500.03 Schwachstrom Außenanlage gem. DIN 18300 VOB/C, CPV 45112100-6, 45231000-5, 45232000-2, 45221230-3
Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin
Leistungsumfang:
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-16.
Wer? Wie?- • Aushub- und Erdbewegungsarbeiten › Grabenaushub
- • Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten › Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
- • Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten › Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
- • Bauarbeiten für Tunnel, Schächte und Unterführungen › Schächte
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-02-16 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2016-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Grabenaushub
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Grabenaushub 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Postleitzahl: 12040
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/ba-neukoelln.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@bezirksamt-neukoelln.de 📧
Telefon: +49 30902392100 📞
Fax: +49 30902393000 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 036-057439
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Referenznummer: HB_34_16_OV
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erweiterungsbauten für die Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli – CR
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-12 📅
Öffnungsort: Bezirksamt Neukölln von Berlin, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, Raum: A 370.
Ort des Eröffnungstermins: Bezirksamt Neukölln von Berlin, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, Raum: A 370.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Seel
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-04 📅
Datum des Endes: 2017-04-07 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: HB_34_16_OV
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 036-057439 (2016-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Grabenaushub
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5).Ausführungsfrist: 4.6.2016 bis 7.4.2017.Einzelfristen:1. WAT bis 19.8.2016;2. ELZ bis 2.9.2016;3. ERW bis 7.4.2017.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Grabenaushub 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Postleitzahl: 12040
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/ba-neukoelln.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@bezirksamt-neukoelln.de 📧
Telefon: +49 30902392100 📞
Fax: +49 30902393000 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 036-057439
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12 EG Abs. 7 VOB/A endet am 31.3.2016 / 13:00 Uhr.
Alle Angeboten sind zusätzlich elektronisch als GAEB.d84 auf CD-ROM abzugeben.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen
Bestimmungen bei den den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen
Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung
der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber
eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder
unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
(nur bei Leistungen gem. VOL ab 25 000 EUR bzw. Bauleistungen VOB ab 200 000 EUR).
Ergänzende Angaben zur Bauausführung:
ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart:
1. WAT bis 19.8.2016;
2. ELZ bis 2.9.2016;
3. ERW bis 7.4.2017.
Die Vergabeunterlagen werden nach schriftlicher Abforderung (per Post, E-Mail, Fax) kostenpflichtig übersandt.
Die Angebote sind Papierform einzureichen.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem
Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das
Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe
verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder
aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren
— Beschaffungsbedürfnissen des Bezirksamtes Neukölln von Berlin das Vergabeverfahren nicht durch
Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber
besteht nicht.
Projekt-Kommunikations- und Managementsystem (PKMS)
Der AG betreibt ein Projekt-Kommunikations- und Managementsystem (PKMS), in dem die aktuelle Planung verwaltet wird. Der AN wird über Aktualisierungen des Planstandes informiert. Der AN verpflichtet sich, stets über den aktuellen Planstand zu informieren und sich von dort (PKMS) die erforderlichen Ausführungspläne für die Baustelle zu beschaffen. Es besteht hier eine Holpflicht des AN. Der AN verpflichtet sich, das PKMS zu nutzen und zeitnah die mit dem Projektleiter des AG definierten Dokumentarten und Datenstände als [dwg/dxf bzw. plt-/pdf-Dateien bzw. MS-Office Formate/pdf ] in das System einzustellen (z. B. Werkplanungen). Sollte das PKMS zeitweise nicht verfügbar sein, sind die Daten durch den AN nach Behebung der Störung durch den Anbieter zur Erreichung einer vollständigen Dokumentation in das PKMS – ggfs. mit einem entsprechenden Vermerk – nachträglich einzustellen. Der AN versichert, dass er über die für die Nutzung des PKMS erforderlichen technischen Voraussetzungen (Internetzugang, aktueller Browser mit aktuellen Cookies und JavaScript Fähigkeit) verfügt. Die Nutzung des PKMS durch den AN erfolgt für ihn auf eigene Kosten. Kosten für die Bereitstellung des Zugangs fallen für den AN nicht an. Soweit für Erklärungen
der Vertragsparteien nach diesem Vertrag oder nach den Bestimmungen der in dieses Vertragsverhältnis einbezogenen VOB/B Schriftform gefordert ist, steht die Einstellung entsprechender Schreiben in das PKMS nach den für dieses System festgelegten Regeln der Schriftform gleich. Soweit der AG dem Anbieter des PKMS oder sonstigen Dritten gegenüber wegen Handlungen oder Unterlassungen haftet, die dem AN zuzurechnen und von diesem zu vertreten sind, ist der AN verpflichtet, den AG von allen etwaigen hieraus resultierenden Verpflichtungen freizustellen. Der AN wird sich – soweit dies nicht bereits vor Abschluss dieses Vertragesgeschehen ist – entsprechend unmittelbar gegenüber dem Anbieter des PKMS (durch Erklärung diesem gegenüber) verpflichten.
Der AN hat Bautageberichte zu führen und tagesaktuell in das PKMS einzustellen. Die Bautageberichte sind entsprechend dem als Anlage 13 in diesen Vertrag einbezogenen Muster oder aber nach Vorgabe des AG bzw. seiner Bauleitung zu erstellen.
Änderungsmanagementsystems (ÄMS)
Der AG behält sich die Beauftragung eines Änderungsmanagementsystems (ÄMS) vor. Sämtliche Anordnungen geänderter und/ oder zusätzlicher Leistungen (Nachträge) erfolgen über das ÄMS. Entsprechendes gilt für Mitteilungen und Anzeigen des AN dem AG gegenüber in diesem Zusammenhang (insbesondere Anzeige von Mehrkosten). Der AN verpflichtet sich für den Fall, dass sich der AG zur Installation eines ÄMS entschließt, schon jetzt, dieses zu nutzen und zeitnah die mit dem Projektleiter des AG definierten Inhalte in das System einzustellen. Sollte das ÄMS zeitweise nicht verfügbar sein, sind die Daten durch den AN nach Behebung der Störung durch den Anbieter zur Erreichung einer vollständigen Dokumentation in das ÄMS – ggfs. mit einem entsprechenden Vermerk – nachträglich einzustellen. Der AN versichert, dass er über die für die Nutzung des ÄMS erforderlichen technischen Voraussetzungen (Internetzugang, aktueller Browser mit aktuellen Cookies und JavaScript Fähigkeit) verfügt. Die Nutzung des ÄMS durch den AN erfolgt für ihn auf eigene Kosten. Kosten für die Bereitstellung des Zugangs fallen für den AN nicht an. Soweit für Erklärungen der Vertragsparteien nach diesem Vertrag oder nach den Bestimmungen der in dieses Vertragsverhältnis einbezogenen VOB/B Schriftform gefordert ist, steht die Einstellung entsprechender Schreiben in das ÄMS nach den für dieses System festgelegten Regeln der Schriftform gleich. Soweit der AG dem Anbieter des ÄMS oder sonstigen Dritten gegenüber wegen Handlungen oder Unterlassungen haftet, die dem AN zuzurechnen und von diesem zu vertreten sind, ist der AN verpflichtet, den AG von allen etwaigen hieraus resultierenden Verpflichtungen freizustellen. Der AN wird sich – soweit dies nicht bereits vor Abschluss dieses Vertrages geschehen ist – entsprechend unmittelbar gegenüber dem Anbieter des ÄMS (durch Erklärung diesem gegenüber) verpflichten.
Angebotsauswertung:
Wertungskriterium Preis = 100 %.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang:
11 St. Kabelschächte setzen,
1 100 m DN110-Kabelschutzrohr dreizügig mit insgesamt,
650 m
Verfüllen und Verdichten der Kabelschächte und Kabelschutzrohre.
Siehe II.1.5).
Ausführungsfrist: 4.6.2016 bis 7.4.2017.
Einzelfristen:
1. WAT bis 19.8.2016;
2. ELZ bis 2.9.2016;
3. ERW bis 7.4.2017.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erweiterungsbauten für die Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli – CR
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
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Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt V 124.H F „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt. Es ist unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,…
… einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
… eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
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Mindestdeckungssummen für Haftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.1): Sofern diese Versicherungen nicht oder in der geforderten Höhe bei Angebotsabgabe nicht vorliegen sollten, verpflichtet sich der Bieter im Falle einer Zuschlagerteilung diese unverzüglich abzuschließen und dem Auftraggeber vor Leistungsbeginn schriftlich nachzuweisen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,00 v. H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten.
Haftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit einer Deckungssumme je
Versicherungsfall von mindestens 3 000 000 EUR für Personen, Sach- und Vermögensschäden, 1 000 000 EUR für
Obhuts- und Bearbeitungsschäden, 1 000 000 EUR für Allmählichkeitsschäden, 1 000 000 EUR für Umwelthaftpflicht
einschl. Risiken nach dem Wasserhaushaltsgesetz und 250 000.-EUR für Schlüsselschäden.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,00 v. H. der Abrechnungssumme.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B):
es wird ein vierjähriger Rückgabezeitpunkt festgelegt, für elektrisch betriebene Teile 2 Jahre.
Zahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen VOL/B und den Vergabeunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft ist grundsätzlich zugelassen bei gesamtschuldnerischer Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft. Es ist ein Konsortialführer der Bietergemeinschaft festzulegen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der Betrag ist vor Anforderung der Vergabeunterlagen auf das Konto bei der Postbank, IBAN: DE06100100100003332103, BIC: PBNKDEFFXXX, Empfänger: Bezirkskasse Neukölln zu überweisen.
Verwendungszweck: HB_34_16_OV; 3306/11901/000; Kassenzeichen 0138000056956.
Es werden keine Verrechnungschecks akzeptiert. Eine Kopie des Einzahlungsbeleges ist der ausschreibenden Stelle vorzulegen. Der Kostenbetrag wird nicht erstattet.
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-12 📅
Öffnungsort: Bezirksamt Neukölln von Berlin, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, Raum: A 370.
Ort des Eröffnungstermins: Bezirksamt Neukölln von Berlin, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, Raum: A 370.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen nur Bieterinnen und Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Eine Vollmacht ist vorzulegen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Seel
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-04 📅
Datum des Endes: 2017-04-07 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: HB_34_16_OV
Zusätzliche Informationen
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12 EG Abs. 7 VOB/A endet am 31.3.2016 / 13:00 Uhr.
Alle Angeboten sind zusätzlich elektronisch als GAEB.d84 auf CD-ROM abzugeben.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen
Bestimmungen bei den den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen
Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung
der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber
eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder
unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
(nur bei Leistungen gem. VOL ab 25 000 EUR bzw. Bauleistungen VOB ab 200 000 EUR).
Ergänzende Angaben zur Bauausführung:
ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart:
1. WAT bis 19.8.2016;
2. ELZ bis 2.9.2016;
3. ERW bis 7.4.2017.
Die Vergabeunterlagen werden nach schriftlicher Abforderung (per Post, E-Mail, Fax) kostenpflichtig übersandt.
Die Angebote sind Papierform einzureichen.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem
Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das
Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe
verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
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abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder
aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren
— Beschaffungsbedürfnissen des Bezirksamtes Neukölln von Berlin das Vergabeverfahren nicht durch
Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber
besteht nicht.
Projekt-Kommunikations- und Managementsystem (PKMS)
Der AG betreibt ein Projekt-Kommunikations- und Managementsystem (PKMS), in dem die aktuelle Planung verwaltet wird. Der AN wird über Aktualisierungen des Planstandes informiert. Der AN verpflichtet sich, stets über den aktuellen Planstand zu informieren und sich von dort (PKMS) die erforderlichen Ausführungspläne für die Baustelle zu beschaffen. Es besteht hier eine Holpflicht des AN. Der AN verpflichtet sich, das PKMS zu nutzen und zeitnah die mit dem Projektleiter des AG definierten Dokumentarten und Datenstände als [dwg/dxf bzw. plt-/pdf-Dateien bzw. MS-Office Formate/pdf ] in das System einzustellen (z. B. Werkplanungen). Sollte das PKMS zeitweise nicht verfügbar sein, sind die Daten durch den AN nach Behebung der Störung durch den Anbieter zur Erreichung einer vollständigen Dokumentation in das PKMS – ggfs. mit einem entsprechenden Vermerk – nachträglich einzustellen. Der AN versichert, dass er über die für die Nutzung des PKMS erforderlichen technischen Voraussetzungen (Internetzugang, aktueller Browser mit aktuellen Cookies und JavaScript Fähigkeit) verfügt. Die Nutzung des PKMS durch den AN erfolgt für ihn auf eigene Kosten. Kosten für die Bereitstellung des Zugangs fallen für den AN nicht an. Soweit für Erklärungen
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der Vertragsparteien nach diesem Vertrag oder nach den Bestimmungen der in dieses Vertragsverhältnis einbezogenen VOB/B Schriftform gefordert ist, steht die Einstellung entsprechender Schreiben in das PKMS nach den für dieses System festgelegten Regeln der Schriftform gleich. Soweit der AG dem Anbieter des PKMS oder sonstigen Dritten gegenüber wegen Handlungen oder Unterlassungen haftet, die dem AN zuzurechnen und von diesem zu vertreten sind, ist der AN verpflichtet, den AG von allen etwaigen hieraus resultierenden Verpflichtungen freizustellen. Der AN wird sich – soweit dies nicht bereits vor Abschluss dieses Vertragesgeschehen ist – entsprechend unmittelbar gegenüber dem Anbieter des PKMS (durch Erklärung diesem gegenüber) verpflichten.
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Der AN hat Bautageberichte zu führen und tagesaktuell in das PKMS einzustellen. Die Bautageberichte sind entsprechend dem als Anlage 13 in diesen Vertrag einbezogenen Muster oder aber nach Vorgabe des AG bzw. seiner Bauleitung zu erstellen.
Änderungsmanagementsystems (ÄMS)
Der AG behält sich die Beauftragung eines Änderungsmanagementsystems (ÄMS) vor. Sämtliche Anordnungen geänderter und/ oder zusätzlicher Leistungen (Nachträge) erfolgen über das ÄMS. Entsprechendes gilt für Mitteilungen und Anzeigen des AN dem AG gegenüber in diesem Zusammenhang (insbesondere Anzeige von Mehrkosten). Der AN verpflichtet sich für den Fall, dass sich der AG zur Installation eines ÄMS entschließt, schon jetzt, dieses zu nutzen und zeitnah die mit dem Projektleiter des AG definierten Inhalte in das System einzustellen. Sollte das ÄMS zeitweise nicht verfügbar sein, sind die Daten durch den AN nach Behebung der Störung durch den Anbieter zur Erreichung einer vollständigen Dokumentation in das ÄMS – ggfs. mit einem entsprechenden Vermerk – nachträglich einzustellen. Der AN versichert, dass er über die für die Nutzung des ÄMS erforderlichen technischen Voraussetzungen (Internetzugang, aktueller Browser mit aktuellen Cookies und JavaScript Fähigkeit) verfügt. Die Nutzung des ÄMS durch den AN erfolgt für ihn auf eigene Kosten. Kosten für die Bereitstellung des Zugangs fallen für den AN nicht an. Soweit für Erklärungen der Vertragsparteien nach diesem Vertrag oder nach den Bestimmungen der in dieses Vertragsverhältnis einbezogenen VOB/B Schriftform gefordert ist, steht die Einstellung entsprechender Schreiben in das ÄMS nach den für dieses System festgelegten Regeln der Schriftform gleich. Soweit der AG dem Anbieter des ÄMS oder sonstigen Dritten gegenüber wegen Handlungen oder Unterlassungen haftet, die dem AN zuzurechnen und von diesem zu vertreten sind, ist der AN verpflichtet, den AG von allen etwaigen hieraus resultierenden Verpflichtungen freizustellen. Der AN wird sich – soweit dies nicht bereits vor Abschluss dieses Vertrages geschehen ist – entsprechend unmittelbar gegenüber dem Anbieter des ÄMS (durch Erklärung diesem gegenüber) verpflichten.
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Angebotsauswertung:
Wertungskriterium Preis = 100 %.
Ergänzende Informationen
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Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt GWB § 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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