Inspektion eines Leitungsabschnittes mit Mastbesteigung; Inspektion eines Leitungsabschnittes mit Mastbesteigung und Steigeschutzprüfung; Inspektion eines Leitungsabschnittes ohne Mastbesteigung; Inspektion eines Leitungsanschnittes durch Begehung. Allgemein soll der Zustand der Hoch- und Höchstspannungsleitungen kontrolliert werden, insbesondere ist dabei folgendes zu inspizieren: — Zustand der Maste und Mastkonstruktionen (inklusive Gründung und Erdungsanlage [der Teil über EOK]), — Zustand der Isolation einschließlich Armaturen und Seilbefestigungen (insbesondere Feldabstandshalter, Pressverbinder, Abspannklemmen, Lichtbogenschutzarmaturen und Stromschlaufen), — Zustand der Leiter-, Erd- und LWL-Seile, — Bewuchs am Maststandort und im Spannfeld (Baumabstände), Sichtkontrolle der Baumabstände, — Fremdobjekte / Kreuzungen, — Zustand von Markierungskugeln (Flugwarnkugeln), Vogelschutzarmaturen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-21.
Auftragsbekanntmachung (2016-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Freileitungen
Menge oder Umfang:
Rahmenverträge über eine Laufzeit von 36 Monaten inklusive einer Option auf Verlängerung der Laufzeit um 2 weitere Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Freileitungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: 50Hertz Transmission GmbH
Postanschrift: Eichenstraße 3A
Postleitzahl: 12435
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.50hertz.com🌏
E-Mail: andrea.eichler@50hertz.com📧
Telefon: +49 3051503217📞
Fax: +49 3051502616 📠
1. Der Teilnahmeantrag kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.2 genannten Teilnahme-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1) genannten Stelle eingeht.
2. Die Angebote und Teilnahmeanträge sind eigenhändig unterschrieben in einem geschlossenen Umschlag per Post zu übermitteln oder direkt abzugeben. Sie sind als solche unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer und mit dem Vermerk „vertraulich“ zu kennzeichnen. Elektronisch übermittelte Angebote und Teilnahmeanträge können nicht bearbeitet werden und werden daher ausgeschlossen.
3. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Mit dem Teilnahmeantrag sind ebenfalls die geforderten Angaben/Erklärungen und Nachweise in deutscher Sprache einzureichen.
4. Ausländische Bewerber haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, in übersetzter (vereidigter Dolmetscher, beglaubigte Übersetzung) vorzulegen und die Gleichwertigkeit zu beweisen.
5. Eine Nichteinhaltung der als Mindestbedingungen gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.
6. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne das die Bewerber hierauf einen Anspruch haben, Erklärungen und Nachweise (auch bei Mindestbedingungen) nachzufordern.
7. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbwerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, das Verhandlungsverfahren in aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.
8. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu bezeichnen. Soweit der Bewerber zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Nachunternehmen, verbundenen Unternehmen und/oder sonstigen Dritten zurückgreifen will, sind sämtliche nach Ziffer III.2) geforderten Bescheinigungen, Erklärungen, Nachweise und sonstige Angaben ebenfalls in Bezug auf die Nachunternehmer, verbundenen Unternehmen und/oder sonstigen Dritten vorzulegen. Außerdem ist eine rechtsverbindliche Erklärung der Nachunternehmer, verbundenen Unternehmen und/oder sonstigen Dritten vorzulegen, wonach diese in der Lage und bereit sind, die entsprechenden Leistungen, finanziellen Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verfügbarkeitserklärung).
9. Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften behält sich die Vergabestelle vor, die kartellrechtliche Zulässigkeit der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu prüfen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat die Bewerber-/Bietergemeinschaft ihre kartellrechtliche Unbedenklichkeit nachzuweisen. Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist in diesem Zusammenhang bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später der Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bewerbergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern – objektiv – die beteiligten Unternehmen, ein jedes für sich, aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht ausreichend leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Auch hierfür trifft die Bewerbergemeinschaft die Beweislast. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft insbesondere auch darlegen und beweisen, dass die Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht durch Bildung einer Bewerbergemeinschaft ausschließlich mit Unternehmen unterschiedlicher Branchen möglich ist.
10. Eine Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist und vor Aufforderung zur Angebotsabgabe ist grundsätzlich unzulässig. Nach Aufforderung zur Angebotsabgabe sind Änderungen der Zusammensetzung aus wichtigem Grund zulässig. Diese Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass sich durch den Austausch von Mitgliedern die nachgewiesene Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaften nicht nachteilig verändert hat. Die vorgenannten Anforderungen gelten entsprechend im Hinblick auf benannte Nachunternehmer, verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrags zum Nachweis seiner Eignung berufen hat.
11. Es wird beabsichtigt, maximal bis zu 6 geeignete Bewerber, welche die geforderten Anforderungen gemäß Punkt III.2) der EU-Bekanntmachung erfüllen, zur Angebotsabgabe aufzufordern. Für diese Auswahl der begrenzten Anzahl von geeigneten Bewerbern wird die Vergabestelle die Referenzen gemäß Punkt III.2.3) der EU-Bekanntmachung bewerten. Hierzu werden die Referenzlisten gemäß den nachfolgenden Bewertungskriterien bewertet und entsprechend benotet:
Die Referenzliste belegt anhand von Anzahl, Qualität, Art und Umfang ein für Ausführung der Leistung:
4 Punkte: sehr gutes;
3 Punkte: gutes;
2 Punkte: befriedigendes;
1 Punkt: ausreichendes;
0 Punkt: nicht ausreichendes.
Erfahrungsspektrum im Bereich von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen.
1. Der Teilnahmeantrag kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.2 genannten Teilnahme-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1) genannten Stelle eingeht.
2. Die Angebote und Teilnahmeanträge sind eigenhändig unterschrieben in einem geschlossenen Umschlag per Post zu übermitteln oder direkt abzugeben. Sie sind als solche unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer und mit dem Vermerk „vertraulich“ zu kennzeichnen. Elektronisch übermittelte Angebote und Teilnahmeanträge können nicht bearbeitet werden und werden daher ausgeschlossen.
3. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Mit dem Teilnahmeantrag sind ebenfalls die geforderten Angaben/Erklärungen und Nachweise in deutscher Sprache einzureichen.
4. Ausländische Bewerber haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, in übersetzter (vereidigter Dolmetscher, beglaubigte Übersetzung) vorzulegen und die Gleichwertigkeit zu beweisen.
5. Eine Nichteinhaltung der als Mindestbedingungen gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.
6. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne das die Bewerber hierauf einen Anspruch haben, Erklärungen und Nachweise (auch bei Mindestbedingungen) nachzufordern.
7. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbwerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, das Verhandlungsverfahren in aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.
8. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu bezeichnen. Soweit der Bewerber zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Nachunternehmen, verbundenen Unternehmen und/oder sonstigen Dritten zurückgreifen will, sind sämtliche nach Ziffer III.2) geforderten Bescheinigungen, Erklärungen, Nachweise und sonstige Angaben ebenfalls in Bezug auf die Nachunternehmer, verbundenen Unternehmen und/oder sonstigen Dritten vorzulegen. Außerdem ist eine rechtsverbindliche Erklärung der Nachunternehmer, verbundenen Unternehmen und/oder sonstigen Dritten vorzulegen, wonach diese in der Lage und bereit sind, die entsprechenden Leistungen, finanziellen Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verfügbarkeitserklärung).
9. Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften behält sich die Vergabestelle vor, die kartellrechtliche Zulässigkeit der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu prüfen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat die Bewerber-/Bietergemeinschaft ihre kartellrechtliche Unbedenklichkeit nachzuweisen. Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist in diesem Zusammenhang bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später der Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bewerbergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern – objektiv – die beteiligten Unternehmen, ein jedes für sich, aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht ausreichend leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Auch hierfür trifft die Bewerbergemeinschaft die Beweislast. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft insbesondere auch darlegen und beweisen, dass die Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht durch Bildung einer Bewerbergemeinschaft ausschließlich mit Unternehmen unterschiedlicher Branchen möglich ist.
10. Eine Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist und vor Aufforderung zur Angebotsabgabe ist grundsätzlich unzulässig. Nach Aufforderung zur Angebotsabgabe sind Änderungen der Zusammensetzung aus wichtigem Grund zulässig. Diese Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass sich durch den Austausch von Mitgliedern die nachgewiesene Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaften nicht nachteilig verändert hat. Die vorgenannten Anforderungen gelten entsprechend im Hinblick auf benannte Nachunternehmer, verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrags zum Nachweis seiner Eignung berufen hat.
11. Es wird beabsichtigt, maximal bis zu 6 geeignete Bewerber, welche die geforderten Anforderungen gemäß Punkt III.2) der EU-Bekanntmachung erfüllen, zur Angebotsabgabe aufzufordern. Für diese Auswahl der begrenzten Anzahl von geeigneten Bewerbern wird die Vergabestelle die Referenzen gemäß Punkt III.2.3) der EU-Bekanntmachung bewerten. Hierzu werden die Referenzlisten gemäß den nachfolgenden Bewertungskriterien bewertet und entsprechend benotet:
Die Referenzliste belegt anhand von Anzahl, Qualität, Art und Umfang ein für Ausführung der Leistung:
4 Punkte: sehr gutes;
3 Punkte: gutes;
2 Punkte: befriedigendes;
1 Punkt: ausreichendes;
0 Punkt: nicht ausreichendes.
Erfahrungsspektrum im Bereich von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 1
Kurze Beschreibung:
Inspektion eines Leitungsabschnittes mit…
… Mastbesteigung;
… Mastbesteigung und Steigeschutzprüfung;
Inspektion eines Leitungsabschnittes ohne Mastbesteigung;
Inspektion eines Leitungsanschnittes durch Begehung.
Allgemein soll der Zustand der Hoch- und Höchstspannungsleitungen kontrolliert werden, insbesondere ist dabei folgendes zu inspizieren:
— Zustand der Maste und Mastkonstruktionen (inklusive Gründung und Erdungsanlage [der Teil über EOK]),
— Zustand der Isolation einschließlich Armaturen und Seilbefestigungen (insbesondere Feldabstandshalter, Pressverbinder, Abspannklemmen, Lichtbogenschutzarmaturen und Stromschlaufen),
— Zustand der Leiter-, Erd- und LWL-Seile,
— Bewuchs am Maststandort und im Spannfeld (Baumabstände), Sichtkontrolle der Baumabstände,
— Fremdobjekte / Kreuzungen,
— Zustand von Markierungskugeln (Flugwarnkugeln), Vogelschutzarmaturen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: RZ Hamburg
Kurze Beschreibung: 380-/220-kV-Leitungen Leitungsinspektion.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: RZ Nord
Beschreibung der Optionen:
Zweimaliges Optionsrecht des Auftraggebers zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 12 Monate. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: A-T20 005 16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in geeigneter und nachvollziehbarer Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Mindestbedingungen beizubringen:
1. aktueller Auszug bzw. Kopie aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, nicht älter als 4 Monate;
2. Schriftliche Eigenerklärung, mit rechtsverbindlicher Unterschrift, dass:
a) die Ausschlusskriterien nach § 21 Abs. 1 und 4 SektVO für den Bewerber nicht vorliegen,
b) eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder eines vergleichbaren Versicherungsträgers besteht,
c) der Bewerber in der Lage ist, die Angebotserarbeitung und die Abwicklung des gesamten Auftrags sowie die Dokumentation in deutscher Sprache abzuwickeln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise sind mit der Bewerbung zu übergeben:
1. Umsatzangaben des Bewerbers der letzten 3 Jahre, soweit es Lieferungen und Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Lieferungen und Leistungen vergleichbar sind (Mindestbedingung)
2. aktuelle Auskunft der jeweiligen Hausbanken (nicht älter als 2 Monate) (Mindestbedingung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Übergabe einer Referenzliste mit vergleichbaren Leistungen von Leitungsinspektionen einschließlich Steigschutzeinrichtungsprüfungen, aus Sicht der Betriebssicherheit, der letzten 3 Jahre mit Objektbezeichnung und Objektgrößenangaben in Trassenkilometern oder Mastfeldern mit Angabe von Ansprechpartnern der Auftraggeber und Telefonnummern (Mindestbedingung)
1.) Übergabe einer Referenzliste mit vergleichbaren Leistungen von Leitungsinspektionen einschließlich Steigschutzeinrichtungsprüfungen, aus Sicht der Betriebssicherheit, der letzten 3 Jahre mit Objektbezeichnung und Objektgrößenangaben in Trassenkilometern oder Mastfeldern mit Angabe von Ansprechpartnern der Auftraggeber und Telefonnummern (Mindestbedingung)
2.) Bei der Erfüllung der Leistungen sind die jeweils aktuell gültigen Technischen Richtlinien:
— Inspektionen an Leitungen und Funkmasten Begehen und Befliegen;
— Freileitung Stahlbaukontrollen;
— Bezeichnung von Leitungen und Bauteilen
zu beachten.
(Mindestanforderung).
3.) Übergabe einer Liste mit Benennung der Anzahl der Mitarbeiter mit Erfahrung im Bereich Leitungsinspektion inklusive Qualifikation (Mindestanforderung).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaft eines in der EU zugelassenen erstklassigen Kreditinstitutes (mit Rating A-. bzw. A3) zur Sicherung der Ansprüche aus Mängelhaftung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Angebotspreise und Zahlungsverkehr in EUR;
Vereinbarung der Einheitspreise zu Festpreisen für den Leistungszeitraum.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben:
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist und
— dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Es ist außerdem detailliert anzugeben, welches Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Punkt III.2) der EU-Bekanntmachung geforderten Bescheinigungen, Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben vorzulegen. Im Übrigen wird auf Punkt VI.3) Nr. 9 der EU-Bekanntmachung verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es ist außerdem detailliert anzugeben, welches Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Punkt III.2) der EU-Bekanntmachung geforderten Bescheinigungen, Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben vorzulegen. Im Übrigen wird auf Punkt VI.3) Nr. 9 der EU-Bekanntmachung verwiesen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Zusicherung (Eigenerklärung) über die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie etwaiger tariflicher Vergütungsregelungen einzureichen (Mindestbedingung).
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 2
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Andrea Eichler
Internetadresse: www.50hertz.com🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).