205. Vergleichende Prüfung „Betätigung bei Verkehrsgesellschaften II“
Die 205. Vergleichende Prüfung „Betätigung bei Verkehrsgesellschaften II“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22.12.1993 (GVBl. I S. 708).
Aufbauend auf den Ergebnissen der 131. Vergleichenden Prüfung „Betätigung bei Verkehrsgesellschaften“ (Neunzehnter Zusammenfassender Bericht) wird der Auftragnehmer die Organisationen und Organisationsformen analysieren, derer sich die Landkreise zur Erfüllung der Aufgaben als Träger der öffentlichen Personennahverkehrs gemäß § 5 ÖPNVG bedienen.
Der Auftragnehmer wird das rechtliche und wirtschaftliche Risiko, dem die Körperschaften durch ihre Betätigung ausgesetzt sind, feststellen und bewerten. Dabei wird er auch die Risiken aus kartell- und vergaberechtlicher Sicht unter konsequenter Beachtung des Europarechts einbeziehen.
Wesentliche Prüfungsinhalte sind zudem:
— das Beteiligungsmanagement der Körperschaften und deren Einfluss auf die Geschäftsführung der Beteiligungen,
— die Besetzung und Vergütung der Aufsichtsgremien,
— Aufgaben, Strukturen und Leistungen der Aufgabenträgerorganisationen, auch durch Nutzung von Prüfrechten nach § 53 HGrG und Unterrichtungsrechten nach § 54 HGrG i. V. m. § 123 Absatz 1 Nr. 2 HGO,
— Analyse der Ausgaben und Einnahmen bzw. Aufwendungen und Erträge, die im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Landkreise bei den Landkreisen und den Organisationen, derer sich die Landkreise zur Aufgabenerfüllung bedienen, entstanden.
Wesentliche Prüfungsziele sind:
— Ermittlung von monetär bewertbaren Ergebnisverbesserungspotenzialen,
— Entwicklung von Vorschlägen zur organisatorischen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung sowie Effizienzsteigerung.
Der Auftragnehmer wird zudem Feststellungen zur Haushaltslage treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen (insbesondere Internes Kontrollsystem) untersuchen und die Nachschau vornehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt, das mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zugeleitet wird.
Acht vergleichend zu prüfende Landkreise und ihre jeweiligen relevanten Beteiligungen (neben den explizit genannten Zweckverbänden als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts): Landkreis Darmstadt-Dieburg (mit Zweckverband DADINA – Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation), der Hochtaunuskreis (mit Zweckverband VHT – Verkehrsverband Hochtaunus), der Landkreis Limburg-Weilburg, der Main-Taunus-Kreis, der Rheingau-Taunus-Kreis, der Odenwaldkreis, der Landkreis Offenbach und der Wetteraukreis (mit ZOV Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-03-22
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Auftragsbekanntmachung
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2016-11-16
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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