Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit begleitet die togoische Regierung bei der Verbesserung der Voraussetzungen für die Umsetzung von Dezentralisierung auf der nationalen und subnationalen Ebene. Dazu arbeitet das Vorhaben „Gute Regierungsführung und Dezentralisierung III“ (ProDEG III) in drei Handlungsfeldern, die die Themen „Beratung zur Umsetzung des Dezentralisierungsprozesses“, „Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kommunalverwaltungen“ und „Fiskaldezentralisierung“ abdecken. Das Handlungsfeld „Fiskaldezentralisierung“ soll vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Kurze Beschreibung:
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit begleitet die togoische Regierung bei der Verbesserung der Voraussetzungen für die Umsetzung von Dezentralisierung auf der nationalen und subnationalen Ebene. Dazu arbeitet das Vorhaben „Gute Regierungsführung und Dezentralisierung III“ (ProDEG III) in drei Handlungsfeldern, die die Themen „Beratung zur Umsetzung des Dezentralisierungsprozesses“, „Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kommunalverwaltungen“ und „Fiskaldezentralisierung“ abdecken. Das Handlungsfeld „Fiskaldezentralisierung“ soll vergeben werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit begleitet die togoische Regierung bei der Verbesserung der Voraussetzungen für die Umsetzung von Dezentralisierung auf der nationalen und subnationalen Ebene. Dazu arbeitet das Vorhaben „Gute Regierungsführung und Dezentralisierung III“ (ProDEG III) in drei Handlungsfeldern, die die Themen „Beratung zur Umsetzung des Dezentralisierungsprozesses“, „Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kommunalverwaltungen“ und „Fiskaldezentralisierung“ abdecken. Das Handlungsfeld „Fiskaldezentralisierung“ soll vergeben werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.giz.de🌏
E-Mail: heidrun.stroebert-beloud@giz.de📧
Telefon: +49 6196792122📞
URL der Dokumente: http://www.giz.de/ausschreibungen-dienstleistungen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-29 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 210-381442
ABl. S-Ausgabe: 210
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Ausschreibung richtet sich an Consultingfirmen mit Expertise im Bereich Beratung von Fiskaldezentralisierung im frankophonen Westafrika. Unter der Leitung des Programmleiters ist der Auftragnehmer für die Koordinierung und Umsetzung aller Aktivitäten des Handlungsfelds 3 („ Beratung der Ausgestaltung von Fiskaldezentralisierung) des ProDEG III unmittelbar verantwortlich.
Diese Ausschreibung richtet sich an Consultingfirmen mit Expertise im Bereich Beratung von Fiskaldezentralisierung im frankophonen Westafrika. Unter der Leitung des Programmleiters ist der Auftragnehmer für die Koordinierung und Umsetzung aller Aktivitäten des Handlungsfelds 3 („ Beratung der Ausgestaltung von Fiskaldezentralisierung) des ProDEG III unmittelbar verantwortlich.
Der Auftragnehmer übernimmt damit die Verantwortung für die Erreichung der Indikatoren des Output C (“Die Fähigkeiten der Regierung, den mittelfristigen Finanzbedarf der Gebietskörperschaften zu ermitteln und zu decken, sind gestärkt) sowie für die Outputs 3 und 4 auf der Modulzielebene.
Der Auftragnehmer übernimmt damit die Verantwortung für die Erreichung der Indikatoren des Output C (“Die Fähigkeiten der Regierung, den mittelfristigen Finanzbedarf der Gebietskörperschaften zu ermitteln und zu decken, sind gestärkt) sowie für die Outputs 3 und 4 auf der Modulzielebene.
Ziel dieses Handlungsfelds 3 ist es, die konzeptionellen und fachlichen Kompetenzen auf nationaler und subnationaler Ebene für den Transfer von Ressourcen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu stärken. Dazu wird einerseits die bereits begonnene Beratung des Finanzministeriums bei der Erarbeitung eines Reformkonzepts zur nachhaltigen Finanzierung der Gebietskörperschaften fortgesetzt. Andererseits werden die Fachkompetenzen der nationalen und subnationalen Finanzbehörden zur Umsetzung von Fiskaldezentralisierung in sechs von Vorhaben unterstützten Gemeinden gestärkt. Auf diese Weise sollen letztendlich die Voraussetzungen für eine nachhaltige Erhöhung der Ausgaben der Gemeinden zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung geschaffen werden.
Ziel dieses Handlungsfelds 3 ist es, die konzeptionellen und fachlichen Kompetenzen auf nationaler und subnationaler Ebene für den Transfer von Ressourcen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu stärken. Dazu wird einerseits die bereits begonnene Beratung des Finanzministeriums bei der Erarbeitung eines Reformkonzepts zur nachhaltigen Finanzierung der Gebietskörperschaften fortgesetzt. Andererseits werden die Fachkompetenzen der nationalen und subnationalen Finanzbehörden zur Umsetzung von Fiskaldezentralisierung in sechs von Vorhaben unterstützten Gemeinden gestärkt. Auf diese Weise sollen letztendlich die Voraussetzungen für eine nachhaltige Erhöhung der Ausgaben der Gemeinden zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung geschaffen werden.
Der Ansatz soll die GIZ-Standards in Monitoring und Evaluierung, Kapazitätsentwicklung sowie Querschnittsthemen, insbesondere Geschlechtergleichstellung, berücksichtigen.
Das vom Auftragnehmer gestellte Kernteam (Experten) soll sich zusammensetzen aus:
a) einer regionalen Langzeitfachkraft für 19 Fachkräftemonate, die das Finanzministerium beraten wird, als Handlungsfeldleiter und Leiter des vom Auftragnehmer gestellten Teams arbeiten wird;
b) einer regionalen Langzeitfachkraft für 19 Fachkräftemonate, die als Berater für Fiskaldezentralisierung auf der Gemeindeebene und als Koordinator der dezentralen Standorte fungieren wird;
c) einem Pool von fünf internationalen Kurzzeitfachkräften (Spezialisten im Bereich Fiskaldezentralisierung für bis zu 5 Fachkräftemonaten;
d) einem Pool von 10 nationalen und/oder regionalen Kurzzeitfachkräften bis zu 20 Fachkräftemonate.
Der vom Auftragnehmer gestellte Teamleiter und seine Mitarbeiter sind Teil des Teams von ProDeG III und müssen eng mit dem Programmleiter und seinen Mitarbeitern kooperieren. Der Teamleiter ist neben der Sicherstellung der Kommunikation im Handlungsfeld, mit dem Programmleiter und dem ProDeG-Team (Teilnahme an Regelbesprechungen) und den Partnern auch für den Beitrag seines Handlungsfelds zum GIZ-internen Wissensmanagement und zum projektinternen wirkungsorientierten Monitoringsystem verantwortlich.
Der vom Auftragnehmer gestellte Teamleiter und seine Mitarbeiter sind Teil des Teams von ProDeG III und müssen eng mit dem Programmleiter und seinen Mitarbeitern kooperieren. Der Teamleiter ist neben der Sicherstellung der Kommunikation im Handlungsfeld, mit dem Programmleiter und dem ProDeG-Team (Teilnahme an Regelbesprechungen) und den Partnern auch für den Beitrag seines Handlungsfelds zum GIZ-internen Wissensmanagement und zum projektinternen wirkungsorientierten Monitoringsystem verantwortlich.
Die Leistungserbringung des AN soll im Rahmen eines Konsortiums unter Einbindung von togoischen und westafrikanischen Consultingfirmen sowie in Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen und Institutionen der Wissenschaft und der Privatwirtschaft erfolgen.
Die Leistungserbringung des AN soll im Rahmen eines Konsortiums unter Einbindung von togoischen und westafrikanischen Consultingfirmen sowie in Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen und Institutionen der Wissenschaft und der Privatwirtschaft erfolgen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann im gleichen Umfang mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren als Folgevertrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer, der den Zuschlag erhalten wird, vergeben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Kernleistung und das Personalkonzept nicht geändert haben, die bisherige Leistung zufriedenstellend ist, die Preisgleitklausel der GIZ.
Der Auftrag kann im gleichen Umfang mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren als Folgevertrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer, der den Zuschlag erhalten wird, vergeben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Kernleistung und das Personalkonzept nicht geändert haben, die bisherige Leistung zufriedenstellend ist, die Preisgleitklausel der GIZ.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Togo.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 8
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-12-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-27 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2284990📞
Fax: +49 228499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 210-381442 (2016-10-27)
Ergänzende Angaben (2016-11-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 929 951 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ziel dieses Handlungsfelds 3 ist es, die konzeptionellen und fachlichen Kompetenzen auf nationaler und subnationaler Ebene für den Transfer von Ressourcen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu stärken. Dazu wird einerseits die bereits begonnene Beratung des Finanzministeriums bei der Erarbeitung eines Reformkonzepts zur nachhal.
Ziel dieses Handlungsfelds 3 ist es, die konzeptionellen und fachlichen Kompetenzen auf nationaler und subnationaler Ebene für den Transfer von Ressourcen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu stärken. Dazu wird einerseits die bereits begonnene Beratung des Finanzministeriums bei der Erarbeitung eines Reformkonzepts zur nachhal.