 eine zusätzliche Verbindung zwischen der Hornstraße und der Straße „Im Speyer“ hergestellt, um die Eurener Straße und die Luxemburger Straße von Durchgangsverkehr zu entlasten und damit in diesen Straßen Entwicklungsmöglichkeiten für andere urbane Nutzungen zu schaffen. Des Weiteren dient die neue Straßentrasse zur öffentlichen Erschließung brachliegender oder mindergenutzter Gewerbeflächen im Bereich des stillgelegten Bahnausbesserungswerks sowie des ehemaligen Güterbahnhofs West und eröffnet Möglichkeiten wie Wohn- oder Gewerbenutzungen für diese Flächen.
Es ist vorgesehen die Straße westlich der Bahnlinie weitgehend bahnparallel zu führen. Aufbauend auf dem Masterplan sind hierzu entsprechende Varianten zu untersuchen. Mit der neuen Straße wird unter Einbeziehung einer Erschließungsstraße des Bebauungsplans BW 61-1 eine zusätzliche Verbindung zwischen der Hornstraße und der Straße „Im Speyer“ hergestellt, um die Eurener Straße und die Luxemburger Straße von Durchgangsverkehr zu entlasten und damit in diesen Straßen Entwicklungsmöglichkeiten für andere urbane Nutzungen zu schaffen. Des Weiteren dient die neue Straßentrasse zur öffentlichen Erschließung brachliegender oder mindergenutzter Gewerbeflächen im Bereich des stillgelegten Bahnausbesserungswerks sowie des ehemaligen Güterbahnhofs West und eröffnet Möglichkeiten wie Wohn- oder Gewerbenutzungen für diese Flächen.
Neben der erforderlichen Verkehrsinfrastruktur soll mit der Verbindungsstraße West als Teil des öffentlichen Raums eine, bezogen auf die stadtplanerischen Ziele, umfeldverträgliche Verkehrsanlage geschaffen werden und so den für die städtebauliche Entwicklung von Trier-West gesetzten Ansprüchen entsprochen werden.
Neben der erforderlichen Verkehrsinfrastruktur soll mit der Verbindungsstraße West als Teil des öffentlichen Raums eine, bezogen auf die stadtplanerischen Ziele, umfeldverträgliche Verkehrsanlage geschaffen werden und so den für die städtebauliche Entwicklung von Trier-West gesetzten Ansprüchen entsprochen werden.
Randbedingungen der Planung:
Die erste Bearbeitungsstufe für die Planung der Verbindungsstraße West (HOAI § 47, Leistungsphasen 1-3 und Leitungskoordinierung) dient der Konkretisierung der Zielvorgaben des Masterplans. Dabei sind die Flächenverfügbarkeit und die Auswirkungen des SPNV auf den im Norden des Stadtumbaugebietes gelegenen plangleichen Bahnübergang „Martinerfeld“ die wichtigsten Randbedingungen mit möglichen Auswirkungen auf die Trassenfindung.
Die erste Bearbeitungsstufe für die Planung der Verbindungsstraße West (HOAI § 47, Leistungsphasen 1-3 und Leitungskoordinierung) dient der Konkretisierung der Zielvorgaben des Masterplans. Dabei sind die Flächenverfügbarkeit und die Auswirkungen des SPNV auf den im Norden des Stadtumbaugebietes gelegenen plangleichen Bahnübergang „Martinerfeld“ die wichtigsten Randbedingungen mit möglichen Auswirkungen auf die Trassenfindung.
Mit einem auf dem Masterplan aufbauenden Gutachten aus dem Jahr 2011 wurden verschiedene Möglichkeiten für die künftige Verkehrsführung in Trier-West städtebaulich und verkehrlich bewertet. Eine Aktualisierung des Verkehrsmodells erfolgte 2015 und untersuchte u.a. die Auswirkungen der Reaktivierung der Schienen-West-Trasse auf die Leistungsfähigkeit des Bahnübergangs „Martinerfeld“, die Auswirkungen der geplanten und prognostizierten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung und die Auswirkungen weiterer geplanter Verkehrsmaßnahmen (z. B. Neugestaltung des Knotenpunktes am westlichen Römerbrückenkopf und Entfall von Abbiegefahrstreifen auf der Römerbrücke zugunsten des Radverkehrs, etc.). Auf Basis dieser Ergebnisse bestimmt der AG die Parameter für die weitere Planung der Verbindungsstraße West inkl. nachfolgend beschriebener Varianten und Alternativen, welche vom AN betrachtet werden müssen und den Anforderungen an Erschließungsqualität und städtebauliche Entwicklung für das Stadtumbaugebiet zu genügen haben.
Mit einem auf dem Masterplan aufbauenden Gutachten aus dem Jahr 2011 wurden verschiedene Möglichkeiten für die künftige Verkehrsführung in Trier-West städtebaulich und verkehrlich bewertet. Eine Aktualisierung des Verkehrsmodells erfolgte 2015 und untersuchte u.a. die Auswirkungen der Reaktivierung der Schienen-West-Trasse auf die Leistungsfähigkeit des Bahnübergangs „Martinerfeld“, die Auswirkungen der geplanten und prognostizierten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung und die Auswirkungen weiterer geplanter Verkehrsmaßnahmen (z. B. Neugestaltung des Knotenpunktes am westlichen Römerbrückenkopf und Entfall von Abbiegefahrstreifen auf der Römerbrücke zugunsten des Radverkehrs, etc.). Auf Basis dieser Ergebnisse bestimmt der AG die Parameter für die weitere Planung der Verbindungsstraße West inkl. nachfolgend beschriebener Varianten und Alternativen, welche vom AN betrachtet werden müssen und den Anforderungen an Erschließungsqualität und städtebauliche Entwicklung für das Stadtumbaugebiet zu genügen haben.
Die Durchlässigkeit des Bahnübergangs „Martinerfeld“ für den Kfz-Verkehr ist bedeutend für die Verteilung des Verkehrs auf die Straßen beidseits der Bahntrasse. Mit der Realisierung der Verbindungsstraße West werden die Aachener Straße, die Luxemburger Straße und die Eurener Straße entlastet, die Hornstraße im Gegenzug jedoch stärker belastet. Neben Schallschutzmaßnahmen erfordert dies Ausbaumaßnahmen in der Hornstraße.
Die Durchlässigkeit des Bahnübergangs „Martinerfeld“ für den Kfz-Verkehr ist bedeutend für die Verteilung des Verkehrs auf die Straßen beidseits der Bahntrasse. Mit der Realisierung der Verbindungsstraße West werden die Aachener Straße, die Luxemburger Straße und die Eurener Straße entlastet, die Hornstraße im Gegenzug jedoch stärker belastet. Neben Schallschutzmaßnahmen erfordert dies Ausbaumaßnahmen in der Hornstraße.
Unumgänglich sind Maßnahmen in der Hornstraße im Fall einer kompletten Schließung des Bahnübergangs „Martinerfeld“ aufgrund des Anstiegs der Zugfrequenzen und damit verbundener Schließzeiten. Dieses würde im südlichen Bereich des Stadtumbaugebietes, so das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2011, zusätzlich auch die Realisierung einer Straßenverbindung zwischen der Anbindung BW 61-1 und der Luxemburger Straße mit Unterquerung der Bahnanlagen erfordern.
Unumgänglich sind Maßnahmen in der Hornstraße im Fall einer kompletten Schließung des Bahnübergangs „Martinerfeld“ aufgrund des Anstiegs der Zugfrequenzen und damit verbundener Schließzeiten. Dieses würde im südlichen Bereich des Stadtumbaugebietes, so das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2011, zusätzlich auch die Realisierung einer Straßenverbindung zwischen der Anbindung BW 61-1 und der Luxemburger Straße mit Unterquerung der Bahnanlagen erfordern.
In jedem Fall wird die Verbindungsstraße West im Süden über eine Straße entlang der Lokrichthalle an das Bestandsstraßennetz angebunden, die Bestandteil des seit dem 08.04.2014 rechtskräftigen Bebauungsplans BW 61-1 „Eurener Straße, Im Speyer, Über Brücken“ ist. Es handelt sich dabei um eine im Bereich der Flächen des ehemaligen Bahnausbesserungswerks als Investorenmaßnahme (EGP / Knaf) getätigte straßenplanerische Vorleistung für die Erschließung von Bauflächen. Bei der Planung des Knotenpunktes Verbindungsstraße West / BW 61-1 ist in allen Varianten die Machbarkeit einer potentiellen Verbindung zur Luxemburger Straße zu gewährleisten.
In jedem Fall wird die Verbindungsstraße West im Süden über eine Straße entlang der Lokrichthalle an das Bestandsstraßennetz angebunden, die Bestandteil des seit dem 08.04.2014 rechtskräftigen Bebauungsplans BW 61-1 „Eurener Straße, Im Speyer, Über Brücken“ ist. Es handelt sich dabei um eine im Bereich der Flächen des ehemaligen Bahnausbesserungswerks als Investorenmaßnahme (EGP / Knaf) getätigte straßenplanerische Vorleistung für die Erschließung von Bauflächen. Bei der Planung des Knotenpunktes Verbindungsstraße West / BW 61-1 ist in allen Varianten die Machbarkeit einer potentiellen Verbindung zur Luxemburger Straße zu gewährleisten.
Neben dem rechtskräftigen Bebauungsplan BW 61-1 sind bei der Querspange zur Luxemburger Straße auf der Ostseite der Bahnanlagen die rechtsverbindlichen Bebauungspläne BW 75-1 „Luxemburger Straße in Trier-West“ und BW 75-2 „Luxemburger Straße, Lambertistraße“ zu berücksichtigen. Diese und alle weiteren nachfolgend genannten Bebauungspläne sind unter http://www.trier.de/Bauen-Wohnen/Stadtplanung/Bauleitplanung zu finden.
Neben dem rechtskräftigen Bebauungsplan BW 61-1 sind bei der Querspange zur Luxemburger Straße auf der Ostseite der Bahnanlagen die rechtsverbindlichen Bebauungspläne BW 75-1 „Luxemburger Straße in Trier-West“ und BW 75-2 „Luxemburger Straße, Lambertistraße“ zu berücksichtigen. Diese und alle weiteren nachfolgend genannten Bebauungspläne sind unter http://www.trier.de/Bauen-Wohnen/Stadtplanung/Bauleitplanung zu finden.
Im Norden ist grundsätzlich eine Anbindung der Verbindungsstraße West an die Eurener Straße oder die Hornstraße, also südlich oder nördlich des vorhandenen Brückenbauwerks „Bahnrampe West“ denkbar.
Planungsumgriff (Zusammenfassung):
Der Planungsumgriff stellt sich in Summe von Süd nach Nord betrachtet folgendermaßen dar:
— Querspange mit Bahnunterführung (zwischen Luxemburger Str. und Anbindung BW 61-1);
— Anbindung BW 61-1 (zwischen Lokrichthalle und Querspange);
— Verbindungsstraße West (Abschnitt ehemaliger Güterbahnhof / BW 71 „Nahversorgungszentrum Trier-West“) mit verschiedenen Varianten der Trassenführung;
— Verbindungsstraße West (Trassenalternative „Anbindung…
… Hornstraße“) als Vorzugsalternative;
… Eurener Straße“);
— Ausbauabschnitt Hornstraße.
Variantenbezogen ist die Erschließung vorhandener Bauflächen (EDEKA-Markt, dm-drogerie Markt, etc.) und der Neuordnungsbereiche (Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs West etc.) in die Planung einzubeziehen.
Termine:
Als Terminschiene ist geplant:
— 2016: Bearbeitung der HOAI-Leistungsphasen 1-3 / Leitungskoordinierung;
— 2017: Erstellung B-Plan „Neue Verbindungsstraße“ und Änderung der B-Pläne BW 48 „Hornstraße, Bahnrampe Trier-West“ und BW 71 „Nahversorgungszentrum Trier-West“;
— 2018: Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe;
— ab 2019: Realisierung der Verbindungsstraße West.
Planungsgrundlagen:
Neben den bereits genannten Arbeitsgrundlagen (Masterplan Trier-West, IHEK, Bebauungspläne) und den ebenfalls auf der Homepage der Stadt Trier zur Verfügung stehenden Dokumenten zum Lichtmasterplan und zum Mobilitätskonzept 2025 werden zur Projektbearbeitung bereit gestellt:
Neben den bereits genannten Arbeitsgrundlagen (Masterplan Trier-West, IHEK, Bebauungspläne) und den ebenfalls auf der Homepage der Stadt Trier zur Verfügung stehenden Dokumenten zum Lichtmasterplan und zum Mobilitätskonzept 2025 werden zur Projektbearbeitung bereit gestellt:
— digitale Bestandspläne auf Basis von UTM-Koordinaten;
— Bauwerkspläne der Bahnrampe West (Straßenbrücke über die Gleisanlagen);
— Planung der Deutschen Bahn für den Haltepunkt Trier-West;
— Planung „Planstraße B“ des BW 61-1;
— Verkehrsuntersuchung Trier-West;
— Angaben zum ÖPNV (Buslinien und prognostizierte SPNV-Reisendenzahlen);
— Angaben zu Denkmalpflege und Archäologie;
— ggf. Baugrunduntersuchungen;
— Standards der Stadt Trier zur Bauausführung (Borde, Pflaster, taktile Elemente);
— Kriterien des Grünflächenamtes der Stadt Trier für Baumstandorte.
Bei der Querschnittsgestaltung der Straße sind Vorgaben des Masterplans sowie die einschlägigen Richtlinien zu Grunde zu legen.
Projektorganisation:
Vom Auftraggeber bzw. den Stadtwerken Trier werden die erforderlichen Leistungen im Zusammenhang mit Ämterumlauf / Baubeschluss bzw. die technische Planung der Straßenbeleuchtung erbracht.
Die Planung wird federführend durch das Tiefbauamt der Stadt Trier betreut und mit den relevanten Fachdienststellen, insbesondere dem Stadtplanungsamt, abgestimmt. Zusammen mit den anderen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Bereich Trier-West wird der Projektablauf darüber hinaus durch eine externe Projektsteuerung begleitet. Diese übernimmt Koordinations- und Dokumentationsleistungen sowie Plausibilitätsprüfungen und das zeitliche und mittelbezogene Controlling. Die Projektorganisation, -kommunikation und
Die Planung wird federführend durch das Tiefbauamt der Stadt Trier betreut und mit den relevanten Fachdienststellen, insbesondere dem Stadtplanungsamt, abgestimmt. Zusammen mit den anderen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Bereich Trier-West wird der Projektablauf darüber hinaus durch eine externe Projektsteuerung begleitet. Diese übernimmt Koordinations- und Dokumentationsleistungen sowie Plausibilitätsprüfungen und das zeitliche und mittelbezogene Controlling. Die Projektorganisation, -kommunikation und
— Dokumentation erfolgt dabei unter Einsatz eines Projektkommunikationssystems (virtueller Datenraum), das entsprechend abgestimmter Vorgaben durch das Projektteam des AN genutzt werden muss.
Projektbesprechungen mit Dritten (Behörden, Leitungsbetreiber, Verkehrsbetriebe, sonstige Fachplaner) erfolgen in der Regel unter Beteiligung des Tiefbauamtes, des Stadtplanungsamtes und der Projektsteuerung und sind terminlich entsprechend abzustimmen.
Projektbesprechungen mit Dritten (Behörden, Leitungsbetreiber, Verkehrsbetriebe, sonstige Fachplaner) erfolgen in der Regel unter Beteiligung des Tiefbauamtes, des Stadtplanungsamtes und der Projektsteuerung und sind terminlich entsprechend abzustimmen.
Menge oder Umfang:
Beauftragt wird die Objektplanung der Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 47 HOAI 2013) für den Neubau und Ausbau der unter II.1.5) beschriebenen innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen inkl. Leitungskoordinierung.
Es ist beabsichtigt den Auftragnehmer nach Vorliegen des Baubeschlusses mit weiteren Leistungsphasen gemäß § 47 HOAI 2013 zu beauftragen.
Beschreibung der Optionen:
Es ist beabsichtigt nach Vorliegen des Baubeschlusses die Leistungsphase 5 gemäß § 47 HOAI 2013 extern zu vergeben.
Referenznummer: 1W/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Planungsauftrag für eine neue Straße (Verbindungsstraße West) und den Ausbau der Hornstraße in Trier-West.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der erforderlichen Angaben soll der Bewerberbogen verwendet werden, der bei der Internet-Adresse der Kontaktstelle gem. I.1) abgerufen werden kann. Maßgeblich für das Verfahren bleibt jedoch ausschließlich der Text der EU-Bekanntmachung.
Zum Nachweis der erforderlichen Angaben soll der Bewerberbogen verwendet werden, der bei der Internet-Adresse der Kontaktstelle gem. I.1) abgerufen werden kann. Maßgeblich für das Verfahren bleibt jedoch ausschließlich der Text der EU-Bekanntmachung.
Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Werden die nachfolgend aufgeführten Nachweise 1 bis 6 nicht oder nicht vollständig vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss.
1. Angaben zu Name, Rechtsform, Gründungsjahr, Anschrift und Kontaktdaten des Bewerbers, Angaben zu Geschäftsführer, Gesellschafter der juristischen Person und Stamm-/ Grundkapital, Angaben zu Handelsregister, Berufshaftpflichtversicherung, Sitz des Unternehmens und Angaben zu Niederlassungen.
1. Angaben zu Name, Rechtsform, Gründungsjahr, Anschrift und Kontaktdaten des Bewerbers, Angaben zu Geschäftsführer, Gesellschafter der juristischen Person und Stamm-/ Grundkapital, Angaben zu Handelsregister, Berufshaftpflichtversicherung, Sitz des Unternehmens und Angaben zu Niederlassungen.
2. Nachweis der Unterschriftsberechtigung.
2.1 bei Personengesellschaften durch Nachweis der Vertretungsmacht.
2.2 bei juristischen Personen durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs.
3. Erklärung des Bewerbers, dass die freiberufliche Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gemäß § 2 (3) VOF.
4. Auskunft zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmern gemäß § 4 (2) VOF.
5. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4(6) und § 4(9) VOF vorliegen.
6. Nachweis der beruflichen Qualifikation.
7. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
8. Ein Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zum Umsatz in den Geschäftsjahren 2012 / 2013 / 2014.
Angaben zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Bereich Straßenplanung.
Sofern die angefragte Leistung durch eine Niederlassung erbracht werden soll, sind die abgefragten Daten für die Niederlassung anzugeben. Es ist anzugeben in welchen Leistungsbereichen der nicht der Straßenplanung zugeordnete Umsatz erwirtschaftet wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern die angefragte Leistung durch eine Niederlassung erbracht werden soll, sind die abgefragten Daten für die Niederlassung anzugeben. Es ist anzugeben in welchen Leistungsbereichen der nicht der Straßenplanung zugeordnete Umsatz erwirtschaftet wurde.
Ein durchschnittlicher Umsatz im Leistungsbereich Straßenplanung…
… von mindestens 1 000 000 EUR (netto) erreicht 3 Punkte.
… von mindestens 700 000 EUR (netto) erreicht 2 Punkte.
… von mindestens 400 000 EUR (netto) erreicht 1 Punkt.
… unter 400 000 EUR (netto) oder fehlende / unvollständige Angaben zum Gesamtumsatz bzw. zum Umsatz im Bereich Straßenplanung werden mit 0 Punkten bewertet.
2. Angaben zur Personalstruktur.
Anzugeben ist die Mitarbeiterzahl in den Geschäftsjahren 2012 bis 2015 gesamt und im Leistungsbereich Straßenplanung und deren Qualifikation (Angaben zum Berufsabschluss und zur Berufserfahrung). Maßgebend für die Punktvergabe ist die Mitarbeiterzahl im Leistungsbereich Straßenplanung im Geschäftsjahr 2015.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anzugeben ist die Mitarbeiterzahl in den Geschäftsjahren 2012 bis 2015 gesamt und im Leistungsbereich Straßenplanung und deren Qualifikation (Angaben zum Berufsabschluss und zur Berufserfahrung). Maßgebend für die Punktvergabe ist die Mitarbeiterzahl im Leistungsbereich Straßenplanung im Geschäftsjahr 2015.
Für eine Mitarbeiterzahl (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung), die größer als die für die Auftragsbearbeitung erforderliche Mitarbeiterzahl (Projektleiter, Projektingenieur, Bauzeichner, sonstige Mitarbeiter) plus deren Vertretungen ist, werden 3 Punkte vergeben. Der Personalbedarf und die Personalstruktur sind vollständig und nachvollziehbar darzustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für eine Mitarbeiterzahl (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung), die größer als die für die Auftragsbearbeitung erforderliche Mitarbeiterzahl (Projektleiter, Projektingenieur, Bauzeichner, sonstige Mitarbeiter) plus deren Vertretungen ist, werden 3 Punkte vergeben. Der Personalbedarf und die Personalstruktur sind vollständig und nachvollziehbar darzustellen.
Für eine vollständige, nachvollziehbare Darstellung, die die für die Auftragsbearbeitung erforderliche Mitarbeiterzahl (Projektleiter, Projektingenieur, Bauzeichner, sonstige…
… Mitarbeiter) und die jeweiligen Mitarbeiter für Vertretungen belegen, werden 2 Punkte vergeben. Maßgebend für die Wertung sind Mitarbeiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.
… Mitarbeiter), aber keine Vertretungen belegt, wird 1 Punkt vergeben. Maßgebend für die Wertung sind Mitarbeiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.
Bei unvollständigen, nicht plausibel nachvollziehbaren oder fehlenden Angaben werden 0 Punkte vergeben.
3. Organigramm:
Die Bürostruktur des Bewerbers ist mit einem Organigramm nachvollziehbar darzustellen. Bei einem Büro mit mehreren Niederlassungen sind die Angaben für die Niederlassung zu machen, die die Leistung erbringt.
Es ist eine vollständige, nachvollziehbare Darstellung vorzulegen. Eine nicht plausibel nachvollziehbare oder fehlende Darstellung führt zum Ausschluss des Bewerbers.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzprojekte:
Durch den Bewerber sind vergleichbare, in den letzten 10 Jahren abgeschlossene bzw. realisierte Projekte zu dokumentieren. Neben der Projektbezeichnung und der Projektbeschreibung sind der Auftraggeber, die Bearbeitungszeit, die ausgeführten Leistungen und das Projektvolumen anzugeben.
Durch den Bewerber sind vergleichbare, in den letzten 10 Jahren abgeschlossene bzw. realisierte Projekte zu dokumentieren. Neben der Projektbezeichnung und der Projektbeschreibung sind der Auftraggeber, die Bearbeitungszeit, die ausgeführten Leistungen und das Projektvolumen anzugeben.
Beizufügende Referenzschreiben der Auftraggeber müssen die Tätigkeit des Bewerbers bei den Referenzprojekten eindeutig benennen und Aussagen zur Termin- und Kostensicherheit des Bewerbers bei der Auftragsabwicklung enthalten. Die Referenzschreiben müssen von den Auftraggebern unterzeichnet sein.
Beizufügende Referenzschreiben der Auftraggeber müssen die Tätigkeit des Bewerbers bei den Referenzprojekten eindeutig benennen und Aussagen zur Termin- und Kostensicherheit des Bewerbers bei der Auftragsabwicklung enthalten. Die Referenzschreiben müssen von den Auftraggebern unterzeichnet sein.
Mit den dokumentierten Referenzprojekten sind nachzuweisen:
— Innerstädtische Straßenbaumaßnahmen im Projektvolumen der Verbindungsstraße West;
— Erfahrung in der Planung innerstädtischer Hauptverkehrsstraßen / Erschließungsstraßen unter Berücksichtigung von Busverkehr, Rad- und Fußgängerverkehr;
— Erfahrung in der Planung plangleicher Knotenpunkte unterschiedlicher Form inkl. deren Leistungsfähigkeitsberechnung;
— Erfahrung in der Leitungskoordinierung;
— Erfahrung in der Bearbeitung von Straßenprojekten mit Ingenieurbauwerken (Brücken, Unterführungen, Stützwände).
Bei vollständigen Referenzen, welche die Behandlung der genannten Themen in mindestens…
… 5 Projekten belegen, werden 5 Punkte vergeben. Dabei müssen nicht alle Themen Bestandteil im gleichen Projekt sein.
… 4 Projekten belegen, werden 4 Punkte vergeben. Dabei müssen nicht alle Themen Bestandteil im gleichen Projekt sein.
… 3 Projekten belegen, werden 3 Punkte vergeben. Dabei müssen nicht alle Themen Bestandteil im gleichen Projekt sein.
… 2 Projekten belegen, werden 2 Punkte vergeben. Dabei müssen nicht alle Themen Bestandteil im gleichen Projekt sein.
… 1 Projekte belegen, wird 1 Punkt vergeben. Dabei müssen nicht alle Themen Bestandteil im gleichen Projekt sein.
Werden die genannten Themen in unterschiedlicher Anzahl mit Referenzen belegt, zählt für die Punktevergabe die kleinste Zahl.
Referenzen die hinsichtlich der eingangs beschriebenen Angaben (Projektbezeichnung, Projektbeschreibung, Auftraggeber, Bearbeitungszeit, ausgeführte Leistungen, Projektvolumen, Referenzschreiben) unvollständig sind, werden nicht gewertet.
Keine Referenzen oder keine wertbaren Referenzen werden mit 0 Punkten bewertet.
2. Qualitätssicherung:
Die AN-interne Projektorganisation inkl. der Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist darzustellen. Für eine nachvollziehbare Darstellung können bis zu 2 Punkte erreicht werden. Keine Darstellung wird mit 0 Punkten bewertet.
3. Angaben zur Ausstattung der Arbeitsplätze:
— Angaben zur Ausstattung der Arbeitsplätze am Standort von dem aus die angefragte Leistung erbracht wird;
— Angaben zur digitalen Projektkommunikation (Datenserver), verfügbare CAD-und Verkehrsplanungssoftware sowie zum Datentransfer von Planunterlagen (Datenformate dxf / dwg oder sda und pdf) und Textdateien (Word- / Excel- und pdf-Dateien).
Für eine vollständige Darstellung und den Anforderungen genügende Hard- und Softwareausstattung bzw. der CAD-Kompatibilität / Datenschnittstellen können bis zu 2 Punkte erreicht werden. Eine ungenügende Hard- und Softwareausstattung wird mit 0 Punkten bewertet.
Für eine vollständige Darstellung und den Anforderungen genügende Hard- und Softwareausstattung bzw. der CAD-Kompatibilität / Datenschnittstellen können bis zu 2 Punkte erreicht werden. Eine ungenügende Hard- und Softwareausstattung wird mit 0 Punkten bewertet.
Bewerber, die nach der Ausschlussprüfung gemäß III.2.1) verblieben sind, jedoch ein oder mehrere Auswahlkriterien gemäß III.2.2) oder III.2.3) nicht erfüllen, scheiden aus dem Kreis der Kandidaten für eine Angebotsabgabe aus.
Bei Gleichheit der Punktesumme aus III.2.2) und III.2.3) entscheidet das Los, welcher Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen:
Sach- und Vermögensschäden: 2 000 000 EUR;
Personenschäden: 2 000 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Fassung 2013
Abschlagszahlungen gemäß Projektfortschritt.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zur Teilnahme zugelassen sind im Zulassungsbereich EWR und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung gem. § 19 Absatz 2 VOF berechtigt sind und über Diplom, Master, Bachelor, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG vom 7.9.2005 gewährleistet ist. Zur Teilnahmeberechtigung für juristische Personen und Personengesellschaften gilt, dass der verantwortliche Verfasser die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen muss.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zur Teilnahme zugelassen sind im Zulassungsbereich EWR und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung gem. § 19 Absatz 2 VOF berechtigt sind und über Diplom, Master, Bachelor, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG vom 7.9.2005 gewährleistet ist. Zur Teilnahmeberechtigung für juristische Personen und Personengesellschaften gilt, dass der verantwortliche Verfasser die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen muss.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Fachkompetenz (25)
2. Organisation des Projektes (15)
3. Termintreue (15)
4. Kostenkontrolle (15)
5. Honorar (15)
6. Qualität der Bewerbungs-/ Angebotsunterlagen und Präsentation durch das Projektteam (10)
7. Verrechnungssatz für Sonderleistungen (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Amt für Bauen, Umwelt, Denkmalpflege – Zentrale Vergabestelle
Herrn Fisch
Name: Stadtverwaltung Trier, Tiefbauamt
Postanschrift: Am Augustinerhof
Kontaktperson: Herrn Hubert Westrich
Telefon: +49 651-718-4661📞
E-Mail: hubertklaus.westrich@trier.de📧
Fax: +49 651-718-194661 📠
URL für weitere Informationen: www.trier.de🌏
URL der Dokumente: www.trier.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 1W/16
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 61311162234📞
Internetadresse: http://mwkel.de🌏
Fax: +49 61311162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Erklärt die Vergabestelle auf eine Rüge, dass sie dieser Rüge nicht abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Erklärt die Vergabestelle auf eine Rüge, dass sie dieser Rüge nicht abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Quelle: OJS 2016/S 005-005398 (2016-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 224 305,23 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt
Zum Nachweis der Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen, kann auf der unter I.1) angegebenen Internetseite des Auftraggebers ein Bewerberbogen heruntergeladen werden. Der Bewerberbogen soll grundsätzlich verwendet werden, maßgeblich für das
Verfahren bleibt jedoch ausschließlich der Text der EU-Bekanntmachung. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Auf der Außenseite des Umschlags ist der Kennzettel aufzukleben, der ebenfalls unter der angegebenen Internetadresse abgerufen werden kann.
Zum Nachweis der Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen, kann auf der unter I.1) angegebenen Internetseite des Auftraggebers ein Bewerberbogen heruntergeladen werden. Der Bewerberbogen soll grundsätzlich verwendet werden, maßgeblich für das
Verfahren bleibt jedoch ausschließlich der Text der EU-Bekanntmachung. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Auf der Außenseite des Umschlags ist der Kennzettel aufzukleben, der ebenfalls unter der angegebenen Internetadresse abgerufen werden kann.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-30 📅
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Lindleystraße 11
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erklärt die Vergabestelle auf eine Rüge, dass sie dieser Rüge nicht abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.