400.04 Lüftung/Kälte, CPV 45331210-1, Raumlufttechnische Anlagen nach DIN 18379 VOB/C

Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin

Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um die Erweiterungsbauten für die Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli – CR, Rütlistraße 41-45, 12045 Berlin.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-08 Auftragsbekanntmachung
2016-04-18 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Lüftungsanlagen
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5)Ausführungsfrist: 1.8.2016 bis 8.9.2017Einzelfristen ohne Bauzeitenplan:1. WAT: 1.8.2016 – 11.11.20162. Elternzentrum: 1.8.2016 – 11.11.20163. Erweiterungsbau: 27.2.2017 – 8.9.2017.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Lüftungsanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Postleitzahl: 12040
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/ba-neukoelln.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@bezirksamt-neukoelln.de 📧
Telefon: +49 30902392100 📞
Fax: +49 30902393000 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 072-125363
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12 EG Abs. 7 VOB/A endet am 18.5.2016 / 11:30 Uhr. Alle Angeboten sind zusätzlich elektronisch als GAEB.d84 auf CD-ROM abzugeben. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. (nur bei Leistungen gem. VOL ab 25 000 EUR bzw. Bauleistungen VOB ab 200 000 EUR) Ergänzende Angaben zur Bauausführung: ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart: 1. WAT: 1.8.2016 – 11.11.2016 2. Elternzentrum: 1.8.2016 – 11.11.2016 3. Erweiterungsbau: 27.2.2017 – 8.9.2017 Die Vergabeunterlagen werden nach schriftlicher Abforderung (per Post, E-Mail, Fax) kostenpflichtig übersandt. Die Angebote sind Papierform einzureichen. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren — Beschaffungsbedürfnissen des Bezirksamtes Neukölln von Berlin das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Angebotsauswertung Wertungskriterium Preis = 100 % Projekt-Kommunikations- und Managementsystem (PKMS) Der AG betreibt ein Projekt-Kommunikations- und Managementsystem (PKMS), in dem die aktuelle Planung verwaltet wird. Der AN wird über Aktualisierungen des Planstandes informiert. Der AN verpflichtet sich, stets über den aktuellen Planstand zu informieren und sich von dort (PKMS) die erforderlichen Ausführungspläne für die Baustelle zu beschaffen. Es besteht hier eine Holpflicht des AN. Der AN verpflichtet sich, das PKMS zu nutzen und zeitnah die mit dem Projektleiter des AG definierten Dokumentarten und Datenstände als [dwg/dxf bzw. plt-/pdf-Dateien bzw. MS-Office Formate/pdf ] in das System einzustellen (z.B. Werkplanungen). Sollte das PKMS zeitweise nicht verfügbar sein, sind die Daten durch den AN nach Behebung der Störung durch den Anbieter zur Erreichung einer vollständigen Dokumentation in das PKMS – ggfs. mit einem entsprechenden Vermerk – nachträglich einzustellen. Der AN versichert, dass er über die für die Nutzung des PKMS erforderlichen technischen Voraussetzungen (Internetzugang, aktueller Browser mit aktuellen Cookies und JavaScript Fähigkeit) verfügt. Die Nutzung des PKMS durch den AN erfolgt für ihn auf eigene Kosten. Kosten für die Bereitstellung des Zugangs fallen für den AN nicht an. Soweit für Erklärungen der Vertragsparteien nach diesem Vertrag oder nach den Bestimmungen der in dieses Vertragsverhältnis einbezogenen VOB/B Schriftform gefordert ist, steht die Einstellung entsprechender Schreiben in das PKMS nach den für dieses System festgelegten Regeln der Schriftform gleich. Soweit der AG dem Anbieter des PKMS oder sonstigen Dritten gegenüber wegen Handlungen oder Unterlassungen haftet, die dem AN zuzurechnen und von diesem zu vertreten sind, ist der AN verpflichtet, den AG von allen etwaigen hieraus resultierenden Verpflichtungen freizustellen. Der AN wird sich – soweit dies nicht bereits vor Abschluss dieses Vertrages geschehen ist – entsprechend unmittelbar gegenüber dem Anbieter des PKMS (durch Erklärung diesem gegenüber) verpflichten. Der AN hat Bautageberichte zu führen und tagesaktuell in das PKMS einzustellen. Die Bautageberichte sind entsprechend dem als Anlage 13 in diesen Vertrag einbezogenen Muster oder aber nach Vorgabe des AG bzw. seiner Bauleitung zu erstellen. Änderungsmanagementsystems (ÄMS) Der AG behält sich die Beauftragung eines Änderungsmanagementsystems (ÄMS) vor. Sämtliche Anordnungen geänderter und/ oder zusätzlicher Leistungen (Nachträge) erfolgen über das ÄMS. Entsprechendes gilt für Mitteilungen und Anzeigen des AN dem AG gegenüber in diesem Zusammenhang (insbesondere Anzeige von Mehrkosten). Der AN verpflichtet sich für den Fall, dass sich der AG zur Installation eines ÄMS entschließt, schon jetzt, dieses zu nutzen und zeitnah die mit dem Projektleiter des AG definierten Inhalte in das System einzustellen. Sollte das ÄMS zeitweise nicht verfügbar sein, sind die Daten durch den AN nach Behebung der Störung durch den Anbieter zur Erreichung einer vollständigen Dokumentation in das ÄMS – ggfs. mit einem entsprechenden Vermerk – nachträglich einzustellen. Der AN versichert, dass er über die für die Nutzung des ÄMS erforderlichen technischen Voraussetzungen (Internetzugang, aktueller Browser mit aktuellen Cookies und JavaScript Fähigkeit) verfügt. Die Nutzung des ÄMS durch den AN erfolgt für ihn auf eigene Kosten. Kosten für die Bereitstellung des Zugangs fallen für den AN nicht an. Soweit für Erklärungen der Vertragsparteien nach diesem Vertrag oder nach den Bestimmungen der in dieses Vertragsverhältnis einbezogenen VOB/B Schriftform gefordert ist, steht die Einstellung entsprechender Schreiben in das ÄMS nach den für dieses System festgelegten Regeln der Schriftform gleich. Soweit der AG dem Anbieter des ÄMS oder sonstigen Dritten gegenüber wegen Handlungen oder Unterlassungen haftet, die dem AN zuzurechnen und von diesem zu vertreten sind, ist der AN verpflichtet, den AG von allen etwaigen hieraus resultierenden Verpflichtungen freizustellen. Der AN wird sich – soweit dies nicht bereits vor Abschluss dieses Vertrages geschehen ist – entsprechend unmittelbar gegenüber dem Anbieter des ÄMS (durch Erklärung diesem gegenüber) verpflichten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um die Erweiterungsbauten für die Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli – CR
In diesem Zusammenhang werden für drei neue Gebäude Lüftungs- u. Kälteinstallationen benötigt.
Leistungsumfang:
WAT: 1-geschossiges Gebäude mit Ausbildungswerkstatt u. Lehrküche.
Folgende Ausstattungsmerkmale:
1 St RLT-Zentralgerät Zuluft Heizen, flachbauweise
2 St Deckengerät mit Wärmerückgewinnung
2 St Axialventilator Abluft Direktantrieb Q 2100 m
2 St Radial-Rohrventilator
1 St Filterabscheider
ELZ: 2-geschossiges Gebäude mit Büros und Zahnarztdienst
1 St RLT-Zentralgerät Zu-/Abluft Heizen, Volumenstrom Zuluft 2.280m
2 St Einzelraum-Lüftungsgerät 60 m
2 St Radial-Rohrventilator 500 m
1 St Radial-Rohrventilator 130 m
1 St Radial-Rohrventilator 100 m
ERW: Schulgebäude UG-3.OG
3 St RLT-Zentralgerät Zu-/Abluft Heizen, Volumenstrom 6.000m
1 St RLT-Zentralgerät Zu-/Abluft Heizen, Volumenstrom 2.230m
1 St Radialventilator Direktantrieb Abluft Q 100 m3/h Gehäuse Kunststoff
1 St Außengerät Splitkälte Server 18 KW
1 St Innengerät 10 KW
1 St Innengerät 5 KW.
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5)
Ausführungsfrist: 1.8.2016 bis 8.9.2017
Einzelfristen ohne Bauzeitenplan:
1. WAT: 1.8.2016 – 11.11.2016
2. Elternzentrum: 1.8.2016 – 11.11.2016
3. Erweiterungsbau: 27.2.2017 – 8.9.2017.
Referenznummer: HB_83_16_OV
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erweiterungsbauten für die Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli – CR
Rütlistraße 41-45
12045 Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
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Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt V 124.H F „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt. Es ist unter
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 7 / 16
2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestdeckungssummen für Haftpflichtversicherung
gemäß Pkt. III.1.1: Sofern diese Versicherungen nicht
oder in der geforderten Höhe bei Angebotsabgabe
nicht vorliegen sollten, verpflichtet sich der
Bieter im Falle einer Zuschlagerteilung diese
unverzüglich abzuschließen und dem Auftraggeber vor
Leistungsbeginn schriftlich nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind
mindestens je zwei, maximal fünf aktuelle und prüfbare
Referenzen einzureichen. Der Bieter erklärt mit seiner
Unterschrift, dass die eingereichten Referenzen
alle an sie gestellten Anforderungen erfüllen.
Referenzen: Folgende Referenzen werden gefordert (Anerkenntnis nur bei Vorliegen der schriftlichen Bestätigung des Bauherrn):
Referenzprojekt Schule/Kita mit mind. 100 000 EUR Bauvolumen brutto
Bauvorhaben in den letzten drei Jahren (mind. zwei Referenzen, maximal fünf fertig gestellte Bauvorhaben)
Benennung Ansprechpartner mit Kontaktdaten
Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführte Leistungen ist der eigene Leistungsanteil auszuweisen.
Die Planverteilung erfolgt elektronisch über PKM.
Alle Referenzen müssen Leistungen
betreffen, die in der EU erbracht werden/wurden.
Die Leistungen müssen vom Bieter (Auftragnehmer)
oder einem angegebenen Nachunternehmen
erbracht werden/worden sein. Referenzen von
konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die
Leistungserbringung im Rahmen dieser Ausschreibung
vorgesehen sind, sind nicht zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten
Referenzen zu prüfen. Die dann von den
Referenzgebern erteilten Auskünfte bezüglich der
Zufriedenheit (1. Qualität der erbrachten Leistung, 2.
Zusammenarbeit, Termintreue und Zuverlässigkeit und
3. Zahlungsminderungen) und des Leistungsumfangs
sind maßgeblich. Wird eine Referenz mit „nicht
zufriedenstellend“ beurteilt oder ist eine Referenz nicht
mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, ist der
Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,00 v.H. der Brutto-Auftragssumme (ohne
Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Haftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit einer Deckungssumme je
Versicherungsfall von mindestens 3 000 000 EUR für Personen, Sach- und Vermögensschäden, 1 000 000 EUR für
Obhuts- und Bearbeitungsschäden, 1 000 000 EUR für Allmählichkeitsschäden, 1 000 000 EUR für Umwelthaftpflicht
einschl. Risiken nach dem Wasserhaushaltsgesetz und 250 000 EUR für Schlüsselschäden.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,00 v.H. der Abrechnungssumme.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B):
es wird ein vierjähriger Rückgabezeitpunkt festgelegt, für elektrisch betriebene Teile 2 Jahre
Urkalkulation ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen VOL/B und den Vergabeunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft ist grundsätzlich zugelassen bei gesamtschuldnerischer Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft. Es ist ein Konsortialführer der Bietergemeinschaft festzulegen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der Betrag ist vor Anforderung der Vergabeunterlagen auf das Konto bei der
Postbank, IBAN: DE06100100100003332103, BIC: PBNKDEFFXXX, Empfänger: Bezirkskasse Neukölln zu überweisen.
Verwendungszweck: HB_83_16_OV; 3306/11901/000; Kassenzeichen 0138000056956
Es werden keine Verrechnungschecks akzeptiert. Eine Kopie des Einzahlungsbeleges ist der ausschreibenden Stelle vorzulegen. Der Kostenbetrag wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-26 📅
Öffnungsort: Bezirksamt Neukölln von Berlin, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, Raum: A 370.
Ort des Eröffnungstermins: Bezirksamt Neukölln von Berlin, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, Raum: A 370.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen nur Bieterinnen und Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Eine Vollmacht ist vorzulegen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Seel

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-08 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: HB_83_16_OV
Zusätzliche Informationen
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12 EG Abs. 7 VOB/A endet
am 18.5.2016 / 11:30 Uhr.
Alle Angeboten sind zusätzlich elektronisch als GAEB.d84 auf CD-ROM abzugeben.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen
Bestimmungen bei den den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen
Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung
der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber
eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder
unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
(nur bei Leistungen gem. VOL ab 25 000 EUR bzw. Bauleistungen VOB ab 200 000 EUR)
Ergänzende Angaben zur Bauausführung:
ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart:
1. WAT: 1.8.2016 – 11.11.2016
2. Elternzentrum: 1.8.2016 – 11.11.2016
3. Erweiterungsbau: 27.2.2017 – 8.9.2017
Die Vergabeunterlagen werden nach schriftlicher Abforderung (per Post, E-Mail, Fax) kostenpflichtig übersandt.
Die Angebote sind Papierform einzureichen.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem
Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das
Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe
verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
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abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder
aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren
— Beschaffungsbedürfnissen des Bezirksamtes Neukölln von Berlin das Vergabeverfahren nicht durch
Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber
besteht nicht.
Angebotsauswertung
Wertungskriterium Preis = 100 %
Projekt-Kommunikations- und Managementsystem (PKMS)
Der AG betreibt ein Projekt-Kommunikations- und Managementsystem (PKMS), in dem die aktuelle Planung verwaltet wird.
Der AN wird über Aktualisierungen des Planstandes informiert. Der AN verpflichtet sich, stets über den aktuellen Planstand zu informieren und sich von dort (PKMS) die erforderlichen Ausführungspläne für die Baustelle zu beschaffen. Es besteht hier eine Holpflicht des AN.
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Der AN verpflichtet sich, das PKMS zu nutzen und zeitnah die mit dem Projektleiter des AG definierten Dokumentarten und Datenstände als [dwg/dxf bzw. plt-/pdf-Dateien bzw. MS-Office Formate/pdf ] in das System einzustellen (z.B. Werkplanungen). Sollte das PKMS zeitweise nicht verfügbar sein, sind die Daten durch den AN nach Behebung der Störung durch den Anbieter zur Erreichung einer vollständigen Dokumentation in das PKMS – ggfs. mit einem entsprechenden Vermerk – nachträglich einzustellen. Der AN versichert, dass er über die für die Nutzung des PKMS erforderlichen technischen Voraussetzungen (Internetzugang, aktueller Browser mit aktuellen Cookies und JavaScript Fähigkeit) verfügt. Die Nutzung des PKMS durch den AN erfolgt für ihn auf eigene Kosten. Kosten für die Bereitstellung des Zugangs fallen für den AN nicht an. Soweit für Erklärungen der Vertragsparteien nach diesem Vertrag oder nach den Bestimmungen der in dieses Vertragsverhältnis einbezogenen VOB/B Schriftform gefordert ist, steht die Einstellung entsprechender Schreiben in das PKMS nach den für dieses System festgelegten Regeln der Schriftform gleich. Soweit der AG dem Anbieter des PKMS oder sonstigen Dritten gegenüber wegen Handlungen oder Unterlassungen haftet, die dem AN zuzurechnen und von diesem zu vertreten sind, ist der AN verpflichtet, den AG von allen etwaigen hieraus resultierenden Verpflichtungen freizustellen. Der AN wird sich – soweit dies nicht bereits vor Abschluss dieses Vertrages geschehen ist – entsprechend unmittelbar gegenüber dem Anbieter des PKMS (durch Erklärung diesem gegenüber) verpflichten.
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Der AN hat Bautageberichte zu führen und tagesaktuell in das PKMS einzustellen. Die Bautageberichte sind entsprechend dem als Anlage 13 in diesen Vertrag einbezogenen Muster oder aber nach Vorgabe des AG bzw. seiner Bauleitung zu erstellen.
Änderungsmanagementsystems (ÄMS)
Der AG behält sich die Beauftragung eines Änderungsmanagementsystems (ÄMS) vor. Sämtliche Anordnungen geänderter und/ oder zusätzlicher Leistungen (Nachträge) erfolgen über das ÄMS. Entsprechendes gilt für Mitteilungen und Anzeigen des AN dem AG gegenüber in diesem Zusammenhang (insbesondere Anzeige von Mehrkosten). Der AN verpflichtet sich für den Fall, dass sich der AG zur Installation eines ÄMS entschließt, schon jetzt, dieses zu nutzen und zeitnah die mit dem Projektleiter des AG definierten Inhalte in das System einzustellen. Sollte das ÄMS zeitweise nicht verfügbar sein, sind die Daten durch den AN nach Behebung der Störung durch den Anbieter zur Erreichung einer vollständigen Dokumentation in das ÄMS – ggfs. mit einem entsprechenden Vermerk – nachträglich einzustellen. Der AN versichert, dass er über die für die Nutzung des ÄMS erforderlichen technischen Voraussetzungen (Internetzugang, aktueller Browser mit aktuellen Cookies und JavaScript Fähigkeit) verfügt. Die Nutzung des ÄMS durch den AN erfolgt für ihn auf eigene Kosten. Kosten für die Bereitstellung des Zugangs fallen für den AN nicht an. Soweit für Erklärungen der Vertragsparteien nach diesem Vertrag oder nach den Bestimmungen der in dieses Vertragsverhältnis einbezogenen VOB/B Schriftform gefordert ist, steht die Einstellung entsprechender Schreiben in das ÄMS nach den für dieses System festgelegten Regeln der Schriftform gleich. Soweit der AG dem Anbieter des ÄMS oder sonstigen Dritten gegenüber wegen Handlungen oder Unterlassungen haftet, die dem AN zuzurechnen und von diesem zu vertreten sind, ist der AN verpflichtet, den AG von allen etwaigen hieraus resultierenden Verpflichtungen freizustellen. Der AN wird sich – soweit dies nicht bereits vor Abschluss dieses Vertrages geschehen ist – entsprechend unmittelbar gegenüber dem Anbieter des ÄMS (durch Erklärung diesem gegenüber) verpflichten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt GWB § 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 072-125363 (2016-04-08)
Ergänzende Angaben (2016-04-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 080-141510
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 072-125363
ABl. S-Ausgabe: 80
Quelle: OJS 2016/S 080-141510 (2016-04-18)