55_2015 OV TK-Instandhaltung

IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)

Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT- und TK-Dienstleister für die Berliner Verwaltung. Ein Schwerpunkt der Arbeitsaufgaben ist der Ausbau und der Betrieb des Berliner Landesnetzes (BeLa). Dies beinhaltet die Linien-, Übertragungs- und Vermittlungstechnik für die Sprach- und Datenkommunikation der Senats- und Bezirksverwaltungen.
Zu den umfangreichen Dienstleistungen im Bereich der Sprachkommunikation zählen u. a.
— Planung und Installation von TK-Anlagen und Endgeräten – Betrieb und Instandhaltung von TK-Anlagen und Endgeräten – Administration der TK-Anlagen über TK-Managementsysteme – Betrieb eines User-Help-Desk als Service-Hotline – Zugang zum Berliner Landesnetz (BeLa) – Verwaltung des internen Telefonbuches – Zentrale Vermittlung und Auskunft / Bürgertelefon 115.
Die IT- und TK-Serviceleistungen für die Berliner Verwaltung werden durch das ITDZ Berlin selbst und durch vertragliche Einbindung von Dienstleistungsfirmen erbracht. Die Anforderungen an die Dienstleistungen der externen Firmen werden in regelmäßigen Abständen den jeweiligen geänderten Aufgaben angeglichen und ausgeschrieben.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Instandhaltungsverträgen einschließlich Serviceleistungen für Telekommunikationsanlagen (TK-Anlagen) in 3 Losen mit kompetenten Partnern, die über umfassende Erfahrungen in der Instandhaltung, in der Erweiterung und im allgemeinen Service für TK-Anlagen, den dazugehörigen USV- und Batterieanlagen sowie den Endgeräten verfügen.
Die Standorte der TK-Anlagen des ITDZ Berlin bzw. der Kunden des ITDZ Berlin befinden sich innerhalb des Autobahnringes „Berliner Ring“, zuzüglich einiger Standorte in Brandenburg wie Wandlitz oder Cottbus.
Es kann auf ein, zwei oder drei Lose geboten werden.
Bei einem entsprechenden Bewertungsergebnis ist die Vergabe von mehreren Losen an einen Bieter möglich.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen:
— Hardwarewartung und Störungsbeseitigung bei der Hardware – Softwarewartung und Störungsbeseitigung bei der Software – Hotlineservice – Vorhalten von Fachpersonal – Vorhalten technischer Ressourcen, Ersatzteilbereitstellung – Bereitstellung eines Serviceteams im Raum Berlin / Autobahnring Berlin sowie in Einzelbedarfsfällen im Land Brandburg – Leistung zusätzlicher Arbeiten nach einem feststehenden Standardleistungskatalog – Bearbeitung von Änderungs- und Erweiterungswünschen – Erstellung von Reportings und Statistiken – Dokumentation.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-05 Auftragsbekanntmachung
2016-09-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Fernmeldeeinrichtungen
Menge oder Umfang: 1 200 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Fernmeldeeinrichtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Postleitzahl: 10713
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.itdz-berlin.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de 📧
Telefon: +49 3090222-6027 📞
Fax: +49 309028-3055 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 005-005282
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
— VI.3.1) Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde von Unternehmen gemäß §§ 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Deckblatt zur Einreichung von Angeboten aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden. — VI.3.2) Die im Anforderungskatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate,ggf. in Kopie, sollen mit dem Angebot vorgelegt werden. Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Die geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und Zertifikate müssen sich eindeutig und unmissverständlich auf das angebotene Produkt beziehen. Sofern anderslautende Produktbezeichnungen (z. B. Bezeichnungen von Herstellern) vorgelegt werden, sind weiterreichende Nachweise einzureichen, die die klar nachvollziehbare Verbindung zu dem handelsüblichen Produktnamen des angebotenen Produktes darstellen. — VI.3.3) Sofern und soweit Zertifikate auf Basis deutscher Normen verlangt werden, über die der Bieter nicht verfügt, ist er berechtigt, gleichwertige Nachweise vorzulegen. Sofern beigefügte z. B. Zertifikate sowie eigene Angaben bezüglich der Eigenschaften der gestellten Mindestanforderungen von den öffentlich im Internet zugänglichen Daten abweichen, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn dies nachvollziehbar begründet. und– soweit möglich – belegt wird. Zweifel gehen hier zu Lasten des Bieters. Sollte das angebotene Produkt so neu sein, dass es sich zur Zeit der Angebotsabgabe noch in der Zertifizierungs-/Prüfphase befindet, kann der Bieter die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen auf die Auszeichnungen durch entsprechende Eingangsbestätigungen nachweisen. In diesem Fall müssen die Zertifizierungen bis spätestens vier Wochen vor Vorinformation gem. § 101a GWB vorliegen. — VI.3.4) Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach.Bieter,die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen. — VI.3.5) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt denZuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungs verbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. — VI.3.6) Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart: Der Bieter verpflichtet sich im Zuschlagsfall, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt in Höhe und Modalitäten, einschließlich der Überstundenzuschläge, zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu bezahlen, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S.799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Gelten für eine Leistung mehrere Tarifverträge (gemischte Leistungen), ist der Tarifvertrag maßgeblich, in dem der überwiegende Teil der Leistung liegt. Für den Fall, dass das seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung auf Grund tarifvertraglich Regelungen zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 1 Absatz 4 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl S. 159), bzw. kein Tarifvertrag gilt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,50 Euro zu bezahlen, sofern die Leistung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird. Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder von einem von ihm oder seinem Nachunternehmer beauftragten Verleiher, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren. (Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen). Zudem verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen. (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen. Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte. Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet,dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT- und TK-Dienstleister für die Berliner Verwaltung. Ein Schwerpunkt der Arbeitsaufgaben ist der Ausbau und der Betrieb des Berliner Landesnetzes (BeLa). Dies beinhaltet die Linien-, Übertragungs- und Vermittlungstechnik für die Sprach- und Datenkommunikation der Senats- und Bezirksverwaltungen.
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Zu den umfangreichen Dienstleistungen im Bereich der Sprachkommunikation zählen u. a.
— Planung und Installation von TK-Anlagen und Endgeräten – Betrieb und Instandhaltung von TK-Anlagen und Endgeräten – Administration der TK-Anlagen über TK-Managementsysteme – Betrieb eines User-Help-Desk als Service-Hotline – Zugang zum Berliner Landesnetz (BeLa) – Verwaltung des internen Telefonbuches – Zentrale Vermittlung und Auskunft / Bürgertelefon 115.
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Die IT- und TK-Serviceleistungen für die Berliner Verwaltung werden durch das ITDZ Berlin selbst und durch vertragliche Einbindung von Dienstleistungsfirmen erbracht. Die Anforderungen an die Dienstleistungen der externen Firmen werden in regelmäßigen Abständen den jeweiligen geänderten Aufgaben angeglichen und ausgeschrieben.
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Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Instandhaltungsverträgen einschließlich Serviceleistungen für Telekommunikationsanlagen (TK-Anlagen) in 3 Losen mit kompetenten Partnern, die über umfassende Erfahrungen in der Instandhaltung, in der Erweiterung und im allgemeinen Service für TK-Anlagen, den dazugehörigen USV- und Batterieanlagen sowie den Endgeräten verfügen.
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Die Standorte der TK-Anlagen des ITDZ Berlin bzw. der Kunden des ITDZ Berlin befinden sich innerhalb des Autobahnringes „Berliner Ring“, zuzüglich einiger Standorte in Brandenburg wie Wandlitz oder Cottbus.
Es kann auf ein, zwei oder drei Lose geboten werden.
Bei einem entsprechenden Bewertungsergebnis ist die Vergabe von mehreren Losen an einen Bieter möglich.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen:
— Hardwarewartung und Störungsbeseitigung bei der Hardware – Softwarewartung und Störungsbeseitigung bei der Software – Hotlineservice – Vorhalten von Fachpersonal – Vorhalten technischer Ressourcen, Ersatzteilbereitstellung – Bereitstellung eines Serviceteams im Raum Berlin / Autobahnring Berlin sowie in Einzelbedarfsfällen im Land Brandburg – Leistung zusätzlicher Arbeiten nach einem feststehenden Standardleistungskatalog – Bearbeitung von Änderungs- und Erweiterungswünschen – Erstellung von Reportings und Statistiken – Dokumentation.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Instandhaltungs- und Serviceleistungen für TK-Anlagen des Herstellers Alcatel-Lucent
Kurze Beschreibung: Siehe Punkt II.1.5) der Bekanntmachung.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Instandhaltungs- und Serviceleistungen für TK-Anlagen des Herstellers Unify (Siemens)
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Instandhaltungs- und Serviceleistungen für TK-Anlagen des Herstellers Tenovis/Avaya und von anderen Herstellern, die nicht im Los 1 oder nicht im Los 2 enthalten sind
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 55/2015

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.2.1.1 (A/aA) Eigenerklärung gem. § 6 EG VOL/A unter Verwendung des Formulars E I (aA hinsichtlich Erklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung); *A, *U;
III.2.1.2 (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E V;*A, *U;
III.2.1.3 (A) Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des Formulars E VI; *A;
III.2.1.3 a (A) Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen,soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des Formulars E VII (auf Anforderung der ausschreibenden Stelle), *U;
III.2.1.4 (A) Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VIII und Vollmacht unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VIII soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, *A;
III.2.1.5 (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates desEWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist; *A.
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Legende:
A = Ausschlusskriterium Eignung,
aA = auftragsbezogenes Ausschlusskriterium,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1 I Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – (unter Verwendung des Formulars E II) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) (formlos) *A *U
III.2.2.2 A Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E II. *A *U *S je Los;
III.2.2.3 Los 1 A Nettoumsatz im Geschäftsfeld zu Los 1 der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E II. *L *S je Los;
III.2.2.3 Los 2 A Nettoumsatz im Geschäftsfeld zu Los 2 der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E II. *L *S je Los;
III.2.2.3 Los 3 A Nettoumsatz im Geschäftsfeld zu Los 3 der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E II. *L *S je Los;
III.2.2.4 A Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt mindestens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. *E.
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A = Ausschlusskriterium Eignung,
I = Information,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern,
*L Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. demUnterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S wird in Summe bewertet.
Mindeststandards:
III.2.2.2 pro Geschäftsjahr oder im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre:
Los 1: 452 000 EUR;
Los 2: 261 000 EUR;
Los 3: 26 000 EUR
(bei Angeboten für mehrere Lose in Summe);
III.2.2.3 Los 1 pro Geschäftsjahr oder im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre:
452 000 EUR.
III.2.2.3 Los 2 pro Geschäftsjahr oder im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre:
261 000 EUR.
III.2.2.3 Los 3 pro Geschäftsjahr oder im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre:
26 000 EUR.
III.2.2.4 Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt mindestens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1 A Darstellung der im Unternehmen angewandten Qualitätssicherungsverfahren (formlos). Sofern eine ISO oder Öko-Audit Zertifizierung vorliegt, bitte das Zertifikat als Fotokopie beilegen. *L *S.
III.2.3.2 Los 1 A Angabe von mindestens 3 Referenzen zu Los 1, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E XIII. Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Folgende Angaben zu der Referenz sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung des Projektes, aus der die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Komponenten hervorgeht:
a) Realisierung/Betrieb einer TK-Verbund-Anlage mit zwei Einzel-TK-Anlagen für insgesamt mehr als 300 Teilnehmern,
b) Realisierung/Betrieb einer TK-Anlage mit mehr als 500 Teilnehmern,
c) Realisierung/Betrieb von drei TK-Anlagen mit mehr als 200 Teilnehmern pro TK-Anlage,
d) Realisierung/Betrieb von 10 TK-Anlagen mit weniger als 200 Teilnehmern pro TK-Anlage,
— Angabe, ob ein Service- und Instandhaltungsvertrag besteht,
— Benennung einer Kontaktperson beim Referenzkunden, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Angabe zum Realisierungszeitpunkt des Projektes bzw. zur Laufzeit des Service-und Instandhaltungsvertrages. *L *S.
III.2.3.2 Los 2 A Angabe von mindestens 3 Referenzen zu Los 2, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E XIII. Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
III.2.3.2 Los 3 A Angabe von mindestens 3 Referenzen zu Los 3, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E XIII. Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
— Kurzbeschreibung des Projektes, aus der die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Komponenten hervorgeht für Realisierung/Betrieb von zehn TK-Anlagen mit weniger als 200 Teilnehmern pro TK-Anlage,
III.2.3.3 Los 1 A Angabe der Anzahl der Ingenieure und Supportmitarbeiter die in maximal einer Stunde Standorte innnerhalb des Berliner Autobahnring erreichen können und damit die Störungs-/Fehlerbearbeitung beginnen können unter Verwendung des Formulars E II. Eine Kopie eines aktuellen (2013-2015) Zertifikats über eine qualifizierte Schulung zum Geschäftsfeld Los 1 ist beizufügen. *L *S.
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III.2.3.3 Los 2 A Angabe der Anzahl der Ingenieure und Supportmitarbeiter die in maximal einer Stunde Standorte innnerhalb des Berliner Autobahnring erreichen können und damit die Störungs-/Fehlerbearbeitung beginnen können unter Verwendung des Formulars E II. Eine Kopie eines aktuellen (2013-2015) Zertifikats über eine qualifizierte Schulung zum Geschäftsfeld Los 2 ist beizufügen. *L *S.
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III.2.3.3 Los 3 A Angabe der Anzahl der Ingenieure und Supportmitarbeiter die in maximal einer Stunde Standorte innnerhalb des Berliner Autobahnring erreichen können und damit die Störungs-/Fehlerbearbeitung beginnen können unter Verwendung des Formulars E II. Eine Kopie eines aktuellen (2013-2015) Zertifikats über eine qualifizierte Schulung zum Geschäftsfeld Los 3 ist beizufügen. *L *S.
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III.2.3.4 A Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden für folgende Positionen unter Verwendung des Formulars E XIV:
a) Systemtechniker,
b) Techniker.
Die Qualifikation ist anhand aktueller (2013-2015) Nachweise einschlägiger Schulung zur Programmierung und Fehlersuche des angebotenen TK-System zu bescheinigen *L *S.
III.2.3.5 A Angabe des zur Absicherung der Aufgaben vorgehaltene Messequipment/Ausrüstung der Mitarbeiter (Beschreibung max. zwei DIN A 4 – Seiten) (formlos) *L *S.
III.2.3.6 A Darstellung des Organisationsablaufes betreffend des Einsatzes der mit der Leistungserbringung beauftragten Mitarbeiter unter Angaben der Schnittstellen zum Auftraggeber einschließlich graphischer Darstellung und Erläuterungen mit dem Schwerpunkt Störungsbeseitigung/Changeleistungen (formlos) *L *S.
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A = Ausschlusskriterium Eignung,
I = Information,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern,
*L Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. demUnterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S wird in Summe bewertet.
Mindeststandards:
III.2.3.2 Los 1 mindestens 3 Referenzen, deren Projektabschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet vom Angebotsdatum) ist.
a) Realisierung/Betrieb einer TK-Verbund-Anlage mit zwei Einzel-TK-Anlagen für insgesamt mehr als 300 Teilnehmern,
b) Realisierung/Betrieb einer TK-Anlage mit mehr als 500 Teilnehmern,
c) Realisierung/Betrieb von drei TK-Anlagen mit mehr als 200 Teilnehmern pro TK-Anlage,
d) Realisierung/Betrieb von 10 TK-Anlagen mit weniger als 200 Teilnehmern pro TK-Anlage.
III.2.3.2 Los 2 mindestens 3 Referenzen, deren Projektabschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet vom Angebotsdatum) ist.
III.2.3.2 Los 3 mindestens 3 Referenzen, deren Projektabschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet vom Angebotsdatum) ist.
III.2.3.3 Los 1 Mindestanforderung: je mindestens 1 zertifizierter Ingenieur und Supportmitarbeitender.
III.2.3.3 Los 2 Mindestanforderung: je mindestens 1 zertifizierter Ingenieur und Supportmitarbeitender.
III.2.3.3 Los 3 Mindestanforderung: je mindestens 1 zertifizierter Ingenieur und Supportmitarbeitender.
III.2.3.4 Mindestanforderung: je mindestens 1 Systemtechniker und Techniker.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: EVB-IT Instandhaltung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen.
Sie haben mit dem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) der Bietergemeinschaft sind die im Punkt III.2) ff. des im Bekanntmachungstextes geforderten Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Gleiches gilt für die Unterlagen bzgl. der besonderen Bedingungen an die Auftragsausführung gemäß Punkt III.1.4) ff. dieses Bekanntmachungstextes bzw. der Anlage „Übersicht Eignung“ der Vergabeunterlagen.
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Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht
Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft sein, welche ein konkurrierendes Angebot einreicht.
als Einzelbieter ein konkurrierendes Angebot einreichen und umgekehrt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Darlegung der besonderen Bedingungen: Nach Abforderung der Vergabeunterlagen per E-Mail oder Fax wird dem abfordernden Unternehmen eine Vertraulichkeitserklärung zugesandt, die vor Versand der Vergabeunterlagen durch die Vergabestelle vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom abfordernden Unternehmen bei der Vergabestelle einzureichen ist.
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III.1.4.1 (aA) Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFVunter Verwendung des Formulars E III; *A, *U;
III.1.4.2 (aA) Eigenerklärung zur Verschwiegenheit unter Verwendung des Formulars E IV, *A, *U;
III.1.4.3 (aA) Bereitschaftserklärung zur Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen/Sicherheitsüberprüfung/Geheimschutzbetreuung Bereitschaftserklärung nach BSÜG im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des Formulars E X für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen im Land Berlin erhalten sollen; *A, *U;
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III.2.1.1 (A/aA) Eigenerklärung gem. § 6 EG VOL/A unter Verwendung des Formulars E I (aA hinsichtlich Erklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung); *A, *U.
Legende:
aA = auftragsbezogenes Ausschlusskriterium,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern,
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er angeeignete Nachunternehmer übertragen will.
Bei bekannten Nachunternehmern, sind
— deren Namen und Adresse anzugeben,
— die Unterlagen bzgl. der besonderen Bedingungen an die Auftragsausführung gemäß Punkt III.1.4) ff. dieses Bekanntmachungstextes bzw. der Anlage „Übersicht Eignung“ der Vergabeunterlagen beizubringen und
— deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die im Punkt III.2) ff. dieses Bekanntmachungstextes bzw. in der Anlage „Übersicht Eignung“ der Vergabeunterlagen geforderten Nachweise,nachzuweisen.
Stehen die Nachunternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht konkret fest, muss deren Prüfung vor deren Einsatz erfolgen. Bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) an Nachunternehmer ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Ausschreibungen
Internetadresse: www.itdz-berlin.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 55/2015
Zusätzliche Informationen
— VI.3.1) Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde von Unternehmen gemäß §§ 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Deckblatt zur Einreichung von Angeboten aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
— VI.3.2) Die im Anforderungskatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate,ggf. in Kopie, sollen mit dem Angebot vorgelegt werden. Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Die geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und Zertifikate müssen sich eindeutig und unmissverständlich auf das angebotene Produkt beziehen. Sofern anderslautende Produktbezeichnungen (z. B. Bezeichnungen von Herstellern) vorgelegt werden, sind weiterreichende Nachweise einzureichen, die die klar nachvollziehbare Verbindung zu dem handelsüblichen Produktnamen des angebotenen Produktes darstellen.
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— VI.3.3) Sofern und soweit Zertifikate auf Basis deutscher Normen verlangt werden, über die der Bieter nicht verfügt, ist er berechtigt, gleichwertige Nachweise vorzulegen. Sofern beigefügte z. B. Zertifikate sowie eigene Angaben bezüglich der Eigenschaften der gestellten Mindestanforderungen von den öffentlich im Internet zugänglichen Daten abweichen, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn dies nachvollziehbar begründet.
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und– soweit möglich – belegt wird. Zweifel gehen hier zu Lasten des Bieters. Sollte das angebotene Produkt so neu sein, dass es sich zur Zeit der Angebotsabgabe noch in der Zertifizierungs-/Prüfphase befindet, kann der Bieter die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen auf die Auszeichnungen durch entsprechende Eingangsbestätigungen nachweisen. In diesem Fall müssen die Zertifizierungen bis spätestens vier Wochen vor Vorinformation gem. § 101a GWB vorliegen.
Mehr anzeigen
— VI.3.4) Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach.Bieter,die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
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— VI.3.5) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt denZuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungs verbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
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— VI.3.6) Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
Der Bieter verpflichtet sich im Zuschlagsfall, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt in Höhe und Modalitäten, einschließlich der Überstundenzuschläge, zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu bezahlen, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S.799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt.
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Gelten für eine Leistung mehrere Tarifverträge (gemischte Leistungen), ist der Tarifvertrag maßgeblich, in dem der überwiegende Teil der Leistung liegt.
Für den Fall, dass das seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung auf Grund tarifvertraglich Regelungen zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 1 Absatz 4 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl S. 159), bzw. kein Tarifvertrag gilt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,50 Euro zu bezahlen, sofern die Leistung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.
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Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder von einem von ihm oder seinem Nachunternehmer beauftragten Verleiher, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren. (Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen).
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Zudem verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen. (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt).
Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
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Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet,dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist:
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB).Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
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Quelle: OJS 2016/S 005-005282 (2016-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 005-005282
Kurze Beschreibung:
— Planung und Installation von TK-Anlagen und Endgeräten – Betrieb und Instandhaltung von TK-Anlagen und Endgeräten – Administration der TK-Anlagen über TK-Managementsysteme – Betrieb eines User-Help-Desk als Service-Hotline – Zugang zum Berliner Landesnetz (BeLa) – Verwaltung des internen Telefonbuches – Zentrale Vermittlung und Auskunft / Bürgertelefon 115. Die zu erbringenden Leistungen umfassen: — Hardwarewartung und Störungsbeseitigung bei der Hardware – Softwarewartung und Störungsbeseitigung bei der Software – Hotlineservice – Vorhalten von Fachpersonal – Vorhalten technischer Ressourcen,Ersatzteilbereitstellung – Bereitstellung eines Serviceteams im Raum Berlin / Autobahnring Berlin sowie in Einzelbedarfsfällen im Land Brandburg – Leistung zusätzlicher Arbeiten nach einem feststehenden Standardleistungskatalog – Bearbeitung von Änderungs- und Erweiterungswünschen – Erstellung von Reportings und Statistiken – Dokumentation.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Wartung von Fernmeldeeinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin
Postanschrift: Berliner Str. 112-115
Kontakt
Telefon: +49 30902226027 📞
Fax: +49 30902223303 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 176-316198
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 005-005282
ABl. S-Ausgabe: 176

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Hardwarewartung und Störungsbeseitigung bei der Hardware – Softwarewartung und Störungsbeseitigung bei der Software – Hotlineservice – Vorhalten von Fachpersonal – Vorhalten technischer Ressourcen,Ersatzteilbereitstellung – Bereitstellung eines Serviceteams im Raum Berlin / Autobahnring Berlin sowie in Einzelbedarfsfällen im Land Brandburg – Leistung zusätzlicher Arbeiten nach einem feststehenden Standardleistungskatalog – Bearbeitung von Änderungs- und Erweiterungswünschen – Erstellung von Reportings und Statistiken – Dokumentation.
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Siehe Punkt II.1.4) der Bekanntmachung.
Bezeichnung des Loses: Instandhaltungs- und Serviceleistungen für TK-Anlagen des Herstellers Avaya und von anderenHerstellern, die nicht im Los 1 oder nicht im Los 2 enthalten sind

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-01 📅
2016-09-07 📅
Quelle: OJS 2016/S 176-316198 (2016-09-08)