Vollinstandhaltungsvertrag für die nachfolgenden Lose: — Los 1 und 2: Los 1: Fluggastbrücken Ramp 1 und Los 2 Bodenbordstromversorgung Ramp 1, Fracht, Ramp 9, Wartungsvorfeld M3 – M4, Wartungshalle 3, Wartungshalle 4 und der dazugehörigen 9 Umformerzentralen. Der Auftragnehmer übernimmt die Vollinstandhaltung wie Störbeseitigung, Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Verbesserung, Instandsetzung und auch sonstige Leistungen — Los 3 und 4: Los 3: Vollinstandhaltung Fluggastbrücken T 2 Los 4: Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgungsanlagen T 2: Die Fluggastbrücken (FGB) im Bereich des Terminals 2 am Flughafen München wurden im Juni 2003 in Betrieb genommen und entsprechen den geforderten hohen qualitativen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Flughafenbetriebes. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: 2016-1000207
Kurze Beschreibung:
Vollinstandhaltungsvertrag für die nachfolgenden Lose:
— Los 1 und 2:
Los 1: Fluggastbrücken Ramp 1 und Los 2 Bodenbordstromversorgung Ramp 1, Fracht, Ramp 9, Wartungsvorfeld M3 – M4, Wartungshalle 3, Wartungshalle 4 und der dazugehörigen 9 Umformerzentralen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Vollinstandhaltung wie Störbeseitigung, Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Verbesserung, Instandsetzung und auch sonstige Leistungen
— Los 3 und 4:
Los 3: Vollinstandhaltung Fluggastbrücken T 2 Los 4: Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgungsanlagen T 2:
Die Fluggastbrücken (FGB) im Bereich des Terminals 2 am Flughafen München wurden im Juni 2003 in Betrieb genommen und entsprechen den geforderten hohen qualitativen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Flughafenbetriebes.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vollinstandhaltungsvertrag für die nachfolgenden Lose:
— Los 1 und 2:
Los 1: Fluggastbrücken Ramp 1 und Los 2 Bodenbordstromversorgung Ramp 1, Fracht, Ramp 9, Wartungsvorfeld M3 – M4, Wartungshalle 3, Wartungshalle 4 und der dazugehörigen 9 Umformerzentralen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Vollinstandhaltung wie Störbeseitigung, Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Verbesserung, Instandsetzung und auch sonstige Leistungen
— Los 3 und 4:
Los 3: Vollinstandhaltung Fluggastbrücken T 2 Los 4: Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgungsanlagen T 2:
Die Fluggastbrücken (FGB) im Bereich des Terminals 2 am Flughafen München wurden im Juni 2003 in Betrieb genommen und entsprechen den geforderten hohen qualitativen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Flughafenbetriebes.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-26 📅
Datum des Beginns: 2017-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 142-257041
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
A) Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren sind:
Die Flughafen München GmbH für die Lose 1 und 2.
sowie die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG für die Lose 3 und 4, vertreten durch die FMG.
Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als „Auftraggeber“ bezeichnet.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) und der Nennung der Auftragsbezeichnung (Ziffer II.1.1) eingehen.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3) veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 19.8.2016 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
A) Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren sind:
Die Flughafen München GmbH für die Lose 1 und 2.
sowie die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG für die Lose 3 und 4, vertreten durch die FMG.
Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als „Auftraggeber“ bezeichnet.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) und der Nennung der Auftragsbezeichnung (Ziffer II.1.1) eingehen.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3) veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 19.8.2016 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vollinstandhaltungsvertrag für die nachfolgenden Lose:
— Los 1 und 2:
Los 1: Fluggastbrücken Ramp 1 und Los 2 Bodenbordstromversorgung Ramp 1, Fracht, Ramp 9, Wartungsvorfeld M3 – M4, Wartungshalle 3, Wartungshalle 4 und der dazugehörigen 9 Umformerzentralen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Vollinstandhaltung wie Störbeseitigung, Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Verbesserung, Instandsetzung und auch sonstige Leistungen
— Los 3 und 4:
Los 3: Vollinstandhaltung Fluggastbrücken T 2 Los 4: Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgungsanlagen T 2:
Die Fluggastbrücken (FGB) im Bereich des Terminals 2 am Flughafen München wurden im Juni 2003 in Betrieb genommen und entsprechen den geforderten hohen qualitativen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Flughafenbetriebes.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Vollinstandhaltung Fluggastbrücken (FGB) Ramp 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Vollinstandhaltung Fluggastbrücken (FGB) Ramp 1
Die Teleskopfluggastbrücken (nachfolgend auch Fluggastbrücken oder FGB genannt) im Bereich des Vorfeldes Ramp 1 am Flughafen München wurden im Mai 1992 in Betrieb genommen und entsprechen den geforderten hohen qualitativen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Flughafenbetriebes.
Die Teleskopfluggastbrücken (nachfolgend auch Fluggastbrücken oder FGB genannt) im Bereich des Vorfeldes Ramp 1 am Flughafen München wurden im Mai 1992 in Betrieb genommen und entsprechen den geforderten hohen qualitativen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Flughafenbetriebes.
Die 2- und 3-tunneligen Teleskopfluggastbrücken sind das universelle Verbindungsglied zwischen Flughafenterminal Ramp 1 bzw. Boardingstation und Flugzeug. Sie bieten den Passagieren durch ihre geschlossene Bauart Schutz vor Witterungseinflüssen und ermöglichen durch ihre Bauweise den stufenlosen Übergang vom Flugsteig in das Flugzeug.
Die 2- und 3-tunneligen Teleskopfluggastbrücken sind das universelle Verbindungsglied zwischen Flughafenterminal Ramp 1 bzw. Boardingstation und Flugzeug. Sie bieten den Passagieren durch ihre geschlossene Bauart Schutz vor Witterungseinflüssen und ermöglichen durch ihre Bauweise den stufenlosen Übergang vom Flugsteig in das Flugzeug.
Nach Eingang einer Störmeldung beim Auftragnehmer und zur Instandsetzung muss mit den Arbeiten ganzjährig spätestens in den Hauptbetriebszeiten (Montag bis Sonntag) der Fluggastbrücken von 6:00 bis 23:00 Uhr nach 15 Minuten außerhalb dieser Zeiten nach 1 Stunde (sog. Reaktionszeiten) begonnen werden.
Nach Eingang einer Störmeldung beim Auftragnehmer und zur Instandsetzung muss mit den Arbeiten ganzjährig spätestens in den Hauptbetriebszeiten (Montag bis Sonntag) der Fluggastbrücken von 6:00 bis 23:00 Uhr nach 15 Minuten außerhalb dieser Zeiten nach 1 Stunde (sog. Reaktionszeiten) begonnen werden.
Der Auftragnehmer übernimmt den Vollunterhalt/ die Vollinstandhaltung wie Störbeseitigung, Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Verbesserung, Instandsetzung und auch sonstige Leistungen an den Fluggastbrücken. Inkl. aller Ersatz- und Verschleißteile.
Der Auftragnehmer übernimmt den Vollunterhalt/ die Vollinstandhaltung wie Störbeseitigung, Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Verbesserung, Instandsetzung und auch sonstige Leistungen an den Fluggastbrücken. Inkl. aller Ersatz- und Verschleißteile.
Die meisten FGB sind bei Vertragsbeginn älter als 20 Jahre. Aus diesem Grund hat der AN die FGB vorab zu bewerten. D. h. der AN sollte sich ein Bild vom Zustand der FGB vor Ort machen. Sofern der AN der Meinung ist, dass Arbeiten an den FGB zwingend erforderlich sind, um die gemäß LV geforderten Leistungen zu erbringen und die Arbeiten nicht durch dieses Leistungsverzeichnis abgedeckt sind, hat der AN für jede Fluggastbrücke einzeln die Arbeiten zu benennen und in seinem Angebot separat zu berücksichtigen.
Die meisten FGB sind bei Vertragsbeginn älter als 20 Jahre. Aus diesem Grund hat der AN die FGB vorab zu bewerten. D. h. der AN sollte sich ein Bild vom Zustand der FGB vor Ort machen. Sofern der AN der Meinung ist, dass Arbeiten an den FGB zwingend erforderlich sind, um die gemäß LV geforderten Leistungen zu erbringen und die Arbeiten nicht durch dieses Leistungsverzeichnis abgedeckt sind, hat der AN für jede Fluggastbrücke einzeln die Arbeiten zu benennen und in seinem Angebot separat zu berücksichtigen.
Anzahl Länge (ausgefahren) Länge (eingefahren) Anzahl (Tunnel)
1 19m 13m 2;
1 23m 15m 2;
2 25m 18m 2;
1 28m 15m 3;
2 31m 21m 2;
6 31m 16m 3;
5 34m 22m 2;
5 37m 18m 3;
9 40m 19m 3;
1 35m 17m 3.
Die Durchführung der Instandhaltungsleistungen hat nach den spezifischen Belangen des Flughafen Münchens insbesondere unter Einhaltung folgender Bedingungen zu erfolgen.
— Flughafenbenutzungsordnung.
— Interne Richtlinien des Auftraggebers.
— Angaben in der Dokumentation.
— Reduzierung von Anlagenstörungen.
— Betriebszeiten der Anlagen 24 Stunden 7 Tagewoche einschließlich Samstag, Sonntag und Feiertage.
— Die Erreichbarkeit des Personals zur Störungsbeseitigung ist ganzjährig zu gewährleisten.
— Sicherstellung der uneingeschränkten Funktions- und Betriebssicherheit der Anlagen.
— Die Anlagen befinden sich im nichtöffentlichen Bereich des Flughafens.
— Das in diesem Bereich tätige Personal muss im Besitz eines Sicherheitsausweises sein und diesen stets sichtbar tragen. Bei Ausweisantragsstellung wird die notwendige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt.
Die dem Auftraggeber hierzu vorliegende Bestandsdokumentation wird dem Auftragnehmer mit Erteilung des Auftrages zur Verfügung gestellt. Die dieser Ausschreibung beigefügten Auszüge aus der Dokumentation sollen dem Bieter zur Information über deren Inhalte dienen.
Die dem Auftraggeber hierzu vorliegende Bestandsdokumentation wird dem Auftragnehmer mit Erteilung des Auftrages zur Verfügung gestellt. Die dieser Ausschreibung beigefügten Auszüge aus der Dokumentation sollen dem Bieter zur Information über deren Inhalte dienen.
Die Dokumentation insgesamt steht dem Bieter auf Wunsch zur Einsichtnahme am Flughafen München zur Verfügung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich vor, in den Vergabeunterlagen eine Verlängerungsoption um ein Jahr zu Gunsten des Auftraggebers vorzusehen. In diesem Fall sind Einzelheiten und Modalitäten den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, in den Vergabeunterlagen eine Verlängerungsoption um ein Jahr zu Gunsten des Auftraggebers vorzusehen. In diesem Fall sind Einzelheiten und Modalitäten den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgung
Die Anlagen für die stationäre Bodenbordstromversorgung (nachfolgend auch SBA genannt) im Bereich des Vorfeldes Ramp 1, Fracht, Ramp 9, Wartungsvorfeld M3 – M4, Wartungshalle 3, Wartungshalle 4 und der dazugehörigen 9 Umformerzentralen am Flughafen München wurden im Mai 1992 in Betrieb genommen.
Die Anlagen für die stationäre Bodenbordstromversorgung (nachfolgend auch SBA genannt) im Bereich des Vorfeldes Ramp 1, Fracht, Ramp 9, Wartungsvorfeld M3 – M4, Wartungshalle 3, Wartungshalle 4 und der dazugehörigen 9 Umformerzentralen am Flughafen München wurden im Mai 1992 in Betrieb genommen.
Die Versorgung der 110 Andienvorrichtungen erfolgt zentral über 9 Umformerzentralen mit dynamischen Umformen sowie dezentral durch 5 statische Umformer. Die Umformerzentralen stellen eine Leistung von ca. 4,05 MVA zur Verfügung. Bei den statischen Umformern beträgt die Ausgangsspannung 200/ 115V/ 400Hz.
Die Versorgung der 110 Andienvorrichtungen erfolgt zentral über 9 Umformerzentralen mit dynamischen Umformen sowie dezentral durch 5 statische Umformer. Die Umformerzentralen stellen eine Leistung von ca. 4,05 MVA zur Verfügung. Bei den statischen Umformern beträgt die Ausgangsspannung 200/ 115V/ 400Hz.
Die für jede Phase getrennt eingebaute Regelung erhält über die im 400Hz Kabel integrierten Messleitungen die aktuellen Spannungswerte vom Flugzeugstecker.
An den Flugzeugabstellpositionen sind unterschiedliche Andienvorrichtungen installiert wie z.B. Kabeltrommeln, Cable-Coil, Kabelroller, Energiesäulen, Andien-Pits und Hallenanschlussvorrichtungen.
Nach Eingang einer Störmeldung beim Auftragnehmer und zur Instandsetzung muss mit den Arbeiten ganzjährig spätestens in den Hauptbetriebszeiten (Werktags Montag bis Freitag) der stationären Bodenbordstromanlagen von 7:00 bis 16:00 Uhr nach 30 Minuten außerhalb dieser Zeiten nach 1 Stunde (sog. Reaktionszeiten) begonnen werden.
Nach Eingang einer Störmeldung beim Auftragnehmer und zur Instandsetzung muss mit den Arbeiten ganzjährig spätestens in den Hauptbetriebszeiten (Werktags Montag bis Freitag) der stationären Bodenbordstromanlagen von 7:00 bis 16:00 Uhr nach 30 Minuten außerhalb dieser Zeiten nach 1 Stunde (sog. Reaktionszeiten) begonnen werden.
Der Auftragnehmer übernimmt den Vollunterhalt/ die Vollinstandhaltung wie Störbeseitigung, Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Verbesserung, Instandsetzung und auch sonstige Leistungen an den Anlagen der stationären Bodenbordstromversorgung (unterschiedlichster Hersteller). Inkl. aller Ersatz- und Verschleißteile.
Der Auftragnehmer übernimmt den Vollunterhalt/ die Vollinstandhaltung wie Störbeseitigung, Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Verbesserung, Instandsetzung und auch sonstige Leistungen an den Anlagen der stationären Bodenbordstromversorgung (unterschiedlichster Hersteller). Inkl. aller Ersatz- und Verschleißteile.
— Bestehen aus den Abspanntrafo und die Spannungsabfallkompensation;
— Pro Phase eine Regelung.
Bezeichnung des Loses: Vollinstandhaltung Fluggastbrücken Terminal 2
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3: Vollinstandhaltung Fluggastbrücken Terminal 2
Die 32 Fluggastbrücken im Bereich des Terminals 2 am Flughafen München wurden im Juni 2003 in Betrieb genommen und entsprechen den geforderten hohen qualitativen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Flughafenbetriebes.
Im Jahre 2011 wurden 2 zusätzliche Fluggastbrücken errichtet und in Betrieb genommen.
Die 3-tunneligen Glasteleskopfluggastbrücken sind das universelle Verbindungsglied zwischen Flughafenterminal 2 und Flugzeug. Sie bieten den Passagieren durch ihre geschlossene Bauart Schutz vor Witterungseinflüssen und ermöglichen durch ihre Bauweise den stufenlosen Übergang vom Flugsteig in das Flugzeug.
Die 3-tunneligen Glasteleskopfluggastbrücken sind das universelle Verbindungsglied zwischen Flughafenterminal 2 und Flugzeug. Sie bieten den Passagieren durch ihre geschlossene Bauart Schutz vor Witterungseinflüssen und ermöglichen durch ihre Bauweise den stufenlosen Übergang vom Flugsteig in das Flugzeug.
Reaktionszeit zur Störbeseitigung und Instandsetzung während der Hauptbetriebszeit von 6:00 Uhr bis 22:00 innerhalb 15 min. außerhalb der Hauptbetriebszeit innerhalb 60 Minuten (Rufbereitschaft)
Vollinstandhaltung von 34 Stück 3-tunnligen Glasteleskopfluggastbrücken inkl. aller Ersatz- und Verschleißteilen:
Brückenlängen
Anzahl Länge Länge Anzahl
(ausgefahren) (eingefahren) (Tunnel)
2 32m 16,6m 3;
4 35m 17,1m 3;
8 38m 18,6m 3;
5 41m 19,6m 3;
15 44m 20,6m 3.
Fabrikat Thyssen-Krupp
Bezeichnung des Loses: Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgung Terminal 2
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4: Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgung Terminal 2
Die stationären Bodenbordstromversorgungsanlagen (SBA) im Bereich des Terminal 2 am Flughafen München umfasste bei der Betriebsaufnahme im Juli 2003 36 Stück 400Hz Anschlüsse. Im Jahre 2014 wurde die Umformerzentrale Nord um ein Abgangsfeld und 2 zusätzliche 400Hz Anschlüsse erweitert und in Betrieb genommen.
Die stationären Bodenbordstromversorgungsanlagen (SBA) im Bereich des Terminal 2 am Flughafen München umfasste bei der Betriebsaufnahme im Juli 2003 36 Stück 400Hz Anschlüsse. Im Jahre 2014 wurde die Umformerzentrale Nord um ein Abgangsfeld und 2 zusätzliche 400Hz Anschlüsse erweitert und in Betrieb genommen.
Die Versorgung der 38 Andienvorrichtungen/400Hz Anschlüsse erfolgt zentral über 2 Umformerzentralen mit dynamischen Umformern. Die Umformerzentralen stellen eine Gesamtleistung von 1 890 kVA zur Verfügung. Der Datenaustausch zwischen den SPS erfolgt über digitale Ein- und Ausgänge. Diese Regelung erhält über die im 400Hz Kabel integrierten Messleitungen die aktuellen Spannungswerte vom Flugzeugstecker. An den Flugzeugabstellpositionen sind unterschiedliche Andienvorrichtungen installiert wie Cable-Coil und Energiesäulen.
Die Versorgung der 38 Andienvorrichtungen/400Hz Anschlüsse erfolgt zentral über 2 Umformerzentralen mit dynamischen Umformern. Die Umformerzentralen stellen eine Gesamtleistung von 1 890 kVA zur Verfügung. Der Datenaustausch zwischen den SPS erfolgt über digitale Ein- und Ausgänge. Diese Regelung erhält über die im 400Hz Kabel integrierten Messleitungen die aktuellen Spannungswerte vom Flugzeugstecker. An den Flugzeugabstellpositionen sind unterschiedliche Andienvorrichtungen installiert wie Cable-Coil und Energiesäulen.
Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgungsanlagen Terminal 2, inkl. aller Ersatz- und Verschleißteilen:
2 Stück Umformerzentralen
— Gesamtleistung 1,89 MVA;
— mit je 34 rotierenden Frequenzumformern mit deren Schaltanlagen, Abluftanlagen und Zentraleneinrichtung
38 Stück Stück Spannungsabfallkompensationen
— Fabrikat Lechmotoren.
24 Stück Not-Halt Zentralen für den Maschinenverbund der Abfertigungsposition
— Fabrikat AESP/Thyssen.
38 Stück Andienvorrichtungen/Anschlüsse 400 Hz
— 32 Stück Cable-Coil Fabrikat Cavotec;
— 4 Stück Pitsysteme Fabrikat Cavotec;
— 2 Stück Skypits Fabrikat TDA;
— 38 Stück 400Hz Steckersystem Fabrikat Cavotec.
Die jeweils instand zu haltenden Anlagen und Geräte können in den ausgeschriebenen Losen auch von verschiedenen Herstellern stammen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— Bestehen aus je zwei bzw. drei dynamisch rotierenden, bürstenlosen synchronen Frequenzumformern (50/ 400Hz).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate), maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate), maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer III.1.4) der verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer III.1.4) der verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3 e) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Benennung der Anzahl der in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
A) Benennung der Anzahl der in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Für die Lose 1 – 4 gelten ebenso nachfolgende Leistungen als vergleichbar:
Los 1:
Instandhaltung von Maschinen und Anlagen (mechanisch, hydraulisch, und elektrisch (EMSR-Technik)
Referenzprojekte im Maschinen- und Anlagenbau
Los 2:
Instandhaltung/ Realisierung von EMSR-Anlagen und Projekten
Referenzprojekte in der 400Hz-Technik, bei IT-Netzen, sowie in der Antriebstechnik (u. a. rotierenden Umformern).
Los 3:
Komplexe maschinentechnische Anlagen ,welche im Verbund zwischen Maschinen- Antriebs- und Steuerungstechnik aufgebaut sind
Los 4:
Umformerzentralen und Frequenztechnik größer 100Hz sowie der dazugehörigen Mess- und Regeltechnik
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts;
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts;
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts;
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3 e) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer III.1.4).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Lose 3 und 4 gilt:
Sachkundig im Bereich 400Hz Bodenbordstromversorgungsanlagen und Fluggastbrücken (Maschinentechnik, Stromverteilung, Leistungselektronik, Steuerungstechnik) mit Benennung einer verantwortlichen Elektrofachkraft gemäß VDE 01000 sowie VDE 0105.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen
— maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3),
wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3) d und e entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
A) Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren sind:
Die Flughafen München GmbH für die Lose 1 und 2.
sowie die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG für die Lose 3 und 4, vertreten durch die FMG.
Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als „Auftraggeber“ bezeichnet.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) und der Nennung der Auftragsbezeichnung (Ziffer II.1.1) eingehen.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) und der Nennung der Auftragsbezeichnung (Ziffer II.1.1) eingehen.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3) veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3) veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 19.8.2016 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern -
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89/2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89/2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 142-257041 (2016-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vollinstandhaltungsvertrag für die nachfolgenden Lose
— Los 1 und 2:
Los 1: Fluggastbrücken Ramp 1 und Los 2 Bodenbordstromversorgung Ramp 1, Fracht, Ramp 9, Wartungsvorfeld M3 – M4, Wartungshalle 3, Wartungshalle 4 und der dazugehörigen 9 Umformerzentralen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Vollinstandhaltung wie Störbeseitigung, Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Verbesserung, Instandsetzung und auch sonstige Leistungen.
— Los 3 und 4:
Los 3: Vollinstandhaltung Fluggastbrücken T 2 Los 4: Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgungsanlagen T 2:
Die Fluggastbrücken (FGB) im Bereich des Terminals 2 am Flughafen München wurden im Juni 2003 in Betrieb genommen und entsprechen den geforderten hohen qualitativen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Flughafenbetriebes.
Vollinstandhaltungsvertrag für die nachfolgenden Lose
— Los 1 und 2:
Los 1: Fluggastbrücken Ramp 1 und Los 2 Bodenbordstromversorgung Ramp 1, Fracht, Ramp 9, Wartungsvorfeld M3 – M4, Wartungshalle 3, Wartungshalle 4 und der dazugehörigen 9 Umformerzentralen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Vollinstandhaltung wie Störbeseitigung, Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Verbesserung, Instandsetzung und auch sonstige Leistungen.
— Los 3 und 4:
Los 3: Vollinstandhaltung Fluggastbrücken T 2 Los 4: Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgungsanlagen T 2:
Die Fluggastbrücken (FGB) im Bereich des Terminals 2 am Flughafen München wurden im Juni 2003 in Betrieb genommen und entsprechen den geforderten hohen qualitativen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Flughafenbetriebes.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH und Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG
Postanschrift: Nordallee 25, Flughafen
Kontakt
Fax: +49 89975-61216 📠
Vollinstandhaltungsvertrag für die nachfolgenden Lose
Der Auftragnehmer übernimmt die Vollinstandhaltung wie Störbeseitigung, Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Verbesserung, Instandsetzung und auch sonstige Leistungen.
Bezeichnung des Loses: Vollinstandhaltung Fluggastbrücken T1
Kurze Beschreibung:
Vollinstandhaltung Fluggastbrücken (FGB) Ramp 1 (die ausführliche Beschreibung ist der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen).
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um weitere 12 Monate.
Kurze Beschreibung:
Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgung T1 (die ausführliche Beschreibung ist der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen).
Bezeichnung des Loses: Vollinstandhaltung Fluggastbrücken T2
Kurze Beschreibung:
Vollinstandhaltung Fluggastbrücken Terminal 2 (die ausführliche Beschreibung ist der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen).
Bezeichnung des Loses: Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgung T2
Kurze Beschreibung:
Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgung Terminal 2 (die ausführliche Beschreibung ist der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-10 📅
Name: AESP Airport Engineering Solutions Potoku GmbH
Postanschrift: Südallee Modul D, Flughafen
Postort: München
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland 🇩🇪 Erding
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Flughafen München GmbH – Beschaffung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1) der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1) der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.