Ergänzende Angaben (2016-08-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Ulrich Jänen E 280
Telefon: +49 619679-2145📞
E-Mail: ulrich.jaenen@giz.de📧
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
URL: www.giz.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 81204483 Umsetzung von ABS in COMIFAC Ländern.
Produkte/Dienstleistungen: Wirtschaftshilfe an das Ausland📦
Kurze Beschreibung:
“Umsetzung von Access and Benefit Sharing ABS in den Mitgliedsländern der Zentralafrikanischen Waldkommission (COMIFAC);”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 166-298825
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.1
Ort des zu ändernden Textes: Bezeichnung des Auftrags
Alter Wert
Text: 81203124 Umsetzung von ABS in COMIFAC Ländern.
Neuer Wert
Text: 81204483 Umsetzung von ABS in COMIFAC Ländern.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 unzulässig soweit:
1. der Antragsteller d. geltend gemachten Verstoß gg. Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Text
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 unzulässig soweit:
1. der Antragsteller d. geltend gemachten Verstoß gg. Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerh. einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gg. Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spät. bis zum Ablauf der in der Bekanntm. benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gg. dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterl. erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gg dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2016/S 168-302188 (2016-08-30)