350104001 16D0008 Prüfleistungen des baulichen Brandschutzes, § 8 BauBrandSchSachV RP

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau u. Reaktorsicherheit, vertreten d

In den Rhine Ordnance Barracks Kaiserslautern, im Teilbereich „Weilerbach Storage Area“ (WSA), ist der Neubau eines überregionalen Klinikums für die US-Streitkräfte geplant. Neben dem Klinikum sollen weitere Funktionsgebäude, Parkhäuser, Energieversorgungsgebäude (sog. Central Utility Plant, CUP 1 und 2, sowie Unterstationen für die Parkhäuser Nord/ West), Parkplätze sowie die dafür nötige Infrastruktur errichtet werden. Zur Anbindung des Klinikbereiches an die öffentlichen Straßen soll an der L 369 ein Eingangskontrollpunkt (Access Control Point – ACP) sowie ein Kreisverkehrsplatz entstehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-05 Auftragsbekanntmachung
2016-12-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung
Menge oder Umfang:
Auftragsgegenstand dieser Ausschreibung sind die Prüfleistungen im Sinne von § 8 der Landesverordnung über Sachverständige für den baulichen Brandschutz (BauBrandSchSachV) des Landes Rheinland-Pfalz (RP) sowie umfangreiche Mitwirkungs- und Abstimmungspflichten mit den Generalplanern und dem Auftraggeber während der gesamten Planungs- und Bauphase. Darüber hinaus soll der Sachverständige für baulichen Brandschutz den Auftraggeber beraten.Der Sachverständige für baulichen Brandschutz soll frühzeitig in die Brandschutzplanung der Generalplaner eingebunden werden. Hierfür ist eine enge Abstimmung zwischen den Brandschutzplaner der Generalplaner und den Sachverständigen für baulichen Brandschutz vorgesehen. Ziel dieser frühzeitigen Einbindung des Sachverständigen für baulichen Brandschutzes ist es, eine im Hinblick auf den baulichen Brandschutz reibungslose und ohne größere Verzögerungen ablaufende Planungs- und Bauphase zu erreichen. Hierfür soll der Sachverständige für baulichen Brandschutz bereits in die Prüfung der Vorentwurfsplanung (KVM-Bau-Unterlage) des Generalplaners Klinik eingebunden werden. Auch beim Teilprojekt 2 ist eine starke Einbindung und enge Abstimmung zwischen dem Brandschutzplaner des Generalplaners und dem Sachverständigen für baulichen Brandschutz vorgesehen.Die o.g. Prüfleistungen beinhalten im Einzelnen die Prüfung der Nachweise über den baulichen Brandschutz im Sinne von § 8 Absatz 1 BauBrandSchSachV RP für den Bau eines überregionalen Großklinikums (Krankenhaus der Regelversorgung (Versorgungsstufe II) und angrenzender Infrastrukturgebäude, mit Fachrichtungen für HNO, Augenheilkunde, Urologie, Orthopädie, Neurologie, Kinderheilkunde, Psychiatrie, Pädiatrie und Nuklearmedizin) sowie die Überwachung der Ausführung hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit im Bezug auf den baulichen Brandschutz im Sinne des § 8 Absatz 2 BauBrandSchSachV RP sowohl für das Teilprojekt 1- Klinikum als auch dasTeilprojekt 2- Infrastruktur. Die Funktionsfähigkeit des baulichen Brandschutzes soll in den jeweiligen Bauteilen der Teilprojekte für jedes Bauteil separat als auch bauteilübergreifend gewährleistet sein.Im Rahmen der Brandschutzplanung des Generalplaners wird dieser mithilfe einer numerischen Brandschutzsimulation (Modellsimulation) entsprechend des Brandschutzkonzeptes für Teile des Klinikums die Einhaltung des baulichen Brandschutzes feststellen und nachweisen. Diese Modellsimulation hat der Sachverständige für baulichen Brandschutz zu bewerten.Bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme sind neben den geltenden deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Normen und Regelwerken auch alle für die Errichtung eines militärischen Klinikums nach US-amerikanischem Standard erforderlichen US-Normen, -Standards und -Richtlinien, auch in Bezug auf den Brandschutz, zu beachten und regelkonform umzusetzen. Dies betrifft insbesondere:— DoD Unified Facilities Criteria (UFC) 4-510-01 Design: Medical Military Facilities (Quelle: http://dod.wbdg.org/),— weitere US-Normen und Regelwerke gem. Anhang A, UFC 4-510-01,— NFPA-Codes & -Standards.Die Umsetzung dieser US-Richtlinien und Normen erfolgt bei beiden Teilprojekten in erster Linie durch den jeweiligen Generalplaner und wird von US-Sachverständigen und der US-Feuerwehr geprüft und genehmigt. Hierzu ist eine möglichst enge Abstimmung des Sachverständigen für baulichen Brandschutz mit den US-seitigen Prüfsachverständigen und US-Feuerwehr erforderlich. Der Sachverständige für baulichen Brandschutz soll neben den notwendigen Abstimmungen mit den US-Sachverständigen und der US-Feuerwehr auch beratend tätig sein. Ziel der engen Abstimmung zwischen dem Auftraggeber, den US-Sachverständigen, der US-Feuerwehr, den Generalplanern und dem Sachverständigen für baulichen Brandschutz ist es, die Einhaltung der US-Standards und – Normen sowie der deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie der deutschen Regelwerke zu erreichen. Darüber hinaus wird es bei der Umsetzung von deutschen und US-Normen in der Planung auch erforderlich werden, dass der Sachverständige für baulichen Brandschutz den Auftraggeber dahingehend berät, dass deutsche Rechts- und Verwaltungsvorschriften unter gleichzeitiger Einhaltung von US-Normen umgesetzt werden können. Die Prüfung der Einhaltung der US-Normen und Standards selbst ist jedoch nicht Gegenstand der Prüfleistung des Sachverständigen für baulichen Brandschutz.Der Auftraggeber stellt dem Sachverständigen für baulichen Brandschutz eine Vorplanung als Grundlage für die Auftragsausführung zur Verfügung. Die Vorplanung umfasst insbesondere die KVM-Bau nach RBBau und eine Planungsvorlage, die gemäß den US Vorlagerichtlinien erstellt ist. Aufbauend auf dieser Unterlage erfolgt die weitere Planung bis zur Vergabereife durch einen vom Auftraggeber beauftragten Generalplaner.Geschätzter Rohbauwert: 122.000.000 ,- EUR, Gebäudeklasse: 3.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau u. Reaktorsicherheit, vertreten durch das Amt für Bundesbau in Mainz, vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- u. Baubetreuung, NL Weilerbach
Postanschrift: Kaiserstraße 57
Postleitzahl: 66849
Postort: Landstuhl
Kontakt
Internetadresse: http://www.LBBnet.de 🌏
E-Mail: vergabe.weilerbach@lbbnet.de 📧
Telefon: +49 637161839-100 📞
Fax: +49 637161839-120 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 070-122742
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnehmerwettbewerb in Anlehnung an VOF 2009. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens beabsichtigt der Auftraggeber eine Präsentation mit den Bewerbern durchzuführen, die sich im Teilnahmewettbewerb qualifiziert haben. Gründe für die Wahl der Vergabeart: Die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF) sind nicht anwendbar, da es sich um einen Auftrag handelt, der aufgrund eines internationalen Abkommens über die Stationierung von Truppen vergeben wird und für den besondere Verfahrensregelungen gelten (§ 100 Abs. 8 Nr. 5 GWB). Es handelt sich um eine freiwillige Veröffentlichung im Sinne des Artikel 37 der Richtlinie 2004/18/EG des europäischen Parlaments und des Rates, über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, die nicht der Veröffentlichungspflicht nach dieser Richtlinie unterliegt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In den Rhine Ordnance Barracks Kaiserslautern, im Teilbereich „Weilerbach Storage Area“ (WSA), ist der Neubau eines überregionalen Klinikums für die US-Streitkräfte geplant. Neben dem Klinikum sollen weitere Funktionsgebäude, Parkhäuser, Energieversorgungsgebäude (sog. Central Utility Plant, CUP 1 und 2, sowie Unterstationen für die Parkhäuser Nord/ West), Parkplätze sowie die dafür nötige Infrastruktur errichtet werden. Zur Anbindung des Klinikbereiches an die öffentlichen Straßen soll an der L 369 ein Eingangskontrollpunkt (Access Control Point – ACP) sowie ein Kreisverkehrsplatz entstehen.
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Der geplante Neubau des Klinikums liegt im Bereich eines ehemaligen Munitionsdepots in direkter Nachbarschaft zur Airbase Ramstein. Das Gebiet selbst wird im Westen und Süden durch die L 369 und im Osten durch die K 25 eingegrenzt.
Die Baumaßnahme die die hier zu vergebende Leistung zum Gegenstand hat, unterteilt sich in das Klinikum (Teilprojekt 1) und die baulichen Anlagen der Infrastruktur, in unmittelbarer Umgebung zum Klinikum (Teilprojekt 2).
Das Klinikum soll der stationären und ambulanten Primärversorgung der Militär- und Zivilangehörigen der US-Streitkräfte in Deutschland dienen. Die Maßnahme wird von der deutschen Bauverwaltung (DBV) für die US-Streitkräfte, vertreten durch das US Army Corps of Engineers gemäß den Auftragsbautengrundsätzen ABG 1975 ausgeführt. Die Maßnahme muss alle geltenden deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erfüllen. Daneben sollen alle für die Errichtung eines militärischen Klinikums erforderlichen US-Vorschriften erfüllt werden, um eine Zertifizierung durch die US Joint Commission zu erlangen. Das Projekt muss darüber hinaus so geplant werden, dass eine LEED Silber Zertifizierung (Ausgabe 2009) unter dem LEED for Healthcare (LEED-HC) Rating System erreicht wird und die Evidence Based Design und World Class Attribute der MilitaryHealthcare Systems (MHS) erfüllt werden.
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Die BGF (DIN 277) der Gesamtmaßnahme soll ca. 192 500 m
Teilprojekt 1 – Klinikum
Das Klinikum besteht aus mehreren Funktionsbereichen mit verschiedenen Nutzungsarten. Die BGF (DIN 277) soll ca. 120 000 m
BAUTEIL 1 – Die Medizinische Klinik, ca. 46 500 m
Dazu gehören die Klinik für Physiotherapie/Ergotherapie, das Schädel-Hirn-Trauma-Programm, die Orthopädische Klinik, die Physikalische Medizin und Rehabilitation, das Zentrum für Schmerzbehandlung, die Psychiatrische Ambu-lanz für Kinder und Jugendliche, die Kinderklinik, die Medizinische Fachklinik, die Medizinische Grundversorgung, die Chirurgische Spezialklinik, die Urologische Klinik, die Klinik für Neurologie, die Zahnmedizin, die Nuklearmedizin, die Klinik für Frauenheilkunde, das Gesundheitszentrum für Frauen, die Klinik für Augenheilkunde, die Psychiatrische Ambulanz, die Sprachklinik, die Präventivmedizin und die Entzugsklinik.
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BAUTEIL 2 – Das Medizinische Zentrum Diagnose und Behandlung, ca. 35 700 m
BAUTEIL 3 – Das Medizinische Zentrum Bettenstation, ca. 24 600 m
BAUTEIL 4 – Die Klinikverwaltung, ca. 10 800 m
Angestrebter Baubeginn für das Teilprojekt 1 – Klinikum, ist voraussichtlich 2019. Es ist beabsichtigt, dass der Abschluss der Bauausführung und die Übergabe des Klinikums in der nachfolgenden Reihenfolge in vier Teilabschnitten zeitlich versetzt erfolgt:
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1. Medizinisches Zentrum Bettenstation
2. Medizinisches Zentrum Diagnose und Behandlung
3. Medizinische Klinik
4. Klinikverwaltung, Kapelle.
Die vorgenannten Teilabschnitte sollen im Hinblick auf den baulichen Brandschutz jeweils bauteilsbezogen voll funktionsfähig sein. Die Funktionsfähigkeit des baulichen Brandschutzes muss auch bauteilübergreifend gewährleistet sein. Hierfür ist eine enge Einbindung des Sachverständigen für baulichen Brandschutz in die Brandschutzplanung und eine enge Abstimmung mit den Brandschutzplaner des Generalplaner (GP Klinik) erforderlich.
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Teilprojekt -2- Infrastruktur
Die bauliche Anlage (Infrastruktur) befindet sich in unmittelbarer Umgebung zum Klinikum und besteht ebenfalls aus mehreren Funktionsbereichen mit verschiedenen Nutzungsarten. Die BGF (DIN 277) soll ca. 72 500 m
Bauteil 5 – 2 Parkhäuser West/ Nord mit je 4 Parkebenen, mit ca. 1660 PKW-Stellflächen, offene Bauweise, Stahlkonstruktion, Stahlbetondecken, Verbundbauweise, mit ca. 52 900 m
Parkhaus Nord ca. 30 900 m
Parkhaus West ca. 22 000 m
Bauteil 6 – Technikzentralen / CUP 1-2 bzw. Unterstationen 3 und 4, technische Gebäude, zum Teil mehrgeschossig, mit ca. 18 500 m
Stahlkonstruktion als Primärkonstruktion, mit Wandverkleidungen aus Metallpaneelen, Stahlbetondecken unterirdischen Verbindungsgängen aus Stahlbeton zu den Klinikgebäuden.
CUP 1 mit Versorgungstunnel 1 (BGF ca. 13 000 m
CUP 2 mit Versorgungstunnel 2 (BGF ca. 4 800 m
Unterstation 3 (BGF ca. 400 m
Unterstation 4 (BGF ca. 400 m
Gegenstand der Prüfleistungen des Sachverständigen für baulichen Brandschutz soll auch folgende bauliche Anlagen sein:
ACP- Einfahrtskontrollbereich – bestehend aus 7 nicht zusammenhängenden Einzelgebäuden mit
ca. 925 m
Gehwege, Grünanlagen und Versickerungsflächen.
Die ID-Kontrollzone, der Bereich der Fahrzeugkontrolle sowie die Gebäude außerhalb dieser Bereiche werden mit großflächigen Dachkonstruktionen überspannt, die Konstruktion besteht aus Primär- und Sekundärkonstruktion, in eingeschossiger Massivbauweise mit Metallverkleidung der Außenwände.
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Umfangreiche Räume/Geschosse für Technik sind in vorgenannten Flächenangaben beider Teilprojekte enthalten. Sämtliche Gebäude befinden sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander und sind teilweise über bauliche Anbindungen in unterschiedlichen Ebenen miteinander verbunden (zum Beispiel mittels Versorgungstunnel).
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Die Planung der Gesamtmaßnahme wird zeitlich voneinander unabhängig und von zwei voneinander unabhängigen Planungsteams fertig gestellt werden. Als Erstes stehen die Planungsergebnisse des Teilprojekts 2 – Infrastruktur – zur Verfügung. Beiden Teilprojekten liegt ein gemeinsamer Vorentwurf eines deutsch-amerikanischen Planungsbüros zugrunde. Diese KVM-Bau-Unterlage nach RBBau wurde im Rahmen der Vorplanung um die nach US Vorlagerichtlinien erstellte Planungsanteile einer S2-Planung erweitert.
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Das Teilprojekt 2 ist in verschiedene Lose unterteilt und weist in diesen Losen unterschiedliche Planungsstände auf. Für das Bauteil 5 (Parkhäuser) eine HU-Bau-Planung und beim Bauteil 6 wurde bislang nicht mit der HU-Bau-Planung begonnen. Für letzteres liegt eine KVM-Bau-Unterlage vor.
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Bei dem Teilprojekt 1 wird die DBV zur weiteren Planung (Objekt- und Fachplanung) und Durchführung des Projektes ein sog. Partnering Verfahren zur Zusammenarbeit zwischen DBV, US-Streitkräften, GP und GU durchführen. Dabei erstellt der GP Klinik die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (HU-Bau-Unterlage), auch für die Planung des baulichen Brandschutzes. Im Rahmen des Vergabeverfahrens der Generalunternehmerleistungen für das Klinikum (GU Klinik) werden die GU-Bewerber bereits frühzeitig und begleitend in den Planungsprozess eingebunden. Der GU Klinik wird nach seiner Beauftragung die Ausführungsunterlagen (inkl. baulicher Brandschutz) erarbeiten und in der Folge mit der Umsetzung der Baumaßnahme beginnen. Die örtliche Bauüberwachung erfolgt durch die DBV und dem GP Klinik.
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Das Teilprojekt 1 befindet sich in der KVM-Bau-Planung und wird von dem beauftragten GP Klinik derzeit einer Prüfung unterzogen. Auch diese KVM-Bau-Unterlage nach RBBau wurde im Rahmen der Vorplanung um die nach US Vorlagerichtlinien erstellte Planungsanteile einer S2-Planung erweitert.
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Im Juli 2016 soll voraussichtlich mit der HU-Bau-Planung begonnen werden. Es ist beabsichtigt den Sachverständigen für baulichen Brandschutz bereits im Rahmen der Prüfung der KVM-Bau-Unterlage durch den GP Klinik einzubinden.
Leistungsbeginn des Brandschutzsachverständigen: voraussichtlich 3.Quartal 2016,
Leistungsende des Brandschutzsachverständigen: voraussichtlich 1. Quartal 2024.
Menge oder Umfang:
Auftragsgegenstand dieser Ausschreibung sind die Prüfleistungen im Sinne von § 8 der Landesverordnung über Sachverständige für den baulichen Brandschutz (BauBrandSchSachV) des Landes Rheinland-Pfalz (RP) sowie umfangreiche Mitwirkungs- und Abstimmungspflichten mit den Generalplanern und dem Auftraggeber während der gesamten Planungs- und Bauphase. Darüber hinaus soll der Sachverständige für baulichen Brandschutz den Auftraggeber beraten.
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Der Sachverständige für baulichen Brandschutz soll frühzeitig in die Brandschutzplanung der Generalplaner eingebunden werden. Hierfür ist eine enge Abstimmung zwischen den Brandschutzplaner der Generalplaner und den Sachverständigen für baulichen Brandschutz vorgesehen. Ziel dieser frühzeitigen Einbindung des Sachverständigen für baulichen Brandschutzes ist es, eine im Hinblick auf den baulichen Brandschutz reibungslose und ohne größere Verzögerungen ablaufende Planungs- und Bauphase zu erreichen. Hierfür soll der Sachverständige für baulichen Brandschutz bereits in die Prüfung der Vorentwurfsplanung (KVM-Bau-Unterlage) des Generalplaners Klinik eingebunden werden. Auch beim Teilprojekt 2 ist eine starke Einbindung und enge Abstimmung zwischen dem Brandschutzplaner des Generalplaners und dem Sachverständigen für baulichen Brandschutz vorgesehen.
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Die o.g. Prüfleistungen beinhalten im Einzelnen die Prüfung der Nachweise über den baulichen Brandschutz im Sinne von § 8 Absatz 1 BauBrandSchSachV RP für den Bau eines überregionalen Großklinikums (Krankenhaus der Regelversorgung (Versorgungsstufe II) und angrenzender Infrastrukturgebäude, mit Fachrichtungen für HNO, Augenheilkunde, Urologie, Orthopädie, Neurologie, Kinderheilkunde, Psychiatrie, Pädiatrie und Nuklearmedizin) sowie die Überwachung der Ausführung hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit im Bezug auf den baulichen Brandschutz im Sinne des § 8 Absatz 2 BauBrandSchSachV RP sowohl für das Teilprojekt 1- Klinikum als auch dasTeilprojekt 2- Infrastruktur. Die Funktionsfähigkeit des baulichen Brandschutzes soll in den jeweiligen Bauteilen der Teilprojekte für jedes Bauteil separat als auch bauteilübergreifend gewährleistet sein.
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Im Rahmen der Brandschutzplanung des Generalplaners wird dieser mithilfe einer numerischen Brandschutzsimulation (Modellsimulation) entsprechend des Brandschutzkonzeptes für Teile des Klinikums die Einhaltung des baulichen Brandschutzes feststellen und nachweisen. Diese Modellsimulation hat der Sachverständige für baulichen Brandschutz zu bewerten.
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Bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme sind neben den geltenden deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Normen und Regelwerken auch alle für die Errichtung eines militärischen Klinikums nach US-amerikanischem Standard erforderlichen US-Normen, -Standards und -Richtlinien, auch in Bezug auf den Brandschutz, zu beachten und regelkonform umzusetzen. Dies betrifft insbesondere:
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— DoD Unified Facilities Criteria (UFC) 4-510-01 Design: Medical Military Facilities (Quelle: http://dod.wbdg.org/),
— weitere US-Normen und Regelwerke gem. Anhang A, UFC 4-510-01,
— NFPA-Codes & -Standards.
Die Umsetzung dieser US-Richtlinien und Normen erfolgt bei beiden Teilprojekten in erster Linie durch den jeweiligen Generalplaner und wird von US-Sachverständigen und der US-Feuerwehr geprüft und genehmigt. Hierzu ist eine möglichst enge Abstimmung des Sachverständigen für baulichen Brandschutz mit den US-seitigen Prüfsachverständigen und US-Feuerwehr erforderlich. Der Sachverständige für baulichen Brandschutz soll neben den notwendigen Abstimmungen mit den US-Sachverständigen und der US-Feuerwehr auch beratend tätig sein. Ziel der engen Abstimmung zwischen dem Auftraggeber, den US-Sachverständigen, der US-Feuerwehr, den Generalplanern und dem Sachverständigen für baulichen Brandschutz ist es, die Einhaltung der US-Standards und – Normen sowie der deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie der deutschen Regelwerke zu erreichen. Darüber hinaus wird es bei der Umsetzung von deutschen und US-Normen in der Planung auch erforderlich werden, dass der Sachverständige für baulichen Brandschutz den Auftraggeber dahingehend berät, dass deutsche Rechts- und Verwaltungsvorschriften unter gleichzeitiger Einhaltung von US-Normen umgesetzt werden können. Die Prüfung der Einhaltung der US-Normen und Standards selbst ist jedoch nicht Gegenstand der Prüfleistung des Sachverständigen für baulichen Brandschutz.
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Der Auftraggeber stellt dem Sachverständigen für baulichen Brandschutz eine Vorplanung als Grundlage für die Auftragsausführung zur Verfügung. Die Vorplanung umfasst insbesondere die KVM-Bau nach RBBau und eine Planungsvorlage, die gemäß den US Vorlagerichtlinien erstellt ist. Aufbauend auf dieser Unterlage erfolgt die weitere Planung bis zur Vergabereife durch einen vom Auftraggeber beauftragten Generalplaner.
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Geschätzter Rohbauwert: 122.000.000 ,- EUR, Gebäudeklasse: 3.
Beschreibung der Optionen:
Die hier zu vergebenden Leistungen sollen stufenweise beauftragt werden.
Zunächst werden nur die Leistungen der Prüfung und brandschutztechnischen Bescheinigung nach § 8 Abs. 1 der Landesverordnung über Sachverständige für baulichen Brandschutz (BauBrandSchSachV) des Landes Rheinland-Pfalz (RP), ergänzt durch Beratungsleistungen, beauftragt (Leistungsstufe 1). Hierbei handelt es sich um die Prüfung aller Nachweise über den baulichen Brandschutz auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowie auf Übereinstimmung mit den im bauaufsichtlichen Verfahren vorzulegenden Unterlagen und auf Einhaltung der Brandschutzbestimmungen der Landesbauordnung RP (LBauO RP) und der bezugnehmenden Vorschriften.
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In der Leistungsstufe 2 soll der Sachverständige für baulichen Brandschutz die Überwachung der Ausführung im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den vom ihm zu verantwortenden Unterlagen im Sinne des § 8 Absatz 2 BauBrandSchSachV RP erbringen.
Hiervon zu unterscheiden sind die optionalen Leistungen. Der Auftragnehmer behält sich vor über den vorgenannten Leistungsumfang hinaus optionale Leistungen zu beauftragen. Näheres ergibt sich aus dem in den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertrag.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht.
Referenznummer: 16D0008
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Weilerbach, auf dem Gelände der Rhine Ordnance Barracks Kaiserslautern (Standort Weilerbach).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Angaben und Formalitäten sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu erfüllen und ggf. nachzuweisen:
— Angaben zum Bewerber/zur Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen (Name, Geburtsdatum und -ort für eine gegebenenfalls erforderliche Abfrage im Korruptions- und Gewerbezentralregister) und – im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters.
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— Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft).
— Auskunft zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Unternehmen, die Ausführungs- oder Lieferinteressen verfolgen und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten (in Anlehnung an § 4(2) VOF 2009), als Eigenerklärung;
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— Erklärung in Anlehnung an § 4 (6) und (9) VOF 2009 (Ausschlusskriterien), dass keine Ausschlussgründe vorliegen, als Eigenerklärung;
— Nachweise in Anlehnung an § 5 Abs. 5 lit. a, b, c, d, f und h VOF 2009; als Eigenerklärung.
Die entsprechenden Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt und sind bei Abgabe des Teilnahmeantrags vorzulegen. Werden die bei Abgabe des Teilnahmeantrags vorzulegenden Eigenerklärungen nicht eingereicht, fordert der AG den jeweiligen Bewerber zur Vorlage der fehlenden Erklärungen und Unterlagen unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen nach. Lässt der Bewerber diese Frist fruchtlos verstreichen, ist der Bewerber von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bietergemeinschaft (BG)) über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende (zu vergebende) Dienstleistungen der letzten drei Geschäftsjahre in Anlehnung an § 5 Abs. 4 Nr. c VOF 2009.
Schriftlicher Nachweis bestehender Haftpflichtversicherungen gem. III.1.1) durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann eine schriftliche Zusicherung seiner Versicherung vorgelegt werden, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall erfolgen wird.
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Die entsprechenden Formblätter (für die Eigenerklärungen) werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt und sind bei Abgabe des Teilnahmeantrags vorzulegen. Werden die bei Abgabe des Teilnahmeantrags vorzulegenden Eigenerklärungen und Unterlagen nicht eingereicht, fordert der Auftraggeber den jeweiligen Bewerber zur Vorlage der fehlenden Erklärungen und Unterlagen unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen nach. Lässt der Bewerber diese Frist fruchtlos verstreichen, ist der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
a.) Unternehmensbezogene Angaben und Formalitäten:
— Erklärung in Anlehnung an § 5 Abs. 5 lit. b VOF 2009, dass der Bewerber bereits seit mindestens 5 Jahren für bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten im Sinne des § 50 LBauO RP) im baulichen Brandschutz im Sinne des § 8 Abs. 1 und 2 BauBrandSchSachV RP tätig ist, als Eigenerklärung;
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— Erklärung in Anlehnung an § 5 Abs. 5 lit c VOF 2009
durch Angabe der technischen Leitung, als Eigenerklärung,
über die in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte (jährliche Mittel), als Eigenerklärung;
— Erklärung in Anlehnung an § 5 Abs. 5 lit. d VOF 2009 durch eine Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten (z. B. durch Fortbildungszertifikate von Kammern und Verbänden), als Eigenerklärung;
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— Erklärung in Anlehnung an § 5 Abs. 5 lit. h VOF 2009 durch Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt;
— Erklärung in Anlehnung an § 4 Abs. 3 VOF 2009 über die Sachverständige, der Vertreter im Sinne § 7 Abs. 3 BauBrandSchSachV – RP und die befähigten Mitarbeiter im Sinne § 7 Abs. 2 BauBrandSchSachV – RP, deren Mithilfe sich der Sachverständige bei der Leistungserbringung bedient; die vorgenannten Personen sind namentlich namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben, als Eigenerklärung;
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— Erklärung des Bewerbers, dass sie in Projekten tätig waren, die auch die Umsetzung von US-Normen und Standards zum Gegenstand hatten, nachgewiesen in mindestens 1 Referenz, als Eigenerklärung.
Die vorgenannten Nachweise sind durch entsprechende Formblätter zu erbringen, die mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden und bei Abgabe des Teilnahmeantrags vorzulegen sind.
b.) Personenbezogene Angaben:
Über die vorstehend benannten Eigenerklärungen bzw. Nachweise hinaus
— Nachweis, dass die Sachverständigen für baulichen Brandschutz und seine Vertreter als Sachverständiger für baulichen Brandschutz gem. § 1 und 2 i.V.m. § 6 BauBrandSchSachV – RP von der zuständigen Anerkennungsbehörde anerkannt worden sind.;
Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit
Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen oder nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften wie Angehörige der Europäischen Union zu behandeln sind, sowie Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne der BauBrandSchSachV RP rechtmäßig niedergelassen sind und für Sachverständige für baulichen Brandschutz, die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland bereits eine Anzeige erfolgt ist oder eine Zulassung im Sinne des § 2 in Verbindung mit § 6 BauBrandSchSachV RP erteilt wurde, sind zugelassen; ein entsprechender Nachweis über die Anerkennung durch die zuständige Behörde ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
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— Die befähigten Mitarbeiter müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ., TU/TH/FH, bzw. Bachelor oder Master) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen oder Brandschutz, oder die abgeschlossene Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nachweisen,
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— Erklärung des Sachverständigen für baulichen Brandschutz und sein Vertreter, dass
sie bereits Leistungen im Sinne des § 8 Abs. 1 und 2 BauBrandSchSachV – RP für die Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes bei baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) im Sinne der § 50 Abs. 2 Nr. 1-6 + 9 (alternativ) der LBauO RP mit mindestens 40 000 m
diese bereits Leistungen für den vorbeugenden Brandschutz in Form der Bewertung einer numerischen Brandsimulation (Modellsimulation) erbracht haben, als Eigenerklärung
— Erklärung der befähigten Mitarbeiter (Projektbearbeiter), dass sie bereits seit mindestens 5 Jahren für bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung (§ Sonderbauten im Sinne des 50 LBauO RP) im baulichen Brandschutz im Sinne des § 8 Abs. 1 und 2 BauBrandSchSachV RP tätig sind, als Eigenerklärung;
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— Erklärung des Sachverständigen für baulichen Brandschutz oder seines Vertreters, dass er über fließende Englischkenntnisse verfügt, als Eigenerklärung.
Hinweise zur Nachweisführung
Für den Bewerber, den Sachverständigen, seinen Vertreter und den befähigten Mitarbeitern (Projektbearbeiter (PB)) sind aussagekräftige, projektbezogene Referenzunterlagen einzureichen. Die Referenzen in nationalen dürfen nachweislich nicht länger als 10 Jahre (Fertigstellung) zurückliegen.
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Der Nachweis ist jeweils über ein vom AG vorgegebenes Projektdatenblatt zu führen, welches nachfolgende Angaben enthält: 1x Grundriss, 1x Ansicht; NF, BRI; Baukosten / Rechnungswert; Leistungszeit; Ort der Ausführung; kurze stichpunktartige Beschreibung der Maßnahme, Angabe der erbrachten Leistung sowie Auftraggeber der Dienstleistung mit Angabe des verfügbaren Ansprechpartners und der Telefon-Nr. (eine mögliche Anfrage, innerhalb des Wertungszeitraums, ist dem Ansprechpartner anzukündigen);
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherun g mit einer Deckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und von 5 000 000 EUR für sonstige Schäden für die gesamte Laufzeit der Baumaßnahme und die Dauer des Vertragsverhältnisses (durchlaufende Jahresversicherung, 2-fach maximiert im Jahr).
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: S. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
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Der Bewerber hat hierfür das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Sachverständige/r für baulichen Brandschutz gem. BauBrandSchSachV.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort, bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (Zif. IV.3.4)) bzw. zum Eröffnungstermin (Zif. IV.3.8)) herunter geladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stabsstelle Recht und Verträge

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 16D0008
Zusätzliche Informationen
IV.1.1) Verfahrensart:
Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnehmerwettbewerb in Anlehnung an VOF 2009. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens beabsichtigt der Auftraggeber eine Präsentation mit den Bewerbern durchzuführen, die sich im Teilnahmewettbewerb qualifiziert haben.
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Gründe für die Wahl der Vergabeart:
Die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF) sind nicht anwendbar, da es sich um einen Auftrag handelt, der aufgrund eines internationalen Abkommens über die Stationierung von Truppen vergeben wird und für den besondere Verfahrensregelungen gelten (§ 100 Abs. 8 Nr. 5 GWB).
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Es handelt sich um eine freiwillige Veröffentlichung im Sinne des Artikel 37 der Richtlinie 2004/18/EG des europäischen Parlaments und des Rates, über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, die nicht der Veröffentlichungspflicht nach dieser Richtlinie unterliegt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Amt für Bundesbau
Postanschrift: Wallstraße 1
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 070-122742 (2016-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 184 962 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 235-429147
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 070-122742
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnehmerwettbewerb in Anlehnung an VOF 2009. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens beabsichtigt der Auftraggeber eine Präsentation mit den Bewerbern durchzuführen, die sich im Teilnahmewettbewerb qualifiziert haben. Gründe für die Wahl der Vergabeart: Die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF) sind nicht anwendbar, da es sich um einen Auftrag handelt, der aufgrund eines internationalen Abkommens über die Stationierung von Truppen vergeben wird und für den besondere Verfahrensregelungen gelten (§ 100 Abs. 8 Nr. 5 GWB). Es handelt sich um eine freiwillige Veröffentlichung im Sinne des Artikel 37 der Richtlinie 2004/18/EG des europäischen Parlaments und des Rates, über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, die nicht der Veröffentlichungspflicht nach dieser Richtlinie unterliegt.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-09 📅
Name: Hagen Ingenieurgesellschaft für Brandschutz mbH
Postanschrift: Keekener Straße 98a
Postort: Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2016/S 235-429147 (2016-12-01)