20-001/16 Handelspartner-Rahmenvertrag für Microsoft Software-Lizenzen

Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat Kämmerei Abt Informationsmanagement

OV 20-001/16 Handelspartner-Rahmenvertrag für Microsoft Software-Lizenzen
Die Landeshauptstadt Wiesbaden, vertreten durch die Kämmerei, Abteilung Informationsmanagement, beabsichtigt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Vergabe eines Rahmenvertrages für einen durch Microsoft autorisierten Handelspartner – Large Account Reseller (LAR).
Die Landeshauptstadt Wiesbaden verfolgt das Ziel, ab dem 1.4.2016 für einen Zeitraum von 3 Jahren Microsoft Software-Lizenzen von 1 Anbieter / Handelspartner mit einer einheitlichen Rabattierung zum Listenpreis des Software-Herstellers zu beziehen. Der Auftraggeber behält sich vor im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer, den geschlossen Vertrag unter Verzicht auf eine Vergabebekanntmachung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Landeshauptstadt Wiesbaden erwartet vom Auftragnehmer kostenfreie, qualifizierte und in Folge garantierte (PRESALES und POSTSALES) Aktivitäten für die Beratung und Unterstützung in den Themen Lizenzoptimierung, Lizenzverwaltung und Lizenzplausibilität.
Ausschreibungsgegenstand
Ausschreibungsgegenstand sind Software-(Lizenz)-Lieferleistungen für alle inkludierten Microsoft-Software-Produkte auf Basis der zwischen der Fa. Microsoft und dem Bundesministerium des Innern geschlossenen Konditionenverträge für öffentliche Auftraggeber der Bundesrepublik Deutschland.
— Microsoft Select Plus (Government)
— Microsoft Konzernvertrag / Enterprise Agreement (Government)
— Microsoft Business- und Servicevertrag (MBSA)
Alle Software-Lizenzen sollen vom Auftragnehmer über die vorgenannten Volumenlizenzverträge zur dauerhaften Überlassung (Kauf) angeboten werden. Eine zeitlich befristete Überlassung (Miete) ist im Rahmen dieser Ausschreibung nicht gefordert.
Die Bezugsberechtigung der Landeshauptstadt Wiesbaden regelt sich durch Beitrittserklärungen zu den Konditionenverträgen auf der Grundlage der Microsoft Definition der berechtigten Verwaltungseinrichtungen (EMEA).
Die Landeshauptstadt Wiesbaden beabsichtigt explizit nicht den Erwerb von Gebrauchtsoftware und stützt sich in der Ablehnung auf juristische Kommentierungen und u. a. auf den Leitfaden der BITKOM zum Handel mit Gebrauchtsoftware. https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Handel-mit-gebrauchter-Software.html
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Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-08.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-08 Auftragsbekanntmachung
2016-04-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge