Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz wird im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes im Bereich der Erforschung physikalischer Phänomene (hier im Speziellen der dunklen Materie) gefördert. Zu diesem Zweck soll das „Centrum für fundamentale Physik“ errichtet werden. Hierbei handelt es sich um ein Großprojekt, was sich im Wesentlichen an den bereits bestehenden Teilchenbeschleuniger (Mainzer Mikrotron „MaMi“) anschließt. Das bestehende unterirdische Bauwerk muss umgebaut und erweitert werden. Im Rahmen dieser Aufgabe müssen unter anderem bestehende oberirdische Bauwerke (z. B. eine Werkstatthalle) zurückgebaut und neu errichtet werden. Zur Klärung der Aufgabenstellung wurden hierfür bereits zwei Bedarfsunterlagen erstellt, die vergleichsweise detailliert die quantitativen und qualitativen Bedarfe formulieren und die Anforderungen an das unterirdische Bauwerk definieren. Des Weiteren muss ein weiteres oberirdisches Labor- und Verwaltungsgebäude für diesen neuen (erweiterten) Forschungsauftrag errichtet werden. Es wird technische Verknüpfungen unterschiedlicher Komplexität zwischen den Bauwerken geben. Eine konkretere Beschreibung dieser technischen Verknüpfungen ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der vorhandenen Planungstiefe noch nicht möglich. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Generalplanungsleistungen betreffend: a.) den Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes in Verbindung mit b.) der Erweiterung und dem Umbau des unterirdischen MESA-Komplexes. Grundlagen für die genannten Teilmaßnahmen liegen in unterschiedlichen Bearbeitungstiefen vor. Für den oberridischen Neubau des Labor- und Verwaltungsgebäudes liegen qualitative Bedarfsanforderungen (QBA's) vor, die jedoch der Überarbeitung bedürfen. Für die Erweiterung und den Umbau des unterirdischen MESA-Komplexes wurden zwei Bedarfsunterlagen als Grundlage für die weitere Planung erstellt. Die genannten Unterlagen werden in Vorbereitung auf das Verhandlungsgespräch in Stufe 2 des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Eine besondere Herausforderung wird die Lösung der baulichen und technischen Verknüpfungen der diversen Teilmaßnahmen sein. Um diese Zusammenhänge herauszuarbeiten, zu erkennen und zu lösen, ist es unabdingbar den Planungsprozess in einer Hand zu bündeln. Aus diesem Grund werden die Planungsleistungen an einen Generalplaner vergeben. Die zu vergebeneden Generalplanerleistungen beinhalten folgende Leistungen der Leistungsbilder gem. HOAI 2013 und Besondere Leistungen: a.) die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 HOAI), b) die Leistungsphasen 2-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 i. V. m. Anl. 14 Nr. 14.1 HOAI) sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen, c) die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1 i. V. m. Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI) betreffend die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, d) die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI i. V. m. Anl. 15.1 HOAI) betreffend die Anlagengruppen 4, 5 und 6, e) die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke (§ 43 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anl. 12 Nr. 12.1 HOAI), f) die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Freianlagen (§ 39 Abs. 3 i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1 HOAI). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Stamm von Bearbeitern des Planungsteams hat während der gesamten Planungs- und Bauausführungsphase so rechtzeitig und so lange am Ort der Baumaßnahme präsent zu sein, dass ein zügiger Planungs- und Bauablauf gewährleistet wird. Hierzu wird der AN verpflichtet, an der Baustelle, bis zur Übergabe / Abrechnung des Bauwerks bzw. der baulichen Anlagen ein Büro nach Vorgabe des AG ausreichend zu besetzen. Die Räume werden dem AN vom AG zur Verfügung gestellt. Termine: — Erstellung der Haushaltsunterlage-Bau bis 12/2016; — Erstellung der Ausführungsplanung ab 01/2017-12/2017; — Ausführung 01/2018-12/2020; — Die Gesamtmaßnahme ist bis Ende 2021 schlusszurechnen, da andernfalls die Fördergelder des Bundes verfallen. Die Terminschiene ist zwingend einzuhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-18.
Auftragsbekanntmachung (2016-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
1. Neubau „Labor- und Bürogebäude“ mit ca. 3 352 m2 (NF 1-6). 31 735 000 EUR (KG 200-700) brutto.2. Umbau MAMI mit ca. 1 588 m2 BGF. 6 800 000 EUR (KG 200 -600) brutto.3. Anbau MAMI mit ca. 860 m2 BGF. 17 108 000 EUR (KG 200-700) brutto.Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Leistungsumfang siehe Ziff. II.1.5)). Die Baukosten werden zunächst (KG 300 bis KG 600) auf ca. 40 600 000 EUR EUR netto geschätzt.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Rheinland Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, dieses vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Mainz
Postanschrift: Fritz-Kohl-Str. 9
Postleitzahl: 55122
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.LBBnet.de🌏
E-Mail: vofvergabe.koblenz@lbbnet.de📧
Fax: +49 2619701444 📠
1.) Zu Ziffer II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Die benannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung gem. § 13 Abs. 4 VOB/B.
2) Mehrfachbewerbungen:
Mehrfachbewerbungen führen in der Regel zum Ausschluss im weiteren Verfahren.
3.) Zu Bietergemeinschaften:
3.1) Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
3.2) Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen. Die Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten der Mitglieder der Bietergemeinschaft sind in einem Organigramm, welches dem Teilnahmeantrag beizufügen ist, nachvollziehbar darzustellen.
3.3) Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen. Auch sind die Eigenerklärungen und Nachweise zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
4.) Zu Unteraufträgen:
4.1) Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmer zu bedienen, muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seiner Bewerbung bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er die Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4.2) Die Leistungsabgrenzung bei Unterbeaufragungen ist darzustellen. Die Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten des Bewerbers und seines/seiner Subunternehmer sind in einem Organigramm, welches dem Teilnahmeantrag beizufügen ist, nachvollziehbar darzustellen.
4.3) Für jeden vorgesehenen Subunternehmer ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen. Auch sind die Eigenerklärungen und Nachweise zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen von jedem Subunternehmer einzureichen.
4.4) Der prozentuale Anteil der Unteraufträge an der Gesamtleistung ist darzustellen.
5) Zu Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag:
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort, bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4)) bzw. zum Eröffnungstermin (Ziff. IV.3.8)) herunter geladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes.
6.) Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Die Bewerbung selbst muss zwingend in Papierform im verschlossenen Umschlag eingereicht werden.
Das Formular „Teilnahmeantrag“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses oder ist es nicht unterschrieben, ist die Bewerbung ganz ausschließen.
Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen. Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
Der Bewerbungsbogen sowie die Eigenerklärungen und Nachweise zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen sind vollständig auszufüllen und eigenhändig von einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen. Faksimile-Unterschriften sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Der Teilnahmeantrag muss die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Falsche und fehlende Unterlagen können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers.
Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
1.) Zu Ziffer II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Die benannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung gem. § 13 Abs. 4 VOB/B.
2) Mehrfachbewerbungen:
Mehrfachbewerbungen führen in der Regel zum Ausschluss im weiteren Verfahren.
3.) Zu Bietergemeinschaften:
3.1) Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
3.2) Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen. Die Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten der Mitglieder der Bietergemeinschaft sind in einem Organigramm, welches dem Teilnahmeantrag beizufügen ist, nachvollziehbar darzustellen.
3.3) Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen. Auch sind die Eigenerklärungen und Nachweise zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
4.) Zu Unteraufträgen:
4.1) Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmer zu bedienen, muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seiner Bewerbung bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er die Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4.2) Die Leistungsabgrenzung bei Unterbeaufragungen ist darzustellen. Die Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten des Bewerbers und seines/seiner Subunternehmer sind in einem Organigramm, welches dem Teilnahmeantrag beizufügen ist, nachvollziehbar darzustellen.
4.3) Für jeden vorgesehenen Subunternehmer ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen. Auch sind die Eigenerklärungen und Nachweise zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen von jedem Subunternehmer einzureichen.
4.4) Der prozentuale Anteil der Unteraufträge an der Gesamtleistung ist darzustellen.
5) Zu Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag:
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort, bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4)) bzw. zum Eröffnungstermin (Ziff. IV.3.8)) herunter geladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes.
6.) Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Die Bewerbung selbst muss zwingend in Papierform im verschlossenen Umschlag eingereicht werden.
Das Formular „Teilnahmeantrag“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses oder ist es nicht unterschrieben, ist die Bewerbung ganz ausschließen.
Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen. Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
Der Bewerbungsbogen sowie die Eigenerklärungen und Nachweise zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen sind vollständig auszufüllen und eigenhändig von einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen. Faksimile-Unterschriften sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Der Teilnahmeantrag muss die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Falsche und fehlende Unterlagen können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers.
Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz wird im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes im Bereich der Erforschung physikalischer Phänomene (hier im Speziellen der dunklen Materie) gefördert. Zu diesem Zweck soll das „Centrum für fundamentale Physik“ errichtet werden. Hierbei handelt es sich um ein Großprojekt, was sich im Wesentlichen an den bereits bestehenden Teilchenbeschleuniger (Mainzer Mikrotron „MaMi“) anschließt. Das bestehende unterirdische Bauwerk muss umgebaut und erweitert werden. Im Rahmen dieser Aufgabe müssen unter anderem bestehende oberirdische Bauwerke (z. B. eine Werkstatthalle) zurückgebaut und neu errichtet werden. Zur Klärung der Aufgabenstellung wurden hierfür bereits zwei Bedarfsunterlagen erstellt, die vergleichsweise detailliert die quantitativen und qualitativen Bedarfe formulieren und die Anforderungen an das unterirdische Bauwerk definieren. Des Weiteren muss ein weiteres oberirdisches Labor- und Verwaltungsgebäude für diesen neuen (erweiterten) Forschungsauftrag errichtet werden.
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz wird im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes im Bereich der Erforschung physikalischer Phänomene (hier im Speziellen der dunklen Materie) gefördert. Zu diesem Zweck soll das „Centrum für fundamentale Physik“ errichtet werden. Hierbei handelt es sich um ein Großprojekt, was sich im Wesentlichen an den bereits bestehenden Teilchenbeschleuniger (Mainzer Mikrotron „MaMi“) anschließt. Das bestehende unterirdische Bauwerk muss umgebaut und erweitert werden. Im Rahmen dieser Aufgabe müssen unter anderem bestehende oberirdische Bauwerke (z. B. eine Werkstatthalle) zurückgebaut und neu errichtet werden. Zur Klärung der Aufgabenstellung wurden hierfür bereits zwei Bedarfsunterlagen erstellt, die vergleichsweise detailliert die quantitativen und qualitativen Bedarfe formulieren und die Anforderungen an das unterirdische Bauwerk definieren. Des Weiteren muss ein weiteres oberirdisches Labor- und Verwaltungsgebäude für diesen neuen (erweiterten) Forschungsauftrag errichtet werden.
Es wird technische Verknüpfungen unterschiedlicher Komplexität zwischen den Bauwerken geben. Eine konkretere Beschreibung dieser technischen Verknüpfungen ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der vorhandenen Planungstiefe noch nicht möglich.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Generalplanungsleistungen betreffend:
a.) den Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes in Verbindung mit
b.) der Erweiterung und dem Umbau des unterirdischen MESA-Komplexes.
Grundlagen für die genannten Teilmaßnahmen liegen in unterschiedlichen Bearbeitungstiefen vor. Für den oberridischen Neubau des Labor- und Verwaltungsgebäudes liegen qualitative Bedarfsanforderungen (QBA's) vor, die jedoch der Überarbeitung bedürfen.
Grundlagen für die genannten Teilmaßnahmen liegen in unterschiedlichen Bearbeitungstiefen vor. Für den oberridischen Neubau des Labor- und Verwaltungsgebäudes liegen qualitative Bedarfsanforderungen (QBA's) vor, die jedoch der Überarbeitung bedürfen.
Für die Erweiterung und den Umbau des unterirdischen MESA-Komplexes wurden zwei Bedarfsunterlagen als Grundlage für die weitere Planung erstellt.
Die genannten Unterlagen werden in Vorbereitung auf das Verhandlungsgespräch in Stufe 2 des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Eine besondere Herausforderung wird die Lösung der baulichen und technischen Verknüpfungen der diversen Teilmaßnahmen sein. Um diese Zusammenhänge herauszuarbeiten, zu erkennen und zu lösen, ist es unabdingbar den Planungsprozess in einer Hand zu bündeln. Aus diesem Grund werden die Planungsleistungen an einen Generalplaner vergeben.
Eine besondere Herausforderung wird die Lösung der baulichen und technischen Verknüpfungen der diversen Teilmaßnahmen sein. Um diese Zusammenhänge herauszuarbeiten, zu erkennen und zu lösen, ist es unabdingbar den Planungsprozess in einer Hand zu bündeln. Aus diesem Grund werden die Planungsleistungen an einen Generalplaner vergeben.
Die zu vergebeneden Generalplanerleistungen beinhalten folgende Leistungen der Leistungsbilder gem. HOAI 2013 und Besondere Leistungen:
a.) die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 HOAI),
b) die Leistungsphasen 2-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 i. V. m. Anl. 14 Nr. 14.1 HOAI) sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,
b) die Leistungsphasen 2-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 i. V. m. Anl. 14 Nr. 14.1 HOAI) sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,
c) die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1 i. V. m. Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI) betreffend die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8,
d) die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI i. V. m. Anl. 15.1 HOAI) betreffend die Anlagengruppen 4, 5 und 6,
e) die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke (§ 43 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anl. 12 Nr. 12.1 HOAI),
f) die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Freianlagen (§ 39 Abs. 3 i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1 HOAI).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Ein Stamm von Bearbeitern des Planungsteams hat während der gesamten Planungs- und Bauausführungsphase so rechtzeitig und so lange am Ort der Baumaßnahme präsent zu sein, dass ein zügiger Planungs- und Bauablauf gewährleistet wird. Hierzu wird der AN verpflichtet, an der Baustelle, bis zur Übergabe / Abrechnung des Bauwerks bzw. der baulichen Anlagen ein Büro nach Vorgabe des AG ausreichend zu besetzen. Die Räume werden dem AN vom AG zur Verfügung gestellt.
Ein Stamm von Bearbeitern des Planungsteams hat während der gesamten Planungs- und Bauausführungsphase so rechtzeitig und so lange am Ort der Baumaßnahme präsent zu sein, dass ein zügiger Planungs- und Bauablauf gewährleistet wird. Hierzu wird der AN verpflichtet, an der Baustelle, bis zur Übergabe / Abrechnung des Bauwerks bzw. der baulichen Anlagen ein Büro nach Vorgabe des AG ausreichend zu besetzen. Die Räume werden dem AN vom AG zur Verfügung gestellt.
Termine:
— Erstellung der Haushaltsunterlage-Bau bis 12/2016;
— Erstellung der Ausführungsplanung ab 01/2017-12/2017;
— Ausführung 01/2018-12/2020;
— Die Gesamtmaßnahme ist bis Ende 2021 schlusszurechnen, da andernfalls die Fördergelder des Bundes verfallen.
Die Terminschiene ist zwingend einzuhalten.
Menge oder Umfang:
1. Neubau „Labor- und Bürogebäude“ mit ca. 3 352 m
2. Umbau MAMI mit ca. 1 588 m
3. Anbau MAMI mit ca. 860 m
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Leistungsumfang siehe Ziff. II.1.5)). Die Baukosten werden zunächst (KG 300 bis KG 600) auf ca. 40 600 000 EUR EUR netto geschätzt.
Beschreibung der Optionen:
Es ist vorgesehen, sämtliche Leistungen in einem Vertrag zusammenzufassen und stufenweise zu beauftragen.
Abweichend von § 97 Abs. 3 GWB (Vorrang der Teil- und Fachlosvergabe) sollen in dieser Maßnahme die wesentlichen Planungsleistungen an einen Generalplaner (ARGE) vergeben werden, da zwischen den diversen zu realisierenden Bauwerken technisch komplexe – noch nicht endgültig detailliert formulierte – Verknüpfungen geplant und ausgeführt werden müssen. Die o. g. Terminschiene (siehe Ziff. II.1.5)) ist zwingend für die Gesamtmaßnahme verbindlich. Um diese gewährleisten zu können, ist eine durchgehend gemeinsame Betrachtung der Maßnahme in Planung und Ausführung unabdingbar.
Abweichend von § 97 Abs. 3 GWB (Vorrang der Teil- und Fachlosvergabe) sollen in dieser Maßnahme die wesentlichen Planungsleistungen an einen Generalplaner (ARGE) vergeben werden, da zwischen den diversen zu realisierenden Bauwerken technisch komplexe – noch nicht endgültig detailliert formulierte – Verknüpfungen geplant und ausgeführt werden müssen. Die o. g. Terminschiene (siehe Ziff. II.1.5)) ist zwingend für die Gesamtmaßnahme verbindlich. Um diese gewährleisten zu können, ist eine durchgehend gemeinsame Betrachtung der Maßnahme in Planung und Ausführung unabdingbar.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen Vorlage des Handeslregisterauszugs (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung). Bei Partnerschaftsgesellschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung). Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF nicht vorliegen. Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF. Nachweis Bauvorlageberechtigung nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz.
Bei juristischen Personen Vorlage des Handeslregisterauszugs (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung). Bei Partnerschaftsgesellschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung). Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF nicht vorliegen. Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF. Nachweis Bauvorlageberechtigung nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Den Gesamtumsatz brutto (Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume) im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2.) den Gesamtumsatz brutto (Leistungsbild Tragwerksplanung) im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
3.) den Gesamtumsatz brutto (Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengr. 1-3 u. 7+8) im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
4.) den Gesamtumsatz brutto (Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengr. 4, 5 u. 6) im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
5.) den Gesamtumsatz brutto (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
6.) den Gesamtumsatz brutto (Leistungsbild Freianlagen) im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
7.) positives Geschäftsergebnis in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber/das Unternehmen Nachweise gem. § 5 Abs. 5 lit.a, b, c, d, e, f und h VOF 2009, wie nachfolgend näher beschrieben mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.Entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber/das Unternehmen Nachweise gem. § 5 Abs. 5 lit.a, b, c, d, e, f und h VOF 2009, wie nachfolgend näher beschrieben mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.Entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Allgemein:
A) Zusammensetzung des Projektteams:
Der Bewerber/das Unternehmen hat ein Organigramm des geplanten Projektteams mit Angabe der technischen Leitung (§ 4 (3) u. § 5 (5) c VOF) einzureichen.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten Personen des Projektteams sind gem. § 4 (3) VOF 2009 namentlichzu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben.
— der/die Projektleiter(in) (PL),
— der/die für das konkrete Projekt vorgesehene für die Bauüberwachung Verantwortliche bzw. der/die für das konkrete Projekt für die ingenieurtechnische Kontrolle Veranwortliche ("Bauleiter(in)) (BL),
Der vorgesehene Projektleiter und der "Bauleiter" im jeweiligen Leistungsbild müssen zwingend eine abgeschlossene, fachbezogene Hochschulausbildung (TU/TH/FH) sowie eine mindestens 5-jährige/3-jährige Berufserfahrung als Projektleiter/"Bauleiter" nachweisen. Die Berufserfahrung insgesamt sowie als Projektleiter/"Bauleiter" ist jeweils in Jahren anzugeben.
Der vorgesehene Projektleiter und der "Bauleiter" im jeweiligen Leistungsbild müssen zwingend eine abgeschlossene, fachbezogene Hochschulausbildung (TU/TH/FH) sowie eine mindestens 5-jährige/3-jährige Berufserfahrung als Projektleiter/"Bauleiter" nachweisen. Die Berufserfahrung insgesamt sowie als Projektleiter/"Bauleiter" ist jeweils in Jahren anzugeben.
Die vorgesehenen Projektbearbeiter/innen im jeweiligen Leistungsbild müssen jeweils eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung nachweisen. Die Berufserfahrung der Projektbearbeiter/innen ist zudem in Jahren insgesamt anzugeben.
B) Persönliche Referenzen des Projektteams im jeweiligen Leistungsbild (Bearbeitungszeitraum: abgeschlossene Leistungsphasen (Lph. 2-9) im Zeitraum 1.1.2006-29.2.2016):
Für den Projektleiter und "Bauleiter" ist jeweils eine Kurzbeschreibung der persönlichen Referenzen bezogen auf die Leistungsphasen in den jeweiligen Leistungsbildern einzureichen. Es müssen für den Projektleiter und den "Bauleiter" im jeweiligen Leistungsbild jeweils mindestens zwei, entsprechende persönliche Referenzen eingereicht werden.
Für den Projektleiter und "Bauleiter" ist jeweils eine Kurzbeschreibung der persönlichen Referenzen bezogen auf die Leistungsphasen in den jeweiligen Leistungsbildern einzureichen. Es müssen für den Projektleiter und den "Bauleiter" im jeweiligen Leistungsbild jeweils mindestens zwei, entsprechende persönliche Referenzen eingereicht werden.
Die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des "Bauleiters" im jeweiligen Leistungsbild werden in den Kategorien erbrachter Leistungsumfang, Bruttogrundfläche BGF/Freifläche, Fertigstellungstermin (bezogen auf die erbrachte Leistung) sowie in einzelnen Leistungsbildern in besonderen Erfahrungen bewertet. In der Wertungsmatrix wird schließlich das arithmetische Mittel der einzelnen Kategorien aller eingereichten Referenzprojekte des jeweiligen Mitarbeiters gebildet.
Die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des "Bauleiters" im jeweiligen Leistungsbild werden in den Kategorien erbrachter Leistungsumfang, Bruttogrundfläche BGF/Freifläche, Fertigstellungstermin (bezogen auf die erbrachte Leistung) sowie in einzelnen Leistungsbildern in besonderen Erfahrungen bewertet. In der Wertungsmatrix wird schließlich das arithmetische Mittel der einzelnen Kategorien aller eingereichten Referenzprojekte des jeweiligen Mitarbeiters gebildet.
Gewertet werden nur solche Projekte, bei denen abgeschlossene Leistungsphasen durch den Projektleiter bzw. Leistungen der Lph. 8 innerhalb des Referenzzeitraums durch den "Bauleiter" erbracht wurden. Sollten Sie ein laufendes Projekt als Referenz angeben wollen, so werden bei den Referenzen des Projektleiters nur die bisher abschließend bearbeiteten Leistungsphasen und beim "Bauleiter" die bisher abgeschlossenen Prozentpunkte der Lph. 8 bewertet. Die abgeschlossenen Leistungsphasen sind unter Angabe des Fertigstellungstermins und der Angabe der Prozentpunkte eindeutig zu benennen.
Gewertet werden nur solche Projekte, bei denen abgeschlossene Leistungsphasen durch den Projektleiter bzw. Leistungen der Lph. 8 innerhalb des Referenzzeitraums durch den "Bauleiter" erbracht wurden. Sollten Sie ein laufendes Projekt als Referenz angeben wollen, so werden bei den Referenzen des Projektleiters nur die bisher abschließend bearbeiteten Leistungsphasen und beim "Bauleiter" die bisher abgeschlossenen Prozentpunkte der Lph. 8 bewertet. Die abgeschlossenen Leistungsphasen sind unter Angabe des Fertigstellungstermins und der Angabe der Prozentpunkte eindeutig zu benennen.
C) Referenzen des Bewerbers (des Unternehmens/der Bietergemeinschaft) für vergleichbare Leistungen: (Bearbeitungszeitraum: abgeschlossene Leistungsphasen (Lph. 2-9) im Zeitraum 1.1.2006-29.2.2016):
Es müssen mindestens 3 Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen im jeweiligen Leistungsbild mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden (jeweils max. 3 Seiten DIN A 4; hierin enthaltene Abbildungen oder Plandarstellungen dürfen max. das Format DIN A3 besitzen), anhand derer die fachliche Eignung für die zu vergebenden Leistungen im jeweiligen Leistungsbild besonders deutlich wird.
Es müssen mindestens 3 Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen im jeweiligen Leistungsbild mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden (jeweils max. 3 Seiten DIN A 4; hierin enthaltene Abbildungen oder Plandarstellungen dürfen max. das Format DIN A3 besitzen), anhand derer die fachliche Eignung für die zu vergebenden Leistungen im jeweiligen Leistungsbild besonders deutlich wird.
Die Referenzprojekte des Bewerbers werden in den Kategorien erbrachter Leistungsumfang, Bruttogrundfläche BGF/Freifläche, Fertigstellungstermin (bezogen auf die erbrachte Leistung) sowie in einzelnen Leistungsbildern in besonderen Erfahrungen bewertet. In der Wertungsmatrix wird schließlich das arithmetische Mittel der einzelnen Kategorien aller eingereichten Referenzprojekte des Bewerbers gebildet.
Die Referenzprojekte des Bewerbers werden in den Kategorien erbrachter Leistungsumfang, Bruttogrundfläche BGF/Freifläche, Fertigstellungstermin (bezogen auf die erbrachte Leistung) sowie in einzelnen Leistungsbildern in besonderen Erfahrungen bewertet. In der Wertungsmatrix wird schließlich das arithmetische Mittel der einzelnen Kategorien aller eingereichten Referenzprojekte des Bewerbers gebildet.
Gewertet werden nur solche Projekte, bei denen abgeschlossene Leistungsphasen durch den Bewerber erbracht wurden. Sollten Sie ein laufendes Projekt als Referenz angeben wollen, so werden nur die bisher abschließend bearbeiteten Leistungsphasen bewertet. Die abgeschlossenen Leistungsphasen sind unter Angabe des Fertigstellungstermins und der Angabe der Prozentpunkte eindeutig zu benennen.
Gewertet werden nur solche Projekte, bei denen abgeschlossene Leistungsphasen durch den Bewerber erbracht wurden. Sollten Sie ein laufendes Projekt als Referenz angeben wollen, so werden nur die bisher abschließend bearbeiteten Leistungsphasen bewertet. Die abgeschlossenen Leistungsphasen sind unter Angabe des Fertigstellungstermins und der Angabe der Prozentpunkte eindeutig zu benennen.
Soll ein Bauprogramm mit mehreren Einzelmaßnahmen unterschiedlicher Größe, unterschiedlichen Umfangs der Leistungserbringung sowie unterschiedlicher Bearbeitungsstände als eine Referenz eingereicht werden, so ist Folgendes zu beachten:
— Für alle Einzelmaßnahmen des Bauprogramms sind die vorgenannten Angaben zu Referenzen unter Zuhilfenahme des beiliegenden Formblattes für Referenzen (Projektdatenblatt) anzugeben. Es ist eindeutig kenntlich zu machen,welche Maßnahmen Bestandteil des Bauprogramms sind.
— Für alle Einzelmaßnahmen des Bauprogramms sind die vorgenannten Angaben zu Referenzen unter Zuhilfenahme des beiliegenden Formblattes für Referenzen (Projektdatenblatt) anzugeben. Es ist eindeutig kenntlich zu machen,welche Maßnahmen Bestandteil des Bauprogramms sind.
— Die Bewertung der Referenz „Bauprogramm“ ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel der Bewertung der Einzelmaßnahmen des Bauprogramms.
— Es steht dem Bewerber frei, auch Einzelmaßnahmen eines Bauprogramms als Referenz anzugeben.
— Gleiches gilt für den Fall, dass ein Bauprogramm als persönliche Referenz des Projektleiters und/oder des "Bauleiters" eingereicht werden.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten in den jeweiligen Leistungsbildern sind jeweils erforderlich:
— Benennung des Bauvorhabens inkl. kurzer Projektbeschreibung in Wort und Bild;
— Ansprechpartner des sich bewerbenden Büros (Name, Anschrift, Kontaktdaten);
— Angabe der Netto-Baukosten (KG 200-600), sofern diese bekannt gegeben werden dürfen;
— Angabe der Honorarzone;
— Angabe der Bruttogrundfläche BGF bzw. Angabe der Freifläche in m²;
— Angabe der Projekttermine (Gesamtprojektlaufzeit, Bauzeit, Übergabetermin etc.);
— Fertigstellungstermin bezogen auf die im Referenzprojekt erbrachte Leistung;
— Referenzschreiben des öffentlichen Auftraggebers – soweit vorhanden -, Referenzschreiben des privaten Auftraggebers bzw. ausführliche Eigenerklärung;
— Angabe des erbrachten Leistungsumfangs (Prozentpunkte in den einzelnen Leistungsphasen).
Die Bewertung der Referenzen des Bewerbers und der persönlichen Referenzen des Projektleiters und des "Bauleiters" erfolgen analog nach der beschriebenen Systematik.
Die geforderten Angaben zu den persönlichen Referenzen des Bewerbers, des Projektleiters und des "Bauleiters" müssen unter Zuhilfenahme des beiliegenden Formblattes für Referenzen (Projektdatenblatt) eingereicht werden. Es ist dabei für jede Referenz ein separates Formblatt zu verwenden.
Die geforderten Angaben zu den persönlichen Referenzen des Bewerbers, des Projektleiters und des "Bauleiters" müssen unter Zuhilfenahme des beiliegenden Formblattes für Referenzen (Projektdatenblatt) eingereicht werden. Es ist dabei für jede Referenz ein separates Formblatt zu verwenden.
D) Anzahl und Zusammensetzung der Mitarbeiter des Unternehmens.
Der Bewerber hat im Bewerbungsbogen Angaben im jeweiligen Leistungsbild über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten gesamt, der Anzahl, der fest angestellten Architekten bzw. Ingenieure zu machen.
E) Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement:
Das im Unternehmen ggf. eingesetzte Qualitätsmanagement- bzw. Qualitätssicherungssystem (ISO 9001- ... oder eigene QS-Systeme) ist durch den Bewerber im jeweiligen Leistungsbild zu benennen und die wesentlichen Inhalte inkl. Angaben zu einer ggf. existierenden Zertifizierung kurz zu beschreiben.
Das im Unternehmen ggf. eingesetzte Qualitätsmanagement- bzw. Qualitätssicherungssystem (ISO 9001- ... oder eigene QS-Systeme) ist durch den Bewerber im jeweiligen Leistungsbild zu benennen und die wesentlichen Inhalte inkl. Angaben zu einer ggf. existierenden Zertifizierung kurz zu beschreiben.
Mindeststandards:
(1) Allgemein (gilt für alle Leistungsbilder):
Zu B) und C):
Der Bearbeitungszeitraum der Referenzobjekte (persönliche Referenzen des Projektleiters und des „Bauleiters“ sowie Referenzen des Bewerbers) erstreckt sich auf den Zeitraum 1.1.2006-29.2.2016. Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als abgeschlossene Leistungsphasen (bzw. Leistungen der Lph. 8 bei den Referenzen des „Bauleiters“) in diesem Zeitraum fertig gestellt (bzw. erbracht) wurden.
Der Bearbeitungszeitraum der Referenzobjekte (persönliche Referenzen des Projektleiters und des „Bauleiters“ sowie Referenzen des Bewerbers) erstreckt sich auf den Zeitraum 1.1.2006-29.2.2016. Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als abgeschlossene Leistungsphasen (bzw. Leistungen der Lph. 8 bei den Referenzen des „Bauleiters“) in diesem Zeitraum fertig gestellt (bzw. erbracht) wurden.
Zu A):
a) Der in den Bewerbungsunterlagen benannte Projektleiter und der „Bauleiter“ müssen an den Verhandlungsgesprächen, die voraussichtlich in der 25. KW 2016 stattfinden, teilnehmen. Ein Austausch des Projektleiters und des „Bauleiters“ im laufenden Vergabeverfahren führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
a) Der in den Bewerbungsunterlagen benannte Projektleiter und der „Bauleiter“ müssen an den Verhandlungsgesprächen, die voraussichtlich in der 25. KW 2016 stattfinden, teilnehmen. Ein Austausch des Projektleiters und des „Bauleiters“ im laufenden Vergabeverfahren führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
b) Der vorgesehene Projektleiter muss zwingend eine abgeschlossene, fachbezogene Hochschulausbildung (TU/TH/FH) sowie eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung als Projektleiter nachweisen.
c) Der vorgesehene „Bauleiter“ muss zwingend eine abgeschlossene, fachbezogene Hochschulausbildung (TU/TH/FH) sowie eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung als „Bauleiter“ nachweisen.
d ) Die vorgesehenen Projektbearbeiter/innen müssen jeweils eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung nachweisen.
Zu B):
Es müssen für den Projektleiter und den „Bauleiter“ jeweils mindestens zwei persönliche Referenzen eingereicht werden.
Zu C):
Es müssen mindestens 3 Referenzen des Bewerbers im jeweiligen Leistungsbild für vergleichbare Leistungen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden (jeweils max. 3 Seiten DIN A 4; hierin enthaltene Abbildungen oder Plandarstellungen dürfen max. das Format DIN A3 besitzen), anhand derer die fachliche Eignung für die zu vergebenden Leistungen besonders deutlich wird.
Es müssen mindestens 3 Referenzen des Bewerbers im jeweiligen Leistungsbild für vergleichbare Leistungen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden (jeweils max. 3 Seiten DIN A 4; hierin enthaltene Abbildungen oder Plandarstellungen dürfen max. das Format DIN A3 besitzen), anhand derer die fachliche Eignung für die zu vergebenden Leistungen besonders deutlich wird.
(2) Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume:
zu B u. C):
Es muss mind. eine der eingereichten Referenzen des Unternehmens/der Bietergemeinschaft/des Projektleiters folgende Merkmale aufweisen:
— Labor- oder Forschungsbau mit Umgangsgenehmigung nach Strahlenschutzverordnung bzw. Atomgesetz mit mind. 1 600 m
Kann das Mindestkriterium nicht nachgewiesen werden, führt dies zwingend zum Ausschluss der Bewerbung insgesamt.
Die sonstigen eingereichten Referenzen müssen der Objektliste gem. HOAI 2013 „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ und mind. dem Schwierigkeitsgrad der Honorarzone III entsprechen. Die Referenzprojekte werden in den Kategorien erbrachter Leistungsumfang, Bruttogrundfläche BGF, Fertigstellungstermin (bezogen auf die erbrachte Leistung) sowie Erfahrungen im Labor- bzw. Forschungsbau mit Umgangsgenehmigung nach Strahlenschutzverordnung bzw. Atomgesetz und mind. Honorarzone III bewertet.
Die sonstigen eingereichten Referenzen müssen der Objektliste gem. HOAI 2013 „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ und mind. dem Schwierigkeitsgrad der Honorarzone III entsprechen. Die Referenzprojekte werden in den Kategorien erbrachter Leistungsumfang, Bruttogrundfläche BGF, Fertigstellungstermin (bezogen auf die erbrachte Leistung) sowie Erfahrungen im Labor- bzw. Forschungsbau mit Umgangsgenehmigung nach Strahlenschutzverordnung bzw. Atomgesetz und mind. Honorarzone III bewertet.
(3) Leistungsbild Tragwerksplanung:
— Maßnahme, bei der die finite Elementmethode angewendet wurde, mit mind. Honorarzone IV;
— Maßnahme eines unterirdischen Ingenieurbaus.
Diese Mindestkriterien können – müssen aber nicht – in einer Referenz nachgewiesen werden.
Die sonstigen eingereichten Referenzen müssen mind. dem Schwierigkeitsgrad der Honorarzone III entsprechen. Die Referenzprojekte werden in den Kategorien erbrachter Leistungsumfang, Bruttogrundfläche BGF, Fertigstellungstermin (bezogen auf die erbrachte Leistung) sowie Erfahrungen bei Maßnahmen, bei der die finite Elementmethode angewendet wurde und mind. der Honorarzone IV entsprechen, bewertet.
Die sonstigen eingereichten Referenzen müssen mind. dem Schwierigkeitsgrad der Honorarzone III entsprechen. Die Referenzprojekte werden in den Kategorien erbrachter Leistungsumfang, Bruttogrundfläche BGF, Fertigstellungstermin (bezogen auf die erbrachte Leistung) sowie Erfahrungen bei Maßnahmen, bei der die finite Elementmethode angewendet wurde und mind. der Honorarzone IV entsprechen, bewertet.
(4) Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 u. 7+8:
Die sonstigen eingereichten Referenzen müssen dem Bereich „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ entsprechen. Die Referenzprojekte werden in den Kategorien erbrachter Leistungsumfang, Bruttogrundfläche BGF, Fertigstellungstermin (bezogen auf die erbrachte Leistung) sowie Erfahrungen im Labor- bzw. Forschungsbau mit Umgangsgenehmigung nach Strahlenschutzverordnung bzw. Atomgesetz bewertet.
Die sonstigen eingereichten Referenzen müssen dem Bereich „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ entsprechen. Die Referenzprojekte werden in den Kategorien erbrachter Leistungsumfang, Bruttogrundfläche BGF, Fertigstellungstermin (bezogen auf die erbrachte Leistung) sowie Erfahrungen im Labor- bzw. Forschungsbau mit Umgangsgenehmigung nach Strahlenschutzverordnung bzw. Atomgesetz bewertet.
(5) Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 u. 6:
(6) Leistungsbild Ingenieurbauwerke:
Es muss mind. eine der eingereichten Referenzen des Unternehmens/der Bietergemeinschaft/des Projektleiters/des „Bauleiters“ folgende Merkmale aufweisen:
— Bunker oder schwieriger Kavernenbau mit mind. HZ IV und mind. 430 m
Die sonstigen eingereichten Referenzen müssen der Objektliste gem. Anl. 12 Nr. 12.2 HOAI 2013 „Gruppe 7 – sonstige Einzelbauwerke (Versorgungsbauwerke (Gasleitung) mit wenigen Zwangspunkten / Bunker- oder Kavernenbau)“ mit mind. der Honorarzone II entsprechen. Die Referenzprojekte werden in den Kategorien erbrachter Leistungsumfang, Bruttogrundfläche BGF und Fertigstellungstermin (bezogen auf die erbrachte Leistung) bewertet.
Die sonstigen eingereichten Referenzen müssen der Objektliste gem. Anl. 12 Nr. 12.2 HOAI 2013 „Gruppe 7 – sonstige Einzelbauwerke (Versorgungsbauwerke (Gasleitung) mit wenigen Zwangspunkten / Bunker- oder Kavernenbau)“ mit mind. der Honorarzone II entsprechen. Die Referenzprojekte werden in den Kategorien erbrachter Leistungsumfang, Bruttogrundfläche BGF und Fertigstellungstermin (bezogen auf die erbrachte Leistung) bewertet.
(7) Leistungsbild Freianlagen:
— mind. 3 000 m
Die sonstigen eingereichten Referenzen müssen müssen mind. dem Schwierigkeitsgrad der Honorarzone III entsprechen. Die Referenzprojekte werden in den Kategorien erbrachter Leistungsumfang, Freifläche in m
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers mit einer Deckungssumme von min. 3 000 000 EUR für Personenschäden und von min. 5 000 000 EUR für sonstige Schäden im Auftragsfall bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers mit einer Deckungssumme von min. 3 000 000 EUR für Personenschäden und von min. 5 000 000 EUR für sonstige Schäden im Auftragsfall bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und ist verpflichtet, dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe dergenannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und ist verpflichtet, dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe dergenannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Wird eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, so muss diese Erklärung im Auftragsfalle auftragsbezogen auf die Arbeitsgemeinschaft ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich der anderen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft abdecken.
Wird eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, so muss diese Erklärung im Auftragsfalle auftragsbezogen auf die Arbeitsgemeinschaft ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich der anderen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft abdecken.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit der Auftragnehmer / die ARGE seinen Geschäftssitz innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland hat und die Leistungen vom Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aus erbracht werden, sowie die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen“ in der sinngemäßen Anwendung bei Baumaßnahmen des Landes gem. K12 RBBau.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit der Auftragnehmer / die ARGE seinen Geschäftssitz innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland hat und die Leistungen vom Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aus erbracht werden, sowie die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen“ in der sinngemäßen Anwendung bei Baumaßnahmen des Landes gem. K12 RBBau.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften (BG) ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber dem Auftraggeber verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften (BG) ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber dem Auftraggeber verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist nachvollziehbar darzustellen.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Architekten und Ingenieure; LBauO Rheinland-Pfalz.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Nachweise, auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, die zusammen mit der Wertungssystematik in der Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb aufgeführt und näher erläutert ist. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Nachweise, auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, die zusammen mit der Wertungssystematik in der Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb aufgeführt und näher erläutert ist. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-15 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1.) Zu Ziffer II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Die benannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung gem. § 13 Abs. 4 VOB/B.
2) Mehrfachbewerbungen:
Mehrfachbewerbungen führen in der Regel zum Ausschluss im weiteren Verfahren.
3.) Zu Bietergemeinschaften:
3.1) Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
3.2) Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen. Die Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten der Mitglieder der Bietergemeinschaft sind in einem Organigramm, welches dem Teilnahmeantrag beizufügen ist, nachvollziehbar darzustellen.
3.2) Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen. Die Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten der Mitglieder der Bietergemeinschaft sind in einem Organigramm, welches dem Teilnahmeantrag beizufügen ist, nachvollziehbar darzustellen.
3.3) Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen. Auch sind die Eigenerklärungen und Nachweise zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
4.) Zu Unteraufträgen:
4.1) Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmer zu bedienen, muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seiner Bewerbung bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er die Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4.1) Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmer zu bedienen, muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seiner Bewerbung bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er die Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4.2) Die Leistungsabgrenzung bei Unterbeaufragungen ist darzustellen. Die Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten des Bewerbers und seines/seiner Subunternehmer sind in einem Organigramm, welches dem Teilnahmeantrag beizufügen ist, nachvollziehbar darzustellen.
4.2) Die Leistungsabgrenzung bei Unterbeaufragungen ist darzustellen. Die Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten des Bewerbers und seines/seiner Subunternehmer sind in einem Organigramm, welches dem Teilnahmeantrag beizufügen ist, nachvollziehbar darzustellen.
4.3) Für jeden vorgesehenen Subunternehmer ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen. Auch sind die Eigenerklärungen und Nachweise zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen von jedem Subunternehmer einzureichen.
4.4) Der prozentuale Anteil der Unteraufträge an der Gesamtleistung ist darzustellen.
5) Zu Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag:
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort, bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4)) bzw. zum Eröffnungstermin (Ziff. IV.3.8)) herunter geladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort, bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4)) bzw. zum Eröffnungstermin (Ziff. IV.3.8)) herunter geladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes.
6.) Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Die Bewerbung selbst muss zwingend in Papierform im verschlossenen Umschlag eingereicht werden.
6.) Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Die Bewerbung selbst muss zwingend in Papierform im verschlossenen Umschlag eingereicht werden.
Das Formular „Teilnahmeantrag“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses oder ist es nicht unterschrieben, ist die Bewerbung ganz ausschließen.
Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen. Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen. Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
Der Bewerbungsbogen sowie die Eigenerklärungen und Nachweise zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen sind vollständig auszufüllen und eigenhändig von einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen. Faksimile-Unterschriften sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Der Bewerbungsbogen sowie die Eigenerklärungen und Nachweise zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen sind vollständig auszufüllen und eigenhändig von einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen. Faksimile-Unterschriften sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Der Teilnahmeantrag muss die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Falsche und fehlende Unterlagen können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers.
Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer RLP – Ministerium für Wirtschaft Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131/16-2234📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de🌏
Fax: +49 6131/16-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig(§ 107 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 058-098254 (2016-03-18)