50-84016 Beauftragung mit der Erstellung von arbeitsmedizinischen, sozialmedizinischen und psychologischen sowie arbeitspsychologischen Gutachten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II
50-84016
Zielsetzung: Der Leistungserbringer sollte eingeschaltet werden, wenn eine arbeitsmedizinische oder psychologische Begutachtung notwendig ist.
Arbeitsmedizinische Begutachtungen: Dies kann aufgrund gesundheitlicher Störungen erfolgen, oder wenn die gesundheitliche Eignung für eine berufliche Qualifizierung, wie z. B. Führerschein-Erwerb LKW oder Bus,geklärt werden muss.
Psychologische Begutachtungen: Umfassende Eignungsbeurteilung im Zusammenhang mit Qualifizierungsmaßnahmen/ Umschulungen. Beurteilt werden vorrangig die intellektuellen Fähigkeiten und die schulischen Kenntnisse, die für eine Qualifizierung/Umschulung von Bedeutung sind.
Abgrenzung zum Gesundheitsamt: Das Gesundheitsamt (Amt 53) ist ausschließlich für die Prüfung der Erwerbsfähigkeit (Einschaltung nur durch die Leistungssachbearbeitung im Kommunalen Jobcenter) sowie Rötelimpfung und Hygienebelehrung (Einschaltung durch Fallmanagement im Kommunalen Jobcenter) zuständig Umfang: 1 000-1 500 Gutachten jährlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“50-84016 Beauftragung mit der Erstellung von arbeitsmedizinischen, sozialmedizinischen und psychologischen sowie arbeitspsychologischen Gutachten für...”
Titel
50-84016 Beauftragung mit der Erstellung von arbeitsmedizinischen, sozialmedizinischen und psychologischen sowie arbeitspsychologischen Gutachten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II.
50-84016 Medizinische Dienste
50-84016
Zielsetzung: Der Leistungserbringer sollte eingeschaltet werden, wenn eine arbeitsmedizinische oder psychologische Begutachtung notwendig ist.
Arbeitsmedizinische Begutachtungen: Dies kann aufgrund gesundheitlicher Störungen erfolgen, oder wenn die gesundheitliche Eignung für eine berufliche Qualifizierung, wie z. B. Führerschein-Erwerb LKW oder Bus,geklärt werden muss.
Psychologische Begutachtungen: Umfassende Eignungsbeurteilung im Zusammenhang mit Qualifizierungsmaßnahmen/ Umschulungen. Beurteilt werden vorrangig die intellektuellen Fähigkeiten und die schulischen Kenntnisse, die für eine Qualifizierung/Umschulung von Bedeutung sind.
Abgrenzung zum Gesundheitsamt: Das Gesundheitsamt (Amt 53) ist ausschließlich für die Prüfung der Erwerbsfähigkeit (Einschaltung nur durch die Leistungssachbearbeitung im Kommunalen Jobcenter) sowie Rötelimpfung und Hygienebelehrung (Einschaltung durch Fallmanagement im Kommunalen Jobcenter) zuständig Umfang: 1 000-1 500 Gutachten jährlich.
1️⃣
Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Beschreibung der Beschaffung:
“50-84016 Beauftragung mit der Erstellung von arbeitsmedizinischen, sozialmedizinischen und psychologischen sowie arbeitspsychologischen Gutachten für...”
Beschreibung der Beschaffung
50-84016 Beauftragung mit der Erstellung von arbeitsmedizinischen, sozialmedizinischen und psychologischen sowie arbeitspsychologischen Gutachten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II.
Der Leistungserbringer sollte eingeschaltet werden, wenn eine arbeitsmedizinische oder psychologische Begutachtung notwendig ist.
Arbeitsmedizinische Begutachtungen: Dies kann aufgrund gesundheitlicher Störungen erfolgen, oder wenn die gesundheitliche Eignung für eine berufliche Qualifizierung, wie z. B. Führerschein-Erwerb LKW oder Bus, geklärt werden muss.
Psychologische Begutachtungen: Umfassende Eignungsbeurteilung im Zusammenhang mit Qualifizierungsmaßnahmen/ Umschulungen. Beurteilt werden vorrangig die intellektuellen Fähigkeiten und die schulischen Kenntnisse, die für eine Qualifizierung/ Umschulung von Bedeutung sind.
Für die Begutachtungen sind keine urlaubsfreien Tage vorgesehen. Der Auftragnehmer bietet seine Leistungen durchgehend an.Änderungen bedürfen der Schriftform.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien. Vorzulegende Nachweise:
— Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und Verpflichtungserklärung nach dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien. Vorzulegende Nachweise:
— Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) Anlage 1;
— Nachweis der Leistungsfähigkeit;
— Referenzliste.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Für die Abdeckung der unterschiedlichen Bereiche mit ihren komplexen Anforderungen
sind vielseitige Kompetenzen (Arbeitsmediziner, Sozialmediziner,...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Für die Abdeckung der unterschiedlichen Bereiche mit ihren komplexen Anforderungen
sind vielseitige Kompetenzen (Arbeitsmediziner, Sozialmediziner, Psychologen) gefordert.
Das Personal muss deshalb umfangreiche Erfahrungen mit der Zielgruppe nachweisen können und die Fähigkeit besitzen, mit Aggressionen deeskalierend umzugehen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2016-09-29
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu...”
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Dateien sind zur Abgabe vorgeschrieben.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das unter I.1 genannte E-Mail-Postfach zu führen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter den Vergabeverstoß nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; zu den konkreten Fristen für die Rüge siehe § 160 Abs. 3 Nummern 1-3 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Quelle: OJS 2016/S 156-282995 (2016-08-10)