38,4 Millionen Blatt Endlospapier DIN A 3

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Endlospapier DIN A3 „KBS“ und „K“ über einen bereits installierten Online-Shop. Es handelt sich um einen Zwei-Jahresbedarf auf Abruf. Das unter Los 1 genannte Endlospapier wird zu jeweils 20 Rollen abgerufen. Das unter Los 2 genannte Endlospapier wird zu jeweils 5 Rollen abgerufen. Der 1. Abruf zu 20 bzw. 5 Rollen (je Rolle 30 000 bis 37 000 Blatt) kann bereits 15 Arbeitstage nach Zuschlagserteilung erfolgen. Die Zuschlagserteilung erfolgt unmittelbar nach positiver Testung (ggf.) und nach Überprüfung der Papiereigenschaft durch ein autorisiertes Institut.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-15 Auftragsbekanntmachung
2016-07-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Endlospapier für Drucker
Menge oder Umfang:
Los 1: 32 000 000 Blatt Endlospapier DIN A3 „KBS“.Los 2: 6 400 000 Blatt Endlospapier DIN A3 „K“.453 120
Gesamtwert des Auftrags: 453 120 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Endlospapier für Drucker 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimonte Park 2/3, Wasserstraße 215
Postleitzahl: 44799
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbs.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kbs.de 📧
Fax: +49 23430486190 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-136032
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Rabattgewährung bei Vergabe von Los 1 und 2 zusammen an einen Bieter. Ein Bieter, der für beide Lose getrennt je ein Angebot abgegeben hat, kann außerdem ein Angebot für den Fall abgeben, dass er den Zuschlag für beide Lose erhält. Wird seitens der KBS innerhalb des Zeitraums von 2 Jahren eine Auftragserweiterung für notwendig erachtet (bis zu 20 % der Bestellmenge) ist der zukünftige Auftragnehmer verpflichtet, die Auftragsmenge innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung zu dem der Ausschreibung zugrunde liegenden Angebotspreis bereit zu stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Endlospapier DIN A3 „KBS“ und „K“ über einen bereits installierten Online-Shop. Es handelt sich um einen Zwei-Jahresbedarf auf Abruf. Das unter Los 1 genannte Endlospapier wird zu jeweils 20 Rollen abgerufen. Das unter Los 2 genannte Endlospapier wird zu jeweils 5 Rollen abgerufen. Der 1. Abruf zu 20 bzw. 5 Rollen (je Rolle 30 000 bis 37 000 Blatt) kann bereits 15 Arbeitstage nach Zuschlagserteilung erfolgen. Die Zuschlagserteilung erfolgt unmittelbar nach positiver Testung (ggf.) und nach Überprüfung der Papiereigenschaft durch ein autorisiertes Institut.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: 32 000 000 Blatt Endlospapier DIN A3 (KBS)
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um einen Zwei-Jahresbedarf auf Abruf. Das Endlospapier wird zu jeweils 20 Rollen abgerufen.
Menge oder Umfang: 32 000 000 Blatt.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 6 400 000 Blatt Endlospapier DIN A3 (K)
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um einen Zwei-Jahresbedarf auf Abruf. Das Endlospapier wird zu jeweils 5 Rollen abgerufen.
Menge oder Umfang: 6 400 000 Blatt.
Los 1: 32 000 000 Blatt Endlospapier DIN A3 „KBS“.
Los 2: 6 400 000 Blatt Endlospapier DIN A3 „K“.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: Dez. IX.1.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bochum.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Anlage 1) mit Orts-und Datumsangabe sowie Unterschrift des Bieters und Firmenstempel (Im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied vorzulegen).
— Die den Vergabeunterlagen beigefügte Nachunternehmererklärung (Anlage 4) mit Orts- und Datumsangabe sowie Unterschrift des Bieters und Firmenstempel falls zutreffend.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Zertifikat des Europäischen Umweltzeichens EU-Blume oder Zertifikat FSC oder PEFC oder die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung EU-Blume, FSC, PEFC (Anlage 2) mit Orts- und Datumsangabe sowie Unterschrift des Bieters und Firmenstempel
— Ein aktuelles Produktdatenblatt ist dem Angebot beizufügen. Dieses Datenblatt muss mindestens alle in der Leistungsbeschreibung (in der Tabelle der Musskriterien) aufgeführten Kriterien enthalten.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 3) auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft hat darüber hinaus die Erklärungen/Angaben/Nachweise zur Bietereignung Ziff. 3.4.3 der Bewerbungsbedingungen (Anlage 1, Anlage 2 und das aktuelle Produktdatenblatt) mit dem Angebot der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 9.11.2011 –VIIVerg35/11). Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 3) von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise darüber hinaus zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter gewährleistet der KBS, sofern diese es im Rahmen der Angebotsauswertung als notwendig erachtet, dass spätestens 15 Arbeitstage nach telefonischer Aufforderung eine unbedruckte Rolle (ca. 30 000 Blatt) zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Qualitätsprüfung wird hierbei insbesondere die Laufeigenschaft des Papiers auf dem Drucker sowie der nachfolgenden Weiterverarbeitungsmaschinen getestet bzw. beurteilt und entsprechend protokolliert.
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Vom Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erfolgt vor der Zuschlagserteilung eine Prüfung des Papiers. Dazu sind vom Auftragnehmer drei Muster von verschiedenen Rollen an ein autorisiertes Institut zur Überprüfung zu senden. Der Prüfbericht wird der KBS zugeleitet, die Kosten übernimmt der Auftragnehmer.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Hasenkamp, Frau Marel, Herrn Wittig
Internetadresse: www.kbs.de 🌏
Name: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See -Submissionen, Auftrags- und Abrechnungsfeststellung im Baubereich
Postanschrift: Knappschaftstraße 1 (vormals Königsallee 175)
URL der Teilnahme: https://www.kbs.de/DE/00_ueber_uns/23_ausschreibungen/eu-weite_ausschreibungen/InhNav.html 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Dez. IX.1.1
Zusätzliche Informationen
Rabattgewährung bei Vergabe von Los 1 und 2 zusammen an einen Bieter. Ein Bieter, der für beide Lose getrennt je ein Angebot abgegeben hat, kann außerdem ein Angebot für den Fall abgeben, dass er den Zuschlag für beide Lose erhält.
Wird seitens der KBS innerhalb des Zeitraums von 2 Jahren eine Auftragserweiterung für notwendig erachtet (bis zu 20 % der Bestellmenge) ist der zukünftige Auftragnehmer verpflichtet, die Auftragsmenge innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung zu dem der Ausschreibung zugrunde liegenden Angebotspreis bereit zu stellen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
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§ 101a Informations- und Wartepflicht.
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat; oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist;
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2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht;
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3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Quelle: OJS 2016/S 077-136032 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 147-266588
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 077-136032
ABl. S-Ausgabe: 147

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: De. IX.1.1

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-25 📅
Name: Moduli Print BV
Postanschrift: Dorpstraat 26-28
Postort: Horn
Postleitzahl: 6085 BG
Land: Niederlande 🇳🇱

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: poststelle@bva.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Knappschaft-Bahn-See hat alle Bieter gem. § 101a GWB von Ausgang des Verfahrens informiert. Eine Rüge wurde eingereicht. Dieser Rüge wurde nicht abgeholfen, da kein Vergaberechtsverstoß vorlag. Ein Nachprüfungsantrag ging nicht ein.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 2286190 📞
Internetadresse: http://www.bundesversicherungsamt.de 🌏
Fax: +49 2286191870 📠
Quelle: OJS 2016/S 147-266588 (2016-07-28)